AW: Wo darf man Straße fahren?
Welche Besonderheiten gelten in der Einbahnstraße?
In besonders beschilderten Einbahnstraßen dürfen Radfahrer entgegen der Einbahn-Richtung fahren. Muss der Autofahrer dort prinzipiell mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen?
Natürlich muss er mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen, deswegen sind diese Einbahnstraßen mit einem Hinweisschild gekennzeichnet.
Muss der Autofahrer in diesen freigegebenen Einbahnstraßen Platz für entgegenkommende Radfahrer lassen?
Ja. Freigegeben sind nur Straßen, die mindestens 3,5 Meter breit sind. In freigegebenen Einbahnstraßen gilt das normale Rechtsfahrgebot. Wenn sich Radfahrer und Autofahrer daran halten, müsste immer genug Platz für beide sein. In der Mitte zu fahren und den Radfahrer an den Rand zu drängen, ist nicht erlaubt. Ist die Straße durch ein Hindernis verengt, gelten die üblichen Vorfahrtsregelungen. In Zukunft können auch schmalere Einbahnstraßen freigeben werden. Ob die Kommunen dies auch tun, bleibt abzuwarten. Dann liegt das Problem beim Autofahrer. Da er weit mehr als die Hälfte der Fahrbahn benötigt, muss er warten.
Hat der Radfahrer in einer freigegeben Einbahnstraße auch entgegen der Fahrtrichtung ganz normale Fahrrechte oder nur eingeschränkte Rechte, weil es eine Ausnahme ist?
Die Idee mit den eingeschränkten Rechten ist ein Fantasieprodukt. Nur weil die Regelung relativ neu ist, heißt das nicht, dass man sich nur ein bisschen an sie halten muss. Klarer Fall: Der Radfahrer hat normale Fahrrechte.
Vorfahrt beim Verlassen: Die Einbahnstraße geht von einer anderen Straße ab, ein Auto kann nie aus ihr herausfahren. Muss ein Autofahrer damit rechnen, dass ein Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung aus der Einbahnstraße kommt?
Auch auf der vorbeiführenden Straße muss der Autofahrer damit rechnen, dass ein Radfahrer aus der freigegebenen Einbahnstraße kommt. Gegebenfalls gilt die Rechts-Vor-Links-Regelung ohne Einschränkung. Autofahrer müssen also aufpassen und auf das kleine Hinweisschild achten. Im Alltag sollte ein Radfahrer vorsichtig sein - aus purem Eigenschutz. Autofahrer sollten vorsichtshalber immer mit einem Radler aus der Einbahnstraße rechnen, denn kaum jemand nimmt die kleinen Hinweisschilder im Vorbeifahren wahr.
Wie schnell darf geradelt werden?
Im Allgemeinen gilt für Radfahrer die gleiche Höchstgeschwindigkeit wie für alle Verkehrsteilnehmer. Es gelten die Einschränkungen durch Beschilderungen - etwa in Tempo-30-Zonen.
Auch die Begrenzung auf Schrittgeschwindigkeit in Spielstraßen oder auf Parkplätzen gilt uneingeschränkt für Radfahrer. Hier müssen auch Radler extrem langsam fahren.
Wichtig: Auch ein Radfahrer muss die Geschwindigkeit so wählen, dass er das Rad beherrschen kann. Wer etwa mit einem Rad nur begrenzte Bremspower besitzt, darf das Rad im Gebirge nicht beliebig schnell laufen lassen, nur weil auf der Landstraße Tempo 100 erlaubt ist.
Ist langsames Fahren eine Behinderung?
Niemand ist verpflichtet, die Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. Radfahrer fahren von Natur aus langsamer als Autos. Auch mit geringer Geschwindigkeit nutzen sie die Straße richtig. Dass der nachfolgende Verkehr dann langsamer fährt, muss hingenommen werden. Ihn von Zeit zu Zeit durchzulassen, ist ein Gebot der Rücksicht.
