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Der "Doping in anderen Sportarten" Thread

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Re: Der "Doping in anderen Sportarten" Thread
Aber doch nicht für NEM und Müsliriegel. Da gab/gibt es eine Empfehlungsliste vom DOSB, wo angeblich sichere Mittelchen und getestete Sachen draufstehen.
Wenn ein Athlet so deppert ist und sich nicht daran hält und meint sich zusätzlich noch irgendwas reinpfeifen zu müssen was "auf Empfehlung" eines einzelnen Betreuers erfolgte, dann tut es mir leid.
Da war wohl einfach die Gier und "wird schon gutgehen" die treibende Kraft...
Wie schon des öftern gesagt, ist die gute Evi auch kein unbeschriebenes Blatt, eine 5-tägige Schutzsperre holt man sich nicht mal eben durch 3 Tage Höhentraining.
 
Wozu gibt es eigentlich die "KölnerListe"?
Das es diese Liste gibt habe ich vor ca 1Stunde zum ersten Mal gehört.......
Muss jetzt erst mal schauen welche Biersorten sauber sind......hoffe das meine Sorten sauber sind....
Lass dir das nächste trotzdem schmecken
Grüsse
Michael
 
Also ich muß jetzt mal die Karten auf den Tisch legen und natürlich auch aufdecken ...


Ich betreibe unsauberen Sport, schädige meinen Körper, verletze die Ethik im Sport und betrüge meine Mitstreiter im sportlichen Wettbewerb (zB. im Winterpokal) => kurzum, ich dope wissentlich, vorsätzlich und das nahezu täglich.

Mein eingenommenes Doping-Mittel gehört zu dem Methylxanthinen und bewirkt:
  1. Blockierung der Adenosin-Rezeptoren
  2. Hemmt die Phosphododiesterase und somit die Spaltung von cyclo-AMP, womit die cyclo-AMP vermittelte Stimulation der Zellen verlängert wird. Hierzu werden aber höhere Konzentrationen benötigt
  3. Methylxanthine setzen Ca-Ionen aus den intrazellulären Speichern frei, was zu einer unkontrollierten Kontraktion der Muskulatur führen kann (Zittern und Tremor). Allerdings wird hierzu noch einmal eine höhere Konzentation der Methylxanthine benötigt.

Aufgrund der fortgeschrittenen Nachweisbarkeit, reagierte das IOC(in den 80ern), deklarierte den Stoff als verbotene Substanz und setzte diesen auf die Dopingliste, damit dieser Stoff bzw dessen Anwendung somit für den Wettkampf verboten ist.
=> Es wurde ein Grenzwert im Urin festgelegt.
Der Grenzwert beträgt 12 µg/ml Urin.

Die anfängliche Aussage, dass z.B. durch Trinken bestimmter Getränke oder damit kontaminierte Nahrungsmittel, der Grenzwert nicht erreicht werden kann, musste allerdings korrigiert werden. Untersuchungen haben gezeigt, dass in Einzelfällen bereits bei einer Zufuhr von etwa 300mg (= ca. 2 Tassen mit je 150 ml des aufbereiteten Stoffes) innerhalb einer Stunde Werte von über 12 µg/ml erreicht werden können. Da die Halbwertszeit bei etwa 4-6 Stunden liegt, kann es im Laufe des Tages bei kontinuierlichem Genuss von XXXX zur Akkumulation der Werte kommen und der Grenzwert schnell überschritten werden!
Auch ein individuell abweichender Stoffwechsel (Metabolismus) kann zu einer erhöhten Ausscheidung führen.

Dessen bin ich mir bewußt - ich dope - und nun das:
"... Ein effektives Dopinggesetz hält die Chefin des Bundestags-Sportausschusses "für unerlässlich". Der Sport mit seiner Gerichtsbarkeit sei nur "eine Seite der Medaille". Der Staat habe viel bessere Ermittlungsmethoden - sofern "der Gesetzgeber die Voraussetzungen schafft". Sie begrüße sehr den Vorstoß des Justizministers - ..."

"...Die Politik, die der Sport unter dem gut vernetzten Bach stets von der Einführung eines starken Anti-Doping-Gesetzes abhalten konnte, begehrt auf. In Bayern und Baden-Württemberg liegen seit Jahren Entwürfe vor, am Freitag kündigte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) großes Ungemach für Dopingsünder an: Besitz oder Anwendung von Dopingmitteln sollen unter Strafe gestellt werden; Dopern und Ärzten sollen bis zu fünf Jahre Haft drohen. Maas will mit dem Innenministerium noch 2014 einen Gesetzentwurf vorlegen. ..."



