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Ein typisches Beispiel für eine Gesetzes-/Statutenformulierung deren Durchsetzung nicht möglich ist. Das erste Problem ergibt sich schon beim Nachweis des Versuches - Gibt es beweiskräftige Dokumentationen (z.B. Überwachungsvideos) die den Sportler bei der Abgabe des Blutes zeigen?! Das eigentliche Problem ist jedoch - Der Nachweis des Vorsatzes! Es ist juristisch unmöglich zweifelsfrei zu beweisen, daß der Sportler sein Blut nur in Vorsatz des zukünftigen(!) Betruges abgegeben hat. Ein weiteres typisches Beispiel für solche Gesetze ist das Geldwäschegesetz. Seit dessen Einführung (in der heutigen Form) 1996 gab es im gesamten Bundesgebiet nur 4(!) Verurteilungen.jansky schrieb:Warum stellst du einfach irgendwas, das dir gerade mal zufällig durch den Kopf schießt, als Fakt dar?
Die Anti-Dopingregeln der WADA kann man sich hier herunterladen und darin kann jeder nachlesen, dass der Versuch (WADA-Definition: "Versuch: Vorsätzliches Verhalten, das einen wesentlichen Schritt im geplanten Verlauf einer Handlung darstellt, die darauf abzielt, in einem Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen zu enden. [...]") bereits einen Verstoß gegen die Regeln darstellt. Die Frage, ob tatsächlich Dopingversuche stattgefunden haben, dürfte sich auf Grund der vorliegenden Indizien nicht ernsthaft stellen.
Typisches Beispiel für Keine Ahnung!jansky schrieb:Ach ja, zu Paves und anderen ähnlich qualifizierten Beiträgen:
Natürlich veranlassen Staatsanwaltschaften keine teuren DNA-Tests, um Dinge zu beweisen, die nicht Gegenstand ihrer Ermittlungen sind. Es gibt aber überhaupt keinen Grund anzunehmen, dass die Spanier auf Betreiben eines Fahrers der Anfertigung des genetischen Fingerabdrucks der entsprechenden Blutprobe nicht zugestimmt hätten. Wer anderer Meinung ist: Quellen posten, oder das Gelaber einstellen!
Pave schrieb:jansky 3. Beitrag
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du hast es scheinbar immer noch nicht geschnallt, scheinbar bist du lernresistent: das was dort in Spanien passiert ist, ist für die Fahrer nicht strafbar.
Pave schrieb:Deshalb wird gegen keinen Fahrer ermittelt. Und wo nicht ermittelt wird, hast du keine Chance irgendwas von den Ermittlungsbehörden zu erfahren,
Pave schrieb:geschweige denn mit einer DNA in 2 Stunden irgendwas zu erreichen. Kein Mensch weiß, ob dort von irgend jemand irgendeine DNA überhaupt vorliegt bzw. festgestellt werden kann.
Pave schrieb:Im übrigen kannst du z. B. in Deutschland Eigenblutübetragungen machen bis du schwarz wirst, das interessiert von den Ermittlungsbehörden niemanden. :blabla:
Gibson schrieb:Es ist juristisch unmöglich zweifelsfrei zu beweisen, daß der Sportler sein Blut nur in Vorsatz des zukünftigen(!) Betruges abgegeben hat.
Gibson schrieb:Typisches Beispiel für Keine Ahnung!
Zum einen ist es ersteinmal prozessrechtlich unzulässig Beweismittel vorfristlich herauszugeben,oder sie für Vorwurfsfremde Einlassungen gegenüber Dritten zugänglich zu machen!
Zum Anderen ist die "Rufrettung" nicht Inhalt staatsanwaltschaftlicher Aufgaben.
Pave schrieb:immer noch nicht kapiert? die spanischen Behörden verdächtigen keinen, denn gegen keinen gibt es ein Ermittlungsverfahren also auch keinen Verdächtigen.
Pave schrieb:Und im übrigen, wenn dort lediglich Blutplättchen lagern, wie bekannt gegeben, nützt eine DNA überhaupt nichts, denn die Blutplättchen enthalten keine DNA.
Grupetto-Verfolger schrieb:3. Die angereicherten Konserven sind max. 42 Tage haltbar, ohne ihre leistungssteigernde Wirkung zu verlieren. WANN SOLL DER KERL DENN EPO GENOMMEN HABEN? Bzw. von wann sollen die Konserven sein?