Hier gilt das Prinzip der Zumutbarkeit. Im städtischen Raum sind die Strecken allerdings meist so kurz, dass ein Hinterherfahren für Autofahrer zumutbar ist.
Gibt es einen Tempo-Unterschied zwischen Radweg und Straße?
Nein, auf dem Radweg kann genauso schnell gefahren werden wie auf der Straße. Es gilt das allgemeine Rücksichtnahmegebot. Das heißt: Nicht mit Tempo 50 an einer Kindergartengruppe vorbeirasen. Der Gesetzgeber verlangt vom erwachsenen Radfahrer genauso viel Umsicht wie von einem Autofahrer.
Muss ein Autofahrer damit rechnen, dass ein Radfahrer mit 40 und 50 km/h auftauchen kann?
Dazu ist er verpflichtet. Wer etwa links abbiegen möchte, kann nicht darauf vertrauen, dass ein Radfahrer sich nur mit Tempo 15 nähert. Das fällt häufig schwer, weil Autofahrer Fahrrädern diese Geschwindigkeit nicht zutrauen und schon bei einem mäßigen Radler-Tempo von 30 km/h vom "blitzartigen Auftauchen" sprechen. Hier hilft nur Vorsicht.
Elektoräder sind im Kommen, sind Autofahrer darauf vorbereitet? Eher nicht. Einfache Elektroräder bewegen sich mit normaler Radlergeschwindigkeit, haben kein Nummernschild und verhalten sich im Verkehr wie Fahrräder. Aber auch eine beleibte Dame kann mit ihnen loszischen wie ein Radkurier. Es gibt zudem Modelle, die wie ein Rad aussehen, aber Geschwindigkeiten wie ein kleines Motorrad erreichen. Rechtlich handelt es sich nicht Fahrräder, sie tragen auch ein Nummernschild. Sie haben eine höhere Beschleunigung als die meisten Autos.
Was muss man am Zebrastreifen beachten?
Wenn ein Radfahrer beim Zebrastreifen nicht absteigt, hat er dann die gleichen Vorfahrtsrechte wie ein Fußgänger, der die Straße überquert?
Nein, er genießt nicht die Vorfahrt gegenüber dem Verkehr. Sollte er aber absteigen und schieben oder das Fahrrad "rollern", verwandelt er sich in einen Fußgänger und genießt die absolute Vorfahrt. Tückisch: Der Radfahrer darf auch fahrend den Zebrastreifen überqueren, Vorfahrt hat er dann aber nicht. Und: Nähert er sich flott mit dem Rad, springt dann aber rechtzeitig ab, verwandelt er sich in einen Fußgänger. Für den Autofahrer heißt es das dann: Vollbremsung.
Genießen querende Fußgänger gegenüber dem Radfahrer beim Zebrastreifen die unbedingte Vorfahrt?
Ja, aber mit dieser Vorfahrt haben Radfahrer mentale Probleme. Der Radfahrer ist normaler Verkehrsteilnehmer: Er muss warten, sobald ein Fußgänger den Überweg betreten hat. Auch das beliebte Durchschlängeln ist nicht erlaubt.
Wie laut darf man Musik hören?
Es gibt kein iPod-Verbot auf dem Rad. Es gilt: Das Gehör darf nicht beeinträchtigt sein. Niemand darf im Auto die Anlage so aufdrehen, dass er nichts anderes mehr hören kann. Das gleiche gilt auch auf dem Rad. Also entweder leise auf beiden Ohren hören oder - besser - nur einen Knopf im Ohr lassen. Lautsprecher am Rad sind übrigens erlaubt, aber zum Glück nicht verbreitet.
Muss man überhaupt noch auf dem Radweg fahren?
