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Wer wurde schon mal geblitzt?

Es gibt hier eine Ortschaft, welche an einem Berg liegt. Am Ende ist dann die Talsenke und auf der anderen Seite gehts wieder hoch. Genau in der Senke stehen zwei Blitzer, einer für jede Richtung und dort ist 30. Den Berg kann man gut mit 80 runter rollen, in der Senke hat man sicher immer noch 70 drauf wenn man nicht bremst. Vor ein paar Jahren fuhr ich also mal auf dieser Strecke und oben am Berg überholte mich so ein Luxus-Lexus 450h, sehr eng und na ja, diese Dickschiffe fahren dann ja leider nicht so schnell den (kurvigen) Berg runter, so das man auch noch bremsen muss. Und so war es auch. Also vielleicht statt 80 nur 65...70 da runter. Aber: Unten hat er wohl nichts von den Blitzern gewußt und ist auch so da rein gerollt. Erst blitzte es ihn und dann mich. Hat mich etwas erstaunt das es Radfahrer blitzt. Seitdem hab ich schon oft versucht das Ding wieder auszulösen, es hat nie mehr geklappt. Dabei grinse ich jedesmal wie blöde in Richtung Blitzer oder grüße nett mit bestimmten Fingern. Sieht bestimmt irgendwie dämlich aus...
 
Seitdem hab ich schon oft versucht das Ding wieder auszulösen, es hat nie mehr geklappt. Dabei grinse ich jedesmal wie blöde in Richtung Blitzer oder grüße nett mit bestimmten Fingern. Sieht bestimmt irgendwie dämlich aus...


bei mir klappt es auch nicht.... sieht auch dämlich aus..... aber macht Spaß :D.... und die Hoffnung stirb zu letz, oder????
 
Hi,
für Fahrräder gibt es keine Pflicht, einen Tachometer zu haben. Auf welcher Rechtsgrundlage sollen dann Verwarngelder verhängt werden, wenn man zu schnell unterwegs ist?
 
Keine Ahnung ob hier "Nicht-Wissen schützt vor Strafe nicht" gilt? Eventuell muss man im Zweifelsfall so langsam fahren, das man garantiert im Limit ist. Ein Richter bestimmt dann ob man Aufgrund von Lebenserfahrung einschätzen können muss, ob man nun 30 oder 60 fährt. So würde ich jedenfalls rangehen, wenn ich denn jemanden bestrafen wöllte. Was würde denn passieren, wenn ich zur nächsten Polizeidienstelle gehen würde, mit der Aussage: Der Blitzer in der 30er Zone hat bei mir, als Radfahrer vorhin ausgelöst. Ich wüsste gern wie schnell ich war, und könnte ich bitte das Foto bekommen? (Und wenn man dann tatsächlich so 60...80km/h schnell war).
 
Keine Ahnung ob hier "Nicht-Wissen schützt vor Strafe nicht" gilt? Eventuell muss man im Zweifelsfall so langsam fahren, das man garantiert im Limit ist. Ein Richter bestimmt dann ob man Aufgrund von Lebenserfahrung einschätzen können muss, ob man nun 30 oder 60 fährt. So würde ich jedenfalls rangehen, wenn ich denn jemanden bestrafen wöllte.
Das ist aber eine sehr vage Sache. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" passt hier IMHO nicht. Das Motto "Da es möglich ist, mit dem Rad Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überschreiten, muss man wissen wie schnell man fährt." wäre ein Zwang zum Tacho, nur hintenherum.
Und dass das mit dem Schätzen nicht klappt, weiß jeder, der schon mal aus einem Diesel-Kleinwagen in einen Benziner-Oberklasse-Karren umgestiegen ist.

Ich frage mal da, wo man es wissen sollte:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Was würde denn passieren, wenn ich zur nächsten Polizeidienstelle gehen würde, mit der Aussage: Der Blitzer in der 30er Zone hat bei mir, als Radfahrer vorhin ausgelöst. Ich wüsste gern wie schnell ich war, und könnte ich bitte das Foto bekommen? (Und wenn man dann tatsächlich so 60...80km/h schnell war).
Man würde Dir im besseren Fall sagen: "Junger Mann, schön dass Sie so fit sind. Passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen im Verkehr gut auf. Und jetzt würden wir gerne, wenn es recht ist, wieder unsere Arbeit machen."
 
