ad-mh
Am Ausbauende des RS1 - Mülheim Speldorf
- Registriert
- 9 Juni 2017
- Beiträge
- 20.452
- Reaktionspunkte
- 33.289
Man verwendet die richtige Formulierung und tauscht diese mit dem Käufer in den PN aus. Also nicht im "Biete", was die Inserate nur um unnötigen Ballast verlängert.Was scheibt man denn dann so um sich ab zu sichern? Du bist ja vom Fach. Wir sind hier zwar unter uns, aber ich würde auch nicht für jeden hier meine Hand ins Feuer legen daß man nicht doch noch innerhalb von 2 Jahren mit irgendwas behelligt wird für das man im Grunde nichts kann.
Hier folgt gleich ein Link. Also bitte dort weiterdiskutieren.
Man liest sowas oft in den Kleinanzeigen und gelegentlich auch hier im Forum im "Biete".
"Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann Ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden auf Garantie, Rücknahme, Minderungen sowie Nachverhandlungen ausdrücklich zu verzichten. (§ 312 d. Abs. 4 Nr. 5 BGB) und erkennt dies mit seinem Kauf an!
Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Verkaufsaktion...
"Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann Ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden auf Garantie, Rücknahme, Minderungen sowie Nachverhandlungen ausdrücklich zu verzichten. (§ 312 d. Abs. 4 Nr. 5 BGB) und erkennt dies mit seinem Kauf an!
Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Verkaufsaktion...
- ad-mh
- Antworten: 52
- Forum: Rennmaschinen bis 1990
Zuletzt bearbeitet:

