• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Busfahrer anzeigen?

AW: Busfahrer anzeigen?

Aha. Und weche denn genau? Paragraph?

http://www.juraforum.de/gesetze/StVO/5/5_StVO_%DCberholen.html

§ 5 STVO



Radler hat Platz gemacht, Busfahrer überholt nicht gefahrlos und verstößt somit gegen §5.

Trotzdem hat er den Radler nicht wirklich gefährdet, es ist ja nichts passiert, so hart das klingt. Hierzulande zählt das Strafgesetz sicherlich erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ich kann ja andererseits den Busfahrer nicht bestrafen dafür, dass "vielleicht unter der zu geringen Einhaltung des Sicherheitsabstandes etwas 'hätte' passieren können".

Natürlich hätte was passieren können. Ist aber nicht. Glück für den Busfahrer.

Wenn ich mit 100kmh durch die Ortschaft bretter, "hätte" auch was passieren können. Da das Kind an der Straße nochmal nach links und rechts geschaut hat, ist es zum Glück nicht über die Straße gegangen. Soll ich jetzt den Autofahrer bestrafen dafür, dass bei 100kmh durch die Ortschaft etwas hätte passieren können? Wirklich? Wenn ja, wie will ich das bemessen? Er hätte 1 Menschen totfahren können oder auch 200 Menschen. Wäre gerade ein Weihnachtsmarkt mittig auf der Hauptstraße gewesen, hätte er vielleicht 400 Menschen umfahren können. Und nun?

Klartext: Ich kann den Busfahrer nicht bestrafen oder anzeigen für etwas, was nicht passiert ist, Glück für ihn.


Und selbst wenn du es versuchst, zum 5. Mal, hättest du keinen einzigen Beweis, vielleicht sagt der Busfahrer, er hat 3m Sicherheitsabstand gehalten, vielleicht sagt der Radler, der Busfahrer hat 10cm Abstand eingehalten. Im Fazit bleibt es das gleiche, der Radler ist nicht umgeblasen worden und kann froh darüber sein.
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Aha. Suche nach "Ordnungswidrigkeit" = 0 Treffer

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWi) ist ein Spezialfall der Ordnungswidrigkeit (OWi). Die VOWi ist eine mit Verwarnungs- oder mit Bußgeld bewehrte Sanktionsnorm für Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht. (Wikipedia)

Die Sanktionsbestimmungen finden sich in § 49 StVO.

Stv"Ordnung" - nicht Befolgen --> Ordnungswidrigkeit.

Straftatbestand ist für mich persönlich nicht sichtbar und selbst wenn, wird es ein Problem der Beweisbarkeit.

Es geht hier ja um eine praktische Frage und nicht um eine wissenschaftlich theoretische Frage. In der Theorie könnte es sein, dass ein ausgefuchster Anwalt da was rausholt, in der Praxis wirds ein Beweisproblem, wie so oft.

Aber nochmal: Auf Straße passieren keine Unfälle.
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Es gibt im StGB nicht nur Erfolgs-, sondern z.B. auch Gefährdungsdelikte.

Z.B.:
§ 315b: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
§ 315c: Gefährdung des Straßenverkehrs
(beides sind konkrete Gefährdungsdelikte)

§ 316: Trunkenheit im Verkehr
(ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt)

Dieser und den Aussagen Strong Walkers zur Folge müssten jeden Tag Massenverhaftungen auf der A66 stattfinden. Dort wird geblinkt und gehupt, auf der linken Spur, riskant überholt, sogar rechts. Meine Güte, die Leute müssten alle im Knast stecken, wenns sich um eine Straftat statt Ordnungswidrigkeit handeln würde.

Vielleicht mal drüber nachgedacht, wieso der Gesetzgeber die Strassenverkehrsordnung aus dem Strafgesetz ausgekoppelt hat? Weil sonst kaum noch einer auf freiem Fuß wäre, wenns darum ginge, die Leute, die potentiell andere gefährden, weil sie statt mit 30kmh mit 50 durch die Stadt fahren und geblitzt werden.

Wenn du besoffen Auto fährst, erwischt wirst, dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, schlimmsten Falls Geldbuße (nicht -strafe) und Entzug des Lappens.
Wenn du einen umnietest und das besoffen getan hast, wirds zu einer Straftat.
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Es ist letztendlich die Sache des Staatsanwalts, ob und für welchen Strafbestand er ein Verfahren einleitet. Wenn er es tut, ist der §315b eine Möglichkeit, und wenn Clam sich auf den Kopf stellt...

*ob* er es tut, hängt letztendes davon ab, welchem der beiden Zeugen, Radfahrer oder Busfahrer, er mehr Glaubwürdigkeit einräumt. Und ein Busfahrer, gegen den schon mehrere solche Anzeigen eingingen, ist irgendwann weniger Glaubwürdig. Um nichts anderes geht es.
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Vielleicht mal drüber nachgedacht, wieso der Gesetzgeber die Strassenverkehrsordnung aus dem Strafgesetz ausgekoppelt hat?
Häh? ich sehe schon die Schlagzeilen: Sensationelle Enthüllungen in Internetforum! Müssen große Teile des deutschen Rechtssystems neu geschrieben werden?"
Wenn du besoffen Auto fährst, erwischt wirst, dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, schlimmsten Falls Geldbuße (nicht -strafe) und Entzug des Lappens.
Wenn du einen umnietest und das besoffen getan hast, wirds zu einer Straftat.

Auch nicht richtig, siehe http://www.anwaltseiten24.de/alkohol-am-steuer.html
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Es ist letztendlich die Sache des Staatsanwalts, ob und für welchen Strafbestand er ein Verfahren einleitet. Wenn er es tut, ist der §315b eine Möglichkeit, und wenn Clam sich auf den Kopf stellt...

*ob* er es tut, hängt letztendes davon ab, welchem der beiden Zeugen, Radfahrer oder Busfahrer, er mehr Glaubwürdigkeit einräumt. Und ein Busfahrer, gegen den schon mehrere solche Anzeigen eingingen, ist irgendwann weniger Glaubwürdig. Um nichts anderes geht es.

Und der Staatsanwalt wird es sicherlich für ein Kapitaldelikt halten und sich tierisch freuen, dass er endlich mal was zu tun bekommt, weil sonst nichts los ist bei uns in den Gerichten :lol: wenn ein Busfahrer mit 1m statt 1,5m überholt hat, dieser Fall wird garantiert noch Geschichte schreiben.

Natürlich "kann" es ein Straftatbestand werden, wie du richtig verlinkt hast, es "kann" und zwar dann, wenn du im Suff einen anderen umfährst, dann wirds zum Straftatbestand, das hab ich aber 1:1 so beschrieben. Ansonsten säße jeder Promille-Fahrer hinter Gittern
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Das ist so'ne Art berufspupertäre Phase, die viele Jura- und BWL-Frischlinge durchmachen. Bei den BWLern erkennt man das am Hang zu peinlichem Englisch, bei den "Juristen" an ihrer Fähigkeit, jedes Gesetz so auslegen zu können, dass für den Laien vermeintlich verblüffende Ergebnisse dabei herauskommen.

Beide werden aber bald wieder auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt, die erste Fraktion von einem der vielen nur deutsch sprechenden Top-Manager, die zweite Fraktion vom lächelnden Richter, der sie auflaufen lässt. Das ist dann quasi das "richtige Leben", in dem sie sich auf einmal wiederfinden.

Gruß,

Markus

Das würd ich jetzt mal in Gänze so unterschreiben.
Im Arbeitsalltag bescheren mir diese "Powerranger" schon das eine oder andere BINGO -> http://de.wikipedia.org/wiki/Bullshit-Bingo:D
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Wenn ich z.B. aus der Schweiz komme und dann nach Deutschland einfahre, ist das ein Gefühl, wie wenn ich aus dem Sanatorium direkt in den wilden Westen komme!


Holger
wenn ich mit dem rad aus der schweiz nach deutschland einreise, habe ich das gefühl mitten in ein sanatorium voller irrer zu fahren, die völlig blind sind und denken sie könnten ein kfz anständig bewegen.
das empfinde ich nicht nur bei der einreise aus der schweiz so, sondern bei der einreise nach d aus jedem beliebigen land.
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Nicht zur Polizei zu gehen? Die Polizei macht etwas, was Du auch selber machen kannst, nämlich die Anzeige aufzunehmen. Da das für den Polizisten nur lästige Arbeit ist, bei der, wie er weiß, wahrscheinlich eh eine Einstellung des Verfahrens herausschauen wird, wird er nicht begeistert sein, und versuchen, Dir die Sache auszureden. Kann man sich auch sparen, indem man die Anzeige selbst verfasst.

lies beitrag nr. 20 ;)

bitte mal alle den finger heben die einen sta kennen, der eine solchen sachverhalt selbst bearbeitet und nicht als "rotakte" versenden läßt :eyes:
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Die Aufnahme der Anzeige bei der Polizei und die Durchführung der Ermittlung sind zwei paar Schuhe. Wenn ich eine Anzeige selbst schreibe, kann mir kein voreingenommener Beamter da reinschreiben.

:lol::lol::lol:
wenn du davon ausgehst, dass ein "voreingenommener beamter", was ist nochmal ein staatsanwalt :confused:, deine von dir persönlich unterschrieben aussage "verfälscht", warum sollte er dein schreiben an die sta nicht "abändern"?
oder hast du es immer noch nicht gerafft, dass sie so oder so bei der polizei landet?
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Mein Schreiben liegt ja in Kopie und mit Rückschein vom Einschreiben bei mir. Da kann nix mehr verfälscht werden. Ausserdem willst du doch sicher nicht behaupten, dass Polizisten in Gerichtsakten rumfälschen?

Und die Staatsanwaltschaft hat dann schon entschieden ob wegen der Delikte die ich angezeigt habe ermittelt wird, und nicht irgendein Beamter entscheidet, ob er überhaupt eine Strafanzeige und nicht nur ne Ordnungswidrigkeitenanzeige aufnimmt.

deine aussage wird von dir unterschrieben und gegen gezeichnet. eine abänderung des sachverhaltes, was du dadurch unterstellst, dass der sachverhalt auf eine owi-anzeige "runter gefahren" wird (wo soll da der sinn drin liegen????) wäre eine fälschung. also unterstellst du das, nicht ich.

ansonsten hast du keinerlei ahnung welche wege von der anzeigenaufnahme bis zur abverfügung der vorgang nimmt, bzw. wer entscheidet als was der vorgang die dienststelle verläßt.
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Wenn mich jemand sehr eng überholt, und das sind natürlich nicht 1m, aber durchaus <50cm, gefährdet er mich an Leib und Leben, und dann ist das ne Straftat, auch wenn man es ihm nicht beweisen kann.
Wenn ich versuche dich als Autofahrer mit nem meinem Auto von der Strasse zu drängen, ist das auch ne Gefährdung deines Lebens, auch wenn da noch paar cm Abstand waren und nichts passierte. Wenn ich jemand mit ner Waffe vor die Füsse schiesse und näher an seine Füsse komme, ist es trotzdem ne Bedrohung, auch wenn nichts passierte.

Dass gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr (ja man kann sogar bis zur versuchten Körperverletzung mit Tatwaffe Auto, ->lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis, gehen) nicht so häufig vor Gericht landen, liegt daran, dass es AFAIK kein Offizialdelikt ist, und die Behörden nicht gezwungen sind den Taten nachzugehen. Und im Zweifel fahren halt auch Staatsanwälte eher Auto als Rad.

Aber man kann das selbst explizit als eine Straftat anzeigen, und im besten Fall auch Zeugen dafür haben, und wenn dann das Straftatverfahren eingestellt würde, könnte man nen Beschwerdeverfahren gegen die Staatsanwaltschaft machen.

Wenn ich nachts deinen Lack zerkratze bleibt das immer noch ne Straftat auch wenn ich nicht gefasst werden kann, oder mir nichts nachgewiesen werden kann. Dieses Argument mit dem "man kann ihm nichts nachweisen" ist einfach mal Unsinn, es bleibt immer ne straftat. Die Hälfte der Morde in Deutschland werden nicht erkannt, als natürlicher Tod gesehen. Sind das dann keine Morde mehr?




Natürlich bleibt es eine Straftat...das ändert trotzdem nichts an der Tatsache, wie clam schon mehrfach erwähnte:

Der Bus war ohne Fahrgäste. Der Busfahrer war allein, der Radler war allein. Summa Summarum macht das Aussage gegen Aussage und wenn beide nicht mit Blödheit gezeichnet sind, läuft es halt darauf hinaus, dass jeder seine Version erzählt und der Richter beiden tief in die Augen schaut und am Ende ihm nix anderes bleibt als das Ding aufzuheben.


Natürlich kann man den Busfahrer wegen allem schei** anzeigen, man kann ihm auch versuchten Mord unterstellen, was weiß ich - wenn er (der Radler) es beweisen kann: Schön.

Ist in der Realität aber sehr unrealistisch.

Es ist und bleibt ein Rechtsstaat. Der Radler muss beweisen, auch wenn das die Mehrzahl hier scheinbar nicht wahrhaben möchte, dass der Busfahrer ihm Unrecht getan hat. So. Ganz einfach. Und nicht der Busfahrer muss das Gegenteil beweisen.

Und da der Radler schwerlich beweisen können wird, dass der Busfahrer zu dicht überholt hat, wird in jedem Falle eines bestehen bleiben: Der Radler hat eine Ordnungswidrigkeit begangen, die er mit jeder Version, die er vorbringt, automatisch zugeben muss
Und somit schneidet er sich so oder so ins eigene Fleisch.

Er wird - jetzt mal allen theoretisierten Unsinn bei Seite gelassen - ihm nichts nachweisen können. Doch um dies überhaupt erst zu versuchen, muss er zugeben, dass er auf der Straße gefahren ist und schon wird jeder noch so große Depp an Anwalt der Busfahrerseite gleich nachhaken: "Aha, Sie sind also nicht auf dem Radweg gefahren" und schon kommt der Radler ins Schleudern. Also: Lassen.


Ich hab schon mehrfach derartiges mitbekommen, Herr A hat das Auto von Herrn B eingehauen - es hat keiner gesehen. Also bleibts dabei: Der Herr B hat Pech gehabt und wenn er noch so genau weiß, dass es Herr A war.

Stellt euch mal vor, ihr überholt einen Radler mit 10m Abstand und der mag euch nicht, weil ihr ein grünes Auto fahrt. Somit zeigt der Radler euch an. Stellt euch mal vor, der Radler bekommt per se Recht, weils ein Radler ist oder warum auch immer. Wie wäre das dann für euch? Nicht schön, oder? Somit gilt eben, dass er nachweisen muss, was er da behauptet.

Ansonsten wie eingangs erwähnt, könnte ich dem Busfahrer auch versuchten Mord unterstellen, denn vielleicht hatte er ja geplant dich umzunieten, hat es aber nicht geschafft, weil der Radler noch abgebremst hat und der Bus mit der Hinterseite den Radler doch nicht vom Rad gefegt hat - wie man sieht, man könnte jeden Blödsinn unterstellen, da mans aber nicht beweisen kann, ist es gut so, dass es bei einer bloßen Unterstellung bleiben wird ;)
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Es ist letztendlich die Sache des Staatsanwalts, ob und für welchen Strafbestand er ein Verfahren einleitet. Wenn er es tut, ist der §315b eine Möglichkeit, und wenn Clam sich auf den Kopf stellt...

*ob* er es tut, hängt letztendes davon ab, welchem der beiden Zeugen, Radfahrer oder Busfahrer, er mehr Glaubwürdigkeit einräumt. Und ein Busfahrer, gegen den schon mehrere solche Anzeigen eingingen, ist irgendwann weniger Glaubwürdig. Um nichts anderes geht es.

Es gibt hier nur den (wenn wir jetzt halt in deiner Version eines Strafprozesses bleiben) Angeklagten und den Staatsanwalt. Dann gibts noch den Radfahrer als Zeugen (Nebenkläger jetzt mal bei Seite gelassen). Und der Staatsanwalt wird sich bei dieser dollen Lage sehr wohl überlegen, ob er so einen Schund vor Gericht bringt und sich beim Richter(kollegen) lächerlich macht.

Denn es bleibt dabei, auch wenn du es halt nicht wahr haben willst. Es wird der Richter den Angeklagten Busfahrer fragen:

"Haben Sie den Sicherheitsabstand eingehalten?"

Der Busfahrer wird antworten oder sein Anwalt: "Ja habe ich / hat er".

Der Radler wird gefragt: "Hat der Busfahrer den Abstand eingehalten und ordentlich überholt".

Er wird antworten: "Nein hat er nicht".

Und jetzt ist der Wahnsinnsprozess schon am Ende. Sowas wird niemals vor Gericht gehen, sondern es wird maximal mit einem Eingreifen irgend eines Opfer/Täger-Ausgleichsvereins enden.

Wenn sowas vor Gericht ginge, dann würde zwischen Tat und Prozess nicht wie schon heute ein halbes Jahr oder mehr vergehen, sondern 20 Jahre und man bräuchte überhaupt keinen Prozess mehr beginnen.

Wie gesagt, der Threadsteller wollte schließlich eine praktikable Antwort und keine wissenschaftlich / theoretische, die da natürlich lautet, das was der Busfahrer gemacht hat, was nicht korrekt.


Wenn ich während meiner Rennradsaison 2008 allein jeden Autofahrer angezeigt hätte, hätte ich das gesamte Polizeipräsidium Frankfurt allein mit meinen Fällen beschäftigen können - absolut lächerlich. Irgendwann wären sie mit den Leuten im weißen Kittel gekommen.

