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Speichenreflektoren - StVZO

Pseudo

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Mein alltagstauglich ausgestattetes Pseudo-Rennrad braucht neue Speichenreflektoren. Auf meiner Suche nach optisch ansprechenderen Alternativen zu gelben Katzenaugen stieß ich auf dies hier:

http://www.classic-cycle.de/Oldtimer-Lampe-Reflektor/RING-Speichenreflektoren-weiss-2-Stueck.html

Der Händler warnt:

"Dieser Artikel ist speziell für die Verwendung an Oldtimer Fahrrädern konzipiert und darf auch nur an diesen Rädern verbaut werden: Dieser Artikel ist nicht nach StVZO Bauart geprüft und darf und wird deswegen nicht für andere Zwecke als für Oldtimer an eine deutsche Lieferadresse verkauft oder geliefert. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie die ausschließliche Verwendung an Oldtimer Fahrrädern."

Ich verstehe das nicht, denn in der StVZO steht:

"Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit

1.mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder

2. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades

kenntlich gemacht sein."


Diesem Wortlaut ("ringförmig zusammenhängende retroreflektierenden weiße Streifen in den Speichen") entsprechen die Teile doch haargenau.

Vielmehr genügen diese recht üblichen Sticks, die auf die Speichen gesteckt werden, dem Wortlaut offensichtlich nicht (nicht zusammenhängend), werben aber mit StVZO-Konformität auf der Packung.

Sonderregelungen für "Oldtimer-Fahrräder" kann ich in der StVZO nicht finden.

Kann mich jemand erhellen? (Bitte nicht mein Bestreben nach Gesetzeskonformität grundsätzlich in Frage stellen; mit ist klar, dass die Polizisten gern ein Auge zudrücken, wenn überhaupt etwas refelktiert usw.)

Danke im Voraus.
 
Es scheint so, als wäre dieser Reflektor einfach nicht vom Bundesamt geprüft und zugelassen worden. Es geht ja nicht nur um Ringförmigkeit, sondern auch um die Stärke und Richtung der Reflektion.

Selbst wenn der Artikel auch in dieser und jeder anderen Beziehung die Vorgaben erfüllen würde, nützt ihm das nichts, wenn er nicht amtlich überprüft und zugalssen ist.
Es fehlt ein Stempel.

Einen zugelassenen Reflektor oder Scheinwerfer erkennt man an dem Wellenzeichen und K-Nummer.
http://www.aktiv-radfahren.de/sites...130919-0001-kba-zeichen-web.jpg?itok=gdGoA0kI.

Alle anderen sind nicht zugelassen und dürfen in D nicht betrieben werden. Egal wie gut oder schlecht sie sind.

Wenn das Wellenzeichen vorhanden ist, muss das Gerät noch so angebracht werden, daß es allen gesetzlichen Anforderungen genügt (Ringförmigkeit, etc.). Erst dann hat man einen der StVO genügenden Reflektor.

Wenn dir ein Polizist ans Leder will, wird er zuerst auf deine Lampen und Reflektoren gucken. Sollte ihm dann auffallen, daß die kein Wellenzeichen haben, hat er dich.
 
Gesetzteskonform, optisch nicht zu auffällig und wegfliegsicher sind noch die Speichensticks, muß halt an jede Speiche einer dran.

Es gab auch mal einen zugelassenen, reflektierenden Kunststoffring der durch die Speichen geflochten wurde. Weiß jetzt nicht ob die noch im Handel sind aber irgendwo müßte hier noch so ein Satz rum liegen.
 
Ei, das ist auch so eine Baustelle bei mir: bislang habe ich Speichensticks oder den GP4000s mit Reflexstreifen verwendet. Leider löst sich am GP4000s der Reflexstreifen unschön ab und ich mag sowieso lieber den 4seasons fahren. Speichensticks finde ich in korrekter Vollausstattung viel häßlicher als zwei Katzenaugen.

Daher würde ich mir gerne Katzenaugen zulegen. Gibt's hier Erfahrungen mit deren Wegfliegsicherheit am Renner?
 
Wegfliegen können alle Speichenreflektoren - aber es gibt riesige Unterschiede. Die mit Abstand besten Erfahrungen habe ich mit dem Typ 309M von Bumm gemacht.
 
Ich benutze Sticks (auf Messerspeichen) auf meinem Night Rider. Da ist auch nach 10.000 km noch keine weggeflogen. Der Trick: Halb durchschneiden und ganz nach außen drücken. So haben sie genug halt. Das sieht dann so aus:



Funkelt in der Nacht wie ein Weihnachtsbaum.
 
halbiert sind die Sticks aber nicht mehr StVZO konform - Versuche aber garnicht erst die Regelungen zu verstehen.
In der StvZo steht:

Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit
  1. mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder

  2. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.

Hab ich auch mit halbierten Sticks!
 
Die vielen Sticks sind nicht so nach meinem Geschmack, da kann ich mit zwei Reflektoren pro Laufrad besser leben.

Ich denke, mir würden schmale, längliche Reflektoren besser gefallen als die üblichen, solche finde ich aber kaum. Die von CatEye sind zwar eher länglich, aber auch insgesamt recht groß (13 cm). Kennt jemand kleinere, schmale Reflektoren mit Prüfzeichen?
 
Hallo,



mir gefallen die Speichenreflektoren, finde sie aber auch etwa überdimensional und möchte die halbe Länge nehmen, wie @Claw. Gibt es schon Reaktionen von der Rennleitung diesbezüglich, weiß es jemand?

Ich würde es nur tun, wenn sie trotz veränderter Bauart auch als Reflektor anerkannt werden, bei einem eventuellen Unfall bei Dämmerung wäre dies für mich schon wichtig.

Kann jemand etwas dazu sagen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, da hängt gaaanz viel von der Toleranz des kontrollierenden Beamten ab. Ich bin vergangene Woche um 20 Euro erleichtert worden, weil ich keine (orangen) Reflektoren an den Pedalen habe. Dass die Schuhe welche hatten, zählte nicht, denn die sind a) weiß und b) steht in der StVO PEDAL...
Bei einer anderen Kontrolle vor paar Wochen war der Polizist regelrecht erfreut, dass ich überhaupt Licht am Fahrrad hatte und hat mich durchgewunken.

Ich mach mir da jetzt keine Platte mehr: Ich bau an mein (Winter)Rad das ran, was mich bestmöglich sichtbar macht, ob zugelassen oder nicht. Was nützt es mir denn, wenn ich zertifizierte Speichenreflektoren verwende, dann aber wegen irgendeiner anderen Kleinigkeit dran bin?

Ach ja: Den roten "Großflächenrückstrahler" mit dem Buchstaben "Z" hab ich auch nicht dran. Was nun?
 
Ich bin vergangene Woche um 20 Euro erleichtert worden, weil ich keine (orangen) Reflektoren an den Pedalen habe. Dass die Schuhe welche hatten, zählte nicht, denn die sind a) weiß und b) steht in der StVO PEDAL...
Ist bei meinen Schuhen auch so. Wie mache ich denn Reflektoren an Speedplay Pedale? Alle paar Jahre 20 EUR abdrücken wäre jetzt nicht so relevant. Zum Glück sind hier bei mir die Gelegenheiten eher selten, wo kontrolliert wird. Hatten wir hier nicht schon mal den Fall, wo die Rennleitung nach einer Kontrolle verlangte, dass jemand sein Rennrad später StVO-konform vorführen sollte?
 
Hatten wir hier nicht schon mal den Fall, wo die Rennleitung nach einer Kontrolle verlangte, dass jemand sein Rennrad später StVO-konform vorführen sollte?

So etwas soll vorkommen, ist mir aber noch nicht passiert. Und ich kenne auch niemanden persönlich, der vorreiten musste. Und Fahrradkontrollen habe ich in KA auch noch keine gesehen außer zu Schuljahresbeginn vor irgendwelchen Schulen.
 
Um die Verwirrung mal perfekt zu machen folgender Wortlaut:
Im Normalfall hat ein Rad 36 Speichen pro Felge, beide Räder zusammen kommen somit auf 72 Speichen. Wenn man kann, bestückt man alle Speichen mit einem Reflektor. Wer weniger Reflektoren hat, kann auch weniger Speichen mit einem Reflektor bestücken. Hat man alle Speichen am Rad mit einem Speichenreflektor bestückt, sieht dies beim Fahren aus wie ein durchgängiger Streifen. Quelle https://www.fahrradmagazin.net/testberichte/speichenreflektoren-auffallen-im-verkehr/

Wer weniger Reflektoren hat, kann auch weniger Speichen mit einem Reflektor bestücken o_O jetzt ist ja dann hoffentlich alles klar :D Voll bestückt mit Sticks sieht mein Rad nämlich auch aus wie ne Kasperbude und erzeugt Augenkrebs, sowas kann ja dann auch nicht zulässig sein. Ebenso kommt mir auch kein Z Reflecktor an mein Oldtimer, moderner Schnulli aus Plaste ist da eh schon eine völlige Zumutung. Und da es früher Rückreflektoren zumindest schon gleichwertige aus Glas ohne Z Brandmal gab, sollen die Wegelagerer sich damit zufrieden geben und bisher langte es auch. Ich stell auch mal ein Bild rein nach dem mir mal einer erklären soll warum 2 Katzenaugen pro Laufrad erlaubt sind und 3 x 4 Sticks ungenügend sein sollen. Denn eines wird klar deutlich, Sticks ist der Lichteinfallwinkel fast völlig Latte. Katzenaugen dagegen sind nur gut wenn diese im richtigen Winkel angeleuchtet werden. Was bei deutschen Huckelpisten ja nun alles andere wie gegeben ist.
DSC02294.JPG
 
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