C
clam
AW: Busfahrer anzeigen?
http://www.juraforum.de/gesetze/StVO/5/5_StVO_%DCberholen.html
§ 5 STVO
Radler hat Platz gemacht, Busfahrer überholt nicht gefahrlos und verstößt somit gegen §5.
Trotzdem hat er den Radler nicht wirklich gefährdet, es ist ja nichts passiert, so hart das klingt. Hierzulande zählt das Strafgesetz sicherlich erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ich kann ja andererseits den Busfahrer nicht bestrafen dafür, dass "vielleicht unter der zu geringen Einhaltung des Sicherheitsabstandes etwas 'hätte' passieren können".
Natürlich hätte was passieren können. Ist aber nicht. Glück für den Busfahrer.
Wenn ich mit 100kmh durch die Ortschaft bretter, "hätte" auch was passieren können. Da das Kind an der Straße nochmal nach links und rechts geschaut hat, ist es zum Glück nicht über die Straße gegangen. Soll ich jetzt den Autofahrer bestrafen dafür, dass bei 100kmh durch die Ortschaft etwas hätte passieren können? Wirklich? Wenn ja, wie will ich das bemessen? Er hätte 1 Menschen totfahren können oder auch 200 Menschen. Wäre gerade ein Weihnachtsmarkt mittig auf der Hauptstraße gewesen, hätte er vielleicht 400 Menschen umfahren können. Und nun?
Klartext: Ich kann den Busfahrer nicht bestrafen oder anzeigen für etwas, was nicht passiert ist, Glück für ihn.
Und selbst wenn du es versuchst, zum 5. Mal, hättest du keinen einzigen Beweis, vielleicht sagt der Busfahrer, er hat 3m Sicherheitsabstand gehalten, vielleicht sagt der Radler, der Busfahrer hat 10cm Abstand eingehalten. Im Fazit bleibt es das gleiche, der Radler ist nicht umgeblasen worden und kann froh darüber sein.
Aha. Und weche denn genau? Paragraph?
http://www.juraforum.de/gesetze/StVO/5/5_StVO_%DCberholen.html
§ 5 STVO
Radler hat Platz gemacht, Busfahrer überholt nicht gefahrlos und verstößt somit gegen §5.
Trotzdem hat er den Radler nicht wirklich gefährdet, es ist ja nichts passiert, so hart das klingt. Hierzulande zählt das Strafgesetz sicherlich erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ich kann ja andererseits den Busfahrer nicht bestrafen dafür, dass "vielleicht unter der zu geringen Einhaltung des Sicherheitsabstandes etwas 'hätte' passieren können".
Natürlich hätte was passieren können. Ist aber nicht. Glück für den Busfahrer.
Wenn ich mit 100kmh durch die Ortschaft bretter, "hätte" auch was passieren können. Da das Kind an der Straße nochmal nach links und rechts geschaut hat, ist es zum Glück nicht über die Straße gegangen. Soll ich jetzt den Autofahrer bestrafen dafür, dass bei 100kmh durch die Ortschaft etwas hätte passieren können? Wirklich? Wenn ja, wie will ich das bemessen? Er hätte 1 Menschen totfahren können oder auch 200 Menschen. Wäre gerade ein Weihnachtsmarkt mittig auf der Hauptstraße gewesen, hätte er vielleicht 400 Menschen umfahren können. Und nun?
Klartext: Ich kann den Busfahrer nicht bestrafen oder anzeigen für etwas, was nicht passiert ist, Glück für ihn.
Und selbst wenn du es versuchst, zum 5. Mal, hättest du keinen einzigen Beweis, vielleicht sagt der Busfahrer, er hat 3m Sicherheitsabstand gehalten, vielleicht sagt der Radler, der Busfahrer hat 10cm Abstand eingehalten. Im Fazit bleibt es das gleiche, der Radler ist nicht umgeblasen worden und kann froh darüber sein.