AW: Radweg oder Straße???
Aber ich will niemanden bekehren, jeder muss halt selbst wissen, was er tut, dafür sind wir ja alt genug.
Und wer sich wohl dabei fühlt, im Recht zu sein auch wenn er gleichzeitig ein lebensgefährliches Risiko eingeht......der muss auch das tun.
Du willst niemanden bekehren – aber schon darauf hinweisen, dass alle dummen Sünder mit Sicherheit in der Hölle schmoren werden.


Auf dieser Argumentationsebene muss ich dann aber erwidern, dass sich das von Dir beschriebene lebensgefährliche Risiko „Leben“ nennt. Leben ist saugefährlich und führt unweigerlich irgendwann zum Tode :aetsch: Und das meine ich nur halbwegs ironisch. Du scheinst mir nach „absoluter“ Sicherheit zu suchen – und die gibt es nicht…Zugegebenermaßen ist Rennradfahren aber gefährlicher als auf der Couch zu sitzen (wenn man trotzdem genug Sport macht…

)
Das ist mir persönlich zumindest vollkommen wurscht. Mir persönlich geht es schlicht und ergreifend darum: "Wo kann ich gefahrenlos fahren".
Auf der Rolle im Wohnzimmer. Sonst ist die Teilnahme am Straßenverkehr immer riskant.
Ich denke, diejenigen, die auf Straße fahren tun das, weil sie es tun möchten und würden es auch tun, wenns eine Geldstrafe von XXX Euro bei Erwischtwerden gäbe und nebenan ein perfekter Radweg wäre.
Richtig: Auf der Straße zu fahren macht in der Regel mehr Spaß, weil der Belag besser ist und man fast nie auf langsameren Verkehr Rücksicht nehmen muss. Dieses Bequemlichkeits- und Geschwindigkeitsargument spielt sicher bei vielen Rennradfahrern auch eine große Rolle. In den Radweg-Threads hier im Forum geht es aber meist sehr schnell um die Aspekte Sicherheit und Rechtslage.
Ein anderer Punkt ist der mit dem perfekten Radweg. Perfekte Radwege würden – da würde ich drauf wetten – sehe schnell fast alle Rennradfahrer nutzen. Da aber in Deutschland sehr viele Radwege so deutlich suboptimal sind und bestenfalls einzelne Abschnitte gut und sicher zu fahren sind, habe ich eine Radwegvermeidungstendenz mit Ausnahmen in „perfekten“ Einzelfällen – und die muss man erst mal kennen. In Holland dagegen habe ich – bei anderer Rechtslage, viel besseren Radwegen und vor allem wesentlich „besser“ fahrenden Autofahrern – überhaupt kein Problem damit, Radwege zu nutzen. Da macht das Spaß und ist sehr entspannend…
Meine persönliche Erfahrungen lehren mich das Gegenteil und davon wird mich keine Statistik der Welt überzeugen können.....
Da bist Du hier aber wohl in der Minderheit. Man könnte mal ne Umfrage starten…? Meine persönlichen Erfahrungen gehen deutlich in die Richtung, dass ich auf Radwegen mehr „Angst“ habe bzw. deutlich vor- und umsichtiger fahren muss, als auf Straßen. Hängt natürlich auch von der Auswahl der Straßen ab
Im Übrigen gibts in meinem Bekanntenkreis von RRFahrern keinen einzigen, der nenenswert auf Radwegen oder Wirtschaftswegen gestürtzt ist,
In meinem schon….
Stets wurde ein passabler Radweg in der Nähe festgestellt und schon wars gelaufen mit dem rechtlichen oder versicherungstechnischen Schutz
STOPP!!! Jetzt übertreibst Du aber etwas zu extrem. Es ist richtig, dass die Radwegbenutzungspflicht in Deutschland auf jedem entsprechend ausgeschildertem Radweg erst mal gilt. Wie auch in diesem Thread schon breit diskutiert, bedeutet dass aber nicht, dass auch alle so beschilderten Wege tatsächlich verpflichtend benutzt werden müssen – sondern nur, wenn die Benutzung auch zumutbar ist.
Konkret: Wenn man als Radler auf der Straße verunfallt und direkt rechts daneben ist ein benutzungspflichtiger Radweg, dessen Benutzung zum Zeitpunkt des Unfalls zumutbar war, dann können sich Versicherungen und ggf. Unfallgegner meist rauswinden und dem Radler ein Teilschuld zuschieben.
Da die meisten als benutzungspflichtig ausgeschilderten Radwege de facto nicht zumutbar sind (viele Einmündungen oder Herbstlaub reichen einigen Richtern schon…bei anderen muss auch ein Schlammpfad erst noch mit Gutachten als „unzumutbar“ belegt werden) , hat man mit einem guten Anwalt und einer Rechtsschutzversicherung ganz gute Chancen, aus dieser Zwickmühle wieder rauszukommen. Das ist dann aber „vor Gericht und auf hoher See“…
Und „passabel in der Nähe“ muss man schon in „zumutbar“ und „straßenbegleitend“ umschreiben….:love: