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RR und StVZo

Erbsenzähler

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Hallo!

Vor kurzem habe ich meinen alten Stahlrenner aus dem Keller geholt und tüchtig renoviert. Da ich mich gerne im legalen Bereich bewege (und das auch auf dem Fahrrad), habe ich mir mal die StVZO zu Gemüte geführt und komme mir ein bischen vor wie bei der Quadratur des Kreises.

Ein Fahrrad muss folgendes haben:
- helltönende Glocke
- Reflektor vorne, weiss
- Reflektor hinten, rot
- Reflektoren an den Pedalen nach vorne und hinten, gelb
- pro Laufrad je 2 gelbe Reflektoren
oder auf jeder Speiche einen Speichenreflektor
oder Mäntel mit Reflektorstreifen

- weißes Licht vorne
- rotes Licht hinten
- Dynamo

Aber - ich kann an meiner RR-Gabel kein Dynamo anbringen und übliche RR-Mäntel haben keine Lauffläche, um ein Dynamo anzutreiben.

Doch - der gute Gesetzgeber beugt vor...
...bei RR unter 11 kg sind batteriebetriebene Lichter erlaubt!
Na dann mal los.

Reflektor vorne (noname): 0,040 kg
Reflektor hinten (noname): 0,040 kg
Klingel (noname): 0,020 kg
(Ich hab keine RR-Mäntel mit Reflektorstreifen gefunden, also...)
72 Speichenreflektoren (Büchel Sekuclip): 0,200 kg
Vorderlicht (Cateye HL-1600G): 0,280 kg
Rücklicht (geschätze): 0,200 kg
MTB-Pedalen (o_O) mit Reflektoren und Bügel (Wellgo): 0,467 kg
Summe: 1,236 kg

Ergo...11 kg minus 1,236 kg = 9,764 kg.
Danach ist es NICHT möglich ein Fahrrad mit über 9,8 kg Gesamtgewicht mit Batterielicht auszustatten und der StVZo zu entsprechen. Na prima.

Kurz ein bischen gegoogelt -> für unter 1000,-€ habe ich kein RR unter 10kg gefunden. Rein rechtlich dürfte keines dieser Räder auf die Straße?

Den Gedanken mal weiter gesponnen. Ich lebe in einer Großstadt und halte es für erforderlich mein Rad hin und wieder auch mal abzustellen und anzuschliessen. Kommt also noch ein Schloß dazu.
Abus Granit 1,5 kg! + Halterung 0,2 kg.

Damit darf mein Rad dann nicht mehr als 8 kg wiegen, um all die Anbauten anzubringen, wenn ich mich nach der StVZo richte.
Wieviele Räder bringen das bitte auf die Waage?
Oder wird das Gewicht gar nicht mit all den Anbauten gerechnet?

Mein guter alter Stahlrenner mit der oben genannten Bestückung und Schutzblechen hat jetzt 11,15 kg, wenn ich die beiden Lichter und das Schloß nicht anstecke.
Warum nur kommt mir diese StVZo so unrealistisch vor?
Sind nur noch Carbonboliden unterwegs?
Sind meine Anbauten zu schwer?
Zählt als Gesamtgewicht das Rad ohne Anbauten?

Mir ist bewusst, dass ich vermutlich nur schallendes Gelächter hier ernten werde. Aber ich habe keine rasierten Beine, trage keine weißen Socken und darf imho also so rumfahren und mir solche Fragen stellen ;P
 
AW: RR und StVZo

Du könntest das Extragewicht wohl noch etwas reduzieren, wenn du statt der 72 Speichenreflektoren die gelben Reflektoren (zwei je Laufrad) nehmen würdest.

Ansonsten ein lustiger Post, aber eine Antwort habe ich auch nicht. Das Licht zählt allerdings beim Radgewicht ziemlich sicher nicht mit, denn es muss ja nur mitgeführt werden, also nicht fest am Rad sein.
 
AW: RR und StVZo

Du hast die Trinkflaschen vergessen. Macht nochmal 1,5-2kg. Und die Luftpumpe und die Satteltasche mit Ersatzschlauch und Werkzeug, den Tacho,...
 
AW: RR und StVZo

ja ja die STVZO. Aber mal im ernst, hab noch nie nen Streifenwagen oder Polizistin mit Waage gesehen! Daher würde ich mir nicht so extreme Gedanken machen.
Einfach mit dem RR fahren und zur Beleuchtung gibts ja schon einen umfangreichen Thread, will da nicht crossposten.
 
AW: RR und StVZo

Ich glaube nicht, dass Trinkflaschen etc. dazugehören.
Witzig fände ich es wenn das Rad durch zu hohes Gewicht von der Polizei zum Dynamo verpflichtet würde, und man dann, vor den Augen der Polizisten die Flasche leertrinkt und mit Batterie weiterfährt :D
 
AW: RR und StVZo

Die Realität ist :
Wenn Du trainingsmäßig und nicht gerade bei Dämmerung/Dunkelheit mit Rennrad unterwegs bist, wird Dich von 1000 Polizisten vielleicht 1er !! anhalten.
Da würd ich mir ja nun überhaupt keinen Kopf drum machen...
 
