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Touren im Raum München

Naja diese Aktion war wohl keinen Deut besser, da auf der Straße ja ohnehin schon sehr oft Stau ist:
http://www.merkur-online.de/lokales.../landkreis/oberau-droht-mega-stau-907981.html
Ob die eine Genehmigung dafür hatten? Wohl kaum..

Was denken die sich eigentlich? Max. 15 Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren und Sicherheitsabstand hintereinander soll man nach STVO auch halten? Welches KFZ soll diese lange Schlange ohne Gefährdung überholen?
 

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Re: Touren im Raum München
Im Prinzip eine gute Aktion, die Idee kam mir gestern auch spontan. Das Problem dabei: Damit kommt es zu deutlich mehr Verkehrsbehinderungen und auch zu deutlich mehr Unmut der anderen Verkehrsteilnehmer, als dies bei der eigentlichen Veranstaltung der Fall wäre. Ist schon klar, dass dies ja der eigentliche Zweck der Aktion wäre, um so öffentliche Aufmerksamkeit zu bekommen. Nur wird der Schuß eher nach hinten losgehen, nach dem Motto: Die Behörden müssten sowas noch viel stärker reglementieren oder sogar ganz verbieten. Positive Öffentlichkeit wird man leider kaum erreichen.

Dann kommt es eben zu etwas mehr Verkehrsbehinderungen - na und? Man muss ja auch nicht unbedingt den ganzen Tag als geschlossener Block durchs Oberland radeln. Aber wenn sich ein paar Hundert Rennradfahrer zusammen finden und selbständig die Strecke abradeln, hätt das schon was. Jedenfalls würde es im Straßenbild schon auch auffallen.

Grundsätzlich seh ich in Zukunft halt folgendes:

Die Auflagen in Deutschland/Bayern werden immer strenger (s. Achensee-Radmarathon) und die Vereine haben immer größere Probleme, diese zu erfüllen (von freiwilligen Helfern, Organisationsaufwand, finanziellem Risiko, ... mal ganz zu schweigen). Darunter leidet dann wiederum die Veranstaltung. Die Folge ist ein Teufelskreis bis irgendwann der Verein die Veranstaltung nicht mehr organisieren will oder sie wegen den Auflagen erst gar nicht mehr organisieren kann. Als Folge dessen stirbt dann wieder ein Radsportevent.

Um eben dieses zu verhindern, sollten sich dann eben so viel Radsportler wie möglich zusammen finden um solche Veranstaltungen just am geplanten Tag und just mit den geplanten Strecken eben auf eigene Verantwortung hin unorganisiert fahren. Kein Rahmenprogramm, keine ausgeschilderte Strecke und keine Versorgungsstationen dann eben. Aber andererseits auch keine lächerlichen Auflagen und kein Veranstalter (Verein/Privatperson), der/die zur Rechenschaft gezogen werden kann. Man könnte ja - auch ohne Orga und Polizeiauflagen - ein schönes Event haben und mit der Präsenz auf den Straßen trotzdem die eigentliche Veranstaltung im Geiste irgendwie am Leben erhalten.
 
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§29 Übermäßige Straßenbenutzung

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(1) ...
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(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

Ob das organisiert ist, oder nicht, spielt keine Rolle. Es bedarf einer Erlaubnis. Wenn so viele Radfahrer zusammenkämen, dass es im o.g. Sinne relevant wäre, würde sich derjenige strafbar machen, der dazu aufgerufen hat. Schwer vorstellbar, dass er nicht zu ermitteln wäre...
 
Er bedarf einer Erlaubnis, wenn es eine Veranstaltung ist. Wenn es aber keine Veranstaltung ist, wird man auch keine Erlaubnis brauchen :rolleyes: Und wenn es keinen relevanten Aufruf gibt, wird sich auch niemand strafbar machen. Aber was kann man schon dagegen tun, wenn es einen spontanen Rennrad-Rosenheim-Radmarathon-Flashmob gibt? :D
 
Die Versammlungsfreiheit ist in Art. 8 GG als Grundrecht garantiert und lautet wie folgt:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Anmerkung zu (1): zählt das Rennrad als Waffe?

Außerdem gibt es hierzu das Versammlungsrecht:
"Versammlungen unter freiem Himmel [...] müssen vom Veranstalter 48 Stunden vor Bekanntgabe angemeldet werden".

Aber: "Eine Ausnahme hiervon gilt nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht für sogenannte „Spontan-Demonstrationen“. Unter Spontanversammlungen versteht man Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass ohne vorherige Organisation bilden."

Dummerweise habe ich Zweifel, dass es sich hierbei um eine Spontanversammlung handeln könnte. Da müsste man nochmal in das Versammlungsrecht schauen.
 
Werde in Zukunft keine Fahrt mehr ohne anwaltliche Beratung unternehmen. Bei gemeinsamen Ausfahrten plädiere ich sogar für einen mitradelnden Rechstanwalt :p
 
Im folgenden Fall handelt es sich wohl eher um eine Veranstaltung als um eine Versammlung. Hierzu lohnt wohl ein Blick in die Versammlungsstättenverordnung. Jetzt wird's mir zu kompliziert...
 
Wer hat Lust morgen eine Runde zu drehen????
Spiele mit dem Gedanken, morgen ins Zillertal zu düsen und mich die Höhenstraße hinaufzuquälen, um zum Abstiegsfinale der BL wieder zurück zu sein.
Ist aber momentan noch im Gedankenspielstatus, alternativ könnte ich mich für ´ne unorganisierte, nicht angemeldete Oberlandrunde erwärmen.
 
Spiele mit dem Gedanken, morgen ins Zillertal zu düsen und mich die Höhenstraße hinaufzuquälen, um zum Abstiegsfinale der BL wieder zurück zu sein.
Ist aber momentan noch im Gedankenspielstatus, alternativ könnte ich mich für ´ne unorganisierte, nicht angemeldete Oberlandrunde erwärmen.
Bist du sicher, dass die schon befahrbar ist? Habe auf der Homepage noch nichts gefunden. Geht immerhin auf über 2000m rauf.

Bei mir hängt's von der heutigen Nachtschicht ab. Evtl. Valepp - Spitzing oder nur ne Runde bei mir im Osten am Nachmittag.
 
In Mayrhofen sieht´s dagegen schon recht sommerlich aus...
 
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