Auch in Zukunft wird es eine Benutzungspflicht für entsprechend ausgeschilderte Radwege geben. Allerdings werden die Hürden, in welchen Situationen die Benutzungspflicht angeordnet werden kann, sehr viel höher gesetzt. Die baulichen Anforderungen an einen Radweg steigen. Und die Philosophie ändert sich. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Nutzungspflicht nicht angeordnet werden kann, nur weil ein hübscher Radweg gebaut wurde. Die Anordnung ist nur dann erlaubt, wenn damit eine besondere Gefahr für die Radler abgewendet werden soll. Die Benutzungspflicht wird bis auf wenige Brennpunkte aufgehoben. Radler werden also fast alle Straßen unsicher machen. Wer mag, kann natürlich weiterhin die Radwege benutzen.
Der Radweg ist versperrt. Darf ein Radfahrer auf den Gehweg ausweichen?
Nur wenn der Radfahrer absteigt, darf er den Gehweg nutzen. Wer kein Kind ist, darf niemals auf dem Fußweg fahren. Die Ausnahme sind ausgeschilderte gemeinsame Wege.
Darf ein Radfahrer auf die Straße ausweichen, wenn der Radweg versperrt ist?
Wenn er auf die Straße ausweicht, muss er das mit Vorsicht tun und den fließenden Verkehr beachten. Achtung: Auch ein Radler muss warten, wenn im Straßenverkehr keine Lücke frei ist.
Wann ist ein Radweg "zumutbar"?
Auch bisher war ein Radfahrer nur dann verpflichtet, den Radweg zu benutzen, wenn das Befahren zumutbar war. Wenn nicht, musste er nicht schieben und als Fußgänger seinen Weg fortsetzen. Er durfte dann die Straße benutzen. Zu diesem Problem gibt es eine Vielzahl an Einzelentscheidungen, weil sich die Zumutbarkeit nur an der einzelnen Situation festmachen lässt.
Zumutbar ist etwa langsames Fahren, allein der Wunsch möglichst schnell zu fahren, reicht daher nicht. Der Radweg muss aber auf ganzer Länge befahrbar sein, ein Ausweichen auf dem Gehweg ist keine Alternative. Sollte der Weg durch Güter (Müllkübel, Baumaterial etc.) durch parkende Autos oder flanierende Fußgänger versperrt sein, ist das Befahren nicht möglich. Wenn er Radweg nicht "endlos" ist, müssen Ende und Anfang des Weges eine Einfädelung auf die Straße vorsehen
Welche Ampelzeichen gelten für den Radler?
Ab September gelten die Ampeln für den Straßenverkehr immer auch für die Radfahrer. Ausnahmen gibt es nur, wenn spezielle Radfahrerampeln vorhanden sind udn wenn der Radfahrer auf einem Sonderweg sprich Radweg unterwegs ist. Hier gilt zwar eine Übergangsfrist, in der Praxis sollte man sich an die neue Regelung halten. Die Lage heute ist eher verwirrend und nur im Einzelfall zu klären, in Zukunft wird die Rechtslage eindeutiger. Abbiegende Autofahrer müssen dann - praktisch gesehen - immer mit dem Vorrang von geradeaus fahrenden Radfahrern rechnen. Es sei denn, spezielle Kennzeichen regeln die Vorfahrt anders. Selbstverständlich gilt nicht nur das grüne Signal für die Radler, bei Rot müssen sie warten - genau wie Autos auch.
Darf ein Radfahrer an einem Stau vorbeifahren?
Ein Radfahrer darf rechts an einer stehenden Schlange vorbeifahren. Dieses Privileg ist mit Einschränkungen verbunden. Die Fahrzeuge auf der Straße müssen tatsächlich stehen. Wenn die Schlange fährt, ist das Vorbeifahren rechts davon nicht erlaubt. Der Radfahrer darf immer nur mit mäßiger Geschwindigkeit an den Wagen vorbeifahren. "Mäßig" bedeutet: sehr langsam. Mit sportlicher Geschwindigkeit darf niemand rechts an der Schlange vorbeifahren.
