• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Malle Storno/Absage Geld zurück?

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 71483
  • Erstellt am
Die Morgenzeitung bereitet Freude.
 

Anhänge

  • IMG_20200408_063900.jpg
    IMG_20200408_063900.jpg
    427,8 KB · Aufrufe: 107
Stufe Eins gezündet.
Da die anderen User ja keine Lust haben bzw.gar nicht betroffen sind, meie Reaktion.


Da sie so nett waren....
und meine Reise von sich aus storniert haben, aber so das der Anschein entsteht die Stornierung käme von mir, möchte ich ihnen meine Bankverbindung mitteilen damit sie MEIN Geld unverzüglich an das angegebene Konto überweisen können.

Da zwischen Ihrer Rückzahlungsankündigung und Heute, wo noch kein Geld auf meinem Konto ist, bereits 22Tage vergangen sind
bitte ich sie um angemessene Eile bei der Rücküberweisung und verzichten sie bitte auf die Gutscheinlösung, da ich altersbedingt nicht weis ob ich den noch einlösen kann.
 
Kleine Anmerkung: Besser nicht um "angemessene Eile" bitten, sondern ausdrücklich an die ausstehende Rückzahlung erinnern und eine Frist (Absendedatum plus 7 Tage) zur Zahlung setzen, verbunden mit der Ankündigung, bei Nichtzahlung nach Ablauf der Frist einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Das ist dann nämlich eine Mahnung, mit der die andere Seite in Verzug gesetzt wird. Und die ist für das weitere Vorgehen wichtig.
 
Schnell sind sie ja, aber nicht hilfreich. Jetzt fahre ich schwerere Geschütze (danke @Reiner_2 ) auf! ?


die Rückzahlung efolgt vom Reiseveranstalter direkt an Sie. Über uns ist kein Geld geflossen. Wann genau der Veranstalter Ihnen das Geld zurückerstattet, kann ich Ihnen nicht sagen. Bei normalen Reiserecht wären es 14 Tage nach Stornierung. Wir haben derzeit auch keine Kontaktmöglichkeit zum Veranstalter in dieser Hinsicht. Es gibt nur den Hinweis, daß die Rückerstattung bei Lastschrift auf die angegebene IBAN-Nr erfolgt, bei Kreditkartenzahlung auf das Kreditkartenkonto und bei Überweisung von Ihnen soll ein Verrechnungsscheck per Post rausgehen.



Falls der Veranstalter doch noch die IBAN-Nr braucht, geb ich die dann weiter. Die Anweisung ist aber so wie ich es eben beschrieben habe.



Vielleicht telefonieren wir nochmals Ende nächster Woche, falls Tjaereborg Ihnen bis dahin noch nichts überwiesen hat.
 
Habe mein Schreiben um 1 Satz ergänzt.
Sollte der mir zustehende Betrag nicht bis 24.04.2020 auf mein Konto eingegangen sein, werde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken.

Bleiben sie Gesund!
 
Solange wie die noch zahlen können werden sie es nach Mahnbescheid. Ist aber Arbeit. Danach ist sowieso nichts mehr zu holen. Das holen sich dann die Insolvenzverwalter.
 
Solange wie die noch zahlen können werden sie es nach Mahnbescheid.

Völliger Unsinn.
Ein Mahnbescheid ist bei einem Reiseunternehmen absolut sinnfrei. Da wird generell Widerspruch eingelegt. Damit ist man dann im normalen Verfahren vor dem Amtsgericht.
Da kann man auch direkt klagen. Das geht bei dem typischen Ablauf schneller.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na bitte, also sofort verklagen die ganze Sippe. Warum dann solidarisch sein?
 
Das war gerade nicht die Frage. Hier war die Frage, ob ein Mahnbescheid sinnvoll ist.
Dein Beitrag zum Mahnbescheid ist schlicht falsch:
"Solange wie die noch zahlen können werden sie es nach Mahnbescheid."

Die Frage nach Solidarität klammere ich mal aus. Das kann man gern gesondert diskutieren.
 
Weil generell Widerspruch eingelegt wird.

Ein MB geht bei Widerspruch in ein normales Verfahren über. Daher kann man auch gleich eine normale Klage einreichen.
MB macht nur Sinn bei Leuten, die im Prinzip zahlen wollen aber nicht können (unsere Erfahrung). ;)

Ein Gutscheinmodell würde mich bei meinen Eltern sehr erfreuen. :mad:
Bei fast 80-jährigen ist ein Gutschein für das nächste Jahr eine richtig gute Idee. Da müssen erst einmal beide gesundheitlich fit sein.
Ich hoffe sehr, da gibt es eine passende Ausnahmeregelung.
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Ein MB geht bei Widerspruch in ein normales Verfahren über. Daher kann man auch gleich eine normale Klage einreichen. ...
Richtig. Das Problem ist in solchen Fällen immer, daß man entscheiden muß, ob man dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen will.
Wenn die Zeit drängt und ungewiß ist, ob man sein Geld überhaupt wiedersehen wird, ist Eile geboten. Da ist das gerichtliche Mahnverfahren aus der Sicht des anspruchstellenden Klägers so ziemlich das Schlechteste, was man überhaupt machen kann. Ich kann jedem nur raten, kompetenten Rechtsrat einzuholen und schnell zu handeln. "Handeln" kann Klageerhebung oder auch Verzicht bedeuten. "Handeln" bedeutet hingegen nicht,
lange Briefe zu schreiben und dem Gegner noch längere Fristen einzuräumen.
 
