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Geschwindigkeitskontrolle

enasnI schrieb:
Bitte auch Teutone nicht füttern, er ist ebenfalls recht trollig. :>

Du siehst überall Trolle?
Keine Angst, das wird schon wieder. ;)
Dein Busenfreund kastel kommt gleich vorbei und macht dir einen Einlauf, dann fühlst du dich gleich viel besser. :)
 
paule66 schrieb:
Du siehst überall Trolle?
Keine Angst, das wird schon wieder. ;)
Dein Busenfreund kastel kommt gleich vorbei und macht dir einen Einlauf, dann fühlst du dich gleich viel besser. :)


Für was einen Einlauf ?ß Hat hier jemand Verdauungsprobleme ???

Chris
 
paule66 schrieb:
Stimmt. Rasende Rennräder sind in der StVO einfach nicht vorgesehen.:D
Allerdings gibts eine allgemein formulierte Bestimmung, unter die auch RR fallen:



Ich hab neulich ein Polizeiauto innerorts überholt. Die Grünen vorschriftsmäßig mit 50 kmh (geschätzt), ich vorbei mit über 70 kmh.:D
Nach der Abfahrt folgt eine Ampel, da haben sie mich etwas kritisch beäugt, aber nichts gesagt.:cool:
War nur lästig, weil ich bei der Ampel das Rot mehr als Empfehlung betrachte. Aber das hätten die Sheriffs möglicherweise anders gesehen.:rolleyes:


Du bist ja ein ganz Schlimmer und vor allem soo mutig unter den augen des Gesetzes solche Dinger zu bringen. Ha, dann bist ja ein richtiger Rowdy.

Ich glaub ich brauch hier nicht schreiben was ich von Typen halte die die ganze Radlerinnung in Verruf bringen nur weil sie meinen rote Ampeln seien nur eine Empfehlung. Mach das mit dem Auto. Aber möglichst bald, vielleicht ist dann für eine Weile Ruhe hier, aber warte bitte bis ein Panzer von der Seite kommt.

C.
 
paule66 schrieb:
Reg dich nicht auf, den Fred mit dem StVO-konformen Verhalten hatten wir doch schon.
Hier kannst du deine Meinung dazu ausdrücken:
http://www.rennrad-news.de/forum/showthread.php?t=15782
Außerdem bist du mal wieder zu dämlich zum Lesen. Ich hatte doch ausgedrückt, daß ich diesmal eben doch angehalten habe.:spinner:

Man muss sich auch diesmal wieder fragen, wer hier dämlich ist. Und nur weil Du die drei Regeln:

1. lesen
2. nachdenken
3. schreiben

nicht beherzigst, heißt das noch lange nicht, dass dies auch andere tun.
Und auch Du solltest niemanden vorschreiben was er hier zu schreiben hat.
Du gibst nämlich auch Deinen Senf, und oftmals völlig ohne Bezug dazu.

Also, immer locker bleiben:dope:
 
paule66 schrieb:
Reg dich nicht auf, den Fred mit dem StVO-konformen Verhalten hatten wir doch schon.
Hier kannst du deine Meinung dazu ausdrücken:
http://www.rennrad-news.de/forum/showthread.php?t=15782
Außerdem bist du mal wieder zu dämlich zum Lesen. Ich hatte doch ausgedrückt, daß ich diesmal eben doch angehalten habe.:spinner:


Nur weil Du zu feige bist über rot z ufahren wenn die Polizei da ist biste jetzt kein heiliger, denn ansonsten fährst ja wie Du willst.

Bitte lass auch mal Deine beleidigungen. Denn wenn einer dämlich wäre, dann weißt ja wer.

C.
 
wie siehts denn aus, wenn ich durch einen tunnel fahre, obwohl vorher ein schild mit radfahrer-verboten ist? was sind da die konsequenzen? da gibts nämlich ne straße bei uns, da MUSS man einfach durchfahren oder man macht halt nen 100 km umweg!

Wie das in Veneto aussieht, weiß ich nicht, da nicht Deutschland.

Grundsätzlich gilt aber, daß alles was in der Straßenverkehrsordnung steht ausnahmslos Owis (Ordnungswidrigkeiten) sind.
Straftaten (also Vergehen und Verbrechen) sind nur in der StVZO vorhanden.
Verbrechen sind Straftaten die mit Freiheitsstraße nicht unter 1 Jahr bestraft werden. Vergehen sind Straftaten mit Freihheitsstrafe unter einem Jahr oder Geldstrafe.

