• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Malle Storno/Absage Geld zurück?

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 71483
  • Erstellt am
G

Gelöschtes Mitglied 71483

Gebucht bei Travelix ,Kostenlosen Storno schriftlich bestätigt von Travelix, Schreiben vom Reisebüro das die Zahlung auf das Konto gebucht wird wo das Geld herkam.
Die Schreiben sind vom 18.3.20 aber Kohle ist noch nicht geflossen.
Wie sieht es bei Euch aus
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von resuah.rapsak

Hilfreich
Zum Beitrag springen →
Gruppenreise Antritt 16.4. bei TUI gebucht.
Lt. Info von Ende März hat der Veranstalter die Reise abgesagt + wir sollen die Knete zurückbekommen.

Bis jetzt nichts - aber vielleicht ein bisschen früh..

PS:
Meine, gestern mit halbem Ohr etwas Wirres mitbekommen zu haben, daß die Veranstalter wohl erstmal nichts zurückzahlen müssen
sondern Alternativen anbieten können - bis 2021......
Hoffe, ich irre mich....
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von resuah.rapsak

Hilfreich
Zum Beitrag springen →
Ich habe über Check24 eine 14 Tage Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Reiseveranstalter ist Schauinsland Reisen.
Von Schauinsland Reisen wurde storniert am 20.03.
Bis jetzt habe ich noch kein Geld zurückerhalten.
Ich wollte heute beim Reiseveranstalter anrufen aber da geht keiner ans Telefon.
Bei Check24 sagte man mir das momentan auch Gutscheine statt Gelderstattung im Gespräch sei.
Sobald sie genause wüssten würden sie mir per Mail bescheid geben.
 
Meine Eltern haben Mallorca für Mai gebucht.
Ich habe das mit Verweis auf § 651h III BGB storniert. Vor ein paar Tagen hat TUI das mit Verweis auf die AGB (Stornokosten) bestätigt.
Da hat man bei TUI die Sach- und Rechtslage nicht verstanden oder man versucht (wie immer bei Reisen) "auf dumm" zu machen.
Am Tage des Reiseantritts kennen wir die aktuelle Sachlage bezüglich Corona, wobei nach der letzten Rechtsprechung zu SARS (etwas Anderes gibt es noch nicht) nicht die Lage zum Reiseantritt maßgeblich ist. Genau an dem Tag geht die Klage raus.
Wir wollen die Anzahlung zurückfordern.
Damit haben wir die Sache hoffentlich rechtzeitig vor der Rückforderung bei Insolvenz tituliert und vollstreckt.
 
Ja, aber das nützt ihm nichts mehr, wenn per Gesetz in drei oder vier Monaten die "Gutscheinlösung" zugelassen wird. Außerdem würde für TUI im Ernstfall das gleiche gelten wie für Thomas Cook, nämlich, dass bei Unternehmen dieser Größenordnung der insgesamt zu deckende Schaden die nach den gesetzlichen Vorgaben versicherte Summe um ein Vielfaches übersteigt.
 
Gutscheine von einer Firma, die dann insolvent ist?
Thomas Cook ist der Präzedenzfall, dass der Staat bei fehlender Deckung einspringt, weil er eine EU-Richtlinie nicht umgesetzt hat.
 
Gutscheine von einer Firma, die dann insolvent ist?
Thomas Cook ist der Präzedenzfall, dass der Staat bei fehlender Deckung einspringt.
Radsportkollege wartet noch auf die Rückerstattung seiner Anzahlung bei Cook. Gestern erfahren das er sich nochmal mit dem Insolvenzverwalter in verbindung setzen soll. Ich glaube nicht das das unkompliziert verläuft. Ist aber nur ein Gefühl.
 
Meine Buchung ist bei travelix, das ist ein REWE Ableger. Angeblich macht die Reisebranche bei Rewe nur 8% des Konzerns aus. Lt. Reisebüro werden die wahrscheinlich auszahlen. Aber auch nur ein Gerücht ?
 
Radsportkollege wartet noch auf die Rückerstattung seiner Anzahlung bei Cook. Gestern erfahren das er sich nochmal mit dem Insolvenzverwalter in verbindung setzen soll. Ich glaube nicht das das unkompliziert verläuft. Ist aber nur ein Gefühl.
Wenn es ums Geld vom Staat geht, ist es nie unkompliziert.
 
Radsportkollege wartet noch auf die Rückerstattung seiner Anzahlung bei Cook. Gestern erfahren das er sich nochmal mit dem Insolvenzverwalter in verbindung setzen soll. Ich glaube nicht das das unkompliziert verläuft. Ist aber nur ein Gefühl.
Ganz zähe Sache. Erst Antrag an die Insolvenzversicherung. Dann noch Anprüche beim Insolvenverwalter geltend machen. Nach Monaten meldete sich dann die Insolvenzversicherung, angeblich läge meine Bankverbindung nicht vor. Also nochmal die Daten gemeldet. Jetzt seit ein paar Monaten wieder absolute Funkstille. Und auf der entsprechenden Webseite des Bundes, letzter update irgendwann Anfang Februar, auch nichts neues. Jetzt soll angeblich ein Webformular veröffentlicht ( auf Anfrage der AfD im Bundestag ... )werden auf der man seine Ansprüche geltend machen kann. Das soll dann bis Ende des Jahres dann ausgezahlt werden......
Kunden in England und Österreich sind schon lange entschädigt worden.....
 
Die Versprechungen des Bundes zu Thomas Cook sind bis jetzt nur heiße (oder besser lauwarme) Luft. Es wurde noch nicht einmal ein Haushaltstitel gefunden, über den die (unverbindlich) angekündigten Leistungen gebucht werden könnten. Das schon vor Monaten angekündigte Webformular gibt es auch noch nicht und neuerdings hören sich die wenigen offiziellen Verlautbarungen, die es dazu noch gibt, zwischen den Zeilen so an, dass die Betroffenen zunächst einmal abwarten müssen, welche Zahlungen aus der Insolvenzmasse geleistet werden. Das wird aber erstens nicht viel sein und zweitens noch einige Jahre dauern. Als Blaupause für Ansprüche, die man jetzt gegen (noch) zahlungsfähige Reiseveranstalter hat, macht das wenig Mut. Da ist es schon sinnvoll, wenn sich ad-mh so schnell wie möglich holen will, was ihm zusteht, solange überhaupt noch etwas zu holen ist.
 
Wie bucht man den nächsten Urlaub? Scheckkarte ? Abbuchung ? Oder hat jemand einen Tip auf Lager?
Wenn ich dran denke das 2RR Kollegen um die Cook Anzahlung und jetzt noch um die Coronakrise geprellt wurden sollte man erst nach erbrachter Leistung bezahlen. Geht aber leider nicht ?
 
Dazu ist eine klare Aussage möglich: Kreditkarte.

Bei VISA und Mastercard gibt es das sog. Chargeback-Verfahren. Wenn der Zahlungsempfänger die bezahlte Leistung nicht erbringt, bekommt man auf Antrag vom Kreditkartenunternehmen sein Geld zurück. Bei Air Berlin ging das völlig problemlos, bei Thomas Cook musste vorrangig die Versicherung in Anspruch genommen werden und per Chargeback gibt es den verbleibenden Schaden, den die Versicherung nicht übernimmt. Mit Kreditkartenunternehmen ist dabei VISA oder Mastercard gemeint, nicht die kartenausgebende Bank, der Erstattungsantrag muss aber über die Bank eingereicht werden. Bei solchen Problemen zeigt sich dann, wie gut oder schlecht der Kundenservice der Bank ist. Manche Banken waren in den genannten Fällen sehr hilfreich, andere haben nicht einmal von sich aus die Kunden über die Möglichkeiten unterrichtet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt haltet doch mal den Ball flach. Zur Zeit mußten ja 100% der Auslandsreisen storniert werden und es gibt einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Rückerstattung. ABER diese Regelung ist nie für die aktuelle Situation geplant gewesen und die fälligen Rückzahlungen würden auch sonst gesunde Reiseanbieter in die Insolvenz treiben, was ja nicht im Sinne des Erfinders sein kann. Dazu kommt, dass der Reiseanbieter selbst i.d.R. auch schon Zahlungen geleistet hat und die hoffentlich, irgendwann zurück erhält.
Bislang gibt es schon einige Überlegungen wie hier zu verfahren ist, aber noch nichts definitives. So wäre z.B. vielen Anbietern deutlich geholfen, wenn möglichst viele Kunden einem Guthaben anstelle der Rückzahlung zustimmen würden. Da sollte man einfach etwa Geduld aufbringen und die meisten werden auf die Rückzahlungen jetzt auch nicht dringend angewiesen sein.
 
....So wäre z.B. vielen Anbietern deutlich geholfen, wenn möglichst viele Kunden einem Guthaben anstelle der Rückzahlung zustimmen würden. Da sollte man einfach etwa Geduld aufbringen ...
Dann erwarte ich von den Anbietern aber auch etwas mehr Flexibilität. Hin und Rückflug bei einer Fluglinie direkt gebucht. Dann haben sie den Hinflug, und nur den Hinflug, gecancelt und einen Voucher dafür angeboten. Anruf bei der Hotline - Diskussion was ich jetzt mit dem Rückflug anfangen soll...dann haben sie mir für Hin und Rückflug einen Voucher angeboten. Gültig bis 30.03.21 - mein Flug war aber am 15.04 gebucht....Hätten sie mir einen Voucher mit Gültigkeit bis 15.04.21 angeboten wäre das ok gewesen. Wollten/konnten sie aber nicht - jetzt habe ich die Rückzahlung angefordert...
 
Zurück
Oben Unten