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Busfahrer anzeigen?

AW: Busfahrer anzeigen?

Ich würde dir auch raten, schreib den Sachverhalt dem Busunternehmen.

Was allerdings echt keine gute Idee war, der Vogel dem du dem Busfahrer gezeigt hast. Auch wenn das nichts im Vergleich zu versuchter Körperverletzung ist, es verschlechtert immer deine Position.

Am besten doch immer in einer Gruppe fahren, damit man immer Zeugen dabei hat. Fände es auch mal gut, wenn so ein Verhalten von anderen endlich mal so bestraft würde, wie es sinn macht, mit dem Entzug des Führerscheines. Dann könnten diese Leute mal selber ausprobieren wie toll doch die Radwege sind....
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Mir ist am Dienstag etwas passiert, was ihr so, oder in ähnlicher Form sicher auch schon erlebt habt.

Ich bin mit dem RR mit ca 30-35km/h auf einer Landstrasse unterwegs, es ist taghell, ich habe trotzdem Beleuchtung an und eine neongelbe Jacke, bin also gut zu sehen. Es gibt keinen Gegenverkehr!

Plötzlich ertönt hinter mir ein Hupkonzert der agressiveren Art. Ich drehe mich um - ein Schulbus. Hängt mir dicht auf der Pelle (ca 2m) und hupt unaufhörlich. Ich zeige dem Fahrer einen Vogel und winke, daß er doch vorbeifahren solle - es gab ja keinen Gegenverkehr.

Er schiebt sich langsam neben mich so daß ich auf Höhe der vorderen Tür bin. Drinnen sehe ich den Fahrer der wild gestikulierend und schreiend in Richtung Radweg zeigt. Dabei hält er höchsten 1m Abstand. Nachdem ich mich nicht von ihm reizen lasse zieht er langsam vorbei, dabei allerdings auch kontinuierlich nach rechts. Ab der Hinterachse bleiben mir noch knapp 50cm Fahrbahnbreite. Ich muß abbremsen um hinter den Bus zu gelangen, da ich schon auf der weißen Linie fahre. Entweder hat der nette Herr überhaupt kein Gefühl für die Länge und Breite seines Fahrzeugs, sowie für das Einhalten des Sicherheitsabstands oder er hat mich vorsätzlich abgedrängt. Der Bus war übrigens kinderleer.

Nun bin ich innerlich mit mir am kämpfen ob ich den Fahrer anzeigen, oder zumindest mit dem Busunternehmen Kontakt bzgl. Stellungnahme aufnehmen soll. Aber was habe ich davon, außer vielleicht ein bissschen Genugtuung. Natürlich auch Rennerei, wegen Anzeige, Zeugenaussage usw. Was kann dem Busfahrer überhaupt drohen? Ich habe ja keine Zeugen. Dazu wir mir wohl noch ein Ordnungsgeld wegen Nichtbenutzung des Radwegs aufgebrummt, es sei denn, ich kann den Ordnungshütern verständlich machen, daß der Radweg dort nicht gefahrlos befahrbar war. Dann habe ich ja nur Nachteile dadurch. Also Klappe halten und weiterfahren?

Ich habe ja auch mit den Autos schon einiges erlebt, Hupereien sind ja immer an der Tagesordnung, dicht vorbeifahren auch, ab das war echt die Höhe.
Wie seht ihr das, was soll ich tun?

Warum bist du nicht auf dem Radweg gefahren?
War der Radweg benutzungspflichtig?
Dann hast du auch ein Vergehen begangen und ein Zweites weil du Ihm den "Vogel" gezeigt hast.
Das ist dann doof wenn du das der Polizei sagen musst.
Im übrigen provoziert man Autofahrer wenn man auf der Strasse fährt und ein Radweg direkt daneben ist.
 
