AW: Fixie und StVO
Also ich studier Jus in Graz in Österreich und ich muss sagen dass die Rechtslage doch relativ klar ist: 2 voneinander unabhängig funktionierende Bremsanlagen, Aktivlicht, Passivlicht,
Klingel, etc... Nur wenn das Bike als Rennrad klassifizierbar ist: Gewicht, Reifenbreite, und relativ wichtig auch der Rennlenker, dann ist es laut öStVO möglich auf der Strasse trotz Radweg zu fahren, und ausserdem ist bis auf die oben erwähnten
Bremsen alles wurscht, d.h. keine Katzenaugen etc...
Nach meiner Rechtsauffassung liegt ein Rennlenker schon vor, wenn es eben ein abgeschnittener und umgedrehter Lenker ist (was die Meisten machen die sich keinen
Syntace Stratos leisten wollen). Also hast du mit dem Ausnahmetatbestand des Rennrades kein Prob... Du darfst das RR aber auch nur am Tag und bei guter Sicht verwenden... Das große Problem am fixed Fahren ist, dass die Wenigsten ne VR Bremse verbauen.. Sieht zwar steil aus, ist aber meiner Meinung relativ scheiss gefährlich. Ausserdem bist du wenn du jemanden mit dem Bike umfährst weil du nicht schnell genug
bremsen konntest, sofort in einer vorsätzlichen (!) Körperverletzung drinnen. Da du nämlich die Gefahr bewusst eingehst, kann dir der STA ganz schnell einen bedingten Vorsatz aufs Aug drücken, nach der Formel: Ich will zwar nicht dass was passiert, aber es könnte sein..
Zu dem Fall des 19 jährigen Boten... Wenn er sich nicht so beschissen verhalten hätte, sondern unterwürfig und reuhmütig alles zugegeben hätte, dann wäre nix passiert. So kanns ja mal spannend werden