• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

auf der Strasse fahren??

Karl-Heinz

Mitglied
Registriert
11 Dezember 2008
Beiträge
33
Reaktionspunkte
0
Hallo,
ich hab mal als Neuling eine Frage an Euch:
Ich fuhr kürzlich mit meinem Rad auf der Strasse durch eine Vorstadt.
Meistens benutze ich den Radweg sofern vorhanden und wenn die Strasse zu voll ist. An diesem Abschnitt ist der Radweg jedoch wirklich das Allerletzte. Vor Jahrtausenden wohl mal gepflastert wurde er über die Jahre manchmal ausgebessert, sodass überall Kanten und Unebenheiten sind. Dazu kommt noch dass man sich aufgrund der vielen Einfahrten wie auf der Achterbahn fühlt. Auf der STrasse darf man 40 km/h fahren, ich war mit guten 30 km/h unterwegs. Plotzlich überholte mich ein Polizeiwagen, rollt vor mir aus, blieb schließlich stehen, und ein Polizist lehnte sich aus dem Fenster und winkte mich heran. Dann "erklärte" ;) er mir, dass ich doch bitte den Radweg benutzen solle. Meine Argumente konnten ihn nicht überzeugen, nach kurzer aber heftiger Diskussion habe ich mich dann nach dem Motto "der Klügere gibt nach" auf den Ragweg verzogen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Darf ich als Rennradfahrer nicht auf der Strasse fahren?? haben die das Recht mich auf den Radweg zu schicken?
Ich hoffe ihr wisst Antwort,
gruß, Karl-Heinz
 
AW: auf der Strasse fahren??

Benutzungspflichtige Radwege müssen benutzt werden, sei denn, der bauliche Zustand ist so schlecht, dass ein Befahren unmöglich ist.
Das kann sein, bei Schnee und Eis, bei großen Ästen auf dem Weg oder eben Schlagloch an Schlagloch.
Da ich den weg nicht kenne, will ich mich nicht zuweit aus dem Fenster lehnen.
Fakt ist, der Bulle ist nur ein Mensch und hat eine Meinung.
Wenn er denkt du kannst dort fahren, du aber anderer Meinung bist, wird am Ende ein Gericht darüber entscheiden müssen.
Wärest du auf der Strasse geblieben, er hätte dich abkassiert und du wärest sauer gewesen.
 
AW: auf der Strasse fahren??

Mhhhh, ja danke, aber wie macht Ihr dass denn alle so, wenn ich fragen darf, ich sehe immer ganz viele Rennradfahrer die auf der Strasse fahren, werden die auch alle in regelmäßigen Abständen angehalten? Kann ich mir gar nicht vorstellen nur noch auf dem Radweg zu fahren, dass macht doch gar keinen Spass, und überhaupt....
Gruß, Karl-Heinz
 
AW: auf der Strasse fahren??

Mhhhh, ja danke, aber wie macht Ihr dass denn alle so, wenn ich fragen darf, ich sehe immer ganz viele Rennradfahrer die auf der Strasse fahren, werden die auch alle in regelmäßigen Abständen angehalten? Kann ich mir gar nicht vorstellen nur noch auf dem Radweg zu fahren, dass macht doch gar keinen Spass, und überhaupt....
Gruß, Karl-Heinz

Mich hat noch keiner angehalten.
Du kennst doch dieses Sprichwort: "Wenn man die Polizei mal braucht, ist sie nicht da."
Du hattest einfach nur Pech.
Bei mir gibt es kaum Radwege, fahre über Dörfer.
Wenn ein Radweg, dann gut ausgebaut.
Hier werden noch einige schreiben, das Thema ist beliebt.
 
AW: auf der Strasse fahren??

Such dir eine Strecke auf der es keinen Radweg gibt, auf meinen Trainingsstrecken gibt es genau einen (der ist mit einem Fußgängerweg kombiniert) ca. 1,5 km langen benutzungspflichtigen Radweg und der ist weder 1,5 m breit, noch ist er mit einem Trennstrich zwischen Fußgänger und Radfahrerseite getrennt..... trotzdem benutze ich den manchmal, aber überwiegend fahre ich auf der keinen halben Meter danebenliegende Kreisstraße.....

Hier werden noch einige schreiben, das Thema ist beliebt.

auf jeden Fall, da werden dann wieder zwei Lager aufgemacht:

1. Radweg viel zu gefährlich
2. Radweg muss unbedingt benutzt werden

und dann gib ihm....... sorry, aber das Thema hätte man auch mal suchen können, die suchfunktion gibt dazu massenweise Lesestoff aus, aber naja, dann legt mal los.

Viel Spaß

Gruß
 
AW: auf der Strasse fahren??

bier und popcorn stehen bereit :bier:

ich möchte aber mit guten geschichten unterhalten werden. am liebsten habe ich die, in denen die hiesigen helden der rennleitung so richtig die meinung sagen, bzw. sie belehren :D

mfg
frank
 
AW: auf der Strasse fahren??

