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Such dir die Fundstelle selber wenn du was wissen willst, sind ja hier nicht die Handlanger von irgendwelchen faulen Studis, soweit kommt es noch!
Wenn es aber eine solche Stelle im Gesetz nicht gibt wird es schwer mit dem finden
Da ist es schon ratsam dem Verkünder von Halbwissen zu bitten dieses eben mit § zu belegen. Was logischerweise nicht gelingen wird![]()
Ich könnte garnicht mehr ohne Musik. 3 Stunden aufm Rad... soll ich mit mir selbst reden ?!??![]()
Am besten ist noch die Kombination Radweg + Ohrstöpsel, mangels Ausweichmöglichkeit. Also ich muß gestehen, dass ich schon mehrmals erzieherisch tätig geworden bin. So neulich bei einem, der mir auf dem Radweg mit (über seinem Aerolenker) gesenktem Kopf entgegenkam und trotz mehrmaliger, immer lauter werdender Anbrüller nicht sah... erst, als ich quasi neben ihm war, auf dem Grünstreifen.
Nervig ist's auch, wenn man "die Jugend von heute" überholen möchte, und die im schlenkernden Blindflug weiterradeln, fernab jeder Wahrnehmung. Da haut's dann am Besten rein, wenn man sich fast neben ihn gesellt und dann mit entsprechender Lautstärke darauf hinweist, dass er sich bitte seiner Stöpsel entledigen möchte. Der letzte hätte dies schreckbedingt fast im Graben machen müssen.
Von daher habe ich eine relativ gefestigte Meinung zu den Playern im Straßenverkehr..
Gruß,
Markus
Also verboten is es nicht,
aber es lenkt mich persönlich dann doch sehr vom Geschehen auf der Straße ab ...
Nix mit ätsch, das ist nicht der offizielle Bußgeldkatalog. Im offiziellen findest du das Wort Kopfhörer, genauso wie in der STVO, nicht. Es steht genau wie im Gesetz; "sie schränkten ihre Wahrnehmung durch ein technisches Gerät ein".
Nun ist es aber so dass man bei leiser Musik keine Wahrnehmungseinschränkung hat. Wenn man also bei einem solchen Bußgeld in Widerspruch gehen würde, müssten einem die Polizei nachweisen dass die Musik zu laut war.
Im Falle eines Unfalls wo das Gehör relevant ist (was aber kaum vorstellbar ist, und in den Unfallstatistiken auch nicht auftaucht), würde sich die Beweislast aber vermutlich umdrehen und man selbst müsste nachweisen dass es nicht zu laut wäre.
... Und Blaulicht hört man durch die Ohrknöpfe durch.
FÜXLE
Du hörst Licht?![]()
Wenn man also bei einem solchen Bußgeld in Widerspruch gehen würde, müssten einem die Polizei nachweisen dass die Musik zu laut war.
Du hörst Licht?![]()
Bergauf mit AC/DC oder Status Quo....man das reißt.
Und Verboten oder nicht....find ich nen Quatsch. Fahr mal Motorrad, Roller oder so und du weist was laut ist. Da kommt nicht mal TNT von AC/DC ran an die Lautstärke.