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AW: Tour de France 2008

Ach deswegen die "Mittelchen"....mittelmäßigen Country-Sängerin!

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Ach deswegen die "Mittelchen"....mittelmäßigen Country-Sängerin!
mittelmäßigen Country-Sängerin!
Da steht doch wortwörtlich: es hat den Anschein.
Eben das hab ich gemeint. Das sind alles nur Spekulationen (wahre, wahrscheinlich, das ist uns allen klar).
Hier wurde aber behauptet, es habe "mehrere positive Proben" gegeben, und das ist schlicht und einfach falsch.
In sechs Urinproben, die während der Tour de France 1999 bei Armstrong genommen wurden, fanden Dopingforscher bei zu wissenschaftlichen Zwecken durchgeführten Tests fünf Jahre später EPO. Dr. Jacques de Ceaurriz, der Direktor des Labors, das diese Tests durchführte, bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht in der Dienstagsausgabe der Sportzeitung L'Equipe. .... Das Alter der Urinprobe von fünf Jahren sei kein Problem. "Entweder ist das EPO ganz degradiert und nicht mehr nachweisbar oder die Proteine sind intakt ... Die positiven EPO-Tests von 1999 bzw. 2004 stellen prinzipiell kein Dopingvergehen im eigentlichen Sinn dar, da es keine offiziellen Dopingtests waren. So ist etwa eine erforderliche Gegenanalyse ("B-Probe") nicht möglich.
Moin,
wenn alle nach der Unschuldsvermutung rufen, dann berufe ich mich auf das Gefahrenabwehrrecht. Doper sind Störer. Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch die gesamte Struktur des Radsportes. Vom Profiteam bis runter zum U11 Team das auf 10.- Euro Spritgeld vom Sponsor an der Ecke (z.B. Malergeschäft Malermeister Klecksel) angewiesen ist. Da solche Schäden nur durch Vorbeugung (vorbeugende Dopingkontrollen) bzw. bei Bekanntwerden der Gefahr (Positiver Dopingtest) abgewehrt werden können, zieht hier die Unschuldsvermutung nicht. Im reinen Sinne der Unschuldsvermutung sind Dopingkontrollen an sich schon unzulässig. Das kann es ja wohl nicht sein.
Sollte sich ein Fahrer aber auf die Unschuldsvermutung berufen, müsste er bis zur Ausschöpfung aller Rechtsmittel weiterfahren dürfen und dies bis zur rechtskräftigen Verurteilung. Das kann so 10 Jahre dauern.
In dieser Konstellation wird die Unschuldsvermutung durch das Gefahrenabwehrrecht ausgehebelt. Weil hier auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Jeder Profi weiß auf was er sich einlässt. Braucht keiner mit den Achseln zu zucken von wegen "das habe ich nicht gewusst".
Gruß k67
Weiß der Geier mit was, aber vorausestzt sie haben alle gedopt:@Jan,
Was heisst es "besser gedopt"? Geschrieben wurde das der Lance mit EPO gedopt hat und Du schreibst "besser gedopt" kannst Du das bitte präzisieren?
Ich habe gedacht sie haben alle mit EPO gedopt.
Irgendwie komisch: L.A.s positive Proben kamen auf illegalem Wege heraus (auch wenn sie echt sein sollten). Wäre es nicht um Armstrong gegangen hätten alle gesagt das da einer Kohle mit ner Story machen will und keinen hätts interessiert.
Irgendwie komisch: L.A.s positive Proben kamen auf illegalem Wege heraus (auch wenn sie echt sein sollten). Wäre es nicht um Armstrong gegangen hätten alle gesagt das da einer Kohle mit ner Story machen will und keinen hätts interessiert.
...Dopinggerede... einen extra Thread zur Verfügung... Bin der Meinung das sollte man hier auch einführen, das erspart viel Ärger etc.
Aber da es das ganze bislang – leider – noch nicht gibt...
Denn die Leute die denken dass Armstrong gedoped war, die sollten dann genauso der Meinung sein dass der Rest um Basso, Ullrich, Pantani etc. auch gedoped waren. Somit ist er immer noch der klar bessere Fahrer/Kämpfer.
Selbst wenn er denn gedoped hat, wen interessiert’s? Es schmälert nicht seine Leistung..... seiner Toursiege. Denn die Leute die denken dass Armstrong gedoped war, die sollten dann genauso der Meinung sein dass der Rest um Basso, Ullrich, Pantani etc. auch gedoped waren. Somit ist er immer noch der klar bessere Fahrer/Kämpfer.
Mal ganz davon abgesehen dass ihm eben nur über so dubiose Wege dinge unterstellt werden konnten.
Lance hatte -wie hier vielfach nachzulesen -mehrere positive Dopingproben!
Dass diese Proben nicht zu einer Verurteilung führen können steht auf einem anderen Blatt.
In einigen Fällen wurde durch seinen Arzt "nachträglich" ein Attest für die Mittel erstellt.
In anderen Fällen wurden alte Proben mit neuen Methoden untersucht und es wurde Doping nachgewiesen. Für die Nachuntersuchung wurden natürlich die-Proben verwendet.
Die Argumentation von Lance war m.W., dass die Proben gar nicht hätten geöffnet werden dürfen. deshalb darf das Labor auch nicht mehr behaupten dass es Doping war (das ist ungefähr so, wie wenn man das Foto auf dem der Mord zu sehen, ist nicht verwenden darf, weil die Persönlichkeitsrechte des Mörders damit verletzt wurden ==> Freispruch wegen fehlendem Nachweis)
Man kann mit Sicherheit sagen, dass Lance gedopt hat - er kann lediglich nicht juristisch belangt werden.
also wie hier schon geklärt: er hat nicht gedopt! (so die rechtliche antwort!)
und mieenr meinung nach kann man kein mittel (EPO) verbieten wenn man es gar nicht nachweisen kann (konnte!!!)
Es leben die Sprinter, die Könige des RR-Sports!
Rennen wie die Cyclassics sind für mich der Horror...:kotz:
Das Thema passt jetzt überhaupt net hier rein finde ich..................![]()