@Chris: wo wohnst du und welchen radweg meinst du??

zum thema: es gibt einen radweg, auf dem ich fahre, aber da auch nur in eine richtung, ansonsten nur auf der strasse, wurde noch nie angehalten von der polizei oder ähnliches
kommentare von autofahrern bleiben dagegen nicht aus....fenster auf und dann "......RADWEG......" (mehr versteht man bei dem tempo nicht)
 
AW: auf der Strasse fahren??

sehe es doch anders rum wenn dich jemand besoffen umfährt ist doch blöder wie wenn der Bulle du solltest den Radweg benutzen!
Also ich finde jetzt echt nichts schlimmes dran der hätte dich Theoretisch sofort verwarnen können wenn er gewollt hätte! Und denkt doch immer dran das Polizisten auch nur menschen sind die probieren ihren job so gut wie möglich zu machen! Und zu 99% sind Sie immer da wenn man sie braucht! Also ich bin auch dafür das man Radwege benutzt wenn welche da sind.


gruß valentino
 
AW: auf der Strasse fahren??

Hi,

also ich benutze Radwege nur dann wenn sie wirklich gut sind, ansonsten fahre ich auf der Straße. Es sind mir noch nicht so viele Wegelagerer entgegen gekommen aber wenn dann haben sie nur blöd geschaut, wofür sie ja auch anscheinend bezahlt werden... Radwege benutze ich auch dann nicht wenn sie meherere Straßeneinmündungen haben, da die Dosen-fahrer bis zur Straße vor fahren und den Rad-/Fußweg komplett überfahren ist es mir zu gefährlich übersehen zu werden (War erst am vergangenen WE Live dabei, es ist aber glimpflich abgelaufen nur kleine schrammen). Ohne hin müsste ich mehrmals jene Einmündungen überqueren und dann fahre ich gleich auf der Straße... Ist wie schon gesagt ein schwierig zu beurteilendes Thema, da muss jeder für sich selbst sein Pro/Contra finden.

MfG
Sonnigen Samstag euch allen:)

Sebi (der, der jetzt gleich los radelt)
 
AW: auf der Strasse fahren??

sei froh! du bist an einen fairen polizisten geraten... ein anderer hätte direkt kassiert!
 
AW: auf der Strasse fahren??

Benutzungspflichtige Radwege müssen benutzt werden, sei denn, der bauliche Zustand ist so schlecht, dass ein Befahren unmöglich ist.

Das ist so leider auch nicht ganz richtig.
Rechtlich gesehen ist es so, daß dort wo eine Benutzungspflicht angeordnet
wurde (Zeichen 237/240/241) diese auch befolgt werden muß.
Auf den Zustand kommt es dabei nicht an, da dieser natürlich im billigen Ermessen des Betrachters liegt.
Liegen Schnee und Äste dort, so hat man die Möglichkeit die Gemeinde auf
ihre Wegesicherungspflicht hinzuweisen und Abhilfe zu verlangen.
Möchte man gegen die Benutzungspflicht (also die behördliche Anordnung)
vorgehen, so bleibt einem nur die Verwaltungsklage oder Einspruch; woraufhin
dann die entsprechenden blauen Schilder entfernt werden müssen.
So lange diese stehen --> Pflicht.

Soviel zum rechtlichen. In der Praxis sind mir persönlich ein paar Euro
(wenn es denn soweit kommen würde) wegen einer Ordnungswidrigkeit lieber, als übersehen und über den Haufen gefahren zu werden oder
wegen Ästen und Schlaglöchern auf der Schnauze zu liegen.

Dort wo Radwege der Verwaltungsvorschrift zur StVO genügen benutze
ich sie natürlich sehr gerne.

Ich empfehle diese Seite als Lektüre...:
http://cycleride.de/cms/aktionen/pannenflicken/
 
AW: auf der Strasse fahren??

Allerdings müssen auch als benutzungspflichtig ausgeschilderte Radwege unter bestimmten Umständen nicht befahren werden. Die Ausnahmen richten sich aber nicht danach, ob der Radweg die Mindestvoraussetzungen erfüllt, die seit 1997 in den Verwaltungsvorschriften zur StVO an ihn gestellt werden. Denn diese Vorschriften richten sich nur an die Behörden und geben diesen vor, wann sie einen Radweg beschildern und damit benutzungspflichtig machen dürfen. Sie haben keine Wirkung für den einzelnen Radfahrer. Dieser hat sich zunächst nur danach zu richten, ob hier ein "Radweg"-Schild steht oder nicht.

