b-r-m
situationselastisch
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Weil die Dauer der Exposition zu einer potentiellen Gefahr schwerer wiegt als die zurückgelegten Kilometer. Wenn ich mit dem Rad in einer Stunde bspw. 30 Kilometer zurücklege und mit dem Auto 120 km, habe ich mich in beiden Fällen gleich lange (eine Stunde) einer potentiellen Gefahr ausgesetzt, unabhängig von der gefahrenen Strecke.Turner14 schrieb:@Gegenwind:
Naja, es geht um Fortbewegungsmittel, also um Mittel mit denen man von A nach B kommt (nur dafür sind die Straßen da), und hier ist nur die km-Leistung interessant. Warum sollte das Unfug sein ?
Selbst wenn der Radfahrer als Verkehrsteilnehmer ein Fehlverhalten gezeigt haben sollte - was er in deinem Beispiel eindeutig nicht tut, da nicht benutzungspflichtiger Radweg - ist das noch lange kein Gund, beim Überholen auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu verzichten.Turner14 schrieb:Wenn ein Radfahrer umgemäht wird, weil er es nicht verkraftet, kanpp überholt zu werden, und dabei auf der Straße fährt, obwohl daneben ein Radweg ist (selbst ein nicht benutzungs-pflichtiger), wer ist dann schuld ? Klar, der Autofahrer natürlich. Daß ein Radfahrer auf einem Radweg fährt ist ja auch absurd.
Das meine ich doch gerade - er zeigt ein Fehlverhalten, er behindert nämlich den Autoverkehr ohne Not.&%§$-Gegenwind schrieb:Selbst wenn der Radfahrer als Verkehrsteilnehmer ein Fehlverhalten gezeigt haben sollte - was er in deinem Beispiel eindeutig nicht tut, da nicht benutzungspflichtiger Radweg - ist das noch lange kein Gund, beim Überholen auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu verzichten.
Das Beispiel hinkt (ich nahm an, daß der Radfahrer stürzt, weil er sich erschreckt durch den geringen Abstand) - trotzdem kann die Antwort nur heißen: das Kind. Man geht ja auch nicht auf einer ICE-Trasse spazieren...Schließlich könnte man mit der gleichen Logik auch sagen: Wenn ein Kind es nicht verkraftet, umgemäht zu werden, weil es auf die Fahrbahn läuft, obwohl direkt daneben ein Bürgersteig ist, wer ist dann schuld?
Doch, genau die stellt sich. Der Autofahrer muß nämlich irgendwie danach damit leben. Oder der Radfahrer, der an der roten Ampel eine Oma umgefahren hat auf dem Fußgängerüberweg...Ich hoffe, du siehst ein, dass sich die Frage nach der Schuld in solchen Situationen nicht zuvorderst stellt.
Wenn aber ein Radfahrer unnötigerweise auf der Straße fährt und einen Autofahrer behindert, ist etwas passiert, nämlich die Behinderung. Die passiert allerdings so häufig von Autofahrer zu Autofahrer, daß ich die paar Radfahrer durchaus verschmerzen kann.Ich jedenfalls bin heilfroh, dass die meisten Menschen doch bereit sind, tatsächliche oder vermeintliche Fehler anderer durch ihr eigenes rücksichtsvolles und umsichtiges Verhalten zu kompensieren, statt in Schuldzuweisungen zu verfallen. Denn: Wo nichts passiert, stellt sich auch keine Schuldfrage.
Natürlich meine ich Puntofahrer und Cayennefahrer... nach Wrobels Theorie müßte dann der Cayennefahrer schuld sein, weil sein Fahrzeug schwerer ist ?!b-r-m schrieb:Das kann man so nicht fragen! Fragen muss man: Ist der Cayennefahrer dann schuld? Und somit erübrigt sich die Frage von alleine...![]()
b-r-m schrieb:Der Cayennefahrer ist in jedem Fall schuld - egal wie schwer er oder sein Fahrzeug ist!![]()
Selbst wenn der Radfahrer als Verkehrsteilnehmer ein Fehlverhalten gezeigt haben sollte - was er in deinem Beispiel eindeutig nicht tut, da nicht benutzungspflichtiger Radweg - ist das noch lange kein Gund, beim Überholen auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu verzichten.
Polarlicht schrieb:Wie sagte mein alter Fahrlehrer immer (in den 70ern): "Es gibt kein Straßenverkehrsrecht sondern nur eine Verordnung! Ergo gibt es auch kein Vorfahrtsrecht sondern nur eine Regelung. Wenn der Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit hat, einen Unfall oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer trotz deren Fehlverhaltens zu vermeiden, so hat er diese Möglichkeit gefälligst zu nutzen. Anderenfalls wird er immer eine "Mitschuld" zu tragen haben. Lamentieren Sie also niemals darüber, dass der andere ihnen die Vorfahrt nahm - sehen sie es generös, sie gewährten ihm die Vorfahrt!"