Grupetto-Verfolger schrieb:4. Ullrich kennt die Vorwürfe, verweigert aber eine DNA-Probe. Ob die nun von den spanischen Behörden zugelassen werden, ist imho richtig egal, denn es ging um seine Beweisführung vor der Pro-Tour/UCI. Ein Pieks, und die Tour wäre - um den Gegenbeweis zu liefern - nie gefährdet gewesen.
jansky schrieb:Wie oft willst du das noch wiederholen? Es ist für diese Diskussion völlig irrelevant.
Selbstverständlich wäre eine DNA-Probe möglich gewesen und selbstverständlich wäre sie von den spanischen Behörden nicht verhindert worden. Allein die Tatsache, dass kein Fahrer diese Möglichkeit in Betracht gezogen hat, obwohl vor dem Tourstart noch locker genug Zeit war, um die entlastenden Ergebnisse zu bekommen, spricht Bände.
All diese Dinge haben mit dem Vorsatz bei Blutabgabe nichts zu tun.jansky schrieb:Mein Gott, die haben bei einem einschlägig bekannten Arzt hunderte Blutbeutel, Bargeld, eindeutige Unterlagen, zum Doping geeignete Medikamente gefunden und zusätzlich noch jede Menge abgehörte Telefongespräche und SMS ...
Erstes SemesterJura: Ermittlungsergebnisse und Beweismittel sind zwei völlig unterschiedliche Aspekte.jansky schrieb:Die Behörden in Spanien haben bereits vor Tagen Ermittlungsergebnisse an die Radsportverbände weitergegeben, aber du bist ja der große Meister des spanischen Prozessrechts!
Die DNA-Analyse hätte doch nur bewiesen, daß er zum Zeitpunkt des Tests "sauber" ist. Das wollte die Societe TdF doch gar nicht wissen. Wenn sie sie das gewollt hätten, hätten sie jederzeit ein Bluttest anordnen können.Grupetto-Verfolger schrieb:4. Ullrich kennt die Vorwürfe, verweigert aber eine DNA-Probe. Ob die nun von den spanischen Behörden zugelassen werden, ist imho richtig egal, denn es ging um seine Beweisführung vor der Pro-Tour/UCI. Ein Pieks, und die Tour wäre - um den Gegenbeweis zu liefern - nie gefährdet gewesen.
ABER: Er verweigert. Lass die Spanier doch ermitteln, was sie wollen. Es ging um seinen Tour-Start, sein Ansehen, seine "große Chance". Aber er macht es nicht. Der einzige Grund kann nur sein, dass er Dreck am Stecken hat. Ansonsten hätte er - ungeachtet der spanischen Ermittlungen - gegenüber der UCI seine "weiße Weste" unter Beweis stellen können und sein Team-Managment nicht unter diesen Zugzwang setzen müssen. Er hat es nicht getan, und - erlaubt bitte - nicht unter Berufung auf die Unschuldsvermutung. Also bleibt für mich unter dem Strich: Irgendwas muss da sein. Wie auch bei den anderen. Ob das den grund für einen Gilberto Simoni liefert, beim Prolog mit einem rosa Rad anzutreten und somit den "wahren Giro-Sieger" zu präsentieren, steht auf einem anderen Blatt. Ich lese in diesem Zusammenhang gerne den aktuellen Tour-Bericht mit der Quintessenz: Die Jungs sind einfach zu blöde, um zu wissen, was sie schlucken.
Grupetto-Verfolger schrieb:...
2. Die Blutkonserven sind mit weißen Blutkörperchen angereicheret, einer Folge von EPO. Die Blutkörperchen werden dann später zur Leistungssteigerung wieder indiziert.
3. Die angereicherten Konserven sind max. 42 Tage haltbar, ohne ihre leistungssteigernde Wirkung zu verlieren. WANN SOLL DER KERL DENN EPO GENOMMEN HABEN? Bzw. von wann sollen die Konserven sein?
...
jansky schrieb:Lies mein Posting noch einmal, es war vom - genauso strafbaren - versuchten Doping die Rede.
Du hast behauptet, dass ein DNA-Test für die Startzulassung bei der TdF irrelevant gewesen wäre, obwohl der Verdacht dadurch zweifelsfrei hätte ausgeräumt werden können (natürlich nur im Falle der tatsächlichen Unschuld) und damit der Fahrer der Suspendierung entgangen wäre.
Gruss
jansky