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Hinterradlutscher

AW: Hinterradlutscher

... Du wirst lachen, aber speziell dieser Smiley wurde im Zusammenhang mit dem "EWIGEN" Hinterradlutscher-Fred überhaupt erst in die Auswahl aufgenommen.

Gruß aus O.

Dann habe ich ja intuitiv das richtige Knöpfchen gedrückt.:idee:

Zum Thema:
Leute, wenn ihr keinen am HR haben wollt, lasst ihn/sie stehen.
Ich für meinen Teil arrangiere mich sehr gut damit und es kommt so manche nette Bekanntschaft zu stande.:)
 
AW: Hinterradlutscher

ich bin am freitag den 14.08 nahe porto ceresio am luganer see gegen 14.00 uhr von stefano garzelli(natürlich ohne helm und nur mit kopftuch) überholt wurden der gerade hinterm moped fuhr.habe es gerade so geschafft mich dahinter zu klemmen.mal ganz davon abgesehen das der typ das tempo(mehr als 50km/h) auch ohne moped gehalten hätte hat es echt spaß gemacht mal hinter nem pro zu fahren.

cadel evans kam mir auch entgegen den hab ich an seinem kastenkopf erkannt.

viele grüße
 
AW: Hinterradlutscher

Ich möchte gern mal wissen mal wissen wer diesen elenden Satz mit dem "Wer auffährt ist schuld!" in die Welt gesetzt hat... Der gehört für mich geschlagen. An dem Satz ist nämlich so gut wie nix richtig. Richtiger vielmehr: Deine Haftung beim Verkehrsunfall ergibt sich aus 823 I BGB (Als Autofahrer noch auf 7, 18 StVG.) Demnach bist du für den Schaden, den Du verursacht hast erstmal Ersatzpflichtig, sollte Dich Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit)(Bei 7 StVG übrigens lustigerweise nicht erforderlich, da haftest Du verschuldensunabhängig) treffen. 2ter Schritt: Eventuelles Mitverschulden anderer, besonders des Geschädigten. Sicherlich ist dein beim Windschattenfahren zu geringer Abstand Verschulden. Aber: Auch der Windschattengebende, welcher sich nicht um den Verkehr hinter sich kümmert trifft Verschulden. Wie die Quotelung hier vorgenommen wird ist Sache des Richters. BTW: im Normalfall behauptet jeder vom anderen er sei schuld.
 
AW: Hinterradlutscher

Ich möchte gern mal wissen mal wissen wer diesen elenden Satz mit dem "Wer auffährt ist schuld!" in die Welt gesetzt hat... Der gehört für mich geschlagen. An dem Satz ist nämlich so gut wie nix richtig. Richtiger vielmehr: Deine Haftung beim Verkehrsunfall ergibt sich aus 823 I BGB (Als Autofahrer noch auf 7, 18 StVG.) Demnach bist du für den Schaden, den Du verursacht hast erstmal Ersatzpflichtig, sollte Dich Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit)(Bei 7 StVG übrigens lustigerweise nicht erforderlich, da haftest Du verschuldensunabhängig) treffen. 2ter Schritt: Eventuelles Mitverschulden anderer, besonders des Geschädigten. Sicherlich ist dein beim Windschattenfahren zu geringer Abstand Verschulden. Aber: Auch der Windschattengebende, welcher sich nicht um den Verkehr hinter sich kümmert trifft Verschulden. Wie die Quotelung hier vorgenommen wird ist Sache des Richters. BTW: im Normalfall behauptet jeder vom anderen er sei schuld.
Das war hier nicht gemeint. Ein "Windschattengebender" setzt Einverständnis vorraus. Wenn sich einer bei mir ungefragt hintendranhängt, ist von Windschattengeben keine Rede. Das ist lt. STVO verkehrsgefährdendes Verhalten. Spätestens nach Ansprache mit Vorsatz, nach weiteren Nötigung. Da wird kein Richter lange quoteln.
Das beantwortet auch die Frage des Rheinostfriesen, da gibts lustig Urteile, wenn Radfahrer abgesprochen in der Gruppe fahren, gilt die Gefährdung durch den geringen Abstand beiderseitig als akzeptiert, das läuft dann z.B. jeder bleibt auf seinem Schaden sitzen (wenn hoffentlich keine Dritten geschädigt sind). Lustig, weils ausnahmsweise mal dem gesunden Rechtsempfinden entspricht.
Eins kann ich Dir sagen, für sonne Rechtsexperten gebe ich keinen Windschatten. Da mach ich lieber 'ne klare Ansage und notfalls Pinkelpause.