Denke heute noch häufig an diesen "defensiven" Ansatz zur Teilnahme am Straßenverkehr zurück und denke, dass ich bis heute (toi, toi, toi) ganz gut damit gefahren bin.
kmbbf schrieb:Es ist ja auch verboten nebeneinander zu fahren. Wenn wir aber auf ner gemütlichen Runde auf der Landstraße unterwegs sind und uns unterhalten, dann fahren wir immer nebeneinander und das finde ich auch in Ordnung so. Dann ich höre doch ein Auto von hinten schon lange bevor es mich sieht und/oder auf uns auffährt. Und da ist massig Zeit Platz zu machen.
Wenn ich dich da korrigieren darf: Kinder unter 14 Jahren sind qua legis schuldunfähig.Turner14 schrieb:Das Beispiel hinkt (ich nahm an, daß der Radfahrer stürzt, weil er sich erschreckt durch den geringen Abstand) - trotzdem kann die Antwort nur heißen: das Kind. Man geht ja auch nicht auf einer ICE-Trasse spazieren...
Der Autofahrer hätte den Sturz des Radfahrers vermeiden können, hätte er nicht so knapp überholt. Das Überholen ist hier ursächlich, nicht die berechtigte Straßennutzung des Radfahrers. Entgegen weitverbreiteter Meinung in Autokreisen gibt es nämlich kein Recht auf ungehindertes Vorankommen, nur weil man zufällig ein motorisiertes Fahrzeug pilotiert. Zudem: Woher willst du wissen, weshalb der Radler in diesem Moment die Straße benutzt? Vielleicht möchte er ja 100 Meter weiter links abbiegen und sortiert sich schon mal in den fließenden Verkehr ein? Vielleicht weiß er auch, im Gegensatz zu dir, dass der "Radweg" in 100 Meter Entfernung im Nirgendwo endet?Turner14 schrieb:Doch, genau die stellt sich. Der Autofahrer muß nämlich irgendwie danach damit leben. Oder der Radfahrer, der an der roten Ampel eine Oma umgefahren hat auf dem Fußgängerüberweg...
Es ist eben nichts passiert, außer dass du eventuell 5 Sekunden später dein Ziel erreichst.Turner14 schrieb:Wenn aber ein Radfahrer unnötigerweise auf der Straße fährt und einen Autofahrer behindert, ist etwas passiert, nämlich die Behinderung. Die passiert allerdings so häufig von Autofahrer zu Autofahrer, daß ich die paar Radfahrer durchaus verschmerzen kann.
Wir reden hier auch nicht qua legis, sondern quasi moralisch, weil die Gesetze gibt's ja, da ist nichts zu dikutieren.&%§$-Gegenwind schrieb:Wenn ich dich da korrigieren darf: Kinder unter 14 Jahren sind qua legis schuldunfähig.
Naja, Radfahrer sind wohl eher der Meinung. Weil ja losfahren so anstrengend ist, bremst man lieber erst gar nicht. Und speziell Rennradfahrer können auf keinen Fall langsamer als 30km/h fahren, deswegen ist ja auch ein Radweg der signifikant von einer Airbus-Landebahn abweicht unzumutbar...Der Autofahrer hätte den Sturz des Radfahrers vermeiden können, hätte er nicht so knapp überholt. Das Überholen ist hier ursächlich, nicht die berechtigte Straßennutzung des Radfahrers. Entgegen weitverbreiteter Meinung in Autokreisen gibt es nämlich kein Recht auf ungehindertes Vorankommen, nur weil man zufällig ein motorisiertes Fahrzeug pilotiert.
Weil ich mir das Beispiel ausgedacht habe... da führt der Radweg 10 km parallel zu ner LandstraßeZudem: Woher willst du wissen, weshalb der Radler in diesem Moment die Straße benutzt? Vielleicht möchte er ja 100 Meter weiter links abbiegen und sortiert sich schon mal in den fließenden Verkehr ein? Vielleicht weiß er auch, im Gegensatz zu dir, dass der "Radweg" in 100 Meter Entfernung im Nirgendwo endet?
Oma hat grün an der Fußgängerampel, Radfahrer kommt auf der Busspur, hat rot, interessiert ihn nicht, zack. Selbst schon zweimal mitangesehen.Zur Oma und der roten Ampel: Wer hatte da Rot? Wer ging/fuhr wo?