Wer rechts an der stehenden Schlange vorbeifährt, muss einen ausreichenden Abstand einhalten. Da die Fahrzeuge stehen, kann der Abstand kleiner sein als im fahrenden Verkehr. Kommt es aber zu einem Sturz und einem Schaden, ist der Radfahrer schuld. Die Autofahrer müssen beim Halten keine Radler-Gasse freilassen. Das Durchschlängeln zwischen zwei Spuren ist Radlern nicht erlaubt.
Der Radfahrer kann einen Stau auch links überholen, wenn die Voraussetzungen für ein Überholmanöver gegeben sind. Bei Gegenverkehr ist das meist nicht der Fall. Ohne Gegenverkehr kann der Radfahrer links an der Schlange vorbeifahren. Der stehende Autofahrer hat keinerlei Grund sich über das Überholmanöver zu beschweren. Beim Anfahren muss er warten, bis der Radfahrer sich wieder rechts eingeordnet hat, der Autofahrer darf nicht rechts am Rad vorbeifahren. Gegenüber dem entgegenkommenden Verkehr hat der Radfahrer dabei keine Sonderrechte. Einfach auf dem Mittelstreifen zu überholen und darauf zu vertrauen, dass der Gegenverkehr sich vorbeiquetscht, ist weder erlaubt, noch zu empfehlen.
Welchen Abstand muss ein Autofahrer beim Überholen einhalten?
Beim Überholen muss der Autofahrer einen Abstand vom Radfahrer halten, der 1,5 bis 2 Meter beträgt. Rechnet man alles zusammen - 1,5 Meter Abstand zum Rad, 0,8 Meter Breite des Radlers und 0,8 bis 1 Meter Abstand des Rades zum Straßenrand -, wird klar, dass korrektes Überholen in der Stadt meist nur möglich ist, wenn der Autofahrer auf eine andere Spur ausweichen kann.
Auch Radfahrer müssen bei Überholvorgängen Sicherheitsabstände einhalten. Auch hier wird eine "Handbreit Abstand" im Zweifel zu wenig sein.
Was bedeutet das Schild "Radfahrer absteigen"?
Das Schild allein bedeutet nichts. Das Ende des Radweges müsste durch ein eigenes Schild angezeigt werden. In der Praxis wird das Hinweisschild "Radfahrer absteigen" meist an Baustellen aufgestellt, an bei der Fahrradstreifen an einem Bauzaun endet. Der Radfahrer, der den Weg auf Fußgängerweg folgen will, muss natürlich absteigen. Alle anderen dürfen auf der Straße weiterfahren.
Dürfen Erwachsene und Kinder in einer Gruppe fahren?
Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren, Erwachsene dürfen es nicht. Es gibt leider keine befriedigende Lösung: Die Gruppe muss sich teilen. Die Erwachsenen dürfen auch mit Kindern nicht auf dem Gehweg fahren, die Kinder nicht auf der Straße.
Was muss ein Autofahrer beim Anfahren an der Ampel beachten?
Auch beim Anfahren an der Ampel sind die allgemeinen Regelungen für Überholmanöver zu beachten. Wenn ein Radfahrer rechts an der stehenden Kolonne vorbei gefahren ist, muss beim Anfahren ausreichend Abstand zum Überholen vorhanden sein. Ist dieser Abstand - Radfahrer plus 1,5 Meter - nicht vorhanden, muss der Autofahrer hinter dem Rad bleiben.
Haben auch Links-Radler Vorfahrt?
Radfahrer fahren auf dem Radweg einer Vorfahrtstraße, der Radweg erlaubt den Radverkehr in beide Richtungen. Dann hat der "Links"-Radler Vorfahrt vor Seitenstraßen. Hinzu kommt: Selbst wenn der Radfahrer auf einem nicht freigegeben Radweg links fährt, hat er nicht automatisch Unrecht. Die Vorfahrt einer Straße ist nämlich nicht an die Spur oder die Fahrtrichtung gebunden. Bsp. Überholende Autofahrer verlieren auch auf der linken Spur nicht den Status der vorfahrtberechtigten Straße.
Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
In der Regel müssen Radfahrer hintereinander fahren, sie dürfen allerdings nebeneinander fahren, wenn der weitere Verkehr nicht behindert wird. Praktisch ist das nur auf leeren Straßen möglich. Für den Autofahrer bietet die Regelung weniger Vorteile, als man denken könnte. Wenn mehrere Radfahrer hintereinander fahren, wird das Überholen der Gruppe schwieriger. Manöver wie überholen und dann in die Schlange reinbremsen sind natürlich verboten.
Ausnahme für Gruppen und Fahrradstraßen
Eine Ausnahme bildet ein geschlossener Verband, der aus 15 oder mehr Radfahrern besteht. In einem solchen geschlossenen Verband dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren. Auch in Fahrradstraßen ist das Nebeneinanderfahren erlaubt
Überholen erlaubt
Radfahrer dürfen andere Radfahrer überholen. Als Autofahrer sollte man einen überholenden Radfahrer lieber nicht überholen
Darf ein Auto überholen, wenn auf der Gegenspur ein Radfahrer entgegenkommt?
Theoretisch könnte man überholen, wenn die Abstände passen. Die Abstandswerte von 1,5 bis 2 Metern sind aber so groß, dass man praktisch kaum eine so breite Straße finden wird. Dann besteht Wartepflicht für den Wagen.
Wie weit rechts müssen Radfahrer fahren?
In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot für Autos und Räder. Räder müssen nicht weiter rechts fahren als andere Fahrzeuge. Wer den gleichen Abstand einhält wie der motorisierte Verkehr, macht nichts verkehrt. Ein Abstand von 80 Zentimetern bis einem Meter zum Fahrbahnrand sollte eingehalten werden. Gibt es Gründe, warum man nicht so weit rechts fahren kann - etwa weil der Belag bröckelt - ist dagegen nichts einzuwenden.
Das Rechtsfahrgebot bedeutet nicht, dass man Platz machen muss. Allerdings haben Radfahrer bei mehrspurigen Straßen keine freie Wahl, sie müssen in der rechten Spur rechts fahren. Zum Links-Abbiegen dürfen sie die anderen Spuren queren.
Was ist eine "Fahrradstraße"?
Es gibt sie relativ selten, aber es gibt Fahrradstraßen. Auf dieser Straße sind Kraftfahrzeuge nur ausnahmsweise oder eingeschränkt zugelassen. Autos dürfen nur mit "mäßiger" Geschwindigkeit fahren. Praktisch haben die Räder immer Vorrang und sind auch vom Gebot hintereinander zu fahren befreit. Als Autofahrer sollte man solche Straßen meiden oder wie in einer Spielstraße extrem zurückhaltend agieren.
Welche technische Voraussetzungen muss ein Rad erfüllen?
Die Vorstellungen der Straßenverkehsrordnung sind leider nicht auf der Höhe der Zeit, dennoch gelten sie. Vorgeschrieben für jedes Rad sind eine
Klingel (§64a) und zwei
Bremsen (vorn- und hinten) (§65). Die schwammige Vorschrift lässt übrigens offen, ob der Starrlauf eines Fixies als Bremse gelten darf, da keine Anforderungen an die Bremswirkung gestellt werden. Im Eigeninteresse sollte man auf eine wirksame und gut zu dosierende Bremse Wert legen.
§67 regelt die Lichttechnik am Rad, er ist detailliert gefasst. Demnach muss ein Rad über eine mit Dynamo betriebene Lichtanlage verfügen mit weißem Licht nach vorn und rotem Licht nach hinten. Weiterhin sind Seitenreflektoren in den Speichen vorgeschrieben, reflektierende weiße Streifen in den
Reifen, ein Großflächen-Rückstrahler nach hinten und Reflektorstreifen in den Pedalen. Batteriebetriebene Lichtanlagen sind nur bei Rennrädern zulässig. In der Praxis entsprechen die meisten verkauften Rennräder, Crossbikes, Speedbikes, Fitnessbikes und Mountainbikes nicht diesen Vorschriften. Fahrräder für Kinder, Cirtybikes und Trekkingräder erfüllen dagegen meist die geltenden Normen.
