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Wirtschaftswege sind an manchen Tagen auch witzig,riesige Landmaschinen,die in Zeiten der Lohnunternehmer abstruse Größen erhalten haben,Autofahrer deren Alkoholwerte sicherlich nicht niedrig sind,und Autofahrer die die immensen Ausmaße ihrer Fahrzeuge nicht abschätzen können.
ICH AUCH (Breite, gute Sichtbarkeit von der Straße, klare Vorfahrtlage= Radweg gehört vorfahrtstechnisch zur Straße dazu)
Aber nur mit KLINGEL (wegen der gemeinsamen Benutzung mit Fußgängern)...
Ich mich nimmer beherrschen.die Straße ist ja auch nicht für ambitioniertes
Einem Radfahrer ist es deshalb zuzumuten auch mal langsammer zu fahren, da bei ihm der Unterschied zwischen schnell und langsam nicht so groß ist wie für ein Auto.
Ich mich nimmer beherrschen.
Du redest einen Scheiß*reck, mir stellt's grad die Zehennägel auf! :spinner:
warum?
er schreibt ja gern provokant, aber so unrecht hat er nicht.
ICH AUCH (Breite, gute Sichtbarkeit von der Straße, klare Vorfahrtlage= Radweg gehört vorfahrtstechnisch zur Straße dazu)
Aber nur mit KLINGEL (wegen der gemeinsamen Benutzung mit Fußgängern)...
Mach ich genauso.Auf sowas trainiere ich nicht, auf sowas bewege ich mich höchstens zu meinem Trainingsgebiet fort.
Vielleicht sollte man das Forum dicht machen, dann gibt's weniger Egoismus.Die meisten hier, wie halt in den widerum meisten Foren wollen Null Kompromisse eingehen, gnadenlos egoistisch auf Straße trainieren.
Ja, weil ich weiß, warum der da fährt, weil ich es genauso machen würde, weil es praktisch keine Straßen gibt, wo man länger hinter einem Radfahrer hertuckern muß.Gegenfrage: Versetzt euch mal in die Lage, ihr habt es eilig - natürlich - seid mit dem Auto unterwegs, fahrt auf einer Straße. Vor euch ein Rennradler, ihr wisst, Überholen ist riskant, da die Straße eng ist, schwer einsehbar. Nun tuckert ihr also 20kmh hinter dem Rennradler her. Was denkt ihr dabei? Seid ihr genauso verständnisvoll, wie ihr Verständnis von anderen erwartet?
Jetzt bin ich aber überrascht, es gibt Landstraßen, die nicht auf 30 beschränkt sind, echt, ich kann's nicht glauben.P.S. Auf Landstraßen zumindest bei uns gibts ebenso "Abbiegesituationen" und zwar mehr als genug, wo keine 30er Zone herrscht,
Ich kenn sogar welche, da ist 100 erlaubt und das wird auch noch gefahren.sondern 80 oder 60 gefahren wird, teils viel schneller.
Ich kenne aus jüngster Zeit genau einen tödlichen Unfall auf der Landstraße und zwar wollte der Radfahrer die Straße überqueren und hat ein Auto übersehen. (Vielleicht war's eine Radwegquerung ... nein war's nicht.)Die Unfallfolge bei einem Crash mit 30kmh und mit 60kmh dürfte einen Unterschied machen und innerorts wirds selten zusammenstöße mit 60kmh geben.
Mach ich genauso.Vielleicht sollte man das Forum dicht machen, dann gibt's weniger Egoismus.Ja, weil ich weiß, warum der da fährt, weil ich es genauso machen würde, weil es praktisch keine Straßen gibt, wo man länger hinter einem Radfahrer hertuckern muß.Jetzt bin ich aber überrascht, es gibt Landstraßen, die nicht auf 30 beschränkt sind, echt, ich kann's nicht glauben.Ich kenn sogar welche, da ist 100 erlaubt und das wird auch noch gefahren.
