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Schlechte Erfahrung beim Kauf im Forum

wenn man schon so lange nach solch einem Rahmen gesucht hat,ist einem eine Stecknadelkopf kleine Delle doch im Grunde egal...das guckt sich weg,wenn da erstmal das Gesamtergebnis top geworden ist
Siehste, so unterschiedlich sind die Menschen.

Ich spreche jetzt ausdrücklich im Konjunktiv: Wenn ich einen Rahmen schon richtig lange suchte, und dann wird einer angeboten, der keine haben soll, und der kostet 350 Öcken, und dann fände ich ein Delle, dann wäre ich auch angefressen. Auch wenn sie nur stecknadelkopfgroß ist.

Das muss aber noch nicht heißen, dass der Verkäufer von der kleinen Delle wusste. Außer sie ist so auffällig, dass man schon weggucken müsste, um sie nicht zu sehen. Und erst recht heißt das nicht, dass der Verk. das mit Absicht gemacht hätte.

Aber das war jetzt reine Spekulation. Wir wissen ja eigentlich gar nichts
 
Das grundsätzliche Problem des Internets heute: öffentlicher Pranger und mangelnde Verantwortung, auch bei den Käufern. Das Problem sehe ich hier eindeutig beim Käufer - der hat anscheinend viel zu spät und auch in meinen Augen unangemessen (hier) reagiert.

Ein paar Beispiele meiner eBay Verkäufe aus den letzten Monaten:

1. Ein Handy versteigert: Käuferin war mit dem Zustand unzufrieden und meldet sich nicht, sondern bewertet einfach gleich neutral (sie wohnt quasi nebenan, was noch irrwitziger ist). Ich hätte ohne Zögern das Handy zurückgenommen oder Kosten erstattet, aber nein - die Käuferin hat eine öffentliche Bewertung ohne Chance auf Rechtfertigung hinterlassen und sich gar nicht gemeldet.

2. Eine Kaiser Lampe versteigert: der Lampenschirm wies nach dem Versand anscheinend Beulen auf, aber der Käufer schrieb mir das erst fast eine Woche später und hatte die Versandverpackung schon entsorgt, verlangte aber ein Entgegenkommen meinerseits. Da konnte ich nicht mal mehr eine Beschwerde bei DHL einlegen.

Was soll man da noch sagen?
 
Ich spreche jetzt ausdrücklich im Konjunktiv: Wenn ich einen Rahmen schon richtig lange suchte, und dann wird einer angeboten, der keine haben soll, und der kostet 350 Öcken, und dann fände ich ein Delle, dann wäre ich auch angefressen. Auch wenn sie nur stecknadelkopfgroß ist.
okay...sehe ich genauso...allerdings deshalb möchte ich das Dellchen ma sehen,damit sich hier alle ein Bild machen können,ebenso der Verkäufer,der ja wohl auch im Dunkeln tappt....
 
Wenn es das ist und nicht bloß der Versuch Ärger zu stiften, so gibt es dafür Lösungen. Die eine ist Rücknahme des schadhaften Gegenstands, andere Lösung Kaufpreisminderung. Beides setzt voraus, dass der Schaden nachweislich beim Verkauf vorhanden war (!) Nach dem was hier jetzt bekannt ist, weiß das schon mal niemand :confused: Also kann es auch niemand beurteilen und diese tatsächlich entscheidende Frage ließe sich auch nicht beantworten, wenn der sich beschwerende Käufer in der Lage wäre DIE DELLE abzubilden.

Ja, alles richtig. Allerdings reichen die bekannten Fakten auf jeden Fall aus, um Beiden einen guten Rat zu geben:

Der Gesetzgeber schließt Garantie und Gewährleistung bei Privatverkauf aus. Allerdings beträfe dies nicht mutwillig verschwiegende und gleichzeitig gravierende Mängel. Da geht es aber auch und maßgeblich um die Verhältnismäßigkeit. Meint, daß z.B. ein Kratzer im Lack zwar eigentlich nicht übersehbar sein sollte, wenn dieser aber verschwiegen wurde und gleichzeitig klein, dann würde der Gesetzgeber da auch nicht zu Gunsten des Käufers auf Minderung oder Rückabwicklung entscheiden. Eine nicht fotografierbare Beule wäre demnach ein unverhältnismäßiger Mangel.

Vor Allem dann nicht, wenn der Käufer versäumte, das Gut vor Kauf selbst in Augenschein zu nehmen und abzuholen und auch dann nicht, wenn zwischen Kauf sowie Inbesitznahme und Mängelanzeige gleich mehrere Wochen liegen.

Quasi ganz verloren hat Derjenige in diesem Spiel, der nicht selbst abholt sondern sich den Gegenstand schicken läßt. Damit muß er sich doch, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, den Gefahrenübergang mit Übergabe an den Versender zurechnen lassen, erhält aber eine Regulierungsmöglichkeit gegenüber dem Versender. Damit aber ist der Nachweis, wo ein Schaden entstanden ist und die Frage ob der Schaden schon vor Kauf bestand und verschwiegen wurde, quasi ausgehebelt.

Und ja, man muß auch mal die Kirche im Dorf lassen und vor Allem und hier augenscheinlich viel wichtiger, wieder begreifen lernen, daß der Käuferschutz eine erpresserische Insititution von eBay darstellt und in der Auslegung von Nichtjuristen bei eBay, die noch dazu ausschließlich Kundenzufriedenheit mit dem Ziel einer möglichst hohen Gebühreneinnahme durch erfolgreich abgeschlossene Auktionen und dem daraus resultierenden Zwang immer mehr Käufer zur Gebotsabgabe animieren zu müssen im Fokus haben, weit über die normalen rechtlichen Möglicheiten des Privatkaufs hinausgehen. Das hat meist nichts mit gültigem Recht zu tun.