Ich zitiere mal:

Für alle Fahrzeuge, d.h. auch für Fahrräder, gelten nach § 41 Abs. 2 Punkt 7 (Streckenverbote) der StVO die per Schild (Z. 274) angeordneten Geschwindigkeiten. Ein Fahrradfahrer darf in einer Tempo-30-Zone also auch nicht schneller als 30 km/h fahren. In einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, dürfen auch Fahrräder nicht wesentlich schneller fahren. Daß für ein Fahrrad kein Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle vorgeschrieben ist, spielt dabei keine Rolle. Der Gesetzgeber geht einerseits davon aus, daß Fahrradfahrer keine höheren Geschwindigkeiten erreichen, erwartet aber andererseits von ihnen, daß sie auch ohne Tacho ihre Geschwindigkeit anpassen.

Quelle: http://fahrrad.wikia.com/wiki/Geschwindigkeitsbegrenzung

Also gilt in dem Fall tatsächlich "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Das beantwortet dann wohl auch meine zweite Frage.
 
ironrabuman
Hatte die Mail schon fertig, als ich Dein Posting gesehen habe. Bin gespannt was da zurück kommt. Auf meine Frage, was denn unter "Behinderung des nachfolgenden Verkehrs" beim Nebeneinanderfahren zu verstehen sei, kam nach einer Woche eine, wenn auch nicht hilfreiche ("unbestimmter Rechtsbegriff"), dafür aber amtliche Antwort.

Aus dem Wiki:
"Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird."
Also immer schön knallbunte Profi-Trikots und Helm tragen, damit die Allgemeinheit eine hohe Geschwindigkeit zu erwarten hat. :D
In den kommenden Jahren dürfte sich diese "Grenze" nach oben verschieben, wenn die Allgemeinheit zur Kenntnis genommen hat, dass "die Omma" auf dem Pedelec mit der bombenfesten Dauerwelle durchaus mit 25 km/h unterwegs sein kann. :)

PS: Nach einigen Minuten Surfen durch das Fahrrad-Wiki haben Funde wie:
"Sattelklemmung: Wenn diese nur ein wenig zu lose ist, kann es Knackgeräusche von sich geben. Die Geräusche werden vom Sattel nach unten reflektiert, prallen vom Boden ab und kommen dann typischerweise aus der Tretlagergegend wieder hoch - was zu fehlinterpretationen führt."
mein Vertrauen in das Fahrrad-Wiki etwas erschüttert.
 
PS: Nach einigen Minuten Surfen durch das Fahrrad-Wiki haben Funde wie:
"Sattelklemmung: Wenn diese nur ein wenig zu lose ist, kann es Knackgeräusche von sich geben. Die Geräusche werden vom Sattel nach unten reflektiert, prallen vom Boden ab und kommen dann typischerweise aus der Tretlagergegend wieder hoch - was zu fehlinterpretationen führt."
mein Vertrauen in das Fahrrad-Wiki etwas erschüttert.
Weil die wahre Wahrheit mal wieder unter den Teppich gekehrt wird? Bei straffer Sattelklemme wagen es die Carbonwürmer im Tretlagerknoten nicht, ihre Balzgesänge anzustimmen, die sich für Menschen wie Knackgeräusche anhören?
 
Hi,
für Fahrräder gibt es keine Pflicht, einen Tachometer zu haben. Auf welcher Rechtsgrundlage sollen dann Verwarngelder verhängt werden, wenn man zu schnell unterwegs ist?

Dieser Unsinn wird dadurch dass es immer wieder wiederholt wird auch nicht wahr. Beschränkungen gelten egal ob man ein Messgerät dafür hat / haben muss oder nicht.

