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Warum hält sich eigentlich niemand an Verkehrsregeln?

Turner14 schrieb:
@Gegenwind:
Naja, es geht um Fortbewegungsmittel, also um Mittel mit denen man von A nach B kommt (nur dafür sind die Straßen da), und hier ist nur die km-Leistung interessant. Warum sollte das Unfug sein ?
Weil die Dauer der Exposition zu einer potentiellen Gefahr schwerer wiegt als die zurückgelegten Kilometer. Wenn ich mit dem Rad in einer Stunde bspw. 30 Kilometer zurücklege und mit dem Auto 120 km, habe ich mich in beiden Fällen gleich lange (eine Stunde) einer potentiellen Gefahr ausgesetzt, unabhängig von der gefahrenen Strecke.

Turner14 schrieb:
Wenn ein Radfahrer umgemäht wird, weil er es nicht verkraftet, kanpp überholt zu werden, und dabei auf der Straße fährt, obwohl daneben ein Radweg ist (selbst ein nicht benutzungs-pflichtiger), wer ist dann schuld ? Klar, der Autofahrer natürlich. Daß ein Radfahrer auf einem Radweg fährt ist ja auch absurd.
Selbst wenn der Radfahrer als Verkehrsteilnehmer ein Fehlverhalten gezeigt haben sollte - was er in deinem Beispiel eindeutig nicht tut, da nicht benutzungspflichtiger Radweg - ist das noch lange kein Gund, beim Überholen auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu verzichten.

Schließlich könnte man mit der gleichen Logik auch sagen: Wenn ein Kind es nicht verkraftet, umgemäht zu werden, weil es auf die Fahrbahn läuft, obwohl direkt daneben ein Bürgersteig ist, wer ist dann schuld?

Ich hoffe, du siehst ein, dass sich die Frage nach der Schuld in solchen Situationen nicht zuvorderst stellt.

Ich jedenfalls bin heilfroh, dass die meisten Menschen doch bereit sind, tatsächliche oder vermeintliche Fehler anderer durch ihr eigenes rücksichtsvolles und umsichtiges Verhalten zu kompensieren, statt in Schuldzuweisungen zu verfallen. Denn: Wo nichts passiert, stellt sich auch keine Schuldfrage.
 
&%§$-Gegenwind schrieb:
Selbst wenn der Radfahrer als Verkehrsteilnehmer ein Fehlverhalten gezeigt haben sollte - was er in deinem Beispiel eindeutig nicht tut, da nicht benutzungspflichtiger Radweg - ist das noch lange kein Gund, beim Überholen auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu verzichten.
Das meine ich doch gerade - er zeigt ein Fehlverhalten, er behindert nämlich den Autoverkehr ohne Not.

Schließlich könnte man mit der gleichen Logik auch sagen: Wenn ein Kind es nicht verkraftet, umgemäht zu werden, weil es auf die Fahrbahn läuft, obwohl direkt daneben ein Bürgersteig ist, wer ist dann schuld?
Das Beispiel hinkt (ich nahm an, daß der Radfahrer stürzt, weil er sich erschreckt durch den geringen Abstand) - trotzdem kann die Antwort nur heißen: das Kind. Man geht ja auch nicht auf einer ICE-Trasse spazieren...

Ich hoffe, du siehst ein, dass sich die Frage nach der Schuld in solchen Situationen nicht zuvorderst stellt.
Doch, genau die stellt sich. Der Autofahrer muß nämlich irgendwie danach damit leben. Oder der Radfahrer, der an der roten Ampel eine Oma umgefahren hat auf dem Fußgängerüberweg...

Ich jedenfalls bin heilfroh, dass die meisten Menschen doch bereit sind, tatsächliche oder vermeintliche Fehler anderer durch ihr eigenes rücksichtsvolles und umsichtiges Verhalten zu kompensieren, statt in Schuldzuweisungen zu verfallen. Denn: Wo nichts passiert, stellt sich auch keine Schuldfrage.
Wenn aber ein Radfahrer unnötigerweise auf der Straße fährt und einen Autofahrer behindert, ist etwas passiert, nämlich die Behinderung. Die passiert allerdings so häufig von Autofahrer zu Autofahrer, daß ich die paar Radfahrer durchaus verschmerzen kann.
 
