Ich möchte gern mal wissen mal wissen wer diesen elenden Satz mit dem "Wer auffährt ist schuld!" in die Welt gesetzt hat... Der gehört für mich geschlagen. An dem Satz ist nämlich so gut wie nix richtig. Richtiger vielmehr: Deine Haftung beim Verkehrsunfall ergibt sich aus 823 I BGB (Als Autofahrer noch auf 7, 18 StVG.) Demnach bist du für den Schaden, den Du verursacht hast erstmal Ersatzpflichtig, sollte Dich Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit)(Bei 7 StVG übrigens lustigerweise nicht erforderlich, da haftest Du verschuldensunabhängig) treffen. 2ter Schritt: Eventuelles Mitverschulden anderer, besonders des Geschädigten. Sicherlich ist dein beim Windschattenfahren zu geringer Abstand Verschulden. Aber: Auch der Windschattengebende, welcher sich nicht um den Verkehr hinter sich kümmert trifft Verschulden. Wie die Quotelung hier vorgenommen wird ist Sache des Richters. BTW: im Normalfall behauptet jeder vom anderen er sei schuld.