Es gibt auch keine Pflicht eine Uhr, einen Kalender oder ein Alkoholmessgerät dabei zu haben und trotzdem gelten zeitlich Beschränkungen für das Befahren von Fußgängerzonen oder Park/Halteverbote, sowie Promille-grenzen. Auch Sicherheitsabstände gelten, obwohl niemand einen Laser-Distanzmesser dabei haben muss.

Die 50 km/h innerorts (bzw 100km/h außerorts) gelten nicht, da sich die Reglung dafür nur auf Kraftfahrzeuge bezieht. Alle anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch für Radfahrer Rad fahrende.
 
Weil die wahre Wahrheit mal wieder unter den Teppich gekehrt wird? Bei straffer Sattelklemme wagen es die Carbonwürmer im Tretlagerknoten nicht, ihre Balzgesänge anzustimmen, die sich für Menschen wie Knackgeräusche anhören?
Weil bei zwei Antworten immer die langweiligere die richtige ist: Die Knackgeräusche vom Sattel werden als Körperschall von den Rahmenrohren weitergeleitet und sind dadurch schlecht ortbar.
Ich habe auch mal mächtig Schiss um meine Gabel gehabt, weil da ein obernerviges Knacken herkam. Kam auch vom Sattelgestell.
 
Dieser Unsinn wird dadurch dass es immer wieder wiederholt wird auch nicht wahr. Beschränkungen gelten egal ob man ein Messgerät dafür hat / haben muss oder nicht.

Es gibt auch keine Pflicht eine Uhr, einen Kalender oder ein Alkoholmessgerät dabei zu haben und trotzdem gelten zeitlich Beschränkungen für das Befahren von Fußgängerzonen oder Park/Halteverbote, sowie Promille-grenzen. Auch Sicherheitsabstände gelten, obwohl niemand einen Laser-Distanzmesser dabei haben muss.

Die 50 km/h innerorts (bzw 100km/h außerorts) gelten nicht, da sich die Reglung dafür nur auf Kraftfahrzeuge bezieht. Alle anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch für Radfahrer Rad fahrende.

Deine Antwort ist durchaus schlüssig. Nur: Bei der Parkuhrzeit schaue ich auf die Uhr im Auto, auf's Handy, frag den Passanten oder oder oder.
Wenn frage ich ohne Tacho, ob ich 38 oder 30 km/h fahre?
Mir ist schon klar, dass die Wahrscheinlichkeit, in einer Tempo 30 Zone mit 40 km/h gemessen und abkassiert zu werden, eher klein ist.
Aber manchmal kommen Polizisten auf sehr schräge Ideen.
(Ich könnte aktuell eine völlig skurrile Geschichte vom Diensteifer einer Polizistin erzählen... :confused: o_O

Das mit dem 50 bzw. 100 km/h ist ist mir bekannt.
Und eine Frage ist kein Unsinn, sondern eine Frage. ;)
 
Deine Antwort ist durchaus schlüssig. Nur: Bei der Parkuhrzeit schaue ich auf die Uhr im Auto, auf's Handy, frag den Passanten oder oder oder.
Wenn frage ich ohne Tacho, ob ich 38 oder 30 km/h fahre?
Nur weil es normal ist (nicht vorgeschrieben!) ständig eine halbwegs genaue Uhrzeit zur Verfügung zu haben oder erfragen zu können ändert das doch nichts an der Grundsituation!
Wenn du nicht hinreichend genau schätzen oder nachfragen kannst brauchst du ein eben ein eigenes Messgerät, egal ob Uhr oder Tacho. Vorgeschrieben sind sie trotzdem nicht.
 
...Wenn du nicht hinreichend genau schätzen oder nachfragen kannst brauchst du ein eben ein eigenes Messgerät, egal ob Uhr oder Tacho. Vorgeschrieben sind sie trotzdem nicht.
Okay. Wo der Gesetzgeber die Radfahrenden ja sonst eher als unmündige Deppen behandelt, denen man jeden Meter Weg und jeden Quadratzentimeter Reflektorfläche glaubt vorschreiben zu müssen, verwundert es, wenn so etwas der Selbstverantwortung des Radlers überlassen wird.
 
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