• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos
  • Rennrad-News User Awards 2026: Jetzt abstimmen und Rennrad im Wert von 4.999 € gewinnen!
    Stimme in einer kurzen Umfrage über deine Produkte des Jahres 2026 ab und gewinne dabei ein Rennrad im Wert von 4.999 €!
    ➡️ Jetzt abstimmen!

Unfall - Teilschuld oder...

ericdraven99

Mitglied
Registriert
19 August 2010
Beiträge
263
Reaktionspunkte
4
Moin zusammen,

habt Ihr eine Ahnung, wer bei folgendem Szenario "schuld" ist /war?

Ich bin heut Morgen vom Rad geholt worden...

Ich fuhr auf einem deutlich sichtbaren Fahrradweg, der sogar mit weissen Steinen vom normalen
Fussgängerbereich abgetrennt ist!

Leider zu spät gesehen, läuft mir eine Frau von links kommend vors Rad.
Ich klingel noch, bremse, die Frau bleibt einfach stehen - und schon rasseln wir zusammen.

Beide umgekippt - aber Gott sei Dank nix passiert!

Die Frau hat natürlich direkt angefangen zu zetern ich wär zu schnell gewesen.

Allerdings hat Sie mir von links kommend die Vorfahrt genommen.

Wir haben uns auf der Tonspur geeinigt.
Blaue Flecken, Material heil.

Aber.....wer hat in so nem Fall wirklich Schuld - das würd mich mal interessieren.

Oder bin ich als Radfahrer hier theoretisch in der Mithaftung, weil ich gegenüber dem
Füssgänger der stärkere bin, obwohl mir die Vorfahrt genommen wurde?

Kennt Ihr euch mit sowas aus?

Gruss

Der Eric
 
Bei so einem Zusammenstoss, wie hier geschildert, würde es im Fall eines Gerichtsurteils mit Sicherheit zu einer Teilung der Schuld kommen. Die Quote der Schuldteilung könnte ich nicht abschätzen und würde behaupten, dass die vor drei Richtern drei verschiedene Ergebnisse hätte.

Die Fußgängerin war unaufmerksam.
Der Radfahrer konnte den Zusammenstoss durch bremsen oder ausweichen nicht verhindern und war dementsprechend für die Situation zu schnell.
 
- also halbe halbe...

Es könnte 50/50 oder auch 80/20 oder 20/80 oder jede andere Aufteilung sein.

Das von Kettenschoner zitierte Urteil ist ein Urteil in einem Fall, der nicht näher beschrieben wurde.

In Deinem Fall würde ich keinesfalls von einer Alleinschuld eines der beiden Beteiligten ausgehen.

Leider zu spät gesehen, läuft mir eine Frau von links kommend vors Rad.
Ich klingel noch, bremse, die Frau bleibt einfach stehen - und schon rasseln wir zusammen.

"Leider zu spät gesehen" = Unaufmerksamkeit

"Ich klingel noch" = wertvollen Bremsweg verschenkt
 
Ist "Oberlandesgericht Hamm, 13 U 76/98" noch nicht genau genug?

Danke, dass Du es herausgesucht hast.

Entscheident für die Feststellung der Alleinschuld des Fußgängers war in desem Fall wohl die Feststellung des Gutachters.

"Nach den überzeugenden Feststellungen des Sachverständigen T war der Unfall für die Klägerin nicht durch Ausweichen vermeidbar"

Auch wurde im vorliegenden Fall übereinstimmend ein nicht zu hohes Tempo festgestellt.

"Wie dargelegt, war die von der Klägerin eingehaltene Geschwindigkeit von 10-15 km/h nicht unangemessen schnell und den Verkehrsverhältnissen angepaßt."

Das müsste für die Feststellung einer Alleinschuld der Fußgängerin im Fall des Unfalls von ericdraven99 zunächst einmal geklärt werden.

Mit meinem Hinweis darauf, dass es sich um ein Urteil in einem anderen Fall handelt, wollte ich lediglich ausdrücken, dass solche Fälle immer einer Einzelfallbetrachtung bedürfen.[/quote]
 
Wie dem auch sei - ich hab was dazugelernt!

Klingeln ist für die Tonne - lieber Bremsen.

Und Menschen bleiben beim erschrecken genau so stehen wie Wildschweine auf der Landstrasse...

Wir haben uns im vorliegenden Fall ja gütlich geeinigt - nix passiert und gut ist!
 
Wie dem auch sei - ich hab was dazugelernt!

Klingeln ist für die Tonne - lieber Bremsen.

Und Menschen bleiben beim erschrecken genau so stehen wie Wildschweine auf der Landstrasse...

Wir haben uns im vorliegenden Fall ja gütlich geeinigt - nix passiert und gut ist!
Du solltest aber in jedem Fall - falls Du es noch nicht bist - ne Haftpflichtversicherung abschliessen. Sowas kann ja auch ins Auge gehen. Und wenn Dir dann die Schuld zugesprochen wird kann das sehr teuer werden.
 
"Ich klingel noch" klingt für mich auf rechtlicher Ebene oder für die Unfallrekonstruktion nicht nach 'wertvollen Bremsweg verschenkt' sondern eher danach, als sei da noch genug Abstand gewesen dass der Unfall noch zu vermeiden gewesen wäre. Die Geschwindigkeit also nicht zu hoch war oÄ und 'allein' die Frau die Schuld trüge, weil sie auf eine Klingel wie ein Wildtier reagiert und 'mitten auf der Straße stehen bleibt' (wobei die Straße den Radweg symbolisiert; Wildtier ein Euphemismus für Dummheit ist).
Die alleinige Schuld fiele streng genommen nur deshalb weg, weil der Radfahrer nicht mit dem Wildschwein gerechnet hat.

