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Warum hält sich eigentlich niemand an Verkehrsregeln?

hmpf - vielleicht sollte ich mit meinem Lieblingsgruß demnächst zurückhaltender agieren, wenn ich nicht sehe, was es für ein Auto ist :D

ansonsten halte ich mich an Verkehrsregeln, aber manche Verkehrsteilnehmer betteln förmlich um eine derartige Geste.
 
Hi
hier geht es ja heiß her und der Thread zeigt einige gegensätzliche Meinungen.
Nun, hier ist meine:
Bei Millionen von Verkehrsteilnehmern auf den Straßen kann es nicht sein, daß sich jeder die verbindlichen Regeln so zurechtinterpretiert bzw. diese ignoriert, wie es ihm paßt.
So wie ich mit dem Auto mitten in der Nacht vor einer dämlich auf Rot schaltenden Ampel ohne Quer- oder Fußgängerverkehr stehen bleibe und brav warte, bis es wieder grün wird, so wart ich auch mit dem Rad.
Rote Ampeln sind zu respektieren, immer und überall, was der Gesetzgeber mit dem angedrohten Führerscheinentzug vor wenigen Jahren nochmals unterstrichen hat.

Niemand hat immer und überall den totalen Überblick über das Geschehen, und wenn z.B. ein Autofahrer vom Fahrbahnrand losfährt, weil er ebenfalls die Ampelregelung kennt und weiß, daß jetzt nix kommen darf, liegt man drunter.

Und wenn ich als regelkonformer Autofahrer nen rotlichignorierenden Radler über den Haufen fahre, hab ich zu den Schuldgefühlen auch noch die mindestens 20% Gefährdungshaftung, da ich es wage, Auto zu fahren.
Herzlichen Dank auch, mein Schuldgefühl wird sich in engen Grenzen halten.

Und nein, ich fahre nicht auf schlechten Radwegen und bin der Obrigkeit nicht sklavisch ergeben, aber Rote Ampeln sind ein ganz anderes Kaliber.
 
Ich denke, man sollte bei den Verkehrsregeln nicht über die (sicher wichtige) Form den Inhalt vergessen.

Pfeffer und Salz
noch nie beim rote Ampeln überfahren dumm aufgefallen
 
pepper.salt schrieb:
noch nie beim rote Ampeln überfahren dumm aufgefallen

Da haben wir es doch mal wieder... Du hörst dich genauso an, wie meine Omi, die gar nicht verstehen konnte, daß sie von einem Motorradfahrer eine Rechnung bekam. Ihr Fiffi war halt mal wieder nicht angeleint über die Straße gerannt, der Motorradfahrer hat versucht auszuweichen und hat sich dabei auf die Nase gelegt.

--> Seitdem weiß ich: Wenn mir so eine Fußhupe vor's Rad rennt, halt ich drauf... da sind die Folgen für mich nicht so drastisch.

Wieder On-topic: Ich finde es halt total daneben, wenn hier von uns Radfahrern eingefordert wird, daß sich alle nach uns richten sollen und gefälligst auch Regeln bis auf's Letzte einzuhalten haben, wir uns dann aber selber aufführen wie der letzte Henker.

Mit welchem Recht forderst Du, daß dich jemand gefälligst mit 1,5m Seitenabstand und nicht hupend und auch nicht mit 100 km/h Überschußtempo überholt, wenn Du selber mit Vorsatz über eine rote Ampel fährst?
 
cbk schrieb:
Aber du mußt mir mal erklären, seit wann es eine Straftat ist, wenn ich mit 1,4m Abstand überhole?
Oder war das andersrum gemeint und das mit der roten Ampel ist die Straftat?


Wenn man z.B. nachts eine rote Ampel überfährt ist es sehr schwer dabei eine Straftat zu begehen.

Wenn man jemanden dicht überholt ist es viel leichter eine Straftat zu begehen (z.B. Nötigung).
 
Praetur schrieb:
Wenn man z.B. nachts eine rote Ampel überfährt ist es sehr schwer dabei eine Straftat zu begehen.

Wenn man jemanden dicht überholt ist es viel leichter eine Straftat zu begehen (z.B. Nötigung).


Wenn man mutwillig eine rote Ampel überfährt ist das eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat. §315 StGB
 
Nochaml, es gibt außer der Form (Regeln (z.B. der in unserer Verkehrsdichte i.d.R absulut berechtigten StVO)) auch noch ... den Inhalt, der den vernünftigen Menschenverstand, das Gebot auf Verhältnißmäßigkeit, ... mit einschließt

Pfeffer und Salz
wenn ich schreibe, daß ich beim AmpelRotÜberfahren noch nie dumm aufgefallen bin, meine ich damit wirklich, daß ich dabei noch nie dumm aufgefallen bin, im Gegensatz zu manchem Paragraphenreiter.
 
cbk schrieb:
Wenn man mutwillig eine rote Ampel überfährt ist das eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat. §315 StGB


§ 315 StGB I:

"...und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

Es kommt also auf die Gefährdung an
 
pepper.salt schrieb:
Nochaml, es gibt außer der Form (Regeln (z.B. der in unserer Verkehrsdichte i.d.R absulut berechtigten StVO)) auch noch ... den Inhalt, der den vernünftigen Menschenverstand, das Gebot auf Verhältnißmäßigkeit, ... mit einschließt


Nein, dass stimmt nicht!

Wo soll das stehen?;)
 
mein lieber Herrgesangsverein, einige schaffen es ja immer noch nicht zwischen einer läppischen Ordungswidrigkeit und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu differenzieren.



Übrigens zu der Forderung, doch bitteschön alle Verkehrsregeln strikt einzuhalten: wenn ich das täte ... nene dies Fass mach ich lieber nicht auf, und geh trainieren.


Also dann ...
 
cbk schrieb:
Wenn man mutwillig eine rote Ampel überfährt ist das eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat. §315 StGB

Ja, Anfangs hatte ich es an Ampeln (vor allem bei denen mit "Notausgang") auch nicht soooo genau genommen. Inzwischen gebe ich allerdings meinem "komischen Gefühl" wg. Regelverletzung nach und halte eben an. Andererseits halte ich es beim Radfahren wie beim Autofahren. Man muss nicht alles soooo ernst nehmen und wenn sich in übersichtlichen Situationen alle Beteiligten einig sind, geht's oft einfach und schneller, wenn nicht alle Regeln sklavisch befolgt werden (wie gesagt, bei roten Ampeln, Zebrastreifen, Schulen und wenn ich die Situation eben nicht wirklich überblicke, halte ich mich zurück bzw. an die Regeln, weil der Schaden einfach zu groß wäre, würde ich mich mal vertun).

Auch beim oben zitierten Radweg hab' ich's in letzter Zeit wieder einige Male probiert. Habe aber immer noch die selben schlechten Erfahrungen gemacht. Entweder ist der Belag *sche*** oder es sind dann doch hinter der Kurve alle möglichen anderen Zeitgenossen unterwegs, also fahre ich eben wieder auf der Straße und hoffe auf die Toleranz der Autofahrer. :o

Aber auch als Autofahrer stelle ich immer wieder einen Rückfall in die alter "Belehrermentalität" fest. Als ich letztens mit dem Auto an einer sehr übersichtlichen Stelle einige Autos überholt hatte und hinter einem LKW (ohne den Hintermann zu behindern) einscherte, hat mich der dann einige Male angehupt, so nach dem Motto - "du sollst nicht überholen". Er kann ja seine Meinung haben und von mir aus auch kundtun, nur der nächste Schritt ist dann meiner Erfahrung nach die Nötigung des anderen, der sich nicht belehren lassen will und das geht mir dann doch zu weit. Nur weil man selbst nicht kann oder will, muss man andere noch nicht in etwas reinzwingen.

Dass das auch anders geht kann ich regelmäßig in Frankreich feststellen. Sowohl Auto- als auch Radfahren macht dort mehr Spaß. Einfach weil alle Verkehrsteilnehmer mehr mitdenken und nach dem Motto "leben und leben lassen" verfahren. Also, manchmal an die Regeln halten und manchmal eben nicht, dass muss wohl jeder selbst entscheiden und _verantworten_.

Meine zwei Cent.... :dope:
 
Praetur schrieb:
§ 315 StGB I:

"...und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

Es kommt also auf die Gefährdung an

Dann solltest du mal weiterlesen. Ich Empfehle Absatz 2: "Der Versuch ist bereits strafbar." Es interessiert also nicht, ob da dann etwas passiert oder nicht, sondern ob du so handelst."
 
2 fallbeispele aus dem leben...(es ist wirklich so passiert...):

1:
an einer ampelkreuzung stehen vor mir zwei autos und hinter mir 5 oder sechs....ich bin ebenfalls mit dem auto unterwegs (asche auf mein haupt)...die ampel ist rot und ein zuvor von mir und den anderen autofahrern auf der straße überholter RR fahrer fährt nun auf dem gehweg rechts von uns und überholt die wartenden autos mit nicht unbedingt verminderten tempo...die ampel wird grün und ich bin der erste der autofahrer der rechts abbiegen will, weiß aber ja, dass da der radfahrer kommt, muss also anhalten und ihn durchlassen, weil die fußgängerampel ebenfalls grün ist....

ich habe mich nicht über denn RR fahrer beschwert, obwohl ich das recht dazu gehabt hätte, außerdem hätten sich die anderen autofahrer noch an den RR fahrer errinnern können oder haben sie in bereits vergessen...? da ich selber radfahrer bin, weiß ich um die unterschlagung des schulterblicks der autofahrer beim abbiegen....

2:
stark befahrene straße durch eine 30er zone und ich fahr da mit 30-35 sachen lang (während der kuriertätigkeit, ergo mitm bike)...da meinen doch wirklich die autofahrer, dass sie einen noch überholen müssen, und dadurch sich und andere verkehrsteilnehmer gefährden (mich und die entgegenkommenden fahrzeuge...), wobei es doch gar nicht erlaubt ist zu überholen...dies ist nämlich erst bei einer geschindigkeitsdifferenz von +20 km/h erlaubt (wenn ein auto mit 90 auf der landstraße fährt darf ich es nicht überholen, da die höchstgeschwindigkeit außerorts auf landstraßen bei 100 km/h liegt...)
ihr versteht was ich meine...:confused: :confused: :confused:

sie überholen nur aus frust darüber, dass ein radfahrer schneller ist als sie, und deswegen nehmen sie diese gefährdung in kauf....!?!?:confused:

wir werden als radfahrer immer noch nicht von allen verkehrsteilnehmern als gleichwertige verkehrsteilnehmer angesehen und das ärgert mich...:kotz:
 
Tobe218 schrieb:
...wobei es doch gar nicht erlaubt ist zu überholen...dies ist nämlich erst bei einer geschindigkeitsdifferenz von +20 km/h erlaubt (wenn ein auto mit 90 auf der landstraße fährt darf ich es nicht überholen, da die höchstgeschwindigkeit außerorts auf landstraßen bei 100 km/h liegt...)
Daß ist mir ja völlig neu, wo finde ich einen Beleg für die Richtigkeit dieser "Verkehrsregel"?
 
Tobe218 schrieb:
2 fallbeispele aus dem leben...(es ist wirklich so passiert...):

1:
an einer ampelkreuzung stehen vor mir zwei autos und hinter mir 5 oder sechs....ich bin ebenfalls mit dem auto unterwegs (asche auf mein haupt)...die ampel ist rot und ein zuvor von mir und den anderen autofahrern auf der straße überholter RR fahrer fährt nun auf dem gehweg rechts von uns und überholt die wartenden autos mit nicht unbedingt verminderten tempo...die ampel wird grün und ich bin der erste der autofahrer der rechts abbiegen will, weiß aber ja, dass da der radfahrer kommt, muss also anhalten und ihn durchlassen, weil die fußgängerampel ebenfalls grün ist....

ich habe mich nicht über denn RR fahrer beschwert, obwohl ich das recht dazu gehabt hätte, außerdem hätten sich die anderen autofahrer noch an den RR fahrer errinnern können oder haben sie in bereits vergessen...? da ich selber radfahrer bin, weiß ich um die unterschlagung des schulterblicks der autofahrer beim abbiegen....

Der Radfahrer hätte dich auch rechts von dir auf der Straße überholen dürfen während du an der Ampel standest. Von daher...

Von dieser Regel mache ich aber kaum gebrauch, weil ich sie bescheuert finde. Dann müssen mich die Autofahrer ja wieder überholen und dasd nervt mich und die anderen auch.
 
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