b-r-m schrieb:
Das kann man so nicht fragen! Fragen muss man: Ist der Cayennefahrer dann schuld? Und somit erübrigt sich die Frage von alleine... :rolleyes:
Natürlich meine ich Puntofahrer und Cayennefahrer... nach Wrobels Theorie müßte dann der Cayennefahrer schuld sein, weil sein Fahrzeug schwerer ist ?!
 
b-r-m schrieb:
Der Cayennefahrer ist in jedem Fall schuld - egal wie schwer er oder sein Fahrzeug ist! :cool:


Sports-Utilitie's-Vehicle-Fahrern sollte in jedem Fall eine Mitschuld zugesprochen werden. Selbst wenn nichts passiert ist. :D Immer ordentlich druff uffe Zwölf!
 
Selbst wenn der Radfahrer als Verkehrsteilnehmer ein Fehlverhalten gezeigt haben sollte - was er in deinem Beispiel eindeutig nicht tut, da nicht benutzungspflichtiger Radweg - ist das noch lange kein Gund, beim Überholen auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu verzichten.

Wie sagte mein alter Fahrlehrer immer (in den 70ern): "Es gibt kein Straßenverkehrsrecht sondern nur eine Verordnung! Ergo gibt es auch kein Vorfahrtsrecht sondern nur eine Regelung. Wenn der Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit hat, einen Unfall oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer trotz deren Fehlverhaltens zu vermeiden, so hat er diese Möglichkeit gefälligst zu nutzen. Anderenfalls wird er immer eine "Mitschuld" zu tragen haben. Lamentieren Sie also niemals darüber, dass der andere ihnen die Vorfahrt nahm - sehen sie es generös, sie gewährten ihm die Vorfahrt!"
Denke heute noch häufig an diesen "defensiven" Ansatz zur Teilnahme am Straßenverkehr zurück und denke, dass ich bis heute (toi, toi, toi) ganz gut damit gefahren bin.
 
Polarlicht schrieb:
Wie sagte mein alter Fahrlehrer immer (in den 70ern): "Es gibt kein Straßenverkehrsrecht sondern nur eine Verordnung! Ergo gibt es auch kein Vorfahrtsrecht sondern nur eine Regelung. Wenn der Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit hat, einen Unfall oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer trotz deren Fehlverhaltens zu vermeiden, so hat er diese Möglichkeit gefälligst zu nutzen. Anderenfalls wird er immer eine "Mitschuld" zu tragen haben. Lamentieren Sie also niemals darüber, dass der andere ihnen die Vorfahrt nahm - sehen sie es generös, sie gewährten ihm die Vorfahrt!"
Denke heute noch häufig an diesen "defensiven" Ansatz zur Teilnahme am Straßenverkehr zurück und denke, dass ich bis heute (toi, toi, toi) ganz gut damit gefahren bin.

ich sach ma: 100 Punkte, Problem gelöst :-)
 
kmbbf schrieb:
Es ist ja auch verboten nebeneinander zu fahren. Wenn wir aber auf ner gemütlichen Runde auf der Landstraße unterwegs sind und uns unterhalten, dann fahren wir immer nebeneinander und das finde ich auch in Ordnung so. Dann ich höre doch ein Auto von hinten schon lange bevor es mich sieht und/oder auf uns auffährt. Und da ist massig Zeit Platz zu machen.

Nein, nebeneinanderfahren ist nicht immer verboten. Dazu folgender Text (Quelle: http://old.adfc-berlin.de/radweg.cm):

Die StVO besagt weiter in § 2, Absatz 4, dass Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird (s. o.).
Behindern können nebeneinanderfahrende Radfahrer ein Auto nur, wenn eine markierte Fahrspur mindestens 6 m breit ist (1 m Abstand zum Fahrbahnrand, 1 m Fahrradbreite, 1.5 m Mindestabstand zum Fahrrad, 2 m PKW-Breite, 0.5 m Sicherheitsabstands zur Mittellinie) und das Auto einen einzelnen Radfahrer ohne Spurwechsel überholen könnte. So breit ist eine Fahrspur aber seltenst. Also muss ein PKW zum überholen eines einzelnen Fahrrades sowieso auf die Gegenfahrbahn (Spurwechsel). Das geht logischerweise nur dann, wenn kein Gegenverkehr kommt.
Ob nun 2 Fahrräder nebeneinander fahren und der PKW, statt beim Überholen nur halb auf die Gegenfahrbahn auszuweichen, ganz auf die Gegenfahrbahn muss, sollte ihn nicht behindern.
 