Unabhängig von der Verordnung sollte jeder Radfahrer größten Wert auf Licht und Sichtbarkeit legen. Wer ohne Licht bei Dunkelheit und Regen fährt, handelt extrem leichtsinnig
Was ist eine Nötigung im Straßenverkehr?
Viele Fahrrad- und Autofahrer glauben, es läge bereits eine Nötigung vor, wenn die Dinge nicht so laufen wie gewünscht. Das ist nicht der Fall. Wenn etwa ein Lieferwagen die Straße rücksichtslos blockiert, kann man umgangssprachlich zwar sagen, er nötige alle anderen zu warten, juristisch handelt es sich aber nicht um Nötigung. Auch wer hinter einem Trecker oder einem Radler hängt, wird nicht zum Schleichen genötigt. Von Nötigung kann man dann sprechen, wenn jemand durch ein Fahrmanöver Angst um Leib und Leben haben muss.
Unter Autofahrern können bedrängende Auffahrattacken oder gewagte Überholmanöver eine Nötigung im Sinne der Rechtsprechung sein. Da Radfahrer ungeschützter sind als Autofahrer, kann die Angst um Leib und Leben schneller gegeben sein. Wer etwa hupend und mit weniger als 50 Zentimetern Abstand einen Radfahrer überholt, kann durchaus wegen Nötigung verurteilt werden.
Was ist von Erziehungsaktionen zu halten?
Nichts, einfach nichts. Auch wenn die Emotionen hochkochen - von Hupkonzerten, Stinkefingern, Abdrängen oder Lackzerkratzen kann man nur abraten. Was immer vorher auch vorgefallen sein mag, mit derartigen Aktionen setzt man sich selbst ins Unrecht – egal, ob man auf dem Rad sitzt oder hinter dem Steuer hockt.
Auch jemanden zur Rede zu stellen, führt in der Regel nicht zur Einsicht, sondern meist zum Streit. Da Räder keine Nummernschilder haben, kann der Autofahrer einen Vorfall kaum weiterverfolgen.
Radfahrer können dagegen folgenden Trick nutzen: Den aggressiven Autofahrer einfach auffällig an der nächsten Ampel mit dem Handy fotografieren. Der Satz "Sie hören dann von mir!" wirkt besonders bei Berufskraftfahrern wahre Wunder. Mehr muss der Radler gar nicht tun - in den nächsten 14 Tagen wird sich der fotografierte Verkehrssünder nur mit bangen Schritten dem Briefkasten nähern.
Wo wird es "tricky"?
Manche Interpretationen von Regeln sind schlüssig, erscheinen aber gewollt trickreich. Ob man sich danach verhalten sollte, soll bewusst offen bleiben
Nebeneinander fahren
Ist verboten, wenn der Verkehr "behindert" wird. Von Behinderung kann man nur sprechen, wenn Autos den einzelnen Radfahrer legal überholen dürfen. Wo sie es nicht dürfen, können Radler daher auch nebeneinander fahren, da sie den Verkehr nicht mehr behindern als ein einzelner Radler
Warteschlange rechts überholen
Unter "mäßiger Geschwindigkeit" werden Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h verstanden. So gesehen könnte ein Radfahrer recht flott rechts an der Warteschlange vorbei fahren. Da die Spur allerdings meist relativ schmal ist, gilt das Gesetz der Verhältnismäßigkeit.
Keine Höchstgeschwindigkeit für Radler
Die allgemeine und nicht durch Schilder ausgerufene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts und 100 km/h außerhalb gilt streng formal betrachtet nicht für Radfahrer. Das bloße "Schnellerfahren" kann daher nicht mit einem Knöllchen geahndet werden
http://www.stern.de/auto/service/rad-vs-auto-wer-hat-vorfahrt-1502652.html