Für den Threaderöffner interessant (und geltend für alle) ist
§48 Verkehrsunterricht

Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen.
 
stephy schrieb:
nur am rande!!! die berliner polizei ist auch weiterhin von der försterfraktion und wird es noch ne weile bleiben!!
gruß
stephy der hauptstädter[/QUOTE
nur am Rande ,dit is blödsinn.Vielleicht gibts ja noch irjendwelche Nachzügler
in Mahrzahn oder so:D aber inne City machen die Bullen blau.
Hh
 
Moin moin,
nur soviel ein radfahrer kann wegen überschreitung der höchstgeschwindigkeit belangt werden!!!
und wenn dieser radfahrer einen führerschein hat wird (kann) er wie ein autofahrer belangt werden!!!
Z.B. überfahren einer roten ampel. wenn du keinen führerschein hast zahlst du 15 Euro...oder sind es mitlerweile 30 Euro!(?) Du hast aber einen führerschein...ohoh. jetzt kommt es drauf an wie "scharf" der herr von der polizei ist. kann also punkte und hohe geldstrafe bedeuten.

genau so ist es auch mit geschwindikeitsüberschreitung. es wird aus vielen gründen nicht angewendet. Z.B.beweislage aufwand usw.
als quelle muss ich jetzt meinen Onkel angeben...der nette herr von der polizei. :)
und die anderen quellen hat Teutone schon ganz korrekt angegeben.:daumen:
 
Re: Heute alle zuviel trainiert, oder was??

enasnI schrieb:
Demnach wäre es Pflicht, einen Tacho montiert zu haben. Soweit ich weiß, ist das aber nicht der Fall. Problem? Problem!

Du bist selbst dafür verantwortlich dafür zu sorgen das Du die Verkehrsregeln einhalten kannst. Ob Du das mit Hilfe eines Tachos oder anders machst, ist Dein Problem. Aber auch hier gilt wie überall "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" wenn Du keinen Tacho hast und Dein Tempo nicht einschätzen kannst, mußt Du im Zweifelsfall immer zu langsam fahren, weil Du sonst bestraft werden kannst.
 
Re: Heute alle zuviel trainiert, oder was??

Fire & Ice schrieb:
... Hält man Sie im Sommer auf einen Balkon, so fährt dieser dreißig
Verbreite keine Gerüchte! Erstens war das ein Einzelfall; zweitens fuhr der Balkon nur dreiZEHN! :p
In Österreich darf die Polizei übrigens die Geschwindigkeiten schätzen. PfP = Pech für Piefkes
 
In Österreich darf die Polizei übrigens die Geschwindigkeiten schätzen.
Nein, das wurde vor ein paar Jahren abgeschafft.
als quelle muss ich jetzt meinen Onkel angeben...der nette herr von der polizei.
Dann kläre bitte Deinen Onkel auf, daß dies nicht für allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen gilt, sondern nur für auf Verkehrszeichen ausgewiesene. Sonst handelt er sich mächtig Ärger wegen Verfolgung Unschuldiger ein.
 
neonerl schrieb:
Dann kläre bitte Deinen Onkel auf, daß dies nicht für allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen gilt, sondern nur für auf Verkehrszeichen ausgewiesene.

Das heißt also, dass ich innerorts, wenn keine Geschwindigkeit angegeben ist "aus Versehen" zu schnell sein "darf" wobei, ich bei einer vorgeschreibenen Vmax. von z.B. 30km/h mich nicht mit mehr erwischen lassen darf.

Eine weitere Frage: Wenn ich von einer Radarfalle erwischt werde und der nette Herr in (bei und grün) mich zur Seite bittet, wie hoch ist die Messgenauigkeit, speziel bei so kleinen Objekten wie z.B. Fahrrädern, bzw. wie kann der nette Herr in grün mich genau "treffen". Ich hab so eine Pistole noch nie benutzt und mich würde eben interessieren, ob es in der Praxis überhaupt vorkommt, das ein Radfahrer von einer mobilen Einheit geblitzt wird?
 
Was ist hier eigentlich genau das Problem?

@Dmark

fährst Du die ganze Zeit durch 30er Zonen oder hast Du Angst das Du regelmäßig innerhalb geschlossener Ortschaften über 60 fährst? Drunter wird es wohl niemanden interessieren und wenn Du in einen Unfall verwickelt wirst hast Du sowieso ein Problem, weil egal wie schnell Du gefahren bist, wirst Du immer unangepasste Geschwindigkeit angehangen bekommen.
 
Auf meiner Haus-und Hofstrecke wird regelmäßig geblitzt. Vor allem an Bergen die man rollend mit 50 oder mehr herunter kommt, das Problem ist das da eigenltlich nur 30 erlaubt sind. Die Grünen stehen da nur leider so versteckt hinter einer Kurve, das die auf gar keinen Fall einsehbar sind. Und da ich keine Lust habe permanent am Berg zu bremsen ...

Du in einen Unfall verwickelt wirst hast Du sowieso ein Problem, weil egal wie schnell Du gefahren bist, wirst Du immer unangepasste Geschwindigkeit angehangen bekommen.

Bei einem Unfall der Kategorei 50km/h +++ ist das Gesetzt glaub ich mein geringstes Problem, wenn man mal von Unfällen mit Kindern etc. absieht.


Warum ich das alles wissen will? - Mein ehemalieger Fahrlehrer (ich darf seit einem Jahr alleine fahren ;-) ) hat erzählt, dass es nicht vorgeschrieben sei, einen geeichten Tacho mit sich zu führen, mein Problem bestand jetzt darin, dass ich wissen wollte, wie die Polizei vorgeht, wenn sie einen Radfahrer zu hoher Geschwindigkeit erwischen.

Danke für das Interesse an diesem Threat
 
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