Turner14 schrieb:
Das Beispiel hinkt (ich nahm an, daß der Radfahrer stürzt, weil er sich erschreckt durch den geringen Abstand) - trotzdem kann die Antwort nur heißen: das Kind. Man geht ja auch nicht auf einer ICE-Trasse spazieren...
Wenn ich dich da korrigieren darf: Kinder unter 14 Jahren sind qua legis schuldunfähig.


Turner14 schrieb:
Doch, genau die stellt sich. Der Autofahrer muß nämlich irgendwie danach damit leben. Oder der Radfahrer, der an der roten Ampel eine Oma umgefahren hat auf dem Fußgängerüberweg...
Der Autofahrer hätte den Sturz des Radfahrers vermeiden können, hätte er nicht so knapp überholt. Das Überholen ist hier ursächlich, nicht die berechtigte Straßennutzung des Radfahrers. Entgegen weitverbreiteter Meinung in Autokreisen gibt es nämlich kein Recht auf ungehindertes Vorankommen, nur weil man zufällig ein motorisiertes Fahrzeug pilotiert. Zudem: Woher willst du wissen, weshalb der Radler in diesem Moment die Straße benutzt? Vielleicht möchte er ja 100 Meter weiter links abbiegen und sortiert sich schon mal in den fließenden Verkehr ein? Vielleicht weiß er auch, im Gegensatz zu dir, dass der "Radweg" in 100 Meter Entfernung im Nirgendwo endet?

Zur Oma und der roten Ampel: Wer hatte da Rot? Wer ging/fuhr wo?


Turner14 schrieb:
Wenn aber ein Radfahrer unnötigerweise auf der Straße fährt und einen Autofahrer behindert, ist etwas passiert, nämlich die Behinderung. Die passiert allerdings so häufig von Autofahrer zu Autofahrer, daß ich die paar Radfahrer durchaus verschmerzen kann.
Es ist eben nichts passiert, außer dass du eventuell 5 Sekunden später dein Ziel erreichst.
 
&%§$-Gegenwind schrieb:
Wenn ich dich da korrigieren darf: Kinder unter 14 Jahren sind qua legis schuldunfähig.
Wir reden hier auch nicht qua legis, sondern quasi moralisch, weil die Gesetze gibt's ja, da ist nichts zu dikutieren.

Der Autofahrer hätte den Sturz des Radfahrers vermeiden können, hätte er nicht so knapp überholt. Das Überholen ist hier ursächlich, nicht die berechtigte Straßennutzung des Radfahrers. Entgegen weitverbreiteter Meinung in Autokreisen gibt es nämlich kein Recht auf ungehindertes Vorankommen, nur weil man zufällig ein motorisiertes Fahrzeug pilotiert.
Naja, Radfahrer sind wohl eher der Meinung. Weil ja losfahren so anstrengend ist, bremst man lieber erst gar nicht. Und speziell Rennradfahrer können auf keinen Fall langsamer als 30km/h fahren, deswegen ist ja auch ein Radweg der signifikant von einer Airbus-Landebahn abweicht unzumutbar...

Zudem: Woher willst du wissen, weshalb der Radler in diesem Moment die Straße benutzt? Vielleicht möchte er ja 100 Meter weiter links abbiegen und sortiert sich schon mal in den fließenden Verkehr ein? Vielleicht weiß er auch, im Gegensatz zu dir, dass der "Radweg" in 100 Meter Entfernung im Nirgendwo endet?
Weil ich mir das Beispiel ausgedacht habe... da führt der Radweg 10 km parallel zu ner Landstraße :)
Und wenn sich der Radler in den fließenden Verkehr einordnet, kommt er wohl von einer untergeordneten Straße (sonst hätte er eh Vorfahrt), und dann darf er beim Einbiegen eh keinen behindern (zum Gaswegnehmen nötigen) oder gefährden (zum Bremsen nötigen).

Zur Oma und der roten Ampel: Wer hatte da Rot? Wer ging/fuhr wo?
Oma hat grün an der Fußgängerampel, Radfahrer kommt auf der Busspur, hat rot, interessiert ihn nicht, zack. Selbst schon zweimal mitangesehen.

Es ist eben nichts passiert, außer dass du eventuell 5 Sekunden später dein Ziel erreichst.
Dieser Spruch ist bezeichnend für die Arroganz, die mich an manchen Radfahrern nervt. Auf der einen Seite rumheulen wie schwach und verletzlich man doch ist, zu anderen aber wie die Axt im Walde :kotz:

polarlicht schrieb:
Wie sagte mein alter Fahrlehrer immer (in den 70ern): "Es gibt kein Straßenverkehrsrecht sondern nur eine Verordnung! Ergo gibt es auch kein Vorfahrtsrecht sondern nur eine Regelung. Wenn der Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit hat, einen Unfall oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer trotz deren Fehlverhaltens zu vermeiden, so hat er diese Möglichkeit gefälligst zu nutzen. Anderenfalls wird er immer eine "Mitschuld" zu tragen haben. Lamentieren Sie also niemals darüber, dass der andere ihnen die Vorfahrt nahm - sehen sie es generös, sie gewährten ihm die Vorfahrt!"
100% ack. Nur muß sich das noch bei den Radlern rumsprechen, Autofahrer machen das schon immer instinktiv so :)
 
DerBergschreck schrieb:
Behindern können nebeneinanderfahrende Radfahrer ein Auto nur, wenn eine markierte Fahrspur mindestens 6 m breit ist (1 m Abstand zum Fahrbahnrand, 1 m Fahrradbreite, 1.5 m Mindestabstand zum Fahrrad, 2 m PKW-Breite, 0.5 m Sicherheitsabstands zur Mittellinie) und das Auto einen einzelnen Radfahrer ohne Spurwechsel überholen könnte. So breit ist eine Fahrspur aber seltenst. Also muss ein PKW zum überholen eines einzelnen Fahrrades sowieso auf die Gegenfahrbahn (Spurwechsel). Das geht logischerweise nur dann, wenn kein Gegenverkehr kommt.
Ob nun 2 Fahrräder nebeneinander fahren und der PKW, statt beim Überholen nur halb auf die Gegenfahrbahn auszuweichen, ganz auf die Gegenfahrbahn muss, sollte ihn nicht behindern.
Also Platzbedarf bei einem Fahrrad 6m. Wenn jetzt 2 nebeneinander fahren kommen nochmal 1m Fahrradbreite und 1.5m Mindestabstand (zwischen den Fahrrädern) hinzu, macht 8 Meter 50. Für den Gegenverkehr rechnen wir noch 3 Meter.
Wenn die Straße also 9m breit ist, kann ein Auto unbehindert ein Fahrrad überholen, für zwei Fahrräder muß die Straße schon 11 Meter 50 breit sein. Ist sie schmaler, behindern zwei Fahrräder nebeneinander wo eines nicht behindern würde.

Anmerkung: Ganz auf die Gegenfahrbahn kann man aber nur, wenn da kein Gegenverkehr kommt, mit Gegenverkehr kann man je nach Lage der Dinge aber durchaus zur Hälfte auf die Gegenfahrbahn.
 
&%§$-Gegenwind schrieb:
Wenn ich dich da korrigieren darf: Kinder unter 14 Jahren sind qua legis schuldunfähig.

Da irrst Du. Kinder unter 7 sind qua legis schuldunfähig. Kinder unter 14 können allerdings nicht strafrechtlich belangt werden.

Zerkratzt dir also ein 6jähriger den Lack deines Autos oder Rads, mußt du den Eltern nachweisen, daß sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, damit du Geld siehst. Ist das Kind 8 Jahre alt, mußt du diesen Beweis nicht führen, da das Kind dann schuldfähig ist und damit zahlt die hoffentlich vorhandene Privathaftpflicht-Versicherung.
Erst ab einem Alter von 14 kann das Kind aber wegen seines Handelns vor dem Richter landen und bestraft werden.
 
Turner14 schrieb:
Anmerkung: Ganz auf die Gegenfahrbahn kann man aber nur, wenn da kein Gegenverkehr kommt, mit Gegenverkehr kann man je nach Lage der Dinge aber durchaus zur Hälfte auf die Gegenfahrbahn.

Auch, du bist das, der andauernd in die Werkstatt kommt und einen neuen linken Außenspiegel haben will ... soso ...

Man könnte auch sagen: Zur Not ist die Straße auch für drei Autos breit genug :D
 
Turner14 schrieb:
Oma hat grün an der Fußgängerampel, Radfahrer kommt auf der Busspur, hat rot, interessiert ihn nicht, zack. Selbst schon zweimal mitangesehen.
Und was hat nun dieses ordnungswidrige Verhalten eines Radfahrers an einer roten Ampel mit der rechtmäßigen Straßenbenutzung eines anderen Radfahrers zu tun?

Sorry, es ist nun klar, dass du hier lediglich als mehr oder minder verkappter Autolobbyist auftrittst. Allein solche Formulierungen wie "zum Gaswegnehmen nötigen" sprechen Bände. Und wenn du es nun so schlimm findest, "zum Gaswegnehmen" genötigt zu werden, wieso meinst du dann andererseits "Und speziell Rennradfahrer können auf keinen Fall langsamer als 30km/h fahren, deswegen ist ja auch ein Radweg der signifikant von einer Airbus-Landebahn abweicht unzumutbar..."? und "nötigst" damit, um deiner Begrifflichkeit zu folgen, pauschal, permanent und von vorneherein eine ganze Gruppe von Menschen? Auch der gegenüber anderen geäußerte Vorwurf der Arroganz geht nach hinten los, wenn man Sprüche bringt wie "Naja, Radfahrer sind wohl eher der Meinung. Weil ja losfahren so anstrengend ist, bremst man lieber erst gar nicht." Ich will ja gar nicht bestreiten, dass es diese Spezies auch gibt - in der Tat kann ich immer nur wieder den Kopf schütteln, wenn ich solchen Krassnitzkis begegne - aber du unterstellst diese Verhalten hier pauschal allen Radfahrern, während du andererseits knappes Überholen als offensichtlich legitim empfindest.

Wenn es dich so fürchterlich nervt, andauernd von in deinen Augen unbotmäßigen anderen Verkehrsteilnehmern aufgehalten zu werden, wende dich doch lieber an deine autofahrenden Kollegen: Allein die Lebenszeit, die du sinnloserweise an einem Tag im Stop-and-Go an der Ampel verplemperst, weil mal wieder jeder alleine 8 m² Platz beansprucht, langt dicke für 100 Überholvorgänge auf der Landstraße.

cbk schrieb:
Da irrst Du. Kinder unter 7 sind qua legis schuldunfähig. Kinder unter 14 können allerdings nicht strafrechtlich belangt werden.
Yep, hast recht, hab die Gesetzeswechstaben verbuchselt.
 
Autofahrer machen das schon immer instinktiv so

Holla, wo wohnst oder besser fährst Du? Meine Beobachtung ist da eher eine andere. Mag sein, dass Autofahrer vor "Größeren" noch so etwas wie einen Restrespekt aufbringen, im Normalfall aber leider nicht. Ich selbst bin jetzt seit 30 Jahren motorisierter Verkehrsteilnehmer und muss feststellen, dass der "normale" Verkehr sich heute durch eine erhöhte Aggressivität und Rücksichtslosigkeit auszeichnet. Diese Feststellung scheinen auch andere zu treffen, gerade erst wieder der ADAC im Zusammenhang mit Baustellenunfällen auf Autobahnen und den Ursachen - oftmals unangepasste Geschwindigkeit ...
Mir scheint, dass die "Ellenbogengesellschaft" sich 1 zu 1 auf den Straßenverkehr überträgt.
 
Ich hatte 1995 eine Radreise mit meiner Frau und meiner 3jährigen Tochter durch Südholland gemacht und war positiv überrascht, wie sehr die Autofahrer dort doch auf Radfahrer achten und auch mal den Vortritt lassen.

In Deutschland habe ich oftmals den Eindruck, daß ein Autofahrer mit dem Zuschlagen der Fahrertür gleichzeitig das Hirn abschaltet und auf "ich-bin-der-Stärkere" programmiert.

Hier würde gegenseitige Rücksichtnahme wohl viel Abhilfe schaffen. Sowohl Radfahrer als auch Autofahrer machen Fehler. Darauf sollten beide vorbereitet sein...

