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Warum hält sich eigentlich niemand an Verkehrsregeln?

Turner14 schrieb:
@Gegenwind:
Naja, es geht um Fortbewegungsmittel, also um Mittel mit denen man von A nach B kommt (nur dafür sind die Straßen da), und hier ist nur die km-Leistung interessant. Warum sollte das Unfug sein ?
Ok, damit stellen wir dann das RR fahren ein. Denn wir kommen ja zu fast 100% von A nach A und das auch noch grundlos :-)

@Turner14: Ich bin nun oft doch positiv überrascht von deinen Posts.
 
kuota schrieb:
Turner14 schrieb:
@Gegenwind:
Naja, es geht um Fortbewegungsmittel, also um Mittel mit denen man von A nach B kommt (nur dafür sind die Straßen da), und hier ist nur die km-Leistung interessant. Warum sollte das Unfug sein ?
Ok, damit stellen wir dann das RR fahren ein. Denn wir kommen ja zu fast 100% von A nach A und das auch noch grundlos :-)

@Turner14: Ich bin nun oft doch positiv überrascht von deinen Posts.
Nicht, dass hier Missverständnisse entstehen: In obigem Zitat ist zwar Gegenwind drin, die spezielle Fortbewegungsmitteltheorie entfloss jedoch der Feder von Turner14. Ich bestätige hiermit ausdrücklich, die diesbezügliche von Turner 14 geäußerte Theorie über Straßen und deren ausschließliche Zweckbestimmung für kompletten Blödsinn zu halten - wie im übrigen nahezu alle von Turner14 in diesem Thread gemachten Aussagen :D
 
So, jetzt will ich dazu auch mal was sagen. Hier wird nun ja nun auf Radfahrer eingprügelt, die sich nicht an Verkehrsregeln halten. Allerdings betrachtet niemand die Verhältnismäßigkeit: Es ist etwas anderes, wenn ein Radfahrer mittags an einer Hauptverkehrsstraße eine rote Ampel ignoriert oder abends um 11, wenn er an einer roten Ampel steht, welche ohne Autofahrer, die über die hinter ihm liegenden Indukationsschleifen fahren, auch rot bleibt. Soviel dazu...

Aber insbesondere zu den Radwegen:
Ich weiß wirklich nicht, warum Radwege gebaut werden, aber deren Grund ist ganz sicher nicht, daß Radfahrer schneller und sicherer vorankommen.
Gerade wenn man ein wenig flott unterwegs sein möchte, ist das Benutzen von Radwegen (insbesondere mit dem Rennrad) eine absolute Zumutung. An (fast) jeder Querstraße muß man über mindstens 3cm hohe Kanten fahren, man wird von Fußgängern behindert, Geisterradler machen einem das Leben schwer (wobei man denen gar nicht mal übel nehmen kann, das sie auf der falschen Seite fahren, so bescheuert wie das oft geregelt ist), undundund.

Da begehe ich manchmal sehr gerne die Ordnungswidrigkeit und benutze trotz eines vorhanden Radwegs die Straße. Das gibt aber keinem Autofahrer das Recht, durch Hupen, Schneiden o.ä. deutlich anzuzeigen, daß man den Radweg benutzen soll.
Folgendes ist mir am vergangenen Sonntag passiert. Da bin ich auf der Straße gefahren, weil der "Radweg" (eigentlich hat es den Namen nicht verdient, und ich weiß gar nicht mal, ob der als Radweg ausgeschildert ist, woran sich ja die Benutzungspflicht anschließt (Fürstenrieder Str., München)) aufgrund einer Baustelle nicht benutzbar war. Da direkt nach der Baustelle keine zumutbare Möglichkeit bestand, wieder auf den Radweg aufzufahren, habe ich mich sogar gefreut, denn das ist ja ein guter Grund, weiter die Straße zu befahren (völlig rechtens, nebenbei).
Dennoch hat ein Herr, Mitte 40, in einem X5, wild zu hupen und gestikulieren angefangen, als er hinter mir gefahren ist. Die nächste Ampel war rot, also habe ich mich neben ihn gestellt und ihn darauf angesprochen. Ich habe ihn auf die Baustelle hingewiesen und ihm gesagt, daß ich sein Verhalten absolut unangemessen finde, aber er hat nur gesagt "Wofür bauen wir denn Radwege, wenn sie niemand benutzt?". Er hat noch gesagt, daß er auch Fahrrad fahre, aber besonders viel kann es nicht sein, denn ich behaupte, jeder, der regelmäßig Fahrrad fährt (und das Fahrrad als Transportmittel benutzt, z.B. auf dem Weg zur Arbeit), versteht die Probleme der Radfahrer auf den leider viel zu oft schlechten Radwegen.

