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pepper.salt schrieb:noch nie beim rote Ampeln überfahren dumm aufgefallen
cbk schrieb:Mit welchem Recht forderst Du, daß dich jemand gefälligst mit 1,5m Seitenabstand und nicht hupend und auch nicht mit 100 km/h Überschußtempo überholt, wenn Du selber mit Vorsatz über eine rote Ampel fährst?
Praetur schrieb:Ordnungswidrigkeit vs. Straftat?
cbk schrieb:Aber du mußt mir mal erklären, seit wann es eine Straftat ist, wenn ich mit 1,4m Abstand überhole?
Oder war das andersrum gemeint und das mit der roten Ampel ist die Straftat?
Praetur schrieb:Wenn man z.B. nachts eine rote Ampel überfährt ist es sehr schwer dabei eine Straftat zu begehen.
Wenn man jemanden dicht überholt ist es viel leichter eine Straftat zu begehen (z.B. Nötigung).
cbk schrieb:Wenn man mutwillig eine rote Ampel überfährt ist das eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat. §315 StGB
pepper.salt schrieb:Nochaml, es gibt außer der Form (Regeln (z.B. der in unserer Verkehrsdichte i.d.R absulut berechtigten StVO)) auch noch ... den Inhalt, der den vernünftigen Menschenverstand, das Gebot auf Verhältnißmäßigkeit, ... mit einschließt
cbk schrieb:Wenn man mutwillig eine rote Ampel überfährt ist das eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat. §315 StGB
Praetur schrieb:§ 315 StGB I:
"...und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."
Es kommt also auf die Gefährdung an
cbk schrieb:Dann solltest du mal weiterlesen. Ich Empfehle Absatz 2: "Der Versuch ist bereits strafbar." Es interessiert also nicht, ob da dann etwas passiert oder nicht, sondern ob du so handelst."
Daß ist mir ja völlig neu, wo finde ich einen Beleg für die Richtigkeit dieser "Verkehrsregel"?Tobe218 schrieb:...wobei es doch gar nicht erlaubt ist zu überholen...dies ist nämlich erst bei einer geschindigkeitsdifferenz von +20 km/h erlaubt (wenn ein auto mit 90 auf der landstraße fährt darf ich es nicht überholen, da die höchstgeschwindigkeit außerorts auf landstraßen bei 100 km/h liegt...)
Tobe218 schrieb:2 fallbeispele aus dem leben...(es ist wirklich so passiert...):
1:
an einer ampelkreuzung stehen vor mir zwei autos und hinter mir 5 oder sechs....ich bin ebenfalls mit dem auto unterwegs (asche auf mein haupt)...die ampel ist rot und ein zuvor von mir und den anderen autofahrern auf der straße überholter RR fahrer fährt nun auf dem gehweg rechts von uns und überholt die wartenden autos mit nicht unbedingt verminderten tempo...die ampel wird grün und ich bin der erste der autofahrer der rechts abbiegen will, weiß aber ja, dass da der radfahrer kommt, muss also anhalten und ihn durchlassen, weil die fußgängerampel ebenfalls grün ist....
ich habe mich nicht über denn RR fahrer beschwert, obwohl ich das recht dazu gehabt hätte, außerdem hätten sich die anderen autofahrer noch an den RR fahrer errinnern können oder haben sie in bereits vergessen...? da ich selber radfahrer bin, weiß ich um die unterschlagung des schulterblicks der autofahrer beim abbiegen....