Ich kenne aus jüngster Zeit genau einen tödlichen Unfall auf der Landstraße und zwar wollte der Radfahrer die Straße überqueren und hat ein Auto übersehen. (Vielleicht war's eine Radwegquerung ... nein war's nicht.)
Alle anderen (in München heuer drei tödliche) passieren innerhalb Ortschaften und Städten.
Ein Kumpel von mir sitzt im Rohlstuhl, weil er den RR-Fahrer. der selbstverständlich neben dem Radweg gefahren ist, zu spät in einer scharfen kurve gesehen hat. Er wollte den Radfahrer nicht erwischen und ist daher gegen den Baum gefahren. Er ist Berfusunfähig und gerade mal 27 Jahre alt. Seit dem Tag fahre ich in der Regel nur noch auf Radwegen.
Ich will nicht mich und schon garn icht andere gefährden, nur weil ich der Meinung bin, ich könnte mit einem Rennrad nicht auf dem Radweg fahren. Ich fahre seit über 10.000 km mit dem RR auf Radwegen und hatte noch nie einen Platten bzw. irgend einen defekt am Rad, weil ich über Baumwurzeln etc. gefahren bin. Ich schreibe jetzt hier dem Thread auch nichts mehr. Der Radfahrer wurde damals dementsprechend bestraft.
"§3 StVO (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahr-
zeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den
Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen per-
sönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung
anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen
weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn
nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so
schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.
Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge
gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er min-
destens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann."
Das ist mir jetzt neu. Für was werden dann eigentlich Radwege gebaut?Wichtig zu wissen: Wir haben in Deutschland keine Radwegsbenutzungspflicht!
Das ist mir jetzt neu. Für was werden dann eigentlich Radwege gebaut?
Ich mein es gibt bestimmt manche wo man lieber nicht benutzt aber der großteil ist doch ok
Gruß Gruni
Wichtig zu wissen: Wir haben in Deutschland keine Radwegsbenutzungspflicht!
Zur Rechtslage: Bis 1998 galt in Deutschland eine generelle BenutzungspflichtJa, das hätten einige Rennradler gern so, dem ist aber anders.
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__2.html
§2 Absatz 4 Stvo
...
(4) Radfahrer [...] müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. ...
...
Zur Rechtslage: Bis 1998 galt in Deutschland eine generelle Benutzungspflicht
für alle Radwege. Seitdem muss die Benutzungspflicht mit den genannten
Zeichen in jedem Einzelfall angeordnet werden. Das darf nur dann erfolgen,
wenn die Benutzung der Fahrbahn eine besondere Gefährdung für Radfahrer
darstellen würde und nicht etwa aus dem Grund, Autofahrern freies Rasen
zu ermöglichen. Gegen die Anordnung einer Benutzungspflicht ist (in den
meisten Bundesländern) ein Widerspruch bei der zuständigen Straßenver-
kehrsbehörde möglich, ansonsten oder bei erfolglosem Widerspruch kann vor
dem zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden.
Insofern hat Don Jusi mit seiner Aussage völlig Recht, dass es eine allgemeine
Radwegbenutzungspflicht in der Deutschland nicht (mehr) gibt.
(Obige Aussagen gelten für die alten Länder, die Verhältnisse in der DDR
kenne ich nicht.)
Ich kenne im Übrigen aus persönlicher Anschauung keinen Rennradfahrer,
der für eine Benutzungspflicht eintritt. Die ersten Stimmen, die sich dafür
aussprechen, höre ich zu meiner grenzenlosen Verblüffung hier im Forum.
Wessel
Ich auch nicht, und auch mir ist diese Einstellung neu.Ich kenne im Übrigen aus persönlicher Anschauung keinen Rennradfahrer,
der für eine Benutzungspflicht eintritt. Die ersten Stimmen, die sich dafür
aussprechen, höre ich zu meiner grenzenlosen Verblüffung hier im Forum.
Wessel
Na ja, die Sache mit der Geschwindigkeitsdifferenz kann man so und so sehen.
Fussgaenger 5km/h
Radler 25 km/h
Auto 100km/h
Absolut ne klare Sache, prozentual auch, nur eben ganz anders![]()