Da ich kürzlich eine neue Strecke für meinen Heimweg ins Innere von Berlin entdeckt hat, ging mir diese Problematik seit einigen Wochen auch schon durch den Kopf. Ein Radweg erst am S-Bahnhof vorbei, daneben eine Straßenbahn-Haltestelle, kurz später an einem Einkaufscenter und mehreren Haltestellen vorbei.. Alle paar Meter rennt mir da jemand vors Rad, meist völlig blind, würde ich so blind und ignorant wie die unterwegs sein, hätt's schon diverse Male geknallt.
Für viele ist es schon zu viel, den drei Meter breiten Fußweg neben dem knallroten Radweg zu nutzen.
(Trotzdem der angenehmste Heimweg bis dato :D)
 
"Ich klingel noch" klingt für mich auf rechtlicher Ebene oder für die Unfallrekonstruktion nicht nach 'wertvollen Bremsweg verschenkt' sondern eher danach, als sei da noch genug Abstand gewesen dass der Unfall noch zu vermeiden gewesen wäre.

Das sehe ich anders. Ich gehe mal davon aus, dass die überwiegende Anzahl aller Rennradfahrer während des Klingelns nur sehr eingeschränkt bremsen können. Aus einer angenommenen Geschwindigkeit von 20 km/h kann man innerhalb von 2 Sekunden mit einer gut machbaren Verzögerung von 2,78 m/s² innerhalb von 11,1 m zum Stillstand kommen. Vertrödelt man davon eine Sekunde ohne zu bremsen nur mit Klingeln, schlägt man noch mit 10 km/h in das Hindernis ein.
Klingeln verhindert kaum einen Zusammenstoss, sondern kündigt den nur an.
 
Können wir mit den Infos nicht abschließend klären.

Es kann sein, dass noch genug Zeit war - Er also klingelte, weiter fuhr (weil er dachte, sie würde noch reagieren) und dann erst mit Verzögerung (wegen des Irrtums, nicht wegen des 'unnötigen' Klingelns) bremste und es zu spät war.
Es kann sein, dass nicht genug Zeit war - Er also klingelte, weil die Frau unachtsam auf den Radweg lief und somit das zeitnahe Bremsen verhinderte.
 
Es gibt auch einiges an Urteilen wonach du als Fahrradfahrer gearscht bist wenn du einen Fußgänger mit viel mehr als Schrittgeschwindigkeit überholst wenn Fahrradweg und Fußweg nicht baulich getrennt sind. Ich fürchte eine gepinselte Linie oder ein paar hübsche andersfarbige Steine reichen dafür nicht aus.

Das ist ein Aspekt an Radwegen der gerne unterschätzt wird, du wirst mit Fußgängern zusammengesperrt und wenn was passiert bist du dran.

Meine Meinung: Also entweder gaaaanz langsam vorbeifahren oder auf der Strasse fahren.
 
Du solltest aber in jedem Fall - falls Du es noch nicht bist - ne Haftpflichtversicherung abschliessen. Sowas kann ja auch ins Auge gehen. Und wenn Dir dann die Schuld zugesprochen wird kann das sehr teuer werden.
Soweit ich das weiß - Vorsicht Halbwissen! - haftet dafür auch die reguläre KFZ-Haftpflicht. Ruhig mal nachfragen.
Ich für meinen Teil bin Fußgängern gegenüber sehr skeptisch. Sie eiern ohne ersichtlichen Grund rum, bleiben abrupt stehen, machen ausladende Armbewegungen (vor allem dicke kleine Frauen mit schweren Handtaschen) und wirken im Allgemeinen nie so recht bei der Sache - und das ist, als Fußgänger, auch ihr gutes Recht. Schließlich war der Fußgänger als erstes in der Stadt.
Deshalb: runter vom Radweg, auf die Straße!
 
Fahrrad = Private Haftpflicht
Schliesslich besagt der Name "KFZ-Haftpflicht" schon den Deckungsbereich.
Nein, nein, nein. Wie gesagt: Halbwissen. Meine aber, sowas schon mal gehört zu haben. Anruf und Nachfrage kostet nichts.

Wenn nicht, Fußgänger auf dem Radweg festtapen, Rad nach Hause, Auto holen und vor den Fußgänger auf den Radweg stellen. Später behaupten, man sei auf einer Bananenschale ins Rutschen gekommen und auf dem Radweg gelandet. Für widersprüchliche Zeugenaussagen gibt's dann noch den Kugelschreiber aus "Men in Black"
 
ehrlich gesagt, verstehe ich die rechtsauffasung nicht so ganz... wenn ich als fußgänger einfach, ohne zu gucken, auf die straße renne und von auto umgenietet werde, trägt der autofahrer dann auch eine teilschuld?
 
wenn ich als fußgänger einfach, ohne zu gucken, auf die straße renne und von auto umgenietet werde, trägt der autofahrer dann auch eine teilschuld?

Ja!

Eine Mithaftung könnte mit dem Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls vermieden werden. Das gelingt allerdings nur in wenigen Fällen. Mir ist das mal gelungen, es hatte mehr als zwei Jahre gedauert, den Prozess abzuschließen.
 
Zurück