• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Rennrad in der Wohnung

Normalerweise lasse ich mein Fahrrad drinnen, wenn ich mehr als viermal pro Woche trainiere. Ich weiß, dass viele Leute denken, dass es nicht hygienisch ist, aber es spart mir Zeit und Raum.

Warum auch nicht? "nicht hygienisch" - also ich weiß nicht was ihr alles mit dem Rennrad treibt ;)
Wenn Schuhe in die Wohnung dürfen, dann sollten dies ebenfalls kein Problem darstellen.

Bei vor Schlamm strotzenden MTBs mag es dem Vermieter etwas sauer aufstoßen wenn man mit diesem das Treppenhaus verunstaltet.

Ich halte ein prinzipielles Verbot in einer Hausordnung auch nicht als haltbar. Bei größeren Häusern wird auch gerne mal etwas aus dem berühmten "Fahrradabstellraum" entwendet, oder einfach beschädigt.
 
Beziehen sich diese Urteile eigentlich auf Fahrräder oder Rennräder? Letzteres ist doch laut StvO überhaupt kein Fahrrad (Zumindest die meisten), sondern gilt als Sportgerät? Ist also eher die Frage, ob man Sportgeräte in der Wohnung verbieten darf.

Wir haben z.B. gar keinen Keller im Haus, nur eine Gemeinschaftsgarage. Da werden wir wohl kaum unsere Rennräder reinstellen.

Aber schon interessant, dass diese Diskussion aufgrund einer Hypothese entstanden ist. Niemand hier hat dieses Problem ?
 
Beziehen sich diese Urteile eigentlich auf Fahrräder oder Rennräder? Letzteres ist doch laut StvO überhaupt kein Fahrrad (Zumindest die meisten), sondern gilt als Sportgerät? Ist also eher die Frage, ob man Sportgeräte in der Wohnung verbieten darf.

Hallo fast-Namensvetter,

ohne mich jetzt mit rechtlichen Begrifflichkeiten irgendwie auszukennen (ganz zu schweigen vom Kontext "Aufbewahrung in Wohnung"), halte ich die These dass die StvO definiert, was ein Fahrrad ist, für etwas gewagt :D [edit: stimmt nicht, siehe Beitrag drunter] Ich kenne da eigentlich nur die Unterscheidung, wann man ein Fahrzeug führt und wann nicht (z.B. bei Überquerung eines Fußgängerüberwegs als Radfahrer relevant - sitze ich drauf, führe ich ein Fahrzeug - verboten. Schiebe ich es, transportiere ich als Fußgänger einen Gegenstand - erlaubt).

Wobei das schon irgendwie interessant wäre - wann ist ein Fahrrad ein Fahrrad? Wann sind es Fahrradteile, also beliebige Gegenstände? Ist es ein Fahrrad, wenn ich das Vorderrad ausbaue und getrennt aufbewahre? Ich meine mich düster zu erinnern, da mal was gelesen zu haben, als es um Transport von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln ging - ab nem gewissen Grad des Auseinandernehmens oder Faltens, bei Falträdern, ist es wohl kein Fahrrad mehr, und kann dann wohl mitgenommen werden, selbst wenn Fahrradtransport verboten ist.

Edit: Und schon muss ich meine Annahme revidieren, siehe post drunter von thebigoneinfront - die StVZO definiert wohl doch ein Fahrrad. Durch den Passus "2 Räder" ist aber damit wohl mein Beispiel von oben- ausgebautes Vorderrad- kein Fahrrad mehr (das berührt natürlich nicht unbedingt die Frage, ob denn die StVZO Definition eines Fahrrads für die Aufbewahrung in der Wohnung relevant ist...).
 
Zuletzt bearbeitet:
Letzteres ist doch laut StvO überhaupt kein Fahrrad (Zumindest die meisten), sondern gilt als Sportgerät?
Sicher? §63a StVZO definiert Fahrräder doch abschließend?

Abs. 1: Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.

Abs. 2 nimmt die <25 km/h-Pedelecs in die Definition auf.
 
Da wird man abwägen müssen.
Man kann regeln, dass das Abstellen in Fluren verboten ist. Flur=Fluchtweg.
Wenn ein Radkeller vorhanden ist, muss dieser genutzt werden, Ausnahme, es handelt sich um ein besonders teures Rad.
Dann Wohnung.
So finde ich jedenfalls einige Urteile.
Die verlink doch mal bitte. Da bin ich aber sehr gespannt.
 
Bei der Frage "Fahrrad in der Wohnung" im Zusammenhang mit dem Mietrecht muss man von ein paar grundsätzlichen Dingen ausgehen, als was ein Fahrrad im Allgemeinen angesehen wird:
  • es ist "nur ein Fahrrad"
  • es ist ein Verbrauchsgegenstand, um den man sich weniger kümmert, als um die eigenen Klamotten
  • verbogene Schutzbleche / Speichen oder abgerissene Schaltwerke gehören zu den "üblichen Gebrauchsspuren" / Schäden, die man hinzunehmen hat
  • es ist zumutbar und daher selbstverständlich in Altmetall-Sammlungen (Gemeinschafts-Fahrradraum) auf engsten Kontakt mit anderen Rädern zu verstauen
  • es ist zu akzeptieren, dass andere Fahrradnutzer in Fahrradständern selbstverständlich das Nebenrad beim Einstellen / Rauszerren ihres eigenen Rades beschädigen - warum werden sonst solche Fahrradständer so eng konstruiert....
  • für fremdverursachte Kratzer im Lack wird keine umfassende Neulackierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlt (ist ja "nur ein Fahrrad" und kein Auto)
  • wer ein teures Fahrrad kauft, ist selbst Schuld (Rennräder gehören ohnehin verboten ;) )
Von diesen grundlegenden Selbstverständlichkeiten geht das Mietrecht und die zugehörige Rechtsprechung erstmal aus. Beides ist aus einer Zeit, als Fahrräder nur "Arme-Leute-Fahrzeuge" waren, die man für ein paar hundert DM / €ros billig irgendwo gekauft hat.

