Woistdernächsteberg
Mitglied
AW: Tour de France 2008
Ich verstehe die Position von Bergabkönig, aber dies hier scheint mir doch da ein verdammt guter (wirkungsvoller) Kompromiss zu sein, der nicht einseitig zu LAsten der einen oder anderen Seite geht.
Fällt mir zu dem Thema ein:
Im Studium hat uns mal ein lang und erfolgreich tätiger Strafverteiger gesagt, dass es in Deutschland in der Strafgesetzgebung so läuft:
Erst wird jahrelang nix gemacht, was in anderen Ländern längst Standard ist und dann kommt irgendwann ein Gesetz.... Aber was für eins. Mit deutscher Gründlichkeit und durch und durch hammerhart.
(Für interessierte: Sein Beispiel war die Einführung des Geldwäschetatbestands. Das war jahrelang entgegen allen anderen Ländern bei uns nicht strafbar aber als die Geldwäsche unter Strafe gestellt wurde, war auf einmal jeder (zumindest jeder Anwalt) ein potenzieller GEldwäscher...)
Will meinen: Bergabkönig deine imho Extremposition kommt ähnlich dem deutschen Gesetzgeber einfach mit der Holzhammermethode. Ich favorisiere insoweit ähnlich wirksame Kompromisse, welche die Freiheitsrechte des Radlers (hier Berufsfreiheit bzw.bei Hobbyradler allgemeine Handlungsfreiheit) und die konträren Interessen (Schutzpflicht des Staates bzgl. körperlicher Unversehrtheit des zum Dopen gezwungenen) in einen Kompromiss mit Augenmaß möglichst weitgehend zur Geltung bringen. Das kann man nun aber von deiner These wohl nicht behaupten
Im Prinzip besteht das Problem ja darin, dass es "Gefälligkeitsgutachten" von Ärzten gibt mit denen die medizinische Notwendigkeit eines Medikamentes, dass "zufällig" auch leistungssteigernd sein kann, attestiert wird. Dies könnte man aber auch einfach dadurch reglementieren, dass diese Atteste nicht mehr wie heutzutage üblich vom Hausarzt oder Teamarzt ausgestellt werden können, sondern zukünftig nur durch eine Einrichtung wie "Vertrauensärzte" der Anti-Doping-Agenturen. Damit hätte man die Hürde deutlich höher gesteckt. Wobei man dieses sicher auf die Sportler der nationalen Kader ( also Nationalteams, Bundesliga, etc) begrenzen kann.
Ich verstehe die Position von Bergabkönig, aber dies hier scheint mir doch da ein verdammt guter (wirkungsvoller) Kompromiss zu sein, der nicht einseitig zu LAsten der einen oder anderen Seite geht.
Fällt mir zu dem Thema ein:
Im Studium hat uns mal ein lang und erfolgreich tätiger Strafverteiger gesagt, dass es in Deutschland in der Strafgesetzgebung so läuft:
Erst wird jahrelang nix gemacht, was in anderen Ländern längst Standard ist und dann kommt irgendwann ein Gesetz.... Aber was für eins. Mit deutscher Gründlichkeit und durch und durch hammerhart.
(Für interessierte: Sein Beispiel war die Einführung des Geldwäschetatbestands. Das war jahrelang entgegen allen anderen Ländern bei uns nicht strafbar aber als die Geldwäsche unter Strafe gestellt wurde, war auf einmal jeder (zumindest jeder Anwalt) ein potenzieller GEldwäscher...)
Will meinen: Bergabkönig deine imho Extremposition kommt ähnlich dem deutschen Gesetzgeber einfach mit der Holzhammermethode. Ich favorisiere insoweit ähnlich wirksame Kompromisse, welche die Freiheitsrechte des Radlers (hier Berufsfreiheit bzw.bei Hobbyradler allgemeine Handlungsfreiheit) und die konträren Interessen (Schutzpflicht des Staates bzgl. körperlicher Unversehrtheit des zum Dopen gezwungenen) in einen Kompromiss mit Augenmaß möglichst weitgehend zur Geltung bringen. Das kann man nun aber von deiner These wohl nicht behaupten