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und kann man sein Foto bei der Polizei / Stadt abholen????
vielleicht dann, wenn man wärend der Ordnungswiedrigkeit seinen Personalausweis in Großformat sichtbar trägt.![]()

Seitdem hab ich schon oft versucht das Ding wieder auszulösen, es hat nie mehr geklappt. Dabei grinse ich jedesmal wie blöde in Richtung Blitzer oder grüße nett mit bestimmten Fingern. Sieht bestimmt irgendwie dämlich aus...
.... und die Hoffnung stirb zu letz, oder????aber macht Spaß.... und die Hoffnung stirb zu letz, oder????
Und jetzt, also seit letztem September bin ich auch viel näher an diese wunderbare Stelle rangezogen. Demnächst werde ich den Angriff darauf starten. Ich berichte.Das ist aber eine sehr vage Sache. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" passt hier IMHO nicht. Das Motto "Da es möglich ist, mit dem Rad Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überschreiten, muss man wissen wie schnell man fährt." wäre ein Zwang zum Tacho, nur hintenherum.Keine Ahnung ob hier "Nicht-Wissen schützt vor Strafe nicht" gilt? Eventuell muss man im Zweifelsfall so langsam fahren, das man garantiert im Limit ist. Ein Richter bestimmt dann ob man Aufgrund von Lebenserfahrung einschätzen können muss, ob man nun 30 oder 60 fährt. So würde ich jedenfalls rangehen, wenn ich denn jemanden bestrafen wöllte.
Man würde Dir im besseren Fall sagen: "Junger Mann, schön dass Sie so fit sind. Passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen im Verkehr gut auf. Und jetzt würden wir gerne, wenn es recht ist, wieder unsere Arbeit machen."Was würde denn passieren, wenn ich zur nächsten Polizeidienstelle gehen würde, mit der Aussage: Der Blitzer in der 30er Zone hat bei mir, als Radfahrer vorhin ausgelöst. Ich wüsste gern wie schnell ich war, und könnte ich bitte das Foto bekommen? (Und wenn man dann tatsächlich so 60...80km/h schnell war).
Für alle Fahrzeuge, d.h. auch für Fahrräder, gelten nach § 41 Abs. 2 Punkt 7 (Streckenverbote) der StVO die per Schild (Z. 274) angeordneten Geschwindigkeiten. Ein Fahrradfahrer darf in einer Tempo-30-Zone also auch nicht schneller als 30 km/h fahren. In einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, dürfen auch Fahrräder nicht wesentlich schneller fahren. Daß für ein Fahrrad kein Tacho zur Geschwindigkeitskontrolle vorgeschrieben ist, spielt dabei keine Rolle. Der Gesetzgeber geht einerseits davon aus, daß Fahrradfahrer keine höheren Geschwindigkeiten erreichen, erwartet aber andererseits von ihnen, daß sie auch ohne Tacho ihre Geschwindigkeit anpassen.

Weil die wahre Wahrheit mal wieder unter den Teppich gekehrt wird? Bei straffer Sattelklemme wagen es die Carbonwürmer im Tretlagerknoten nicht, ihre Balzgesänge anzustimmen, die sich für Menschen wie Knackgeräusche anhören?PS: Nach einigen Minuten Surfen durch das Fahrrad-Wiki haben Funde wie:
"Sattelklemmung: Wenn diese nur ein wenig zu lose ist, kann es Knackgeräusche von sich geben. Die Geräusche werden vom Sattel nach unten reflektiert, prallen vom Boden ab und kommen dann typischerweise aus der Tretlagergegend wieder hoch - was zu fehlinterpretationen führt."
mein Vertrauen in das Fahrrad-Wiki etwas erschüttert.
Hi,
für Fahrräder gibt es keine Pflicht, einen Tachometer zu haben. Auf welcher Rechtsgrundlage sollen dann Verwarngelder verhängt werden, wenn man zu schnell unterwegs ist?
Weil bei zwei Antworten immer die langweiligere die richtige ist: Die Knackgeräusche vom Sattel werden als Körperschall von den Rahmenrohren weitergeleitet und sind dadurch schlecht ortbar.Weil die wahre Wahrheit mal wieder unter den Teppich gekehrt wird? Bei straffer Sattelklemme wagen es die Carbonwürmer im Tretlagerknoten nicht, ihre Balzgesänge anzustimmen, die sich für Menschen wie Knackgeräusche anhören?
Dieser Unsinn wird dadurch dass es immer wieder wiederholt wird auch nicht wahr. Beschränkungen gelten egal ob man ein Messgerät dafür hat / haben muss oder nicht.
Es gibt auch keine Pflicht eine Uhr, einen Kalender oder ein Alkoholmessgerät dabei zu haben und trotzdem gelten zeitlich Beschränkungen für das Befahren von Fußgängerzonen oder Park/Halteverbote, sowie Promille-grenzen. Auch Sicherheitsabstände gelten, obwohl niemand einen Laser-Distanzmesser dabei haben muss.
Die 50 km/h innerorts (bzw 100km/h außerorts) gelten nicht, da sich die Reglung dafür nur auf Kraftfahrzeuge bezieht. Alle anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch fürRadfahrerRad fahrende.
Nur weil es normal ist (nicht vorgeschrieben!) ständig eine halbwegs genaue Uhrzeit zur Verfügung zu haben oder erfragen zu können ändert das doch nichts an der Grundsituation!Deine Antwort ist durchaus schlüssig. Nur: Bei der Parkuhrzeit schaue ich auf die Uhr im Auto, auf's Handy, frag den Passanten oder oder oder.
Wenn frage ich ohne Tacho, ob ich 38 oder 30 km/h fahre?
Okay. Wo der Gesetzgeber die Radfahrenden ja sonst eher als unmündige Deppen behandelt, denen man jeden Meter Weg und jeden Quadratzentimeter Reflektorfläche glaubt vorschreiben zu müssen, verwundert es, wenn so etwas der Selbstverantwortung des Radlers überlassen wird....Wenn du nicht hinreichend genau schätzen oder nachfragen kannst brauchst du ein eben ein eigenes Messgerät, egal ob Uhr oder Tacho. Vorgeschrieben sind sie trotzdem nicht.