Richtig erkannt.
Unsere Situation ist etwas speziell. Wir machen das beruflich. Da sind die Kosten meiner Eltern, die auch noch versichert sind, praktisch egal.
Ich kann nur jedem empfehlen, schnell zu entscheiden, ob man das angehen will. Dann bitte auch zügig ohne MB.
Die Uhr der Frist für die Rückforderung im Insolvenzfall tickt.
Geld haben und danach noch behalten ist so eine Sache. Dazu könnte ich noch Geschichten erzählen.
Es gibt das eine unangenehme Sache mit der Rückforderung im Insolvenzfall.

Da hat der Gesetzgeber (Amateure) mal wieder so richtig Mist gebaut (meine persönliche Meinung).
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, ich verstehe das immer noch nicht. Die Kunden eines Reiseveranstalters sind doch bei Insolvenz versichert. Man hat also bei Insolvenz Ansprüche gegenüber einer Versicherung und nicht mehr gegen den dann nicht zahlungsfähigen Reiseveranstalters. Man muss sich also nicht mit anderen um die Reste des Reiseveranstalters schlagen.
Oder sehe ich das falsch? ( die ungenügende, gesetzlich geregelte Deckungssumme mal ausgeklammert)
 
Wenn Du keinen Anspruch hast, weil der Gesetzgeber in einigen Wochen regeln wird, dass statt der Rückzahlung ein Gutschein genügt, dann nützt auch die Versicherung des nicht mehr existenten Rückzahlungsanspruchs nichts. Das kommt, wie es jetzt aussieht, neben der unzureichenden Deckung demnächst noch als weiteres Problem dazu.

Was den Mahnbescheid angeht. Natürlich ist es im Grundsatz Unsinn, gegen ein halbwegs ordentlich organisiertes Unternehmen einen Mahnbescheid zu erwirken. Ausnahmen sind die Fälle, in denen das Unternehmen zahlungsfähig ist und auch weiß, dass es zahlen müsste, aber einfach nur Zahlungsunwilligkeit besteht. Dann signalisiert der Mahnbescheid, dass von jetzt an Kosten entstehen und die Sache auch vor Gericht durchgezogen wird, was dann ungefähr das dreifache an Kosten verursachen würde. Das ist z. B. bei Entschädigungen für Flugverspätungen erprobt. Die meisten Carrier zahlen auch bei glasklar bestehender Verpflichtung grundsätzlich erst dann, wenn sie Post von einem Gericht bekommen. Die lassen es prinzipiell darauf ankommen und testen aus, ob der Kunde wegen z. B. 400 € Kosten, Mühe und Risiko einer Klage auf sich nimmt. Sobald die Klage zugestellt ist, wird dann anerkannt. Und diejenigen, die auf eine Klage sofort anerkennen, zahlen oft auch bereits auf einen Mahnbescheid. Dann ist der Mahnbescheid die preisgünstigere und schnellere Lösung, die auch weniger Arbeit macht. Andererseits kann man außer drei Wochen Zeit auch nichts verlieren, wenn Widerspruch eingelegt wird. Dann fällt eben drei Wochen später das an Kosten und Arbeit an, was bei sofortiger Klageerhebung sofort angefallen wäre. Ein Mahnbescheid ist ungefähr eine Woche nach Antragstellung zugestellt, der Gegner muss dann innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob er widersprechen oder zahlen will. Bis eine Klage zugestellt wird, dauert es je nach Gericht sechs Wochen bis drei Monate und dann bekommt der Gegner in der Regel nochmal Fristen von fünf bis sechs Wochen, bis er entscheiden muss, ob er einlenken und den Anspruch erfüllen oder die Sache streitig entschieden haben will. Gerade, wenn es schnell gehen soll, kann der Mahnbescheid bei einem eindeutig bestehenden Anspruch gegen einen schlicht und einfach nur zahlungsunwilligen Gegner also durchaus Vorteile haben. Es ist aber klar, dass man sich bereits bei Antragstellung darüber im klaren sein muss, ggf. dann auch ins streitige Verfahren zu gehen, anderenfalls sollte man sich diesen Weg in der Tat sparen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Haben in 2 Fällen
a) Pauschalreise TUI Malle Antritt 16.4.
b) Flüge LH nach 'Riga 29.4.

wohl Rückzahlungszusagen bekommen.
(Details nicht bekannt, jeweils von Kollegen organisiert).

Bin mal gespannt...
 
@Red-Bull-Racer scheint offensichtlich bisher einer der Wenigen zu sein, die die Gesamtsituation überschaut. Als Mitarbeiter eines Reiseveranstalters kann ich ebenfalls sagen: Wenn die Reiseveranstalter und Fluglinien nun sämtlich anbieterseitig stornierte Reisekosten zurückerstattet, können sie danach den Laden abschließen und Insolvenz anmelden. Dann habt ihr zwar Euer bisschen Fluggeld wieder, aber könnt danach nicht mehr fliegen, weil's kaum Fluglinien mehr gibt. Bei Reisebüros oder -veranstalter ist das genauso.

Man hat ja mit einem gewissen Grund bei Fluglinie A oder Reiseveranstalter B gebucht, warum sollte man in Zukunft nicht noch einmal da buchen um dann die Reise mit Gutschein erneut anzusetzen? Da ist das Argument "Buchungszwang" m.M.n. recht schwammig.
Das erinnert mich an eine Diskussion mit einem Steuerprüfer. Der gab mir auf meine Aussage, ihr treibt mich in die Pleite dann bekommt ihr gar nichts, zur Antwort: Dann macht deine Aufträge ein Anderer und wir bekommen eben von dem unsere Steuern!
War übrigens Stammkunde bei mir?
 
Zurück
Oben Unten