Wessel_Hummer
Neuer Benutzer
AW: Radweg oder Straße???
11-fachen gegenüber der Fahrbahnbenutzung. Dieser Extremwert gilt für
das linksseitige Befahren von Zweirichtungsfahrwegen. Jede Ausfahrt und
jede Seitenstraße wird für Radfahrer auf einem straßenbegleitenden Rad-
weg zur tödlichen Gefahr. Im Lokalteil jeder Tageszeitung lässt sich regel-
mäßig nachlesen, wo die wirklich schweren, für den Radfahrer oft tödlichen
Unfälle passieren: An Kreuzungen, wo der Radfahrer seinen Weg über eine
gekennzeichnete Furt geradeaus weiter fortsetzen will und ein Kraftfahr-
zeugfahrer ihn beim Abbiegen nicht zur Kenntnis nimmt.
Und wenn dies schon für Alltagsradfahrer gilt, um wieviel gefährlicher ist
es auf dem Rennrad bei in der Regel deutlich höheren Geschwindigkeiten.
Radwege mögen manchem ein subjektiv höheres Sicherheitsgefühl ver-
mitteln, tatsächlich stellen sie ein tödliches Risiko dar.
Wessel
P.S.: Im Straßenverkehrsrecht versteht man unter Straße die Gesamtheit
aller zusammengehörenden Verkehrswege. Zur Straße gehören damit die
Fahrbahn und eventuell vorhandene Sonderwege wie Reit-, Geh- und Rad-
wege. Insofern heißt für uns die Alternative "Radweg - Fahrbahn" und nicht
"Radweg - Straße".
Genauso ist es: Das Unfallrisiko steigt für Radfahrer auf Radwegen bis zumEgal in welchem Tempo, Radwege bleiben immer gefährlicher als die Strasse. Z.B. sind ja gerade Kinder und ältere Menschen am Meisten gefährdet. Die Gefahr liegt in der künstlichen Verkomplizierung des Strassenverkehrs und der daraus entstehenden Fehleranfälligkeit.
11-fachen gegenüber der Fahrbahnbenutzung. Dieser Extremwert gilt für
das linksseitige Befahren von Zweirichtungsfahrwegen. Jede Ausfahrt und
jede Seitenstraße wird für Radfahrer auf einem straßenbegleitenden Rad-
weg zur tödlichen Gefahr. Im Lokalteil jeder Tageszeitung lässt sich regel-
mäßig nachlesen, wo die wirklich schweren, für den Radfahrer oft tödlichen
Unfälle passieren: An Kreuzungen, wo der Radfahrer seinen Weg über eine
gekennzeichnete Furt geradeaus weiter fortsetzen will und ein Kraftfahr-
zeugfahrer ihn beim Abbiegen nicht zur Kenntnis nimmt.
Und wenn dies schon für Alltagsradfahrer gilt, um wieviel gefährlicher ist
es auf dem Rennrad bei in der Regel deutlich höheren Geschwindigkeiten.
Radwege mögen manchem ein subjektiv höheres Sicherheitsgefühl ver-
mitteln, tatsächlich stellen sie ein tödliches Risiko dar.
Auch dem kann ich mich völlig anschließen.Und zweitens: kein Autofahrer kann einschätzen warum ein Radfahrer gerade die Strasse benutzt. Z.B. bist du nicht gezwungen nach einem Hinderniss, zb einem Scherbenhaufen oder nassem Laub, dein Rad den Bordstein hochzuheben, du darfst weiterfahren bis die nächste abgesenkte Stelle kommt. Vllt. hat der Radfahrer das Schild einfach übersehen, manche kann man ja auch schlecht bemerken. Kurzum, kein KFZler hat das Recht seine Emotionen im Strassenverkehr mit der 1,5to Tatwaffe Automobil auszuleben.
Wessel
P.S.: Im Straßenverkehrsrecht versteht man unter Straße die Gesamtheit
aller zusammengehörenden Verkehrswege. Zur Straße gehören damit die
Fahrbahn und eventuell vorhandene Sonderwege wie Reit-, Geh- und Rad-
wege. Insofern heißt für uns die Alternative "Radweg - Fahrbahn" und nicht
"Radweg - Straße".