Ich gebe noch mal was zum denken mit.
Ich fahre an meinem Crosser-Arbeits-und-Winterrad die
Shimano SPD MTB-Pedale. Soweit, so gut.
Wurde 2013 im Anfang Februar von der Rennleitung angehalten. Zum einen weil ich mein Rad ein kurzes Stück den Radweg runter rollen habe lassen und dabei auf dem Rad saß und dummerweise nach vorne die Ixxon IQ und die Knogg Blinder an hatte. Dann dachten die Laubfrösche ich sei ein Roller. Also haben sie mich angehalten. Ob ich wüsste dass ich auf einem Gehweg nicht mit dem Fahrrad fahren darf?
Ich schiebe doch, weil ich einen Platten habe.
Nein, sie sind hier gefahren.
Ja, ich habe mich dort oben (10 Meter Höhenunterschied vom Radweg auf zum Gehweg an der Hauptstraße) aufs Rad gesetzt und es rollen lassen.
Aber das ist verboten.
OK
Der jüngere, der mich so dusselig vollgeblubbert hat, hat dann, nachdem mich der ältere gefragt hat, ob es mir nicht zu kalt sei (nette Worte), mein Rad inspiziert.
Sie wissen, dass ich Sie hiermit verwarnen muss und ein Bussgeld fällig ist?
Warum? Mein Rad ist doch mit allem ausgestattet was die StVO verlangt!
Nein. Sie haben keine Reflektoren an den Pedalen!
Wie Bitte? Das ist ein Rennrad das unter 11 kg wiegt... Das gilt als Sportgerät.
Schon, aber sie benötigen Reflektoren an den Pedalen, damit man Sie besser sieht.
Mag sein, aber bevor einer auf meine Pedale achtet, sieht er das Rücklicht und meine Leuchtweste...
Das ist egal, ich muss Ihnen ein Bussgeld und eine Verwarnung aussprechen.
Der ältere mischte sich ein.
Lass gut sein! (Damit war der Jüngere ruhig und verblüfft - war wohl eine Lektion in Sachen Fingerspitzengefühl)
Man sieht den Herrn und das Rad. Aber richtig ist es schon, dass man nach StVO Reflektoren an den Pedalen benötigt.
Also, man sollte das wissen, zumindest habe ich das gelernt. Fahre trotzdem weiterhin ohne