AW: RR und StVZo

Ich behaupte, die "Büchel Sekuclip" sind alleine verwendet illegal! :eek:


aus http://www.bundesrecht.juris.de/stvzo/__67.html:

(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit

1.
mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
2.
ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades

kenntlich gemacht sein.


Die "Büchel Sekuclip" sind nicht ringförmig zusammenhängend. Zumindest nicht wenn das Rad steht. Vielleicht solltest du dich diesbezüglich von einem Anwalt beraten lassen. :rolleyes:
 
AW: RR und StVZo

Die Speichenreflektoren sind nach StVZo zur Benutzung im Straßenverkehr zugelassen und ersetzen als einziges Nachrüstprodukt die gelben Katzenaugen. Egal ob von Buechel oder 3M.

Ich mache mir nicht wirklich den Kopp über das Gewicht. Kein Beamter wird die Waage zücken, vollkommen korrekt.
Aber was soll der Zusatz in der StVZo über Räder unter 11 kg, wenn es in der Praxis nicht einzuhalten ist?

Oder haben eure schicken neuen Aluräder kein Problem damit, das Gewichtslimit einzuhalten?

Der Versuch die Regelung auf Mountainbikes bis 13 kg zu erweitern wurde vor nicht allzu langer Zeit erst abgeschmettert. Aber vllt. ist es bei den Mbikes ja genauso unmöglich diese Grenze einzuhalten, wie die 11kg für RR?!?
Die Regel ist man locker 40 Jahre alt...werden uns immer schwerere Räder von der Industrie verkauft?

Ich mein...es wird einem offensichtlich nicht grad leicht gemacht, sich hierbei Gesetzeskonform zu verhalten. Ob es mir aber überhaupt möglich gemacht wird möchte ich wissen. Schließlich kann ich dafür zur Kasse gebeten werden.
 
AW: RR und StVZo

Hallo? Viele der Vorschriften stammen aus einer Zeit als die Hunnen noch vor Wien standen.
 
AW: RR und StVZo

Ein Fahrrad muss folgendes haben:
- helltönende Glocke --> hab ich
- Reflektor vorne, weiss --> hab ich nicht
- Reflektor hinten, rot --> hab ich
- Reflektoren an den Pedalen nach vorne und hinten, gelb --> hab ich nicht
- pro Laufrad je 2 gelbe Reflektoren -- > hab ich nicht
oder auf jeder Speiche einen Speichenreflektor
oder Mäntel mit Reflektorstreifen

- weißes Licht vorne --> hab ich nicht
- rotes Licht hinten --> hab ich
- Dynamo
--> hab ich nicht

Dafür hab ich noch reflektierende Klamotten, die zudem grellgelb sind. Hmm, shit, alles in allem reichts wohl nicht, aber Licht hab ich immer.

Allerdings fahr ich nicht im Dunkeln, nur in der Dämmerung, wenn ich das Licht nur brauch, um gesehen zu werden.
 
AW: RR und StVZo

Ich hatte diesbezüglich schonmal ein Gespräch mit einem unserer Verkehrshüter , dieser meinte : "Wir sind ja überhaupt schon froh, wenn der Radfahrer ein Licht mitführt - Gewicht und dergleichen sind relativ egal dabei.. "

Natürlich gibt es unter den Beamten auch den ein oder anderen " Erbsenzähler" ,
die Meisten sehen das aber so wie oben..
 
AW: RR und StVZo

Was "blüht" mir denn wenn mich der grüne Ttachtenverein diesbezügl. anhält? Habe weder irgendwelche Reflektoren noch führe ich irgendein Lich bei mir. (Fahre eh nur im hellen, okay, bin auch mal 50km im strömenden Regen gefahren - hatte da schon 80km hinter mir und wollte nachhause (von Bad Laasphe nach Siegen-Weidenau), hatte auch da kein Licht dabei, dafür eine Sonnenbrille auf. Konnte nicht wechseln weil ich meine normale Brille nicht dabei hatte, war ja schiesslich strahlender Sonnenschein als ich losgefahren bin. DAS war die einzige situation in der ich Lich gebraucht hätte.)

Gruss, heiko
 
AW: RR und StVZo

Stadtfahrer brauchen auch einen Zweibeinständer zu 500 g!
 
AW: RR und StVZo

Hallo!

Vor kurzem habe ich meinen alten Stahlrenner aus dem Keller geholt und tüchtig renoviert. Da ich mich gerne im legalen Bereich bewege (und das auch auf dem Fahrrad), habe ich mir mal die StVZO zu Gemüte geführt und komme mir ein bischen vor wie bei der Quadratur des Kreises.

