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Radweg oder Straße???

AW: Radweg oder Straße???

gravierender ist, dass bei einem unfall die gegnerische und auch die eigene versicherung ganz oder teilweise leistungen streichen kann.

mfg
frank
 
AW: Radweg oder Straße???


Nicht unbeding, wie folgendes Urteil zeigt (Quelle: http://www.fahrrad-recht.de/)
Kein Mitverschulden, wenn Radweg zu "langsam" ist
Befährt ein (Renn-)Radfahrer die Straße statt des Radweges, weil dieser wegen schlechten Zustandes "nicht schnell befahren werden kann", so trifft ihn kein (Mit-)Verschulden, wenn er sich auf einer vorfahrtsberechtigten Straße befindet und mit einem einbiegenden Autofahrer zusammenstößt. (Oberlandesgericht Köln, 19 U 208/93)

Wobei auf o. g. Seite auch folgendes URteil zu finden ist:
Kein Schadensersatz bei Nichtbenutzung des Radweges
Benutzt der Radfahrer einen Radweg nicht, kann er bei einem Unfall seinen Anspruch auf Schadensersatz verlieren. Das Landgericht Duisburg wies die Klage einer Radfahrerin ab, die neben dem Radweg auf der Straße gefahren war und beim Abbiegen von einem Bus erfasst wurde. Sie erlitt schwere Verletzungen. Die Richter urteilten, dass die Radfahrerin durch ihr verkehrswidriges Verhalten den Unfall mitverschuldet habe, so dass ein Schadensersatz-Anspruch gegen die Busfahrerin ausgeschlossen sei. (LG Duisburg, AZ 3 O 151/00)

Das heißt doch, verlasse ich den Radweg, weil es Gründe gibt (Falschparker, Unzumutbarkeit wegen der Beschaffenheit, usw.) bin ich "nicht schuld", fährt später einer an der gleichen Stelle auf der Fahrbahn und der Falschparker war weg, kriegt er eine Mitschuld?!

Ein Urteil, das ich jetzt auf die Schnelle nicht finde, beinhaltet sinngemäß folgendes:
Auch wenn man die Benutzungsplicht mißachtet, heißt das noch nicht, daß man eine Teilschuld am Unfall trägt. Es fehlt am direkten Zusammenhang zwischen dem Nichtbenutzen des Radwegs und dem Unfall.

Allein daß man sich nicht auf der Fahrbahn befunden hätte, wäre man auf dem Radweg gefahren, rechtfertige keine Teilschuld.
 
AW: Radweg oder Straße???

es ist wie bei fast allen rechtsfragen: kann sein, kann aber auch nicht sein und morgen kann es schon wieder ganz anders sein ;)
 
AW: Radweg oder Straße???

gravierender ist, dass bei einem unfall die gegnerische und auch die eigene versicherung ganz oder teilweise leistungen streichen kann.

mfg
frank
Das ist in der Tat gravierend! Auf welche Versicherung bezieht sich das? Privat-Haftpflicht oder Unfallversicherung, oder beides??

Und wie sieht's nach der Theorie nun in der Praxis aus? Hat jemand von Euch Rennradlern schonmal ein Bussgeld wegen Nichtbenutzung des Radweges zahlen müssen?

Ist schon irgendwie ein Dilemma. Man möchte ja einerseits bestehende Regeln auch befolgen. Andererseits ist Rennradfahren mit sportlichem Ehrgeiz auf'm Radweg Quatsch! Versuch'mir gerade vorzustellen ich wäre selbst Polizist und ambitionierter Rennradler, der sich womöglich auf'n Wettkampf vorbereiten möchte...
 
AW: Radweg oder Straße???

Das ist in der Tat gravierend! Auf welche Versicherung bezieht sich das? Privat-Haftpflicht oder Unfallversicherung, oder beides??

Und wie sieht's nach der Theorie nun in der Praxis aus? Hat jemand von Euch Rennradlern schonmal ein Bussgeld wegen Nichtbenutzung des Radweges zahlen müssen?

Ist schon irgendwie ein Dilemma. Man möchte ja einerseits bestehende Regeln auch befolgen. Andererseits ist Rennradfahren mit sportlichem Ehrgeiz auf'm Radweg Quatsch! Versuch'mir gerade vorzustellen ich wäre selbst Polizist und ambitionierter Rennradler, der sich womöglich auf'n Wettkampf vorbereiten möchte...

jede versicherung die zahlen müßte ;)
ich nutze auch nicht immer den radweg, nur sollte man sich halt bewußt sein, was im falle eines falles sein kann. gilt auch fürs fahren ohne licht (dunkel/schlechte witterungsverhältnisse) oder ohne den gurt anzulegen (im kfz) oder ......

ich trainiere selten in uniform ;)
 
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn ich einen Unfall verursache meine Haftpflicht Versicherung nicht zahlt, nur weil ich einen Radweg nicht benutzt hab. Wenn ich mit den Auto einen Unfall verursache habe ich ja auch etwas falsch gemacht z.B Vorfahrt missachtet. Und da zahlt die KFZ Haftpflicht ja auch, dafür hab ich sie ja.
 
