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Reklamation Shimano Schuh, aber wo ?

Sieht fast so aus wie diese China-Kopien von Turnschuhen. Dort sieht man öfter solch Schadensbild.
 
Es ist immer wieder lustig, in welcher Welt lebt ihr alle eigentlich?
Du hast Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung einzig und alleine demjenigen gegenüber, der Dir die Schluppen verkauft hat. Also in dem Fall der Vorbesitzer. Von dem Belege zu holen, und damit an den Erstverkäufer gehen zu wollen ist schlicht und einfach Betrug.
Das ist bei VW nicht anders. (Ausgenommen, ein Gebrauchtwagenhändler vertickt Dir zusammen mit dem Hobel eine "Garantieverlängerung" von VW. Das ist dann aber ein separater Vertrag)
Davon ab gibts noch Produkthaftung, aber weil ja nix passiert ist, ist das hier nicht relevant.


Ob Shimano ein Budget zu Befriedung unberechtigter aber doofer Kundenansprüche hat? K.A. Probiers.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ob es früher besser war. Da gab es hier Lichterketten, Katzen, Koalas und zum Schluss sogar einen tauchenden Schimpansen. Irgendwie hatten die mehr Niveau. Abgerissene Schuhsohlen und mutwillig ruinierte Billigreifen brauchten die für ihre Geschichten nicht.
 
Hallo,

bevor ich jetzt viel Energie in die Beschaffung von oroginalen Kaufquittungen etc. stecken würde:

Gib dem Schuster die 10,- Euro, laß es fachmännisch kleben.

Wenn DAS dann nicht halten sollte, hast Du den Schuster als Ansprechpartner.

Alles andere wäre mir viel zu müßig und (möglicherweise) nicht mal von Erfolg gekrönt...

Gruß
 
Was hat denn das Herstellungsjahr mit Garantie u./o. Gewährleistungsansprüchen zu tun ?
Egal , ich steig hier besser aus .

Es sollte mal die Abschaffung des allgemeine Wahlrechtes erörtert werden .

Die Schuhe sehen aus, als wäre sie vor längerer Zeit produziert worden. Die Weichmacher dunsten aus, ob die Schuhe getragen werden oder nicht.
 
Ich kenne das aktuelle Trekkingradschuhsortiment von Shimano nicht auswendig, aber ich hätte auch den Verdacht, dass die Schuhe um die es geht tendenziell von vor der Jahrtausendwende sind. Dass da mal irgendwann die Verbindungen spröde werden, wenn die Kühlkette nicht penibel eingehalten wird, sollte man keinem Vorwerfen.

Klar, rechtlich gibt es bei gewerblichen Händlern auch dann Gewährleistung, aber bei ebay wohl kaum...

(twobeers war schneller...)
 
wenn er die bei Ebay gekauft hat und der Verkäufer gesagt hat, dass sie ein Jahr alt wären, dann könnte es rechtlich doch wieder spannend werden...

(nur falls er Langeweile hat. Aber wäre ja auch gut zu wissen wie alt sie sind, bevor er sich beim Shimano-Support lächerlich macht.)
 
Eigentlich haben @Flat Eric und @whitewater schon das Wesentlichste aufgezählt:

@Soapp : Du hast gebrauchte Schuhe von einem "privaten Verkäufer" gekauft. Nicht von einem gewerblichen. Bei einem solchen Verkauf kann der Verkäufer ( im Gegensatz zu einem gewerblichen Verkäufer) die Gewährleistung ausschließen.

Tut er dies nicht, ist er grundsätzlich gewährleistungspflichtig.

Du kannst einen Anspruch nur und ausschließlich beim Verkäufer geltend machen. Nicht beim Hersteller, nicht bei einem Vorbesitzer oder dem ursprünglichen Händler, wo das Produkt vom Verkäufer erworben wurde.

In der Regel sind ( freiwillige) Garantieleistungen nicht übertragbar. Gewährleistungsansprüche gegenüber anderen auch nicht - die sind eben Bestandteil des unmittelbaren Kaufvertrages zwischen zwei Parteien, wenn sie nicht ausgeschlossen werden.

Wenn überhaupt, kannst Du den Verkäufer belangen, wenn er Dich "arglistig getäuscht" hätte. Also wenn er Dich über bekannte ( !) Vorschädigungen nicht aufgeklärt hätte.

Aber ansonsten geht es mir auch so: So richtig nachvollziehen kann ich Dein Anliegen nicht und löst bei mir auch nur ein gewisses Kopfschütteln aus.....
 
Ich würde sie bei einem solchen Schaden mit einem entsprechenden Bericht bei Shimano reklamieren. Es gibt sicherlich keinen Rechtsanspruch auf Reparatur oder Ersatz aber Firmen wie Shimano haben eigene Abteilungen für Reklamationen . Lass Dich überraschen und berichte uns ...

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Schau mal hier nach. Es ist auch eine Adresse in NL hinterlegt. Sie verweisen prinzipiell an den Händler. Du musst schon eine nette Reklamation und eine gute Begründung beilegen.

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Dem TE sind ja schon die 10 Euro für den Schuster Zuviel, soviel dürfte das Porto in die Nl auch gut kosten. Unfrei nehmen Sie es ganz gewiss nicht an.
 
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