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Geschwindigkeitskontrolle

Re: Heute alle zuviel trainiert, oder was??

Fire & Ice schrieb:
Nehmen wir mal an es ist so wie Du sagst, so würde ich jederzeit Einspruch dagegen einlegen, da Laserpistolen sehr ungenau sind. Hält man Sie im Sommer auf einen Balkon, so fährt dieser dreißig, desweiteren kommen hier sehr viele Messfehler vor.
Ein Freund von mir ist Rechtsanwalt und hat mir dies erzählt. Viele Verfahren werden dann letztendlich vor Gericht eingestellt.
Desweiteren, kannste ja immer noch sagen, das Dein Tacho was anderes angezeigt hat, nirgendwo steht, das dieser überhaupt mitzuführen ist, geschweige denn geeicht sein muss.

Moin,

klar können die einem ein Ticket anhängen. Wenn Du es bezahlst....selber Schuld! Einem einfachen Widerspruch hält der Zettel nicht stand, von einem Verfahren ganz zu schweigen.
Gruß k67
 
kastel67 schrieb:
Moin,

vielleicht hat ja Berlin die Kohle um gleich alle Ordnungshüter in Blau zu stecken.:D :D Bei uns habe ich bisher nur große grüne Männchen gesehen, und ein paar silber blaue Autos.

Gruß k67

Also bei uns sehen die auch noch ganz schön grün aus:D
 
Hundehirn schrieb:
Der Mariannenplatz war blau, soviel Bullen waren da, und Mensch Meier mußte heulen, das war wohl das Tränengas.:D Also bei uns stimmt der alte Scherben Song wieder.Sind die bei euch wirklich noch grün?Die neue Uniform gibts doch jetzt schon 1 Jahr
Hh

offtopic: Geil da hat einer Musikgeschmack
 
Re: Heute alle zuviel trainiert, oder was??

enasnI schrieb:
Demnach wäre es Pflicht, einen Tacho montiert zu haben. Soweit ich weiß, ist das aber nicht der Fall. Problem? Problem!

Moin,

genau an der Stelle mit dem Tacho liegt der Hund begraben. Kein Tacho, keine Kontrolle, kein Strafzettel.

Gruß k67
 
Fire & Ice schrieb:
Also bei uns sehen die auch noch ganz schön grün aus:D

Moin,

der Berliner Bürgermeister achtet eben darauf das seine Jungs und Mädels gut gekleidet sind. Wer Kohlemäßig so tief drinnen sitzt der kann locker noch ein paar Scheine für neue Uniformen locker machen!:dope: :dope:

Gruß k67
 
kastel67 schrieb:
Moin,

der Berliner Bürgermeister achtet eben darauf das seine Jungs und Mädels gut gekleidet sind. Wer Kohlemäßig so tief drinnen sitzt der kann locker noch ein paar Scheine für neue Uniformen locker machen!:dope: :dope:

Gruß k67

Aber mindestens. Wenn eh schon nichts mehr zu retten ist, dann kann man es ruhig auch noch ein wenig verschlimmern. :D
 
kastel67 schrieb:
Moin,

der Berliner Bürgermeister achtet eben darauf das seine Jungs und Mädels gut gekleidet sind. Wer Kohlemäßig so tief drinnen sitzt der kann locker noch ein paar Scheine für neue Uniformen locker machen!:dope: :dope:

Gruß k67

Die Hamburger Jungs sind auch blau:D :bier:
 
Also bevor ich anderen Vorwerfe, daß sie Unsinn schreibne würde ich mich erstmal überzeugen, daß ich auch Recht habe.
Hier der Gesetzestext aus der StVO:

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,

außerhalb geschlossener Ortschaften

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen ... 60 km/h,

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.


Die einzige Einschränkung ergibt sich für Radfahrer damit für Fahrten bei Nebel und geringer Sichtweite. Dann dürfen wir nicht schneller als 50 fahren.

Außerdem gelten für ALLE Verkehrsteilnehmer Verkehrszeichen. Z.B. Geschwindigkeitszeichen wie Tempo 30.
Das macht es auch nicht einfacher.
 
neonerl schrieb:
Die einzige Einschränkung ergibt sich für Radfahrer damit für Fahrten bei Nebel und geringer Sichtweite. Dann dürfen wir nicht schneller als 50 fahren.

Moin,

OK!! Dann schwöre ich hiermit bei allem was mir heilig ist, bei Nebel und geringen Sichtweiten nie schneller als 50 km/h zu fahren!! Die Gabel soll mir brechen wenn ich es doch tue!!!!:dope: :dope: :dope:

Gruß k67
 
Re: Heute alle zuviel trainiert, oder was??

kastel67 schrieb:
Moin,

genau an der Stelle mit dem Tacho liegt der Hund begraben. Kein Tacho, keine Kontrolle, kein Strafzettel.