AW: Radweg oder Straße???

Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn ich einen Unfall verursache meine Haftpflicht Versicherung nicht zahlt, nur weil ich einen Radweg nicht benutzt hab. Wenn ich mit den Auto einen Unfall verursache habe ich ja auch etwas falsch gemacht z.B Vorfahrt missachtet. Und da zahlt die KFZ Haftpflicht ja auch, dafür hab ich sie ja.

Haftpflichtversicherungen zahlen meines Wissens in der Tat immer - die große Frage ist aber, ob sie sich das Geld von ihrem Versicherungsnehmer wiederholen. Im Falle von Vorsatz wird das immer geschehen, bei grober Fahrlässigkeit i.d.R. auch. Deswegen sind deine Fälle nicht so ganz vergleichbar. Der Radfahrer fährt ja vorsätzlich vorschriftswidrig auf der Straße, auch wenn er den Unfall natürlich nur fahrlässig verursacht. Insofern ist der Fall nicht so einfach ....
 
AW: Radweg oder Straße???

Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn ich einen Unfall verursache meine Haftpflicht Versicherung nicht zahlt, nur weil ich einen Radweg nicht benutzt hab. Wenn ich mit den Auto einen Unfall verursache habe ich ja auch etwas falsch gemacht z.B Vorfahrt missachtet. Und da zahlt die KFZ Haftpflicht ja auch, dafür hab ich sie ja.

es geht mir weniger darum wer den schaden bei deinem unfallgegner zahlt. es geht darum was ist, wenn dich (als radfahrer) auf der straße einer umfährt.da kann es im falle einer invalidität finanziell sehr eng werden, wenn die gegnerische versicherung nicht oder nur teilweise zahlt.
wenn es um "rentenzahlungen" geht kannst du dir sicher sein, dass die versicherung das "nichtnutzen" eines benutzungspflichtigen radwegs versucht auszuschlachten.
 
AW: Radweg oder Straße???

Also, ich bin heute mit meinem Rennrad (auf der Strasse) in eine Kontrolle gekommen und wurde angehalten(Berlin, U-Bahnhof Schönhauser Allee, 15Uhr).

Ich wurde gefragt warum ich auf der Strasse fahren würde und nicht auf dem vorhandenen Radweg. Darauf argumentierte ich sachlich das es keine Benutzungspflicht für diesen gäbe und das es bei der Geschwindigkeit einfach nur gefährlich wäre den Radweg zu benutzen. Worauf hin niemand widersprach. Ich sagte es wären zu viele Fußgänger unterwegs die sich nicht umschauen wenn sie den Radweg überqueren, abbiegende Auto die nicht schauen und ferner schlechte Einsicht auf Kreuzungen.
Das schien die Herren auch nicht weiter zu interessieren, verwiesen mich aber auf meine nicht vorhandene Klingel und nicht vorhandene Lichter und Reflektoren. Es wäre meine Pflicht, diese zu jeder Tageszeit mit mir zu führen (wenn zum klippen, dann im Rucksack). Soll heißen: Keine Pflicht zur ständigen Montage, aber Mitführ-Pflicht.
Mit einer Verwarnung durfte ich dann weiterfahren (auf der Strasse).

MfG Reisberg
 
AW: Radweg oder Straße???

Ich wurde gefragt warum ich auf der Strasse fahren würde und nicht auf dem vorhandenen Radweg. Darauf argumentierte ich sachlich das es keine Benutzungspflicht für diesen gäbe und das es bei der Geschwindigkeit einfach nur gefährlich wäre den Radweg zu benutzen.
Das schien die Herren auch nicht weiter zu interessieren, verwiesen mich aber auf meine nicht vorhandene Klingel und nicht vorhandene Lichter und Reflektoren. Mit einer Verwarnung durfte ich dann weiterfahren (auf der Strasse).

Das ist doch mal ein Beleg für ein sachgerechtes Verhalten der Rennleitung ...
 
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Genau. Und immer schön 10 euronen mit dabei haben. Das kostet nämlich der spaß auf der straße. Wenn da ein radweg vorhanden ist.
 
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Ich hatte es so verstanden, dass es nichts gekostet hat. Obwohl da, glaube ich, der Begriff "Ermahnung" richtig gewesen wäre und nicht "Verwarnung"?!?
 
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Dann war es wohl eine Ermahnung und nein, ich habe nichts zahlen müssen.
Und wie gesagt: Ich durfte auf der Straße weiterfahren. Scheint mir mir bei dem Zustand der meisten innerstädtischen Radwege (zumindest in Berlin) auch nicht weiter verwunderlich.
Sonst hätten die mir doch auch was anderes erzählt?!

