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Rennrad in der Wohnung

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Lass mich raten, als Abstellmöglichkeit dient dann nur so ein Selbstbedienungsladen, für potentielle Langfinger. Und ein halbwegs modernes Rennrad, wirkt dann da wie eine Blume auf einem Misthaufen?
Gibt schon noch nen eigenen abschließbaren Keller - der sich mit einem Standardschlüssel aus dem Baumarkt öffnen lässt.

Und ja, Rollentrainer können laut sein, aber moderne Trainer sind schon sehr leise geworden.
Für einen wirklich leisen Rollentrainer muss man schon etwas tiefer in die Tasche greifen. Ich setze mich nur auf die Rolle, wenn ich weiß, dass die Nachbarn unter mir gerade nicht da sind. Die Schwingung breitet sich halt doch ganz gut über die Wände aus. Aber bei uns Wackeln auch schon mal die Wände, wenn die Straßenbahn oder ein LKW auf der Straße vorbeifährt^^

Räder an der Wand haben den Vorteil, dass man nicht immer hin- und herräumen muss, wenn man der Fussboden etwas Pflege/Sauberkeit braucht.
Der Aufwand des kurzen Beiseite-Räumens hält sich meiner Meinung nach in Grenzen
 
So ne HO dürfte kaum Bestand haben. Was Du in Deine Wohnung stellst ist immer noch Deine Sache.
Das ist falsch. Das Gegenteil ist richtig: Der Transport eines Fahrrades in die Wohnung darf durchaus - wirksam - untersagt werden.
Hiervon betroffen sind meistens Fälle einer von einer Eigentümerversammlung beschlossenen Hausordnung.
Hierzu gibt es eine relativ aktuelle Entscheidung des LG München aus 2017, die ich evtl. noch nachreiche.
Bei Mietwohnungen ist es dagegen vermieterseitig nicht ganz so einfach, das Fahrrad nach draußen zu verbannen.
Es ist auch hier immer eine Frage des Einzelfalls.
 
So ne HO dürfte kaum Bestand haben. Was Du in Deine Wohnung stellst ist immer noch Deine Sache.
Nach kurzem Googeln scheint das schon rechtens zu sein, weil es im Keller eine abschließbare Abstellmöglichkeit gibt. Ist aber am Ende völlig irrelevant, weil die HV das niemals überprüfen wird.
 
Ohne Bohren.
 

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Das ist falsch. Das Gegenteil ist richtig: Der Transport eines Fahrrades in die Wohnung darf durchaus - wirksam - untersagt werden.
Hiervon betroffen sind meistens Fälle einer von einer Eigentümerversammlung beschlossenen Hausordnung.
Hierzu gibt es eine relativ aktuelle Entscheidung des LG München aus 2017, die ich evtl. noch nachreiche.
Ich glaube nicht, dass dieses Urteil so absolut und überall Bestand hätte. Das Argument, im Gegensatz zu Rollatoren etc. bräuchte man kein Fahrrad in der Wohnung, versagt ja schon bei einem Rennrad auf dem heimischen Rollentrainer. Der wäre dann ja mit verboten. Die abstrakte Angst vor möglicher Verschmutzung oder Beschädigung rechtfertigt doch keinen Grundrechtseingriff. Im Einzelfall von mir aus, zB wenn’s hier um ein sackschweres großes E-Bike ging, das mangels Lift kaum in die Wohnung im 5. Stock gebracht werden kann, ohne die denkmalgeschützte Holztreppe zu beschädigen, oder wenn im großen alten Hochhaus mit viel zu wenig Liften man gar keine Chance hat, etwaigen Dreck vom nassen Rad pronto wieder wegzuputzen bevor der Lift schon wieder weg ist.
 
Ist aber am Ende völlig irrelevant, weil die HV das niemals überprüfen wird.
Da wäre ich vorsichtig - in vielen Gemeinschaften dürfte es einen minderausgelasteten Stinkstiefel geben, der gerne auf die Einhaltung von irgendwelchen Vorschriften achtet und petzt.

Es gibt aber auch Beschlüsse, die einstimmig gefasst werden müssen. Da kann man sich und sein Fahrrad dann rächen.
 
Da wäre ich vorsichtig - in vielen Gemeinschaften dürfte es einen minderausgelasteten Stinkstiefel geben, der gerne auf die Einhaltung von irgendwelchen Vorschriften achtet und petzt.

Es gibt aber auch Beschlüsse, die einstimmig gefasst werden müssen. Da kann man sich und sein Fahrrad dann rächen.
Solche Vorschriften sind nicht bindend. Niemand kann mir vorschreiben was ich in meine Wohnung stelle.
 
Auch Vorsicht - wenn das was Du in Deine Wohnung stellst, Deinen Nachbarn übermäßig auf den Keks geht oder Deinem Vermieter die Wohnung oder Gemeinschaftsräume übermäßig beschädigt, kann man Dir schon Vorschriften machen. Deswegen gibt’s ja Hausordnungen, um da einen Ausgleich herbeizuführen. Die eigene Freiheit endet immer dort, wo die der anderen beginnt. Ich sehe allerdings nicht, dass das wertvolle Rennrad in der Wohnung statt im Keller irgendwie in die Rechte von anderen eingreift.
 
Niemals würde ich mir verbieten lassen, das Rad in die Wohnung zu nehmen, egal von wem. Na ja, ... vielleicht von meiner Frau? Aber sie toleriert es. Vor einigen Wochen haben wir die selbst genutzte Einliegerwohnung verlassen, da alle (Pflege)Kinder nun ausgezogen sind zwecks Studium etc. und wir wieder die "richtige" Wohnung für uns nutzen können. Die ELW wurde anschließend an die Rennräder vermietet (mietfrei), damit müssen sich jetzt eventuelle Gäste arrangieren. Die MTBs stehen in der Garage.
 
Normalerweise lasse ich mein Fahrrad drinnen, wenn ich mehr als viermal pro Woche trainiere. Ich weiß, dass viele Leute denken, dass es nicht hygienisch ist, aber es spart mir Zeit und Raum. Ich denke tatsächlich darüber nach, so etwas wie einen bestimmten Raum für mein Fahrrad zu schaffen, da ich in den letzten Monaten mehr trainiert habe. Ich habe online nach neuen Möbeln und Beleuchtung gesucht, da ich den gesamten Raum komplett überarbeiten muss. Ich denke darüber nach, einen Schrank zu kaufen, den ich in die Wand einbauen kann, damit weniger Platz benötigt wird, und statt der Kommode, die ich habe, kann ich mein Fahrrad parken. Es ist alles noch in der Planungsphase, aber ich denke, es wird am Ende eine coole Sache sein.
 
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Dass man Fahrräder nicht in der Wohnung lagern darf ist mir auch neu. Es ist ja kein Gegenstand von dem eine Gefahr ausgeht. Außerdem darf man in den eigenen 4 Wänden größtenteils leben wie man will, solange niemand gestört wird. Selbst gegen eine vollgestellte Wohnung eines Messis kann der Vermieter schwer etwas tun. Außer, es haben sich unwillkommene Tiere einquartiert.
Das Argument mit dem Schmutz ist Blödsinn, man trägt das Rad und schiebt es nicht die Treppe hoch. Bei Reifenspuren an der Wand könnte ich noch verstehen dass sich andere Mieter aufregen. In meinem Haus leben zwei ältere Menschen, die es seltsam finden dass ich meine Räder in der Wohnung habe. Die sind aus einer Generation, wo ein Fahrrad ein reines Transportmittel ist. Quasi das Auto des kleinen Mannes. Beschwert hat sich aber noch niemand.
Um die Räder möglichst platzsparend zu lagern habe ich mir aus Aluprofilen vom Baumarkt eine Konstruktion in eine Zimmerecke gebaut. Daran hängen 2 Räder, die mit je einem Flaschenzug hochgezogen werden. Darunter lehnt ein Fahrrad an der Wand, davor steht eins im Hamsterrad. In der Ecke steht der Werkzeugwagen mit sämtlichen Werkzeug. Laufräder, Ersatzteile und Kleidung sind dort auch untergebracht. Damit es nicht zu sehr nach Fahrradladen aussieht habe ich einen selbstgenähten Vorhang davor gehängt. Schützt auch gut vor Staub. Im Flur steht meine Stadtschlampe und an der Wand hängt als Deko ein rotes 70er Jahre Motobecane. Die Wohnung sieht trotzdem nicht aus wie ein Flohmarktstand.
 
Wirf mal einen geneigten Blick in deine Hausordnung. Üblicherweise ist dort das Aufbewahren von Fahrrädern aller Art in der Wohnung untersagt. Dann weisst du wenigstens, dass du dich nicht vom Hauswart erwischen lassen solltest.
Du wirst dir wohl oder übel eine Schlagbohrmaschine anschaffen müssen - mit entsprechenden Bohrspitzen. Wandhalter gibt es doch überall in großer Auswahl: https://www.bike-discount.de/de/wandhalter-fahrradhalter-staender?l=24&o=preis

Man kann bezweifeln, dass das zulässig in einer Hausordnung geregelt werden kann.

Das AG Münster sieht das zum Beispiel so.
 
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Man kann bezweifeln, dass das zulässig in einer Hausordnung geregelt werden kann.
Das ist auch wirklich Qutach. Da ist nur geregelt was ausserhalb der Wohnung,auf den Fluren abgestellt werden darf. In meine Wohnung darf ich stellen was ich will, solange davon keine Gefahr ausgeht.
Jedenfalls duerfte man so ne Hausordnung getrost ignorieren.
 
Da wird man abwägen müssen.
Man kann regeln, dass das Abstellen in Fluren verboten ist. Flur=Fluchtweg.
Wenn ein Radkeller vorhanden ist, muss dieser genutzt werden, Ausnahme, es handelt sich um ein besonders teures Rad.
Dann Wohnung.
So finde ich jedenfalls einige Urteile.
 
Es gibt dazu das oben erwähnte Urteil vom LG München, nach dem eine Eigentümergemeinschaft das Aufbewahren von Rädern in der Wohnung wirksam verbieten kann. Es gibt auch mindestens ein Urteil (AG Münster 7 C 127/93), nach dem es einem Mieter für die Mietwohnung grundsätzlich schon verboten werden kann, aber im Einzelfall die Interessen abzuwägen sind. Bei teuren Nicht-Alltagsrädern geht das schon mal zugunsten des Mieters aus, ansonsten wird vor allem geschaut, ob geeignete Abstellräume vorhanden sind oder nicht. Das Urteil vom LG München lehnt die Aufbewahrung in der Wohnung mE arg lapidar auf Basis „man kann‘s im Keller doch versichern“ ab.

Wohnungen werden halt nun mal zu Wohnzwecken vermietet und Fahrradaufbewahrung gehört leider nur für Enthusiasten zum normalen Gebrauch einer Wohnung.
 
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