Bei der Frage "Fahrrad in der Wohnung" im Zusammenhang mit dem Mietrecht muss man von ein paar grundsätzlichen Dingen ausgehen, als was ein Fahrrad im Allgemeinen angesehen wird:
- es ist "nur ein Fahrrad"
- es ist ein Verbrauchsgegenstand, um den man sich weniger kümmert, als um die eigenen Klamotten
- verbogene Schutzbleche / Speichen oder abgerissene Schaltwerke gehören zu den "üblichen Gebrauchsspuren" / Schäden, die man hinzunehmen hat
- es ist zumutbar und daher selbstverständlich in Altmetall-Sammlungen (Gemeinschafts-Fahrradraum) auf engsten Kontakt mit anderen Rädern zu verstauen
- es ist zu akzeptieren, dass andere Fahrradnutzer in Fahrradständern selbstverständlich das Nebenrad beim Einstellen / Rauszerren ihres eigenen Rades beschädigen - warum werden sonst solche Fahrradständer so eng konstruiert....
- für fremdverursachte Kratzer im Lack wird keine umfassende Neulackierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlt (ist ja "nur ein Fahrrad" und kein Auto)
- wer ein teures Fahrrad kauft, ist selbst Schuld (Rennräder gehören ohnehin verboten )
Von diesen grundlegenden Selbstverständlichkeiten geht das Mietrecht und die zugehörige Rechtsprechung erstmal aus. Beides ist aus einer Zeit, als Fahrräder nur "Arme-Leute-Fahrzeuge" waren, die man für ein paar hundert DM / €ros billig irgendwo gekauft hat.
Was aktuell in diesen Ansichten überhaupt nicht auf der Agenda steht: Dass Fahrräder schnell mal deutlich über 5T€ kosten können (s. auch den E-Bike-Boom) und dass diese Fahrradbesitzer auch den Anspruch haben, dass mit ihrem Eigentum durch andere Mitbürger genau so umsichtig umgegangen wird, wie es mit dem Auto in der Nachbar-Parklücke beim Einparken und Aussteigen selbstverständich ist.
Ein beliebter Spruch, wenn man den "anderen" mal um etwas sorgsameren Umgang mit dem teuren eigenen RR bittet: "Kauf Dir halt nicht so'n teuren Sche...." - und der Mann hat die volle Zustimmung jeglichen Publikums auf seiner Seite....
Den selben Spruch, wenn man mal versehentlich mit der Packtasche eine leichte Spur in den Lack eines teuren SUV gezogen hat und der Auto-Besitzer sich aufregt - man kommt aus der Nummer ohne Androhung von Prügel, Polizei, Anzeige und umfassenden Schadenersatzforderungen durch den Autobesitzer nicht mehr raus.
Wer sich also gerichtlich darauf einlassen will, bei seinem Vermieter die Aufbewahrung seines teuren "ist-doch-nur-ein-Fahrrad"-Carbon-Boliden in der Wohnung zu erstreiten, muss zunächst erstmal über die (Verständnis-)Hürden der oben aufgezählten Punkte beim Richter, Vermieter, der Gesellschaft (und notfalls dem Gesetzgeber) drüber kommen.
Eigentlich muss hier der Gesetzgeber aktiv werden und das Mietrecht in Bezug auf die Definition "Nutzung zu Wohnzwecken" neu ausrichten.