Ausnahmen von der Benutzungspflicht vielmehr in der Rechtsprechung schon seit Jahren bekannt. Es gibt drei Grundsätze, die bei Benutzungspflicht gegeben sein müssen:

-straßenbegleitend,
-benutzbar und
-zumutbar.

Erfüllt ein Radweg auch nur eines dieser Kriterien nicht, muß er nicht benutzt werden. Man darf dann mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn mitfahren, selbst wenn der Radweg beschildert ist.


straßenbegleitend:
Radwege sind u.a. nicht straßenbegleitend, wenn sie zu weit von der Hauptfahrbahn entfernt geführt werden (Das ist natürlich kein ganz klares Kriterium) oder aber an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte wie die Parallelstraße bekommen. Radwege, die weitab von einer parallelen Fahrbahn oder gar völlig unabhängig von Straßen verlaufen sind nicht straßenbegleitend.

benutzbar:
Unbenutzbar sind Radwege beispielsweise,

wenn sie nicht in die Richtung führen, in die man fahren will (u.a. auch, wenn man links abbiegen möchte und an der nächsten Kreuzung keine spezielle Radverkehrsführung dazu vorgesehen ist; dann darf der Radweg rechtzeitig vorher verlassen werden),
wenn sie zugeparkt oder zugestellt (z.B. Mülltonnen) oder "Horden" von Fußgängern auf ihnen laufen, so daß man nicht fahren kann,
anderweitig (z.B. durch Schneemassen) blockiert sind, aber auch
von Schnee bedeckt ist, während die Fahrbahn geräumt ist.

Jeweils der blockierte Abschnitt ist nicht benutzungspflichtig; jedoch muß man nicht ständig zwischen Radweg und Fahrbahn wechseln, sondern fährt rechtzeitig an einer möglichst sicheren Stelle vor dem Hindernis auf die Fahrbahn und an einer sicheren Auffahrt danach, wieder auf den Radweg zurück. Ist der Radweg alle paar hundert Meter unbenutzbar, muß er insgesamt nicht befahren werden, weil ein ständiger und nicht gerade ungefährlicher Spurwechsel nicht zugemutet werden kann.

Dabei ist unerheblich, ob der Gehweg frei ist, denn Radfahrer dürfen nicht auf Gehwegen fahren, auch nicht über sie ausweichen. Die einzig legalen Varianten sind Benutzung der Fahrbahn oder Schieben über den Gehweg, letzteres aber auch nur, wenn dadurch Fußgänger nicht behindert werden. Ansonsten wäre dann auf der Fahrbahn zu schieben, wo man aber auch gleich fahren kann.


zumutbar:
Zumutbarkeit ist ein unscharfer Begriff. Zunächst einmal ist ein Radfahrer nach § 3 StVO gehalten, seine Geschwindigkeit den Umständen anzupassen. Eine schlechte Oberflächenbeschaffenheit (z.B. schlechter Belag, rutschige Blätter, Streugut) des Radwegs bringt alleine keine Unzumutbarkeit. Kann sie jedoch auch durch angepaßte Fahrweise nicht ausgeglichen werden, muß der dann unzumutbare Radweg nicht benutzt werden.

"Unzumutbar" kann man vielleicht am besten daran festmachen, ob der Zustand durch angepaßtes Fahren nicht mehr in den Griff zu bekommen ist. Dieses Kriterium schließt dann auch die Benutzungspflicht kurzer Stecken linksseitigen Radwegs aus (weil dazu die Fahrbahn gequert werden muß und damit eine deutliche Gefahrenquelle geschaffen wird), wie auch ständigen Wechsel zwischen Abschnitten benutzungspflichtigen Radwegs und der Fahrbahn oder zwischen rechts- und linksseitigen Radwegstücken.

Nicht hinnehmen muß man beispielsweise auch, daß auf dem Radweg verbliebenes Streugut, Glasscherben oder ähnliches ständig zu Reifenpannen führen. Einer solchen Benutzungspflicht wäre schon deswegen nicht Folge zu leisten, weil sie so unverhältnismäßig ist, daß sie nicht gilt.

Quelle: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html
 
AW: auf der Strasse fahren??

ich hab ne frage: müssen radwege, die als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind, mindestens 1,5m breit sein?
wenn das so wäre, würde es ja bedeuten, dass ich radwege nicht nutzen muss, wenn sie schmaler als 1,5 meter sind
 
AW: auf der Strasse fahren??

ich hab ne frage: müssen radwege, die als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind, mindestens 1,5m breit sein?
wenn das so wäre, würde es ja bedeuten, dass ich radwege nicht nutzen muss, wenn sie schmaler als 1,5 meter sind

Soweit wie ich weiß, werden nur Wege, die min 1,5m breit sind, mit den Benutzungspflichtigen Zeichen ausgeschildert.
Also wird ein Radweg wohl min 1,5m breit sein.
Du zweifelst wohl an der Breite eines Radweges?
Mess lieber nach.
 