MfG Reisberg
 
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Ist halt immer eine Ermessensfrage für den Polizisten, ob er kassiert oder nicht. Man kann natürlich durch sein Auftreten dafür sorgen, dass das Gegenüber so richtig angepisst ist und zur Zahlung bittet.
Die meisten Uniformierten haben die Einsicht, dass die StVO mit der Miführpflicht der Beleuchtung am RR tagsüber Quatsch ist, können es daher bei einer Ermahnung (eben die Ermessensfrage) belassen.
So weit ich weiss sind in NRW gem Landesgesetz lizensierte BDR RR-ler von der Mitführpflicht auch im Training befreit.
 
AW: Radweg oder Straße???

Sind sie nicht. Die StVO, StVZO und die mitgeltenden Verwaltungsvorschriften sind Bundesrecht.
Auch wenn sich das Gerücht seit Ewigkeiten hält.

Sonderregelung in NRW
In Nordrhein-Westfalen sind Inhaber einer Lizenz des BDR durch Schreiben des Regierungspräsidiums Köln 53.1.3.1 vom 27.8.1982 von den Vorschriften des § 67 STVZO befreit. Die Befreiung ist auf der Lizenz vermerkt.

Ob die allerdings noch gilt weiss ich nicht.
 
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So hat es sich auch abgespielt.
Ich sagte der Polizistin meine Lichter und Reflektoren seien zum anklicken, worauf hin sie schmunzelnd/ermahnend erwiderte: "Und die führen sie ja auch ständig im Rucksack mit sich." :D
Zum Glück hat sie nicht nachgeschaut:D:cool:

Aber heute morgen hab ich die Lichter auch gleich in die Tasche gesteckt:o

MfG Reisberg
 
AW: Radweg oder Straße???

So hat es sich auch abgespielt.
Ich sagte der Polizistin meine Lichter und Reflektoren seien zum anklicken, worauf hin sie schmunzelnd/ermahnend erwiderte: "Und die führen sie ja auch ständig im Rucksack mit sich." ...
Aber heute morgen hab ich die Lichter auch gleich in die Tasche gesteckt:o

Das ist auch in Ordnung so. Schon wenn es dunkel werden könnte, sollten wenigstens Minilichter dran, sonst kann man nicht mit Pardon rechnen.

Reflektoren lassen sich auch recht unsichtbar ans Rad kleben (verschiedene Farben von 3M, auch Schwarz..).

Ansonsten haben die Berliner ohnehin einen Sonderstatus. Die Berliner Polizei hat es wohl weitgehend verstanden. Die Verkehrsplaner allerdings noch nicht an allen Stellen.
Bei uns im Süden dagegen kennen die Polizisten kein Pardon, kontrollieren allerdings auch so gut wie nie.
Woanders wird wesentlich mehr kontrolliert, allerdings teilweise dermaßen dilettantisch, dass man sich schon wundert, wie manche Steuergelder überflüssigerweise versickern.

So lange es solche "Pannenflicken" gibt:

Klick auf Pannenflicken

bin ich der Meinung, dürfte eine Radwegsbenutzungspflicht (RWBP)deutschlandweit rechtswidrig sein. Dass Gesetze und Vorschriften durch die Behörden dermaßen oft missachtet werden, andererseits aber sich Radfahrer an die RWBP halten sollen, kann nicht sein.

Dennoch bin ich wieder etwas davon abgekommen, außerörtliche Radwege per se zu verteufeln. Auch wenn ich wirklich abgebrüht und erfahren bin, wird es selbst mir oft zu viel mit dem permanenten Dichtüberhole und Rumgehupe, dem Krach von überholenden Lastwagen inkl. deren Luftzug und die Gewissheit, längst nicht überall erwünscht zu sein. Zumindest dort, wo es nur sehr langsam voran geht (steil bergauf) und viel Verkehr ist (also 10000 Kfz/Tag), benutze ich den Radweg, manchmal sogar linksseitig. Blöd nur: Man kann fast keinen Radweg ordentlich befahren, solange man ihn nicht wirklich gut kennt. Unbekannte Radwege gehen oft nur mit permanentem Griff an der Bremse.

Bei Nicht-Fahrbahnbegleitenden Radwegen habe ich ein Problem mit der sozialen Sicherheit.

Ach, schwieriges Thema.... :o
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AW: Radweg oder Straße???

Sonderregelung in NRW
In Nordrhein-Westfalen sind Inhaber einer Lizenz des BDR durch Schreiben des Regierungspräsidiums Köln 53.1.3.1 vom 27.8.1982 von den Vorschriften des § 67 STVZO befreit. Die Befreiung ist auf der Lizenz vermerkt.

Ob die allerdings noch gilt weiss ich nicht.

Seit der Reform von 1997 ist das hinfällig.
Im Übrigen wäre es interessant zu wissen, ob das Regierungspräsidium Köln zur Aussetzung von Bundesrecht berechtigt ist.
 
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