übrigens mal ne Frage bezüglich Nebeneinanderfahren:
wenn ich auf einer Nebenstraße neben einem anderen Radfahrer herfahre und dabei ein Schwätzchen halte, kommen oftmals von hinten wild gestikulierende und hupende Autofahrer. Wenn sie aber hinter einem Traktor herfahren, der ebenfalls nur mit Tempo 30 unterwegs ist, hupt und gestikuliert keiner.
Wo also ist der Unterschied zwischen den beiden Radfahrern und dem Traktor ? An beiden kommen sie nicht vorbei, wenn auf der Gegenspur Gegenverkehr herrscht, beide fahren mit Tempo 30 und beide nehmen (die beiden Radfahrer zusammengenommen) etwa die gleiche Breite der Fahrbahn ein.
Wie schaut das hier rechtlich aus ?

STEFAN aka whynot
 
whynot schrieb:
übrigens mal ne Frage bezüglich Nebeneinanderfahren:
wenn ich auf einer Nebenstraße neben einem anderen Radfahrer herfahre und dabei ein Schwätzchen halte, kommen oftmals von hinten wild gestikulierende und hupende Autofahrer. Wenn sie aber hinter einem Traktor herfahren, der ebenfalls nur mit Tempo 30 unterwegs ist, hupt und gestikuliert keiner.
Wo also ist der Unterschied zwischen den beiden Radfahrern und dem Traktor ? An beiden kommen sie nicht vorbei, wenn auf der Gegenspur Gegenverkehr herrscht, beide fahren mit Tempo 30 und beide nehmen (die beiden Radfahrer zusammengenommen) etwa die gleiche Breite der Fahrbahn ein.
Wie schaut das hier rechtlich aus ?

Aus Sicht des Autofahrers:

- Der Traktorfahrer kann sein Gefährt nicht schmaler machen. Der hat also nicht die Möglichkeit mich vorbeizulassen.
- Die beiden Radfahrer haben schon die Möglichkeit mich vorbeizulassen. Sie sind einfach nur dickfällig, ignorant und egoistisch, daß sie da nebeneinander fahren.

Zum Verkehrsrecht: In Deutschland darf erst in einer Radgruppe von 15 Fahrern (Stimmtdie Zahl? Mir ist irgendwas zwischen 10 und 16 in Erinnerung.) nebeneinander gefahren werden. Vorher gilt es hintereinander zu fahren. Sollte diese Perlenkette entsprechend lang werden (z.B. bei 14 Radlern), sind in dem Konvoi Lücken zu lassen, so daß der schnellere Verkehr überholen und zwischendrin (bei Gegenverkehr) wieder einscheren kann.

Fahren 14 Radler alle mit 10-15m Abstand hintereinander her, bekommt man einen 200m langen Konvoi, den man ohne diese Lücken gar nicht mehr überholen könnte (ok, auf den Straßen im Münsterland, die 10km nur geradeaus gehen, mag das gehen, im Weserbergland geht es nicht).
 
&%§$-Gegenwind schrieb:
Sorry, es ist nun klar, dass du hier lediglich als mehr oder minder verkappter Autolobbyist auftrittst.
Das ist mal eine geile Formulierung.

Allein solche Formulierungen wie "zum Gaswegnehmen nötigen" sprechen Bände. Und wenn du es nun so schlimm findest, "zum Gaswegnehmen" genötigt zu werden, wieso meinst du dann andererseits "Und speziell Rennradfahrer können auf keinen Fall langsamer als 30km/h fahren, deswegen ist ja auch ein Radweg der signifikant von einer Airbus-Landebahn abweicht unzumutbar..."? und "nötigst" damit, um deiner Begrifflichkeit zu folgen, pauschal, permanent und von vorneherein eine ganze Gruppe von Menschen?
Bloß weil man ständig Unrecht erfährt und sich schon dran gewöhnt hat, weils zehnmal täglich passiert, bleibt's doch Unrecht. Natürlich ist man als Autofahrer (ich auch) genervt, wenn man auf der Bundesstraße fährt und vor einem biegt ein Kleinwagen ein, der die eigene Geschwindigkeit unterschätzt oder von vorneherein ignoriert hat und nicht in die Gänge kommt. Aber eben auch wenn das ein Radfahrer macht. Bloß weil der kein Blech um sich herum hat, hat er doch keine Narrenfreiheit.

