RoKaDo
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Sollte man nie machen, bist Du selbst schuld.....Nachdem ich ihn aufgeklärt habe
Und ja der graue reicht vollkommen aus.
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Sollte man nie machen, bist Du selbst schuld.....Nachdem ich ihn aufgeklärt habe
Außer in Frankreich! Die wollen sogar den rosanen nicht mehr akzeptieren!Sollte man nie machen, bist Du selbst schuld.....
Und ja der graue reicht vollkommen aus.
Heute 7.30 Gemeine Verkehrskontrolle
Der Büttel wollte mir erzählen das der graue Führerschein abgelaufen sei
Nachdem ich ihn aufgeklärt habe,hat er das ganze Programm durchgezogen inkl.Alk Test.Selbst die Hundesteuermarke wollte er sehen.war mein Hund aber nicht mit einverstanden der mag keine schwarz gekleidete A....er
Der Tag ist gelaufen
Ich hoffe dein Hund schickt den schwarz gekleideten Herrn nicht weg, wenn du mal Hilfe brauchst.....
Solange der Hund seine konstruktive Kritik sachlich und in einem angemessenen Umgangston mitgeteilt hat....Denn weil man (ob gerechtfertigt oder nicht kann ich nicht beurteilen) Kritik an einzelnen Beamten übt, darf man pauschal nie wieder die gesetzlich verankerte Hilfe in Anspruch nehmen?
Solange der Hund seine konstruktive Kritik sachlich und in einem angemessenen Umgangston mitgeteilt hat....
Denn weil man (ob gerechtfertigt oder nicht kann ich nicht beurteilen) Kritik an einzelnen Beamten übt, darf man pauschal nie wieder die gesetzlich verankerte Hilfe in Anspruch nehmen?
Gefährliches Halbwissen !Du bist vor 1953 geboren?
Dann muss der graue bis 2033 umgetauscht sein.
Anhang anzeigen 737650
https://www.autozeitung.de/eu-fuehr...m5iBPezGSRxeTp72sehb8hwY9nf8opRoCfLcQAvD_BwE#
Für die rosanen gelten frühere Fristen, welche vom Ausstelldatum abhängig sind:
Anhang anzeigen 737675
Ich habe niemandem sein Recht auf Hilfeleistung seitens der Polizei abgesprochen.
Mir geht es aber auf den Sack wenn man eine Berufsgruppe beleidigt nur weil man selber mal eine nachteilige Erfahrung mit ihr gemacht hat.
Wenn der Verkehrsteilnehmer merkwürdig reagiert, und darauf hin genauer überprüft wird ist das doch richtig. Er hätte ja auch aufgrund von Alkoholkonsum so reagiert haben können. Wenn er dann aus dem Verkehr gezogen wird....alles richtig gemacht.
Ich hab einen Rosa Führerschein von vor 99, muss der nie umgetauscht werden? Oder gilt dann die obere Tabelle? Dann wäre ich ja bald dran. Warum nicht erst die alten? Weil die eh drüber weg sterben?Du bist vor 1953 geboren?
Dann muss der graue bis 2033 umgetauscht sein.
Anhang anzeigen 737650
https://www.autozeitung.de/eu-fuehr...m5iBPezGSRxeTp72sehb8hwY9nf8opRoCfLcQAvD_BwE#
Für die rosanen gelten frühere Fristen, welche vom Ausstelldatum abhängig sind:
Anhang anzeigen 737675
Ich hab einen Rosa Führerschein von vor 99, muss der nie umgetauscht werden? Oder gilt dann die obere Tabelle? Dann wäre ich ja bald dran. Warum nicht erst die alten? Weil die eh drüber weg sterben?
Ihr Geburtsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
die 80er...... (Erstausstellung 1981 Kl. 1b, falls das noch jemandem was sagt)
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt:
Ihr Geburtsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss vor 1953 19.01.2033 1953 - 1958 19.01.2022 1959 - 1964 19.01.2023 1965 - 1970 19.01.2024 1971 oder später 19.01.2025
Für vor 1999 ausgestellte Führerscheine ist das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich.Ich hab einen Rosa Führerschein von vor 99, muss der nie umgetauscht werden? Oder gilt dann die obere Tabelle? ...
Da würde ich vorab fragen bei der Mietstation. Das Problem ist, daß auch an sich EU-weit gültige Führerscheine vor Ort oft nicht als solche erkannt werden. Mit dem rosa Führerschein dürfte es innerhalb der EU weniger Probleme geben. Der alte graue "Lappen" lädt allerdings zu Mißverständnissen ein. Ich rate hier ausnahmsweise, vorbeugend einen neuen zu beantragen, wenn Du öfter auf Malle bist. Dann aber unbedingt auf die zugeteilten Fahrerlaubnisklassen achten ! Da passieren oft Fehler (Anhängerbertrieb u. zulässiges Gesamtgewicht: früher 7,5 t / heute 3,5 t).Das eigentliche Problem ist aber das Ausland. Ich werde im Februar auf Malle RR fahren, das ich mit einem Mietwagen transportiere. Ich hoffe, es gibt an der Mietstation keine Diskussionen wegen meinem schon seeehr grauen Lappen (Erstausstellung 1981 Kl. 1b, falls das noch jemandem was sagt)
Wenn ich überlege, wie oft mein Führerschein bieher kontrolliert wurde, bietet sich aus finanzieller Sicht an, nicht umzutauschen, auch auf das Risiko hin, dass ich dann vielleicht noch 2x kontrolliert werde bis zum Tod.Für vor 1999 ausgestellte Führerscheine ist das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich.
Aber nicht verrückt machen lassen. Wie gesagt: Die Fahrerlaubnis bleibt - auch mit altem Führerschein - in jedem Fall erhalten. Die Verwaltung kümmert sich in erster Linie um sich selbst. Das war bei der "Bonpflicht" so; und es ist hier nicht anders.
Es geht vor allen Dingen auch um "Kontrolle". Jeder kann aber nach wie vor selber entscheiden.
Da würde ich vorab fragen bei der Mietstation. Das Problem ist, daß auch an sich EU-weit gültige Führerscheine vor Ort oft nicht als solche erkannt werden. Mit dem rosa Führerschein dürfte es innerhalb der EU weniger Probleme geben. Der alte graue "Lappen" lädt allerdings zu Mißverständnissen ein. Ich rate hier ausnahmsweise, vorbeugend einen neuen zu beantragen, wenn Du öfter auf Malle bist.