Dieser Spruch ist bezeichnend für die Arroganz, die mich an manchen Radfahrern nervt. Auf der einen Seite rumheulen wie schwach und verletzlich man doch ist, zu anderen aber wie die Axt im Walde :kotz:Es ist eben nichts passiert, außer dass du eventuell 5 Sekunden später dein Ziel erreichst.
100% ack. Nur muß sich das noch bei den Radlern rumsprechen, Autofahrer machen das schon immer instinktiv sopolarlicht schrieb:Wie sagte mein alter Fahrlehrer immer (in den 70ern): "Es gibt kein Straßenverkehrsrecht sondern nur eine Verordnung! Ergo gibt es auch kein Vorfahrtsrecht sondern nur eine Regelung. Wenn der Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit hat, einen Unfall oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer trotz deren Fehlverhaltens zu vermeiden, so hat er diese Möglichkeit gefälligst zu nutzen. Anderenfalls wird er immer eine "Mitschuld" zu tragen haben. Lamentieren Sie also niemals darüber, dass der andere ihnen die Vorfahrt nahm - sehen sie es generös, sie gewährten ihm die Vorfahrt!"
Also Platzbedarf bei einem Fahrrad 6m. Wenn jetzt 2 nebeneinander fahren kommen nochmal 1m Fahrradbreite und 1.5m Mindestabstand (zwischen den Fahrrädern) hinzu, macht 8 Meter 50. Für den Gegenverkehr rechnen wir noch 3 Meter.DerBergschreck schrieb:Behindern können nebeneinanderfahrende Radfahrer ein Auto nur, wenn eine markierte Fahrspur mindestens 6 m breit ist (1 m Abstand zum Fahrbahnrand, 1 m Fahrradbreite, 1.5 m Mindestabstand zum Fahrrad, 2 m PKW-Breite, 0.5 m Sicherheitsabstands zur Mittellinie) und das Auto einen einzelnen Radfahrer ohne Spurwechsel überholen könnte. So breit ist eine Fahrspur aber seltenst. Also muss ein PKW zum überholen eines einzelnen Fahrrades sowieso auf die Gegenfahrbahn (Spurwechsel). Das geht logischerweise nur dann, wenn kein Gegenverkehr kommt.
Ob nun 2 Fahrräder nebeneinander fahren und der PKW, statt beim Überholen nur halb auf die Gegenfahrbahn auszuweichen, ganz auf die Gegenfahrbahn muss, sollte ihn nicht behindern.
&%§$-Gegenwind schrieb:Wenn ich dich da korrigieren darf: Kinder unter 14 Jahren sind qua legis schuldunfähig.
Turner14 schrieb:... und dann darf er beim Einbiegen eh keinen behindern (zum Gaswegnehmen nötigen) ...
Turner14 schrieb:Anmerkung: Ganz auf die Gegenfahrbahn kann man aber nur, wenn da kein Gegenverkehr kommt, mit Gegenverkehr kann man je nach Lage der Dinge aber durchaus zur Hälfte auf die Gegenfahrbahn.
Und was hat nun dieses ordnungswidrige Verhalten eines Radfahrers an einer roten Ampel mit der rechtmäßigen Straßenbenutzung eines anderen Radfahrers zu tun?Turner14 schrieb:Oma hat grün an der Fußgängerampel, Radfahrer kommt auf der Busspur, hat rot, interessiert ihn nicht, zack. Selbst schon zweimal mitangesehen.
Yep, hast recht, hab die Gesetzeswechstaben verbuchselt.cbk schrieb:Da irrst Du. Kinder unter 7 sind qua legis schuldunfähig. Kinder unter 14 können allerdings nicht strafrechtlich belangt werden.
Autofahrer machen das schon immer instinktiv so
whynot schrieb:übrigens mal ne Frage bezüglich Nebeneinanderfahren:
wenn ich auf einer Nebenstraße neben einem anderen Radfahrer herfahre und dabei ein Schwätzchen halte, kommen oftmals von hinten wild gestikulierende und hupende Autofahrer. Wenn sie aber hinter einem Traktor herfahren, der ebenfalls nur mit Tempo 30 unterwegs ist, hupt und gestikuliert keiner.
Wo also ist der Unterschied zwischen den beiden Radfahrern und dem Traktor ? An beiden kommen sie nicht vorbei, wenn auf der Gegenspur Gegenverkehr herrscht, beide fahren mit Tempo 30 und beide nehmen (die beiden Radfahrer zusammengenommen) etwa die gleiche Breite der Fahrbahn ein.
Wie schaut das hier rechtlich aus ?
Das ist mal eine geile Formulierung.&%§$-Gegenwind schrieb:Sorry, es ist nun klar, dass du hier lediglich als mehr oder minder verkappter Autolobbyist auftrittst.