Auch der gegenüber anderen geäußerte Vorwurf der Arroganz geht nach hinten los, wenn man Sprüche bringt wie "Naja, Radfahrer sind wohl eher der Meinung. Weil ja losfahren so anstrengend ist, bremst man lieber erst gar nicht." Ich will ja gar nicht bestreiten, dass es diese Spezies auch gibt - in der Tat kann ich immer nur wieder den Kopf schütteln, wenn ich solchen Krassnitzkis begegne - aber du unterstellst diese Verhalten hier pauschal allen Radfahrern, während du andererseits knappes Überholen als offensichtlich legitim empfindest.
Nein, da mißverstehst Du mich. Ich unterstelle dieses Verhalten einigen Radfahrern, und es wurden auch schon hier im Forum solche Meinungen geäußert, so abwegig ist es wohl nicht. Das knappe Überholen ist in vielen Fällen schlechterdings unvermeidbar, wenn man keine Vollbremsung mit dem entsprechenden Auffahrunfall des Hintermannes machen will, und in solchen Fällen hat es der Radfahrer sich selbst zuzuschreiben, daß er knapp überholt wird. Auf der anderen Seite muß jeder, der am Straßenverkehr teilnehmen will, sein Fahrzeug beherrschen. Solang also der Radfahrer beim Überholtwerden nicht berührt wird, hat er einen Sturz auf die eigene Kappe zu nehmen, weil er sein Rad nicht unter Kontrolle hat. Das sage ich übrigens nicht nur Radlern, sondern auch Autofahrern. Da kommt so ein Depp quer auf der Autobahn, es rauscht einer rein und die ganze Strecke ist für Stunden gesperrt. Bloß weil er seinen Wagen nicht im Griff hat... das ist noch viel lästiger als ein armer kleiner Rennradler auf der Landstraße :)

Wenn es dich so fürchterlich nervt, andauernd von in deinen Augen unbotmäßigen anderen Verkehrsteilnehmern aufgehalten zu werden, wende dich doch lieber an deine autofahrenden Kollegen: Allein die Lebenszeit, die du sinnloserweise an einem Tag im Stop-and-Go an der Ampel verplemperst, weil mal wieder jeder alleine 8 m² Platz beansprucht, langt dicke für 100 Überholvorgänge auf der Landstraße.
Soviel weniger Platz braucht ein Fahrrad auch nicht, hatten wir doch oben: 3,5 Meter breit und zwei Meter lang (exkl. Sicherheitsabstand) sind auch fast 8 Quadratmeter...
Aber in bezug auf meine persönliche Erfahrung hast Du recht, inkompetente Autofahrer sind (für mich) ein viel häufigeres Ärgernis als Radfahrer. Das liegt aber daran, daß ich mich durch Radfahrer eigentlich nicht gefährdet fühle. Egal was die machen, im schlimmsten Fall ist bei mir etwas Blech kaputt...
Da spricht aber nur der Autofahrer in mir, wenn ich mit'm Rad unterwegs bin, sind mir bisher nur nette Autofahrer begegnet :) Liegt aber auch daran, daß ich mit'm Rad nicht mit Autos konkurrieren will... ich fahre aus Spaß Fahrrad, nicht um irgendeinen Termin zu halten, irgendeine Zeit zu erreichen oder aus weltanschaulichen Gründen.

whynot schrieb:
In Deutschland habe ich oftmals den Eindruck, daß ein Autofahrer mit dem Zuschlagen der Fahrertür gleichzeitig das Hirn abschaltet und auf "ich-bin-der-Stärkere" programmiert.
Vielleicht sollten manche Radler einwenig auf "ich-bin-der-Schwächere" programmieren... was nutzt's schließlich nachher nach dem Buchstaben des Gesetzes im recht zu sein ? Der schuldige Autofahrer kriegt seine Strafe und ist nachher wieder lustig, man selber ist aber für immer tot.

Hier würde gegenseitige Rücksichtnahme wohl viel Abhilfe schaffen. Sowohl Radfahrer als auch Autofahrer machen Fehler. Darauf sollten beide vorbereitet sein...
100% ack. Was einen wirklich ärgert ist nur das eine Prozent (von Autofahrern und Radlern), das scheinbar bewußt versucht einem möglichst arg auf den Sack zu gehen. Mit den allermeisten versteht man sich wunderbar... :bier:
 
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