Dazu gehört aber wohl auch, wieder zu begreifen, daß es eine relativ schräge virtuelle und eine wirklich reale Welt gibt. In der realen Welt herrschen immer noch die Gesetzmäßigkeiten, die bereits unsere Großväter aufstellten. In der virtuellen Welt ist das allerdings mehrheitlich auf den Kopf gestellt.

Kurz und gut. Aus meiner Warte gibt es für den Verkäufer keinen Grund zurückzunehmen oder den Kaufpreis zu mindern. Wenn er das tut, dann ist das ein nicht rechtlich einforderbares, sehr freundliches Entgegenkommen. Also laßt gut sein und Schwamm drüber. Streiten könnt Ihr gerne noch hinter den Kulissen, bitte aber nicht öffentlich hier im Forum. Danke!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
moin,

man könnte dem thread ersteller auch ruhig etwas zeit lassen,
er hat ja erst gestern abend hier gepostet...

wäre allerdings schon interessant, was er unter
"delle" versteht..

im übrigen finde ich 3 woche zum reklamieren einfach zu lang,
auch wenn schon mal ein paar tage vergehen können.

just my 2 cents
 
moin,

man könnte dem thread ersteller auch ruhig etwas zeit lassen,
er hat ja erst gestern abend hier gepostet...

wäre allerdings schon interessant, was er unter
"delle" versteht..

im übrigen finde ich 3 woche zum reklamieren einfach zu lang,
auch wenn schon mal ein paar tage vergehen können.

just my 2 cents
Finde auch das man mal den Thread Ersteller Zeit geben sollte da er ja seid gestern abend nicht mehr Online war!
Und es gibt eben auch Leute die Arbeiten müssen bzw. in der Arbeitszeit nicht schrieben können oder andere Verpflichtungen haben!
 
(...) ich kenn keine Delle die sich nicht Fotografieren lässt.
Das ist keine Delle. Das ist eine Pore. :)
Wer aber garantiert, dass die Störung des Metallgitters langfristig nicht eine Selbstzerlegung des Rahmens evoziert? Ohne zerstörende Materialprüfung wird das nicht zu klären sein.

Worauf will ich hinaus?
Es geht los mit:
  • Definition von Beule, Delle, Pore, Kratzer, Abschürfung.
  • Verbot des Euphemismus 'Kampfspuren'.
  • Valide Mess- und Prüfverfahren (Stichworte: Obeflächeninspektion, Oberflächenprüfung).
Es geht weiter mit:
  • Gutachter (staatlich geprüft, vereidigt)
  • Moderator (nicht die Forums-Moderation, sondern vorgerichtliche zur Schlichtung)
  • Anwalt, Richter (Streitwert?)
Gibt es eine Rechnung?
Werden die (gewerbsmäßigen) Verkäufe hier eigentlich ordentlich versteuert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Gesetzgeber schließt Garantie und Gewährleistung bei Privatverkauf aus. ....

Mmh...Das wäre mir neu :rolleyes: Vielleicht in Österreich?:cool: Imho kann die Gewährleistung immer vertraglich ausgeschlossen werden, das muß aber auch aktiv vereinbart werden. Von allein ausgeschlossen ist sie mE nicht; Privatverkauf hin oder her. Der Klassiker ist die KV Klausel: "Gekauft wie besehen". Nicht ausgeschlossen werden kann die Gewährleistung allerdings für verschwiegende Mängel und garantierte Eigenschaften (§444BGB). Ausgeschlossen ist eine Haftung aber für dem Käufer bekannte Mängel oder solche, die er grob fahrlässig nicht erkannt hat, es sei denn er wäre getäuscht worden(§442BGB).
Für i-bäjh gelten etwas andere Regeln, die aber auf den AGB beruhen, denen sich jeder unterwirft, der dort kauft. Schau aber mal hier: "Verkauf von privat an privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Sätze wie diese finden sich zu Hauf in vielen eBay-Auktionen von privaten Verkäufern. Doch trotz solcher Formulierungen muss auch ein privater Verkäufer dafür haften, dass die von ihm verkaufte Ware hält, was er in seiner Angebotsbeschreibung verspricht. Das hat am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Aktenzeichen: VIII ZR 96/12).

PS: Wer es genau wissen will sollte seinen Anwalt fragen. Rechtsberatung ist nicht Teil der Forumsleistungen :p
 
mich hat mal ein verkäufer hier im forum 6 (in worten SECHS ) wochen nach bezahlen zappeln lassen

und nein, ich werde ihn nicht nennen

das fand ich unverschämt, zumal ich schnell überwiesen hatte und die kohle weg war

nach dreimal anschreiben habe ich durch die blume erkennen lassen, dass ich mit anwalt und co. was unternehmen WÜRDE oder mir weitere schritte vorstellen KÖNNTE

ich habe letztendlich mein zeugs bekommen, gut war

aber ich fand es dreist, zumal er das geld schon eingesackt hatte
 
Schon 4 Seiten, und wir haben den Schaden noch nicht einmal gesehen .....:confused:

Stimmt zwar aber abgesehen von der natürlichen Neugier gibt es auch keinen Grund den Schaden sehen zu wollen, weil das Bild nicht sagt, wann er entstanden ist. Vor dem Verkauf oder nachher. Darauf käme es aber ganz wesentlich an :rolleyes: Sonst könnten wir uns nur mit unseren unterschiedlichen Auffassungen zur Schwere des Schadens beschäftigen, kämen der Frage, wer hat denn Recht und sollte der Verkäufer etwas nachlassen oder den Rahmen zurücknehmen, keinen Schritt näher :confused:
 
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