Ein Fahrrad muss folgendes haben:
- helltönende Glocke
- Reflektor vorne, weiss
- Reflektor hinten, rot
- Reflektoren an den Pedalen nach vorne und hinten, gelb
- pro Laufrad je 2 gelbe Reflektoren
oder auf jeder Speiche einen Speichenreflektor
oder Mäntel mit Reflektorstreifen

- weißes Licht vorne
- rotes Licht hinten
- Dynamo

Aber - ich kann an meiner RR-Gabel kein Dynamo anbringen und übliche RR-Mäntel haben keine Lauffläche, um ein Dynamo anzutreiben.

Doch - der gute Gesetzgeber beugt vor...
...bei RR unter 11 kg sind batteriebetriebene Lichter erlaubt!
Na dann mal los.

Reflektor vorne (noname): 0,040 kg
Reflektor hinten (noname): 0,040 kg
Klingel (noname): 0,020 kg
(Ich hab keine RR-Mäntel mit Reflektorstreifen gefunden, also...)
72 Speichenreflektoren (Büchel Sekuclip): 0,200 kg
Vorderlicht (Cateye HL-1600G): 0,280 kg
Rücklicht (geschätze): 0,200 kg
MTB-Pedalen (o_O) mit Reflektoren und Bügel (Wellgo): 0,467 kg
Summe: 1,236 kg

Ergo...11 kg minus 1,236 kg = 9,764 kg.
Danach ist es NICHT möglich ein Fahrrad mit über 9,8 kg Gesamtgewicht mit Batterielicht auszustatten und der StVZo zu entsprechen. Na prima.

Kurz ein bischen gegoogelt -> für unter 1000,-€ habe ich kein RR unter 10kg gefunden. Rein rechtlich dürfte keines dieser Räder auf die Straße?

Den Gedanken mal weiter gesponnen. Ich lebe in einer Großstadt und halte es für erforderlich mein Rad hin und wieder auch mal abzustellen und anzuschliessen. Kommt also noch ein Schloß dazu.
Abus Granit 1,5 kg! + Halterung 0,2 kg.

Damit darf mein Rad dann nicht mehr als 8 kg wiegen, um all die Anbauten anzubringen, wenn ich mich nach der StVZo richte.
Wieviele Räder bringen das bitte auf die Waage?
Oder wird das Gewicht gar nicht mit all den Anbauten gerechnet?

Mein guter alter Stahlrenner mit der oben genannten Bestückung und Schutzblechen hat jetzt 11,15 kg, wenn ich die beiden Lichter und das Schloß nicht anstecke.
Warum nur kommt mir diese StVZo so unrealistisch vor?
Sind nur noch Carbonboliden unterwegs?
Sind meine Anbauten zu schwer?
Zählt als Gesamtgewicht das Rad ohne Anbauten?

Mir ist bewusst, dass ich vermutlich nur schallendes Gelächter hier ernten werde. Aber ich habe keine rasierten Beine, trage keine weißen Socken und darf imho also so rumfahren und mir solche Fragen stellen ;P

Moin, ich hatte vor kurzem ein Thema eröffnet in dem es darum ging wer aufgrund nicht mitgeführter Leuchten schon mal ein Ticket bekommen hatte.Ist ja bei RR uter 11 kg Pflicht die mitzuführen. Nicht mal einer wurde angehalten und danach gefragt.
Schau einfach mal rein wenn es Dich int.
Gruß
 
AW: RR und StVZo

Du hast die Trinkflaschen vergessen. Macht nochmal 1,5-2kg. Und die Luftpumpe und die Satteltasche mit Ersatzschlauch und Werkzeug, den Tacho,...

die 11 kilo gelten nur für fest am rad angebaute teile.. das heißt keine abnehmbare satteltasche, keine trinkflaschen, keine stecklichter... vorm wiegen immer trinkflasche, stecklichter, abnehmbare satteltasche, tacho etc abnehmen, wenn die grünweißen mal arg pingelig drauf sind.... das sind keine festen anbauteile (flaschenhalter sind feste anbauteile, da verschraubt).


desweitern ist diese regel keine 40 jahre alt sondern nichmal ganz 30... 1982 hab ich da in erinnerung
 
AW: RR und StVZo

tja, die gute, alte STVZO... aus einer Zeit von Hollandrädern und Seitendynamos....:D

damals war der Gedanke wohl eher, den paar armen Rennradprofis mit ihren schmalen Reifen auch ab und zu das Training auf der Strasse zu ermöglichen - konnte ja keiner wissen das im Jahr 2008 bald jeder mit so einem "Profi"-Rennrad von weniger als 10kg durch die Gegend fährt:p

Genauso sinnvoll ist ja die Begrenzung der Fahrrad-Frontbeleuchtung aus 3,4 Watt ... wenn ich damit unterwegs bin, am besten noch auf einem linksseitigen Radweg, und mir kommt ein Xenon-beleuchtetes Kfz entgegen sehe ich so ziemlich - gar nix!:cool:

insofern sehe ich diese Regeln eher als Leitfaden, rüste mein Rad so aus, dass ich sicher durch den Verkehr komme und bin zufrieden!



(nur eine ordentliche Hupe würde ich gern noch montieren:D)
 
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