AW: Busfahrer anzeigen?

hi
mir ist genau das gleiche passiert busfahrer drängt mich gegen bordstein
ich habe dem arbeitgeber geschrieben mit der busnr uhrzeit + ort
nach ein paar tagen bekam ich ein entschuldigungsschreiben von dem busunternehmen wo unter anderem drin stand das der fahrer eine abmahnung
bekommen hat
das war auch richtig so , denn der hätte mich fast umgebracht
vielleicht überlegt er beim nächsten mal ein bisschen wenn er einen radfahrer
sieht

gruss kirsche
 
AW: Busfahrer anzeigen?

hi
mir ist genau das gleiche passiert busfahrer drängt mich gegen bordstein
ich habe dem arbeitgeber geschrieben mit der busnr uhrzeit + ort
nach ein paar tagen bekam ich ein entschuldigungsschreiben von dem busunternehmen wo unter anderem drin stand das der fahrer eine abmahnung
bekommen hat
das war auch richtig so , denn der hätte mich fast umgebracht
vielleicht überlegt er beim nächsten mal ein bisschen wenn er einen radfahrer
sieht

gruss kirsche

Abmahnung....wers glaubt. :rolleyes::rolleyes: Weil irgend einer ohne Nachweis irgendwas schreibt. Sorry, aber wer als Arbeitgeber einem fremden Brief mehr vertraut, als seinen Mitarbeitern, hat seine Position als Arbeitgeber verfehlt oder kein Gespür für die Personalauswahl.

Könnt ich mich in Frankfurt an die Zeil stellen und jeden Bus notieren und schreiben "der hätte mich fast übern Haufen gewälzt" und binnen kürzester Zeit wäre die halbe Belegschaft abgemahnt :lol:
 
AW: Busfahrer anzeigen?

vielleicht hat der Busfahrer ja alles gestanden?

Außerdem war ich letzten Samstag an der Zeil (die erneuern gerade den Bodenbelag in der Mitte), und da waren keine Busse. Da sind überhaupt nie Busse, da das eine Fußgängerzone ist.

An der alten Oper waren dafür aber viele dicke deutsche Autos. Die Fahrer durften vor der Oper stehen, und auf ihre Arbeitgeber warten.

Abmahnung....wers glaubt. :rolleyes::rolleyes: Weil irgend einer ohne Nachweis irgendwas schreibt. Sorry, aber wer als Arbeitgeber einem fremden Brief mehr vertraut, als seinen Mitarbeitern, hat seine Position als Arbeitgeber verfehlt oder kein Gespür für die Personalauswahl.
Könnt ich mich in Frankfurt an die Zeil stellen und jeden Bus notieren und schreiben "der hätte mich fast übern Haufen gewälzt" und binnen kürzester Zeit wäre die halbe Belegschaft abgemahnt :lol:
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Es gibt doch zwei Varianten:

a. Nix tun und ärgern

oder

b. Anzeige gegen den Fahrer und durchatmen

Das bei b vermutlich mangels Zeugen nix rauskommt ist wahrscheinlich.
Das ein vernünftiger Arbeitgeber hier aber regulierend einschreitet aber auch.
Übrigens sollte man sich nochmal in Erinnerung rufen das dieser Busfahrer KINDER fährt!!!

@Praetor

Ist dir mal aufgefallen das hier die Mehrheit kopfschüttelt deine Postings zur Kenntnis nimmt. Das sollte Dir als angehenden Juristen doch zu denken geben wenn die halbe Gemeinde nach dem lesen kollabiert.
 
AW: Busfahrer anzeigen?

@ rowlfy

Ich seh grad, dass der ganze Fred ja von Dir is, Du arme Sau! :D

Wo isses denn genau passiert?

Wenn, dann kannste die Anzeige ja direkt beim nächsten Training zu Protokoll geben, haben doch zwei Bull.. Polizisten in der Gruppe! :cool: Einer schiebt seinen Dienst sogar in Deinem Dörfchen.. :)

Schade, dass uns solche Sachen immer dann passieren, wenn grad Keiner von denen dabei is.. :mad:

Gruß,

Markus
 
AW: Busfahrer anzeigen?

@Praetor
Ist dir mal aufgefallen das hier die Mehrheit kopfschüttelt deine Postings zur Kenntnis nimmt. Das sollte Dir als angehenden Juristen doch zu denken geben wenn die halbe Gemeinde nach dem lesen kollabiert.
Das ist so'ne Art berufspupertäre Phase, die viele Jura- und BWL-Frischlinge durchmachen. Bei den BWLern erkennt man das am Hang zu peinlichem Englisch, bei den "Juristen" an ihrer Fähigkeit, jedes Gesetz so auslegen zu können, dass für den Laien vermeintlich verblüffende Ergebnisse dabei herauskommen.

Beide werden aber bald wieder auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt, die erste Fraktion von einem der vielen nur deutsch sprechenden Top-Manager, die zweite Fraktion vom lächelnden Richter, der sie auflaufen lässt. Das ist dann quasi das "richtige Leben", in dem sie sich auf einmal wiederfinden.

Gruß,

Markus
 
AW: Busfahrer anzeigen?

vielleicht hat der Busfahrer ja alles gestanden?

Außerdem war ich letzten Samstag an der Zeil (die erneuern gerade den Bodenbelag in der Mitte), und da waren keine Busse. Da sind überhaupt nie Busse, da das eine Fußgängerzone ist.

An der alten Oper waren dafür aber viele dicke deutsche Autos. Die Fahrer durften vor der Oper stehen, und auf ihre Arbeitgeber warten.

Zeil durchläuft die Konstablerwache, da fahren Busse und S-Bahnen. Die Zeil erstreckt sich bis zum C&A.

Abgesehen davon so oft, wie unser Überlandbus hier schon garnicht kam und ich mich beklagt habe, hätte der schon 10x rausgeflogen sein müssen, inkl. seinen Abmahnungen. Sowas kann ich mir nicht vorstellen. Abmahnungen können nicht willkürlich und schon garnicht aufgrund irgendwelcher quasi-Anonymen Hinweise gegeben werden können. Was hätte der Arbeitgeber davon? Wenn sowas vorm Arbeitsgericht landet, würde im Zweifel für den Beklagten gesprochen werden und das wäre der Arbeitnehmer. Das Gericht wird bei Aussage gegen Aussage sicherlich nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers entscheiden. In der Regel entscheiden die ohnehin arbeitnehmerfreundlich(er).

Aber was ich eigentlich noch beitragen wollte.
Wer anderen vorwirft, dass er die Regeln bricht, zu knapp überholt, Sicherheitsabstand nicht einhält etc. der sollte zu aller erste mal vor der eigenen Türe kehren und die Radwege benutzen - ich sage das nicht in belehrender Form, denn ich hab auch schon oft den Radweg nebenan nicht genutzt und nur darf man sich halt auch nicht beklagen, wenn man selbst die Regeln bricht, dass das andere auch tun.

Möglicherweise hat der Busfahrer mit seinem Verweis Recht gehabt und der Radler hat halt auch die Regeln gebrochen. Nunja, aber dann kann ich im Gegenzug nicht erwarten, dass alle anderen sich dran halten.

Ziemlich einfach das ganze. Aus diesem Grunde würde ich es schön bleiben lassen, mich bei der Busgesellschaft zu beklagen.
 
AW: Busfahrer anzeigen?

was soll das bringen???????????

Nicht zur Polizei zu gehen? Die Polizei macht etwas, was Du auch selber machen kannst, nämlich die Anzeige aufzunehmen. Da das für den Polizisten nur lästige Arbeit ist, bei der, wie er weiß, wahrscheinlich eh eine Einstellung des Verfahrens herausschauen wird, wird er nicht begeistert sein, und versuchen, Dir die Sache auszureden. Kann man sich auch sparen, indem man die Anzeige selbst verfasst.
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Aber was ich eigentlich noch beitragen wollte.
Wer anderen vorwirft, dass er die Regeln bricht, zu knapp überholt, Sicherheitsabstand nicht einhält etc. der sollte zu aller erste mal vor der eigenen Türe kehren und die Radwege benutzen - ich sage das nicht in belehrender Form, denn ich hab auch schon oft den Radweg nebenan nicht genutzt und nur darf man sich halt auch nicht beklagen, wenn man selbst die Regeln bricht, dass das andere auch tun.

Möglicherweise hat der Busfahrer mit seinem Verweis Recht gehabt und der Radler hat halt auch die Regeln gebrochen. Nunja, aber dann kann ich im Gegenzug nicht erwarten, dass alle anderen sich dran halten.

Ziemlich einfach das ganze. Aus diesem Grunde würde ich es schön bleiben lassen, mich bei der Busgesellschaft zu beklagen.

Äh, Dein Beitrag strotzt nur so von fachlichen Mängeln.
Ein paar davon:

Eine Anzeige ist nicht "quasi anonym".
Nichtbenutzung des Radwegs ist eine Ordnungswidrigkeit. Vorsätzliche Verkehrsgefährdung ist eine Straftat, also ein ganz anderes Kaliber.
Es gibt in D tatsächlich keine Rechtliche Grundlage für Selbstjustiz bei Ordnungswidrigkeiten (und sonst auch nicht). Daher kann der Busfahrer gar nicht "im Recht gewesen sein".
Ein Radweg kann unbenutzbar sein, ohne, dass der Busfahrer eine Chance hat, das zu beurteilen.
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Äh, Dein Beitrag strotzt nur so von fachlichen Mängeln.
Ein paar davon:

Nichtbenutzung des Radwegs ist eine Ordnungswidrigkeit. Vorsätzliche Verkehrsgefährdung ist eine Straftat, also ein ganz anderes Kaliber.
Es gibt in D tatsächlich keine Rechtliche Grundlage für Selbstjustiz bei Ordnungswidrigkeiten (und sonst auch nicht). Daher kann der Busfahrer gar nicht "im Recht gewesen sein".
Ein Radweg kann unbenutzbar sein, ohne, dass der Busfahrer eine Chance hat, das zu beurteilen.

Von wegen fachliche Mängel:
Der Busfahrer hat ebenso eine Ordnungswidrigkeit begangen - nochmal: Wenn überhaupt - wo bitte ist der Straftatbestand? Nix ist passiert, also keine Straftat.

Wenn du zu schnell fährst, wird das immer eine Ordnungswidrigkeit bleiben. Wenn du zu schnell fährst und einen übern Haufen mähst, dann bewegen wir uns nicht mehr im Bereich der Ordnungswidrigkeit.

Daher gilt hier genauso für den Busfahrer: Wenn überhaupt nachweisbar: Ordnungwidrigkeit.

Aber zum 3. Mal: Bitte realistisch bleiben und in der Realität wird sich sowas nicht nachweisen lassen bei Aussage gegen Aussage.

Der Busfahrer und der Radfahrer haben beide eine allenfalls mögliche, wenn nachweisbare Ordnungswidrigkeit begangen. Dass der Radler den Vogel gezeigt hat, könnte man als Straftat auslegen (Beleidigung), aber selbst das wird nicht nachweisbar sein.


Also bitte nicht alles so hindrehen, dass es der Lobby "Radler" grad passt.

Nochmal: Wenn man selbst eine Ordnungswidrigkeit begeht, sollte man anderen selbiges nicht vorwerfen.


Das Wort Anzeige ist hier deplatziert, da es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt und bei Anzeige in diesem Sinne wäre ein strafrechtlicher Vorgang nötig, kann ich nicht erkennen (also zumindest keinen nachweisbaren). Es gab hier keine Verletzten, keine Toten, wohlbemerkt zum Glück nicht!
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Von wegen fachliche Mängel:
Der Busfahrer hat ebenso eine Ordnungswidrigkeit begangen - nochmal: Wenn überhaupt - wo bitte ist der Straftatbestand? Nix ist passiert, also keine Straftat.
Absoluter Blödsinn. Sorry, aber anders kann man das nicht sagen.
Verkehrsgefährdung ist eine Straftat, und das ist durchaus der Paragraph, der bei derartigen Dingen angewandt wird. Wortlaut siehe unten.

Die Nachweisbarkeit ist überhaupt kein Kriterium. Wenn ich jemanden umbringe, und man kann es mir nicht nachweisen, ist das immer noch eine Straftat, die begangen wurde.


§ 315b StGB
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Absoluter Blödsinn. Sorry, aber anders kann man das nicht sagen.
Verkehrsgefährdung: Siehe unten.

Die Nachweisbarkeit ist überhaupt kein Kriterium. Wenn ich jemanden umbringe, und man kann es mir nicht nachweisen, ist das immer noch eine Straftat, die begangen wurde.


§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zum 4. Mal.

Du kannst es und wirst es nicht nachweisen können.

- Es gibt keine Zeugen
- Es steht Aussage gegen Aussage
- FERTIG!
--> Kein Straftatbestand.

Im Zweifel.....

Seit wann leben wir hier in einem Staat, bei dem man bei reinen Vermutungen verknackt wird? Wäre mir neu. Hier zählen keine haltlosen Behauptungen, sondern zum Glück Beweise und die wird der Threadsteller halt nunmal nicht liefern können.

Abgesehen davon bin ich weiterhin der Meinung, dass es sich um keine Straftat handelt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Mir ist nämlich selbst mal einer hinten mit zu geringem Sicherheitsabstand aufgefahren und hat mich auch "in meinem Leben gefährdet" und als die Zivilstreife an der Autobahn uns beide anhielt, wars eine Ordnungswidrigkeit.
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Von wegen fachliche Mängel:
Der Busfahrer hat ebenso eine Ordnungswidrigkeit begangen - nochmal: Wenn überhaupt - wo bitte ist der Straftatbestand? Nix ist passiert, also keine Straftat.

Es gibt im StGB nicht nur Erfolgs-, sondern z.B. auch Gefährdungsdelikte.

Z.B.:
§ 315b: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
§ 315c: Gefährdung des Straßenverkehrs
(beides sind konkrete Gefährdungsdelikte)

§ 316: Trunkenheit im Verkehr
(ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt)
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Um vorab Deine Frage zu beantworten: Anzeigen, ja oder nein, ich weiß es nicht!

Denke, das es dem Busfahrer gar nicht so sehr um Dein "Vergehen" (Radweg nicht genutzt) ging, sondern nur als "Aufhänger" diente.
Vermutlich war er schlecht gelaunt und/oder hatte Frust und so konnte er hervorragend Dampf ablassen.

Meiner Meinung nach, steigt die Aggressivität (der Lenkradhalter) mit zunehmenden Verkehrsaufkommen.
Gerade in dicht besiedelten Gebieten wie bei uns (NRW --> OWL) sind es einfach zu viele Autos für das vorhandene Straßennetz.

Wenn wir morgens, im Berufsverkehr, nach Bielefeld reinfahren, ist das eine zweispurige "Blechschlange", die sich träge dahinwälzt.
Man kann nur "mitschwimmen", keinesfalls frei fahren, geschweige denn, das Tempo selbst wählen!
Trotzdem gibt es Typen, die wild die Spur wechseln, andere aushupen, schneiden etc., obwohl ein Zeitgewinn nicht möglich ist.
Warum machen die das?
Teilweise kommen die morgens, mit dem Ar... nicht aus dem Bett und wollen die Minuten dann auf der Straße rausholen...!

Oder jemand möchte, aus einer Seitenstraße in die "Hauptkette" einbiegen, da gibt es Experten, die machen die Lücke zu oder falls der andere eingebogen ist, bis auf die Stoßstange auffahren, Lichthupe und Horn!

Bin immer recht gern Auto gefahren, jedoch ist normales fahren kaum noch möglich, nurmehr dieses mitschwimmen.

