Im Zweifelsfall entscheidet also der Richter. Auch wenn keine Straftat vorliegt, weil es nicht gewerblich eingeführt wurde, hat der Markeninhaber immer noch die Möglichkeit, zivilrechtlich vorzugehen. Ich habe letztens einen Fall im WDR gesehen, wo jemand eine (in Zahlen: 1) selber von Hand gestrickte Mütze im BVB-Stil per E-Bay angeboten hat. Da gab es auch eine Abmahnung des Vereins als Markeninhaber, die nur auf öffentlichen Druck hin zurück genommen wurde: "Aus Kulanz", weil es nur eine Mütze war und kein gewerblicher Verkauf vorlag.