AW: auf der Strasse fahren??

Soviel zum rechtlichen. In der Praxis sind mir persönlich ein paar Euro
(wenn es denn soweit kommen würde) wegen einer Ordnungswidrigkeit lieber, als übersehen und über den Haufen gefahren zu werden oder
wegen Ästen und Schlaglöchern auf der Schnauze zu liegen.

Dort wo Radwege der Verwaltungsvorschrift zur StVO genügen benutze
ich sie natürlich sehr gerne.

Ich empfehle diese Seite als Lektüre...:
http://cycleride.de/cms/aktionen/pannenflicken/


Nur gut, daß das Risiko auf der Straße kleiner ist:D

Was habt ihr euch eigendlich alle so wegen ein paar Schlaglöchern oder unebenheiten auf dem Radweg.....Paris- Roubaix lässt Grüßen:dope:
 
AW: auf der Strasse fahren??

Soweit wie ich weiß, werden nur Wege, die min 1,5m breit sind, mit den Benutzungspflichtigen Zeichen ausgeschildert.
Also wird ein Radweg wohl min 1,5m breit sein.
Du zweifelst wohl an der Breite eines Radweges?
Mess lieber nach.
Die Breite von 1,5 m liegt im Ermessen der ausschildernden Behörde ;) Galten die 1,5 m nicht nur außerorts??
Faktisch: Blaues Schild = Benutzungspflicht. Sonst üblicher Weg: Widerspruch gg. Bußgeld & Klage beim Verwaltungsgericht.
 
AW: auf der Strasse fahren??

@Blackskorpion03:

danke für die Antwort, sowas dachte ich mir schon. Ich werd jetz mal bei uns die Radwege wo ich mir nicht sicher bin ob da die Regeln eingehalten werden nachmessen.

Für Leute dies interessiert hier eine Übersicht zum Thema Radwege usw.:
http://www.adfc.de/index.php?id=526&languageid=1

Weiß jemand wie breit benutzungspflichtige Radwege mindestens sein müssen, die für beide Fahrtrichtungen freigegeben sind?
Konnte auf dem oben geposteten Link nur was dazu finden, wenn es sich um Rad- und Fugängerweg handelt
 
AW: auf der Strasse fahren??

Vielen Dank für Eure zahlreichen ANtworten, hab mir schon gedacht dass ich da ein riesen Fass aufmachen würde. :p
Wollte nur mal hören wie ihr Anderen das so macht. Ich bin wohl auch an einen relativ einsichtigen Wachmann geraten. Muss mir aber nochmal genau überlegen welche Abschnitte ich jetzt wo fahre. :idee:
Aber nur auf den Radwegen fahren, da geh ich ja kaputt, :wut: da häng ich das Fahrrad lieber an den Nagel.
Gruß
 
AW: auf der Strasse fahren??

Ich find's immer wieder klasse, wenn Polizisten im Streifenwagen einfach ohne Kommentar an mir vorbeifahren und zwei Minuten später irgendso ein Hilfsheriff wild hupend und gestikulierend in seinem SUV an mir vorbeikriecht und mich auf den Radweg zwingen will ... zusammenfassend würde ich sagen, dass zumindest auf Landstraßen 99% aller gefährlichen Situationen durch Nötigung von solchen Menschen entstehen.

Außerorts gibt es schon gute Radwege, die man auch mit um die 30 km/h benutzen kann, das mache ich dann auch. Innerorts ist es mir oft zu gefährlich. Hier erkennt man auf dem Radweg die Autos oft zu spät und wird selber nicht gesehen. Auch bei herabgesetzer Geschwindigkeit. Wenn ich am Wochenende Kinder, Hunde oder radelnde Großfamilien auf dem Radweg sehe, weiche ich auf die Straße aus. Besonders im flachen Münsterland kommen mir auf dem Radweg manchmal Gelegenheitsradfahrer (nicht abwertend gemeint) entgegend, die das Rad nicht unter Kontrolle haben, ausweichen wollen und vor lauter Schreck auf mich zuhalten ...

Alles in allem muss man halt abwägen, je nach Tageszeit, Geschwindigkeit, Qualität usw .. kann man auch mit dem Rennrad auf dem Radweg fahren.

Mit meiner Strategie, innerorts auf der Straße zu fahren, lag ich allerdings auch einmal falsch, als ich selber mit so 35 duch einen Ort (Lüdinghausen bei MS, aus Richtung Seppenrade) fuhr und extremst knapp von einem langen LKW mit Hänger überholt wurde - danach waren die Knie doch ein bißchen weich ...

Ach, und noch einen Tipp hätte ich: Campa-Laufräder sind ein prima Klingel-Ersatz, möchte man sein Kommen etwas ausdrücklicher ankündigen, tritt man einfach rückwärts ;-)
 
Zurück