Erbsenzähler
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- 18 Juli 2008
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Hallo!
Vor kurzem habe ich meinen alten Stahlrenner aus dem Keller geholt und tüchtig renoviert. Da ich mich gerne im legalen Bereich bewege (und das auch auf dem Fahrrad), habe ich mir mal die StVZO zu Gemüte geführt und komme mir ein bischen vor wie bei der Quadratur des Kreises.
Ein Fahrrad muss folgendes haben:
- helltönende Glocke
- Reflektor vorne, weiss
- Reflektor hinten, rot
- Reflektoren an den Pedalen nach vorne und hinten, gelb
- pro Laufrad je 2 gelbe Reflektoren
oder auf jeder Speiche einen Speichenreflektor
oder Mäntel mit Reflektorstreifen
- weißes Licht vorne
- rotes Licht hinten
- Dynamo
Aber - ich kann an meiner RR-Gabel kein Dynamo anbringen und übliche RR-Mäntel haben keine Lauffläche, um ein Dynamo anzutreiben.
Doch - der gute Gesetzgeber beugt vor...
...bei RR unter 11 kg sind batteriebetriebene Lichter erlaubt!
Na dann mal los.
Reflektor vorne (noname): 0,040 kg
Reflektor hinten (noname): 0,040 kg
Klingel (noname): 0,020 kg
(Ich hab keine RR-Mäntel mit Reflektorstreifen gefunden, also...)
72 Speichenreflektoren (Büchel Sekuclip): 0,200 kg
Vorderlicht (Cateye HL-1600G): 0,280 kg
Rücklicht (geschätze): 0,200 kg
MTB-Pedalen () mit Reflektoren und Bügel (Wellgo): 0,467 kg
Summe: 1,236 kg
Ergo...11 kg minus 1,236 kg = 9,764 kg.
Danach ist es NICHT möglich ein Fahrrad mit über 9,8 kg Gesamtgewicht mit Batterielicht auszustatten und der StVZo zu entsprechen. Na prima.
Kurz ein bischen gegoogelt -> für unter 1000,-€ habe ich kein RR unter 10kg gefunden. Rein rechtlich dürfte keines dieser Räder auf die Straße?
Den Gedanken mal weiter gesponnen. Ich lebe in einer Großstadt und halte es für erforderlich mein Rad hin und wieder auch mal abzustellen und anzuschliessen. Kommt also noch ein Schloß dazu.
Abus Granit 1,5 kg! + Halterung 0,2 kg.
Damit darf mein Rad dann nicht mehr als 8 kg wiegen, um all die Anbauten anzubringen, wenn ich mich nach der StVZo richte.
Wieviele Räder bringen das bitte auf die Waage?
Oder wird das Gewicht gar nicht mit all den Anbauten gerechnet?
Mein guter alter Stahlrenner mit der oben genannten Bestückung und Schutzblechen hat jetzt 11,15 kg, wenn ich die beiden Lichter und das Schloß nicht anstecke.
Warum nur kommt mir diese StVZo so unrealistisch vor?
Sind nur noch Carbonboliden unterwegs?
Sind meine Anbauten zu schwer?
Zählt als Gesamtgewicht das Rad ohne Anbauten?
Mir ist bewusst, dass ich vermutlich nur schallendes Gelächter hier ernten werde. Aber ich habe keine rasierten Beine, trage keine weißen Socken und darf imho also so rumfahren und mir solche Fragen stellen ;P
Vor kurzem habe ich meinen alten Stahlrenner aus dem Keller geholt und tüchtig renoviert. Da ich mich gerne im legalen Bereich bewege (und das auch auf dem Fahrrad), habe ich mir mal die StVZO zu Gemüte geführt und komme mir ein bischen vor wie bei der Quadratur des Kreises.
Ein Fahrrad muss folgendes haben:
- helltönende Glocke
- Reflektor vorne, weiss
- Reflektor hinten, rot
- Reflektoren an den Pedalen nach vorne und hinten, gelb
- pro Laufrad je 2 gelbe Reflektoren
oder auf jeder Speiche einen Speichenreflektor
oder Mäntel mit Reflektorstreifen
- weißes Licht vorne
- rotes Licht hinten
- Dynamo
Aber - ich kann an meiner RR-Gabel kein Dynamo anbringen und übliche RR-Mäntel haben keine Lauffläche, um ein Dynamo anzutreiben.
Doch - der gute Gesetzgeber beugt vor...
...bei RR unter 11 kg sind batteriebetriebene Lichter erlaubt!
Na dann mal los.
Reflektor vorne (noname): 0,040 kg
Reflektor hinten (noname): 0,040 kg
Klingel (noname): 0,020 kg
(Ich hab keine RR-Mäntel mit Reflektorstreifen gefunden, also...)
72 Speichenreflektoren (Büchel Sekuclip): 0,200 kg
Vorderlicht (Cateye HL-1600G): 0,280 kg
Rücklicht (geschätze): 0,200 kg
MTB-Pedalen () mit Reflektoren und Bügel (Wellgo): 0,467 kg
Summe: 1,236 kg
Ergo...11 kg minus 1,236 kg = 9,764 kg.
Danach ist es NICHT möglich ein Fahrrad mit über 9,8 kg Gesamtgewicht mit Batterielicht auszustatten und der StVZo zu entsprechen. Na prima.
Kurz ein bischen gegoogelt -> für unter 1000,-€ habe ich kein RR unter 10kg gefunden. Rein rechtlich dürfte keines dieser Räder auf die Straße?
Den Gedanken mal weiter gesponnen. Ich lebe in einer Großstadt und halte es für erforderlich mein Rad hin und wieder auch mal abzustellen und anzuschliessen. Kommt also noch ein Schloß dazu.
Abus Granit 1,5 kg! + Halterung 0,2 kg.
Damit darf mein Rad dann nicht mehr als 8 kg wiegen, um all die Anbauten anzubringen, wenn ich mich nach der StVZo richte.
Wieviele Räder bringen das bitte auf die Waage?
Oder wird das Gewicht gar nicht mit all den Anbauten gerechnet?
Mein guter alter Stahlrenner mit der oben genannten Bestückung und Schutzblechen hat jetzt 11,15 kg, wenn ich die beiden Lichter und das Schloß nicht anstecke.
Warum nur kommt mir diese StVZo so unrealistisch vor?
Sind nur noch Carbonboliden unterwegs?
Sind meine Anbauten zu schwer?
Zählt als Gesamtgewicht das Rad ohne Anbauten?
Mir ist bewusst, dass ich vermutlich nur schallendes Gelächter hier ernten werde. Aber ich habe keine rasierten Beine, trage keine weißen Socken und darf imho also so rumfahren und mir solche Fragen stellen ;P