Kam, vor kurzen, spätabends aus Berlin.
Die A2 brechend voll, Dunkelheit und starker Regen.
Aufeinmal sah ich einen Fiat Panda, dieses alte, eckige Modell.
Weiß aus eigener Erfahrung (Schwiegermutter hatte mal so ein Ding), wie langsam diese Kisten sind und wie wenig Schutz sie bei einem Unfall bieten.

Nun, Ihr hättet es sehen müßen, wie die Kiste drangsaliert wurde, unglaublich!!!
Selbst einige von diesen, halbdoofen, Lastwagenfahrern mußten am Fiat vorbei, obgleich sie kaum schneller fahren (und eigentlich auch nicht dürften)!
Mein Gott, auch bei den Fiat-Insassen handelt es sich um MENSCHEN!!!

Könnte noch endlos Beispiele aufführen aber kennt ja jeder Bürgerkäfigbeweger selber.

Habe oft gar keine Lust mehr, zu fahren (Auto), zumindest in den Stoßzeiten!
Sehe auch nicht, daß es irgendwann besser wird.
Wenn ich z.B. aus der Schweiz komme und dann nach Deutschland einfahre, ist das ein Gefühl, wie wenn ich aus dem Sanatorium direkt in den wilden Westen komme!
Ich behaupte, die meisten Verkehrsteinehmer sind vernünftig und nur wenige verhalten sich asozial, wobei auch die vernünftigen mal einen schlechten Tag haben können!

Bin eigentlich für Freiheit, nur braucht diese Raum, daß jeder seine Freiheit leben kann.
Der Verkehrsraum kann diese Freiheit nicht mehr bieten, weil es zu eng geworden ist.
Ergo brauchen wir Regeln, die ja schon vorhanden sind!
Desweiteren brauchten wir eine stärkere Überwachung des Verkehrs und heftige Strafen, die vor Regelüberschreitungen abschrecken.

NUR SO gehts!!!

Um nochmal auf den Busfahrer zu kommen!
Dadurch das der Fahrer seinen Frust auslebt, riskiert er DEIN Leben (oder meins) und das kann´s nicht sein.
Das er Frust schiebt, kann vielerlei Gründe haben und auch berechtigt sein, daß er sich im Straßenverkehr jedoch nicht beherrschen kann, läßt Zweifel an seiner generellen Eignung (für die aktive Teilnahme am Straßenverkehr) aufkommen.
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung wäre dringend (zun Schutz der Allgemeinheit) angezeigt! --> Thats it!:daumen:

Noch einen schönen Abend,

Holger
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Schön - nungut. Werfen wir ihm nun die Straftatbestände vor und um die Ohren.

Nochmal: Wenn ich es nicht nachweisen kann - und das werde ich nicht können, bleibts dabei.....eine Anzeige führt zu nichts.

Ansonsten kann ich meinen Nachbarn auch anzeigen, mein Auto demoliert zu haben. Wenn ich es nicht nachweisen kann, bleibts dabei. Wäre immerhin auch noch schöner. Wir leben hier nicht mehr in der DDR, wo Leute wegen haltlosen Vermutungen oder Behauptungen für Jahre in den Knast abgeschoben werden. Ich bin ganz froh 'drum.

P.S. Hatten wir nicht letzte Woche was mit einem Hund? War ziemlich ähnlich.
 
AW: Busfahrer anzeigen?

Zum 4. Mal.

Du kannst es und wirst es nicht nachweisen können.

- Es gibt keine Zeugen
- Es steht Aussage gegen Aussage
- FERTIG!
--> Kein Straftatbestand.
Aha, Beweis durch Fussaufstampfen.
Dass "Verurteilung erfolgt" was anderes ist als die Tatsache, dass eine Straftat besteht, ist Dir offensichtlich unklar.

Abgesehen davon bin ich weiterhin der Meinung, dass es sich um keine Straftat handelt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.
Aha. Und weche denn genau? Paragraph? Falsch Parken? Fahren ohne ASU?
 
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