P.S.: Ich hab das Problem selten, geht ja aber auf Gegenseitigkeit. Wenn ich mich wo dranhängen will, frag ich. Wenn ichs nicht schaff mal kurz auf Höhe zu fahren um das zu klären ist anhängen eh affig.
 
AW: Hinterradlutscher

Also vorveg ich bin kein Jurist, und dem naiven Gedanken verfallen, dass das Abstandsgebot (§4 StVO) den Vorausfahreden vor der Gefahr, die durch zu dichtes Auffahren entsteht, schützen soll. Zumindest manche §§ der StVO scheinen ja Schutzrechte zu sein.
 
AW: Hinterradlutscher

Also vorveg ich bin kein Jurist, und dem naiven Gedanken verfallen, dass das Abstandsgebot (§4 StVO) den Vorausfahreden vor der Gefahr, die durch zu dichtes Auffahren entsteht, schützen soll. Zumindest manche §§ der StVO scheinen ja Schutzrechte zu sein.

Du hast aber erheblich besser nachgeschlagen, als ich:daumen:
 
AW: Hinterradlutscher

Geb ich Dir absolut recht, fragen kann man. Mach ich auch. Oder es ergibt sich halt aus konkludentem Verhalten. Jo, Verkehrsgefährdendes Verhalten..... Du schmeißt hier aber auch ein wenig Strafrecht und Zivilrecht durcheinander. Nötigung mags sein wenns einer von beiden nicht will und der andere ihn beharrlich Verfolgt. (Tun Dulden Unterlassen usw ne...) Ich war von dem Fall ausgegangen der vordere merkt es nicht das wer seinen Windschatten ausnutzt und es passiert was. Insofern hab ich dann wohl an der Frage vorbei argumentiert. Allerdings ne lustige Beweislage im Fall der Fälle. Der eine sagt: Der hat mich Verfolgt! Der andere sagt: Ich wollte vorbei, der hat mich nich gelassen. Warste nicht dabei dann stehst doff da. 2 Einlassungen und am besten keine Zeugen. Da biste dann wieder bei null und der Frage: Hat wer auffährt Schuld ? ;-)
Ich denke jedoch nicht dass Dir ein Verschulden vorzuwefen ist wenn Dir unbemerkt jemand am Rad hängt und du ausweichen musst. Da musste der hinten drann wohl mit rechnen sodass dir im rahmen von 254 wohl keine Abstriche zu machen wären.
 
AW: Hinterradlutscher

lassen wirs dahingestellt ob es als schutzgesetz zu werten ist oder nicht (ich würd sagen eher nein aber Andere Auffassung sicher Vertretbar) so brauchst sie ja eh nur neben 823 I. Der bleibt ja bestehen und anwendbar ne. Nur eine Anspruchsgrundlage mehr. Ist für Examensklausuren natürlich immer schön se alle zu haben^^ Wenns interessiert guck ich gern morgen inner Bib mal nach ob 4 Stvo schutzgesetz ist.
 
AW: Hinterradlutscher

Du schmeißt hier aber auch ein wenig Strafrecht und Zivilrecht durcheinander. Nötigung mags sein wenns einer von beiden nicht will und der andere ihn beharrlich Verfolgt. (Tun Dulden Unterlassen usw ne...) Ich war von dem Fall ausgegangen der vordere merkt es nicht das wer seinen Windschatten ausnutzt und es passiert was.

Hast recht, für Nötigung muss der dann schon mit anhalten statt zu überholen, das geht dann nach ein paar mal auch unter den neuen Stalkingparagraphen:D
Nö, mal abgesehen von guten Umgangsformen, mir sind noch Freds, z.B. von einem tobenden Kajaking Marc http://www.rennrad-news.de/forum/showpost.php?p=1216263&postcount=1 in Erinnerung.
Ich nehme mal an, wenn er vor den Kadi gegangen ist musster er sich dann auch anhören, da gehören zwei zu.

Wenn ich denn dazugehöre, will ich auch gefragt werden, und nein sagen können. Und man soll zwar niemandem böses unterstellen, aber aus Selbstschutz unterstell ich mal wer nicht fragt, weiß nicht was er tut, und sojemanden dulde ich erstmal nicht an meinem Hintern.
 