Gruß k67

nene, dann heist es bestimmt Du könntest ja die Sekunden zählen zwischen einer bestimmten Zahl an abgefahrenen "Normrandsteinen" und daraus die Geschwindigkeit berechnen ;) :p
 
Und wie schnell waren die? ich hab mal eines mit dreien hintereinander gesehen, also von hinteren war nur noch das vorderrad drauf. Die Zeitung gab die Geschwindigkeit mit 85 (!!!) km/h an - Wahnsinn.

Danke für die §§
 
Hallo,

also ich meine die kriegen jeden dran oder hat einer von euch Rück und Vorderlicht einstecken Katzenaugen, Spritzbogen montiert und Rückstraler an den Pedalen.:floet:
PS bei uns ( Hohenkammer ) hats auch mal ein RR in die Zeitung geschaft 65 km/h in der Ortschaft wo es ca 10% bergab geht.:D
ist aber schon minderstens 10 Jahre her.



Gruß Sepp
 
Kettenfett schrieb:
Ich hab mal ein Blitzer Foto in einer Zeitung gesehen, da ware 2 Rennradler drauf im Tigersprung!:D


Gruss
meenste die:D
manchmal fahren se och Auto:dope:
 

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Der Meinung bin ich aber auch. Wenn die wollen, dann kriegen die jeden dran, denn Licht / Reflektoren hat kaum jemand dabei.

Mich hat die Polizei im Frühsommer in einer Ortschaft mit 40 Km/h gelasert
(30er Zone).

Die Jungs von der Polizei waren aber ganz Ok, haben mich gestoppt und mir kurz erklärt das auch ich mich an die Geschwindigkeit halten sollte.
Dann durfte ich weiter fahren.
 
Re: Heute alle zuviel trainiert, oder was??

Moinsen!

enasnI schrieb:
Demnach wäre es Pflicht, einen Tacho montiert zu haben. Soweit ich weiß, ist das aber nicht der Fall. Problem? Problem!
Mannomann, wie weit isses eigentlich hin mit der Logik hier...? Muss ich mit dem Kfz immer eine geeichte Wagge mitführen, um eine Straße mit Höchstgewichtsbeschränkung befahren zu dürfen? Einen geeichten Zollstock, wenn's um die Höhe geht? Eine Atomuhr, um nachweisen zu können, wann ein Parkplatz gebührenpflichtig ist? Nein, nein und noch ein paarmal nein. Es gibt auch alte Traktoren, und andere komische Fahrzeuge, die keinen Tacho haben, dennoch wären sie fähig, z.B. in einer Spielstraße Geschwindigkeitsübertretungen zu begehen. Ebenso ist es mit der Höchstgeschwindigkeit. Wie Du sie für Dich persönlich einhältst, ist Deine Sorge, aber wenn Du sie überschreitest, bist Du dran. Zumindest dem Gesetz nach. Und NUR DANACH war gefragt. Eure eigenen haarsträubenden Auslegungen von Gesetzen, die ihr noch nicht einmal kennt, solltet ihr euch sparen.


Fire & Ice schrieb:
Nehmen wir mal an es ist so wie Du sagst, so würde ich jederzeit Einspruch dagegen einlegen, da Laserpistolen sehr ungenau sind. Hält man Sie im Sommer auf einen Balkon, so fährt dieser dreißig, desweiteren kommen hier sehr viele Messfehler vor.
Nochmals: Sind wir hier, um uns über Messmethoden zu unterhalten? Nein, es ging um das Gesetz. Btw gibts auch noch genug alternative Mesmethoden, denen man erliegen könnte.

Fire & Ice schrieb:
Ein Freund von mir ist Rechtsanwalt und hat mir dies erzählt. Viele Verfahren werden dann letztendlich vor Gericht eingestellt.
Es werden auch sonst auf dieser Welt viele Verfahren wegen sonstwas eingestellt. Ist das für Dich ein Grund, Verbrechen zu begehen? Und wieder, hier ging es nicht um den Ausgang von Gerichtsverfahren, für die man sich dann erstmal einen Anwalt leisten muss, sondern um die reine Rechtslage, sprich Gesetz.

Fire & Ice schrieb:
Desweiteren, kannste ja immer noch sagen, das Dein Tacho was anderes angezeigt hat, nirgendwo steht, das dieser überhaupt mitzuführen ist, geschweige denn geeicht sein muss.
Kannste nicht, siehe oben meinen Kommentar zu enasnI

Grüße, und fahrt schön vorschriftsmäßig,

Markus
 
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