Nein, Du musst nicht testen und es ist auch nicht hilfreich. Ob und welche Mängel das Teil hat, interessiert niemand, denn Du hast vereinbart, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Du hast - außer wenn der Verkäufer kulant ist - nur mit drei Argumenten eine Chance.
Ganz allgemein:
Erstens bei arglistiger Täuschung. Dann musst Du nachweisen, dass der Verkäufer wider besseres Wissen bewusst und absichtlich über den Zustand getäuscht hat. Die Hürde dafür liegt hoch, denn die "Arglist" findet im Kopf des Verkäufers statt, was den Beweis fast unmöglich macht. Wenn der meint, dass das aus seiner Sicht eben ein "Top-Zustand" ist, dann ist das Thema arglistige Täuschung erledigt.
Zweitens, wenn dem Rad ausdrücklich vom Verkäufer zugesicherte Eigenschaften fehlen. Dafür kann er sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen. So eine Anpreisung wie "Top-Zustand" ist aber halt arg schwammig, darunter kann man sich vieles vorstellen oder auch nicht. Zumindest lässt sich darüber streiten. Die angeblich weniger als 100 km Laufleistung der Kettenblätter sind schon eher eine fassbare und belastbare Aussage.
Speziell bei Zahlung mit Paypal-Käuferschutz kommt dann außerdem noch drittens die Möglichkeit dazu, dass der verkaufte Artikel nicht der Artikelbeschreibung entspricht.
Für alle drei Fälle gilt, dass eine Chance nur besteht, wenn auf den ersten Blick klar ist, dass etwas anderes versprochen wurde als dann geliefert worden ist. Und da lässt man am besten gleich die Finger von dem Objekt. Für den einzigen wirklich objektiv fassbaren Punkt, nämlich die versprochene Laufleistung von weniger als 100 km ist es sogar tödlich, wenn man damit selbst ausgiebig herum gegurkt ist.