Ui, ui, ui da könnte jetzt was auf mich zukommen, wenn mein Dealer und meine eigenen Vorräte an Kaffee mit der darin enthaltenen Dopingsubstanz COFFEIN strafbewährt sein werden:rolleyes:


MfG
KLR
 
Wenn ich den sehr gut geschriebenen Text richtig entschlüsselt habe,
c024.gif
und das mit Hauptschulabschluss, bin ich fein raus. Denn ich trinke sehr selten oben genanntes Getränk.
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Die "verunreinigten Nahrungsergänzungsmittel" sind eine beliebte Legende, bei Licht betrachtet ist aber meistens nur Unsinn. Und bei Methylhexananim ist es mit Sicherheit Unsinn. Es heißt, um den nachweisbaren Grenzwert zu erreichen, müssten etwa 30mg zugeführt werden. Bei dem bekanntesten Präparat, das wie eine synthetische Droge heißt, damit aber nichts zu tun hat, enthält eine Packung eben jene 30mg. Vertrieb, Besitz und Einfuhr des Mittels sind in der EU und inzwischen auch den USA verboten, man muss also schon ziemlich zielstrebig vorgehen, um an das Zeug überhaupt zu kommen und es unbemerkt am Zoll vorbei zu bekommen.

Aus Versehen gerät Methylhexanamin auch nicht als "Verunreinigung" irgendwo hinein. Der Stoff ist in der EU schon länger generell verboten, seit Anfang 2013 auch in den USA. Illegaler Besitz ist sowohl diesseits als auch jenseits des Atlantiks eine Straftat, jegliche Verarbeitung verboten, das kommt also nicht nur mal so aus Versehen in irgend einen Produktionsprozess. Dass es gezielt als illegaler Zusatz bei offiziell und legal vertriebenen Produkten verwendet wird, ist auch nicht plausibel, denn warum sollte ein Hersteller sich mühsam, teuer und riskant illegale Zutaten besorgen und verarbeiten, wenn er anschließend nicht einmal damit werben darf? Auch da gilt also, dass es eine Menge Mühe und zielstrebiges Vorgehen erfordert, um überhaupt an ein "Nahrunsgergänzungsmittel" zu kommen und es einzuführen, in dem das Zeug enthalten ist, und dann ist gewollt und beabsichtigt, dass ein verbotener Wirkstoff drin ist, denn niemand würde die Mühe und das Risiko auf sich nehmen, ein vermeintlich legales Mittelchen auf dubiosem Weg zu erwerben und falsch deklariert einführen, schon gar kein Leistungssportler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommst du aus Düsseldorf???
:bier:
Nein, aber ich haue trotzdem gerne in ausgeschlagene Kerben ;)

(und wenn ich - so Gott bewahre - irgendwann wirklich weder fränkisches noch friesisches in Reichweite hätte sondern nur Kölsch oder Alt, dann würde ich tatsächlich zum Alt greifen - ich hoffe das macht mich jetzt noch nicht zum Düsseldorfer im Geiste?)
 
Also ich muß jetzt mal die Karten auf den Tisch legen und natürlich auch aufdecken ...

Ui, ui, ui da könnte jetzt was auf mich zukommen, wenn mein Dealer und meine eigenen Vorräte an Kaffee mit der darin enthaltenen Dopingsubstanz COFFEIN strafbewährt sein werden:rolleyes:

Da muss ich dich leider enttäuschen: Da fährst du mittlerweile sauber!! Die Regelung bezüglich Koffein hat sich vor ein paar Jahren geändert.
Die NADA sagt über Koffein:
"Koffein (Wirkstoff)
Anwendung/einnahme: oral
Einsatz im Wettkampf: erlaubt
Einsatz außerhalb des Wettkampfes: erlaubt"

Grenzwert gibt es hier keinen mehr!
Da kannste auch 20l Kaffee am Tag trinken und bleibst ungedopt! :)
 
...Und bei Methylhexananim ist es mit Sicherheit Unsinn. Es heißt, um den oben von KLRnachweisbaren Grenzwert zu erreichen, müssten etwa 30mg zugeführt werden. ...
Hey Achtung bitte, ich berichtete von 'nem ganz anderen Stoff!:cool:

Getränk Coffein-Konzentration Menge / Tasse o. Dose
Kaffee 600- 1000 mg/l 90-150 mg / Tasse (150 ml)
Tee 300 - 500 mg/l 45-75 mg / Tasse (150 ml)
Cola 160 mg/l 40 mg / Dose (250 ml)
Red Bull 320 mg/l 80 mg / Dose (250 ml)
Isostar 160 - 300 mg/l 40 - 75 mg / Dose (250 ml)




MfG
KLR
 
Da muss ich dich leider enttäuschen: Da fährst du mittlerweile sauber!! Die Regelung bezüglich Koffein hat sich vor ein paar Jahren geändert.
Die NADA sagt über Koffein:
"Koffein (Wirkstoff)
Anwendung/einnahme: oral
Einsatz im Wettkampf: erlaubt
Einsatz außerhalb des Wettkampfes: erlaubt"

Grenzwert gibt es hier keinen mehr!
Da kannste auch 20l Kaffee am Tag trinken und bleibst ungedopt! :)

:D Du entäuschst mich nicht - Hurra - ich bin also "clean" ...

MfG
KLR
 
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