Bloß weil man ständig Unrecht erfährt und sich schon dran gewöhnt hat, weils zehnmal täglich passiert, bleibt's doch Unrecht. Natürlich ist man als Autofahrer (ich auch) genervt, wenn man auf der Bundesstraße fährt und vor einem biegt ein Kleinwagen ein, der die eigene Geschwindigkeit unterschätzt oder von vorneherein ignoriert hat und nicht in die Gänge kommt. Aber eben auch wenn das ein Radfahrer macht. Bloß weil der kein Blech um sich herum hat, hat er doch keine Narrenfreiheit.Allein solche Formulierungen wie "zum Gaswegnehmen nötigen" sprechen Bände. Und wenn du es nun so schlimm findest, "zum Gaswegnehmen" genötigt zu werden, wieso meinst du dann andererseits "Und speziell Rennradfahrer können auf keinen Fall langsamer als 30km/h fahren, deswegen ist ja auch ein Radweg der signifikant von einer Airbus-Landebahn abweicht unzumutbar..."? und "nötigst" damit, um deiner Begrifflichkeit zu folgen, pauschal, permanent und von vorneherein eine ganze Gruppe von Menschen?
Nein, da mißverstehst Du mich. Ich unterstelle dieses Verhalten einigen Radfahrern, und es wurden auch schon hier im Forum solche Meinungen geäußert, so abwegig ist es wohl nicht. Das knappe Überholen ist in vielen Fällen schlechterdings unvermeidbar, wenn man keine Vollbremsung mit dem entsprechenden Auffahrunfall des Hintermannes machen will, und in solchen Fällen hat es der Radfahrer sich selbst zuzuschreiben, daß er knapp überholt wird. Auf der anderen Seite muß jeder, der am Straßenverkehr teilnehmen will, sein Fahrzeug beherrschen. Solang also der Radfahrer beim Überholtwerden nicht berührt wird, hat er einen Sturz auf die eigene Kappe zu nehmen, weil er sein Rad nicht unter Kontrolle hat. Das sage ich übrigens nicht nur Radlern, sondern auch Autofahrern. Da kommt so ein Depp quer auf der Autobahn, es rauscht einer rein und die ganze Strecke ist für Stunden gesperrt. Bloß weil er seinen Wagen nicht im Griff hat... das ist noch viel lästiger als ein armer kleiner Rennradler auf der LandstraßeAuch der gegenüber anderen geäußerte Vorwurf der Arroganz geht nach hinten los, wenn man Sprüche bringt wie "Naja, Radfahrer sind wohl eher der Meinung. Weil ja losfahren so anstrengend ist, bremst man lieber erst gar nicht." Ich will ja gar nicht bestreiten, dass es diese Spezies auch gibt - in der Tat kann ich immer nur wieder den Kopf schütteln, wenn ich solchen Krassnitzkis begegne - aber du unterstellst diese Verhalten hier pauschal allen Radfahrern, während du andererseits knappes Überholen als offensichtlich legitim empfindest.
Soviel weniger Platz braucht ein Fahrrad auch nicht, hatten wir doch oben: 3,5 Meter breit und zwei Meter lang (exkl. Sicherheitsabstand) sind auch fast 8 Quadratmeter...Wenn es dich so fürchterlich nervt, andauernd von in deinen Augen unbotmäßigen anderen Verkehrsteilnehmern aufgehalten zu werden, wende dich doch lieber an deine autofahrenden Kollegen: Allein die Lebenszeit, die du sinnloserweise an einem Tag im Stop-and-Go an der Ampel verplemperst, weil mal wieder jeder alleine 8 m² Platz beansprucht, langt dicke für 100 Überholvorgänge auf der Landstraße.
Vielleicht sollten manche Radler einwenig auf "ich-bin-der-Schwächere" programmieren... was nutzt's schließlich nachher nach dem Buchstaben des Gesetzes im recht zu sein ? Der schuldige Autofahrer kriegt seine Strafe und ist nachher wieder lustig, man selber ist aber für immer tot.whynot schrieb:In Deutschland habe ich oftmals den Eindruck, daß ein Autofahrer mit dem Zuschlagen der Fahrertür gleichzeitig das Hirn abschaltet und auf "ich-bin-der-Stärkere" programmiert.
100% ack. Was einen wirklich ärgert ist nur das eine Prozent (von Autofahrern und Radlern), das scheinbar bewußt versucht einem möglichst arg auf den Sack zu gehen. Mit den allermeisten versteht man sich wunderbar...Hier würde gegenseitige Rücksichtnahme wohl viel Abhilfe schaffen. Sowohl Radfahrer als auch Autofahrer machen Fehler. Darauf sollten beide vorbereitet sein...