Mich hat fast jede 2. Ausfahrt an Wochentagen irgend einer geschnitten, eigentlich hat mich fast keiner mit ausreichend Sicherheitsabstand überholt, eigentlich hätte ich jeden vorsorglich anzeigen müssen, und lediglich die Nummern aufschreiben müssen, die mich mit 1.5m Abstand überholt haben, das wäre dann einfacher gewesen.

Es gibt sie nicht, die risikofreie Fahrt auf Straße ;)
 
AW: Busfahrer anzeigen?

ob ein verstoß des radfahrers vorliegt ist ja nicht klar. es fehlen die angaben zum radweg (beschilderung/zustand).

Das ist richtig! Ob den Zustand an sich allerdings einen Richter interessieren wird, ist fraglich. Immerhin ... wenn da Ästchen und Dreck liegt und der Rennradfahrer deswegen dort nicht fahren kann, wird dem Richter oder Staatsanwalt ziemlich egal sein, da haben die seltenst Verständnis für.
Für mich käme es allein auf die Bezeichnung an, ob das Ding benutzungspflichtig ist.

Aber selbst wenn dem nicht so wäre, wäre das Problem der Beweislage halt weiterhin ungeklärt :D Aber vielleicht gibts ja noch den zündenden Tipp, auf dass wir demnächst erfolgreich alle Autofahrer und Busfahrer zus Strecke bringen können, die zu knapp überholen :D
 
AW: Busfahrer anzeigen?

es bezog sich nur auf die aussage von cacco

Der Radler hat eine Ordnungswidrigkeit begangen, die er mit jeder Version, die er vorbringt, automatisch zugeben muss

ohne weitere wertung. ansonsten würde ich auch anzeigen, aber ich bewerte den vorgang hier nicht. dazu fehlen zuviele infos.

mir gehen nur die aussagen auf die anzeigenstellung und sachbearbeitung auf den keks.

mfg
frank
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Das mit den Infos ist tatsächlich so eine Sache, man weiß nichts über den Radweg, da stimme ich zu.

Aus eigener Erfahrung hab ich sowas immer verbucht unter: "Glück gehabt und weiter gehts".

Vielleicht bin ich auch zu gebrandmarkt. Die Renn - Leitung unternimmt nämlich in den allermeisten Fällen garnichts, zumindest bei uns hier nicht und wenn, dann läuft es darauf hinaus, dass die Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden (wobei Geringfügigkeit vielleicht auch Personal/Beweismangel bedeutet), weiß ich nicht. Zumindest wurde ich immer abgewimmelt und meine Vorfälle abgetan und irgendwann sagt man sich auch - "ok, dann halt nicht".

Wenn ich hier bei uns eine Person anzeigen will, muss ich schlichtweg auf die Wache, dort wird von einem Beamten die Sachlage aufgenommen und das ganze nimmt seinen Lauf. Mehr weiß ich nicht.

Zumindest bei mir ist noch nie was vor Gericht gelandet und da waren weiß Gott heftigere Sachen bei, als lediglich knappes Überholen. Bin vor knapp 5 Jahren mal mit einer Gaspistole beschossen worden, nach einer Anzeige kam ein halbes Jahr später ein Brieflein von einem Täter-Opfer-Ausgleichsverein, das wars. Vor Gericht ging selbst das nie - weil Aussage gegen Aussage stand und es keinen Sinn gemacht hätte.

Ebenso als mir mal eine Abdeckhaube geklaut wurde und ich den Täter kannte, führte das zu nix, als dass bei Sachbearbeitung bzw. Fall-Aufnahmen gelacht wurde und ich gefragt wurde, wieso ich bei ATU keine neue für 5 Euro kaufe. :lol: :rolleyes:

Naja, so verlief das fast immer und irgendwann verliert man so bissle seinen Glauben dran - daher sag ich: Verschwendete Zeit :D

Selbst als meine Mutter mal einen Exhibitionisten angezeigt hatte, der sogar in dieser Sache vorbestraft war, passierte nichts. Bis auf dass dort schlampig mit den Daten umgegangen wurde und der Rechtsanwalt der Gegenseite uns anrief und meine Mutter blöd anmachte. Passiert? Ist zumindest dem Typen, der sich damals an dem Gehöft einen Runterholte nichts - tja....kein Kommentar dazu.

Ich erinnere mich sogar noch an einen Fall, als ich in der Grundschule war und mit einem Messer zur Herausgabe von Süßigkeiten bedroht wurde, das wurde damals als "Dumme Jungen Streich" nicht ernst genommen und verlief sich im Sande. Frage mich noch heute, was hierzulande erst passieren muss, dass was passiert,....

Seither halte ich so einiges wie die drei Affen.
 
Zurück