Nein, ich meine wie willst du erfassen, ob Radfahrer xyz bereits Fahrverbot hat?
Da müsste es ja ne Behörde (ähnlich Flensburg) geben, die das erfasst, dann sind wir nicht mehr weit weg vom Radfahrerführerschein!
Ich habe auch keine Ahnung wie es kontrolliert wird, hier der Zeitungsartikel:
Münster -
Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt. Für fünf Radfahrer, die im vergangenen Jahr Post von der Stadt Münster bekommen haben, gibt es noch einen ganz anderen Grund, nicht mehr in den
Sattel zu steigen. Denn das städtische Ordnungsamt hat ihnen schlichtweg verboten, ihr Fahrrad weiter zu benutzen – per sogenannter Ordnungsverfügung.
Von Dirk Anger
Hintergrund: Die fünf besagten Radler waren 2014 von der Polizei mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut aus dem Verkehr gefischt worden. Das bedeutet absolute Fahruntüchtigkeit. Und da diese fünf Radler keinen Führerschein besessen haben, hat ihnen die Ordnungsbehörde als Folge ihrer Promille-Tour die Nutzung „fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge“, wie es im besten Verwaltungsdeutsch heißt, untersagt. Dieses Verbot gilt zunächst unbefristet, im äußersten Fall lebenslang.
„Diese Personen dürfen erst wieder Fahrrad fahren, wenn sie bei uns einen Antrag gestellt haben und das Ergebnis einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung mitbringen“, erläutert Ordnungsamtschef Martin Schulze-Werner. Ohne erfolgreiche MPU, im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt, muss das Fahrrad stehen bleiben.
Sollte, wie derzeit diskutiert, die
Alkohol-Grenze für Radfahrer auf 1,1 Promille gesenkt werden, erwartet Schulze-Werner eine deutliche Zunahme von Radfahr-Verboten. Mit diesem Mittel hat das Ordnungsamt deutschlandweit auf sich aufmerksam gemacht. Sinkt die Promille-Grenze, prophezeit Schulze-Werner: „Dann werden die Fallzahlen nach oben gehen, wenn die Polizei weiter so engagiert kontrolliert.“ 2013 hatte die Behörde insgesamt elf Verkehrsteilnehmern das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen – das können neben Fahrrädern auch Kutschen sein – verboten.
2014 hat das Ordnungsamt laut Schulze-Werner 130 Verfahren eingeleitet, nachdem Radfahrer von der Polizei mit mehr als 1,6 Promille im Blut ertappt worden waren. 127 Mal wurde die Delinquenten zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung geschickt. 35 Führerscheine sammelte die Behörde ein: In acht Fällen ordnete sie in der Folge die Entziehung der Fahrerlaubnis an, in 27 Fällen gaben die Betroffenen ihren Führerschein freiwillig ab.