Was aktuell in diesen Ansichten überhaupt nicht auf der Agenda steht: Dass Fahrräder schnell mal deutlich über 5T€ kosten können (s. auch den E-Bike-Boom) und dass diese Fahrradbesitzer auch den Anspruch haben, dass mit ihrem Eigentum durch andere Mitbürger genau so umsichtig umgegangen wird, wie es mit dem Auto in der Nachbar-Parklücke beim Einparken und Aussteigen selbstverständich ist.
Ein beliebter Spruch, wenn man den "anderen" mal um etwas sorgsameren Umgang mit dem teuren eigenen RR bittet: "Kauf Dir halt nicht so'n teuren Sche...." - und der Mann hat die volle Zustimmung jeglichen Publikums auf seiner Seite....
Den selben Spruch, wenn man mal versehentlich mit der Packtasche eine leichte Spur in den Lack eines teuren SUV gezogen hat und der Auto-Besitzer sich aufregt - man kommt aus der Nummer ohne Androhung von Prügel, Polizei, Anzeige und umfassenden Schadenersatzforderungen durch den Autobesitzer nicht mehr raus.

Wer sich also gerichtlich darauf einlassen will, bei seinem Vermieter die Aufbewahrung seines teuren "ist-doch-nur-ein-Fahrrad"-Carbon-Boliden in der Wohnung zu erstreiten, muss zunächst erstmal über die (Verständnis-)Hürden der oben aufgezählten Punkte beim Richter, Vermieter, der Gesellschaft (und notfalls dem Gesetzgeber) drüber kommen.

Eigentlich muss hier der Gesetzgeber aktiv werden und das Mietrecht in Bezug auf die Definition "Nutzung zu Wohnzwecken" neu ausrichten.
 
Das ist so nur ein Teil der Wahrheit. Man darf auch mit einem Nichtsportgerät keinen Sport auf der Straße oder auf Radwegen betreiben. §31 STVO verbietet Sport und Spiel, soweit nicht durch Zusatzzeichen erlaubt. Anders gesagt, auch wer mit dem perfekten STVZO-Fahrrad unterwegs ist und der Rennleitung auf die Frage nach dem Zweck der Fahrt „Training!“ antwortet ist selbst schuld.

Erfreulicherweise wird auch hier nicht alles so heiß gegessen wie gekocht.
 
Das Problem ist meistens nicht der Vermieter sondern eher die Freundin/Frau. So musste ich alle meine Räder in den Keller verbannen, dabei sind das wirklich schöne Gegenstände, ästhetisch und es ist eine wahre Freude die aerodyamischen Formen zu betrachten.
 
Das Problem ist meistens nicht der Vermieter sondern eher die Freundin/Frau. So musste ich alle meine Räder in den Keller verbannen, dabei sind das wirklich schöne Gegenstände, ästhetisch und es ist eine wahre Freude die aerodyamischen Formen zu betrachten.
Da würde ich mir Gedanken machen....
Meine zickte mal weil ich meine Stadtschlampe im Winter zum duschen in die Badewanne gestellt hatte. Okay, verständlich. Gab aber damals keine andere Möglichkeit. Habe danach aber alles wieder blitzesauber gemacht. Aber Räder lasse ich mir nicht aus dem Keller stehlen.
In einem Forum las ich, dass jemand Ritzel in der Spülmaschine gewaschen hatte :oops:. Das muss echt nicht sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@cycliste17
da hast du nicht ganz Unrecht, zumal meine persönliche Erfahrung besagt, dass ein gutes Rennrad meistens deutlich länger hält, als eine Beziehung.
 
Mein Frauchen hat 3 ihrer 4 Räder bei mir im Haus geparkt, ihr TT im Wohnzimmer, RR und Crosser unter der Treppe. Einzig ihr MTB steht im Schuppen. Da sie selbst nicht genug Platz hat, wird unsere Beziehung zwangsläufig ewig halten. ☝

Ich sehe das aber ähnlich, wenn eine (nichtradelnde) Frau ein sauberes RR in Whg./Haus nicht akzeptiert, ist auch eine tiefere Grundakzeptanz für die Leidenschaft des Partners nicht vorhanden. Auf Dauer wird das m.E. knirschen bis kriseln.
 
Hier noch ein sehr origineller Fahrradhalter.
 

Anhänge

  • image.jpeg
    image.jpeg
    85 KB · Aufrufe: 301
Nun verrate doch mal bitte, was für eine Sattelstütze das ist. Mir ging es nämlich genauso.
 
Zurück
Oben Unten