AW: Hinterradlutscher

238 StGb? (-) Guck mal in den Paragraphen da siehste ja schon den Obj. TB und bei Einem Vorfall von beharrlichkeit zu sprechen... Da muss ers schon des öfteren bei Ausfahrten machen. Wenns ne Junge Dame ist musst dich ja nich gegen wehren ;)
Zu 4 StVO: Also es wird als Schutzgesetz gesehen. Muss ich meine Ansicht demnach revidieren. Demnach dann auch wohl 823 II iVm. StVO (+) für den Schaden den Du erleidest weil er dir Auffährt. Nur wie gesagt, der Hinten behauptet er wollte vorbei und du hast ihn nicht bemerkt und demnach haste sofort die Widerklage. Darf der Richter sich dann mit rummschlagen in der Beweisaufnahme und -würdigung.^^
Und ich geb dir absolut recht, wenn man zusammen fahren will kann man auch vorher fragen ob das klar geht. das gebietet sich schon aus Höflichkeit, welche wohl einige zu Hause nicht mehr mitbekommen haben oder welche an der Schulbank kleben geblieben ist.
 
AW: Hinterradlutscher

Nur wie gesagt, der Hinten behauptet er wollte vorbei und du hast ihn nicht bemerkt und demnach haste sofort die Widerklage.

Da bin ich leider in der STVO nicht ganz so firm und auch zu faul nachzuschlagen.
In der See- und Binnenschiffartsordnung (muss man ja als Surfer zumindest in Grundzügen lernen) ist es bestechend einfach.
4 Regeln zum Wegerecht, Nr. 3: Überholer haben sich freizuhalten.
Demnach wäre ein entscheidender Unterschied zwischen "nicht bemerkt" und "aktiv am überholen gehindert". (Letzteres ist natürlich auch wieder in der Form beliebt, daß Sonntagsfahrer jeden Überholer zum Anlass nehmen die letzten Kohlen in einen Ortsschildsprint zu werfen).

Wie eigentlich in den meisten Fällen. Ein wenig gute Kinderstube und die Erkenntnis doch nicht ganz der Nabel der Welt zu sein, verhindert 80% der gefährlichen Situationen.
 
AW: Hinterradlutscher

Alte Regel: Immer einen mehr! ;) Überholen ist in 5 StVO geregelt. Da heis es in Absatz V :4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
Jedoch ergibt sich aus §1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Du hast demnach natürlich auch hinter dir zu gucken bevor du schlänker machst. Sofern dir das zuzumuten ist und Du nicht auf nen Notfal reagierst.

Und zu deinem letzten Satz kann ich einfach nur :daumen: sagen. Wenn viele Leute nicht meinen würden die Welt gehört Ihnen dann hätten wir jeden Tag weniger Verkehrstote!
 
AW: Hinterradlutscher

Also ich finde den Lutscher thread sehr lustig, und die Länge desselben zeigt doch, wie wichtig uns das Lutschen und (nicht) gelutscht zu werden ist!
Auch wenn Lutschen, gelutscht werden, erfolgreich lutschen und nicht lutschen lassen, eben einen Lachanfall bei meiner Fau auslöste!:D:D:D:D:D


Also, weiter lutschige...äh...sorry, luschtige Beiträge!!!:D

ich selber fahre ohne zu lutschen, lasse aber auch konsequent nicht lutschen, will aber nun mal es das erste Mal ausprobieren....zu lutschen......:dope:
 
AW: Hinterradlutscher

Moin Moin liebe Lutschergemeinde,
kaum zu glauben aber war - ich schau mal wieder rein...
Erst einmal gaaaanz liebe Grüße an meine "alten" Lutscherkollegen.
Den Gründungsstab des ewigen Lutscherfreds!
Vieleicht sieht ja wer meine Nachricht...
Bei mir alles unverändert und anstatt die Körner auf dem Rad zu lassen raubt der
Job mir jegliche Jugend... ;-)

Mal schauen was die neue Saison bringt...
Ich schau die Tage noch mal rein vielleicht schreibt ja wer...

Gruß,
Chäffe
 
AW: Hinterradlutscher

Hallo...
ich trau mich mal wieder. Nach langer langer Zeit wieder im Lande.
Existiert noch jemand von der "alten Crew" ?
:wink2:
Chäffe
 
AW: Hinterradlutscher

Hallo hochverehrter Präsident!!
Auch ich schaue noch ab und an hier vorbei und war erfreut, von Dir zu hören!!!

Viele Grüße aus O.:wink2::wink2::lutsch::lutsch:
 
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