Nebenbei (vielleicht kann einer der juristisch vorgebildeten das bestätigen) ist das Nicht-Benutzen eines Radwegs eine einfache Ordnungswidrigkeit, während das Hupen - wie von mir geschildert - den Straftatbestand der Nötigung erfüllt und bei entsprechender Ahndung Punkte in Flensburg nach sich zieht (oder?).

Unter dem Gesichtspunkt, daß es belastbare wissenschaftliche Studien gibt, welche belegen, daß Radfahren auf Radwegen deutlich gefährlicher ist als auf der Straße, bin ich uneingeschränkt für eine Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht und somit die faktische Aufwertung eines Radfahreres zum vollwertigen Verkehrsteilnehmer (was gegenwärtig nur theoretisch der Fall ist). Wenn man dennoch der Meinung ist, Radwege bauen zu müssen, dann bitte richtig: Ausreichende Breite, damit ein Überholen langsamer Radfahrer problemlos möglich ist, keine Kanten, ausreichende Abgrenzung von Bushaltestellen usw.
Wenn diese Punkte nämlich gegeben sind, werden die Radfahrer die Radwege freiwillig benutzen, ganz ohne Regeln.

Gruß,
Christian
 
cbk schrieb:
damit keiner da auf der Autobahn ewig große Lücken aufreißen läßt.

genau das Gegenteil ist der Fall, es wird viel zu wenig Abstand gehalten, dadurch wird es erschwert einzuscheren und es wird unnötig gebremst

ich finde nicht die Regeln schlecht bei uns aber die Autofahrer versuchen ständig andere zu erziehen was zu viel aggressionen beiträgt auf beiden Seiten
 
Sooo, jetzt habe ich mir von Anfang an fast alles durchgelesen und zum Schluss ging mir etwas die Puste aus (war ja auch etwas OT).

Als eine der wirklich sinnvollen Eingaben habe ich das empfunden:

kmbbf schrieb:
Aber ich wünschte mir schon so manche Sonderregel für Radfahrer. Z.B. so ne Art Grüner-Pfeil-Regel für Radfahrer. Denn ich halte es für Blödsinn an einer Ampel anzuhalten und zu warten, wenn ich nur rechts abbiegen will und alles frei ist. Dann fahre ich auch immer durch. Wenn ich gut drauf bin über den Gehweg, wenn ich keinen Bock habe ohne Gehweg.

Genauso doof ist die Radweg-Benutzungspflicht. Aber das wird ja an anderen Stellen schon genug diskutiert.

Klar ist: Regeln und Gesetze sind einzuhalten, so gut es irgendwie möglich ist. Klar ist aber auch, dass Regeln und Gesetze, sowie natürlich Beschilderungen und Wege, von Menschen erlassen bzw. angelegt werden. Und da Menschen fehlerhaft sind, ist es durchaus ok, einiges, wenn nicht gar etliches in Frage zu stellen.

Keine Frage stellt sich m.M.n. in Dingen, die die direkte Verkehrssicherheit betreffen. Dazu gehören Dichtüberholen, nicht angepasste Geschwindigkeit, zu dichtes auffahren, generells Rücksichtslosigkeit, unzureichend verkehrstaugliches Fahrzeug u.ä.

Und hier gibt es noch enorm viel zu tun!!!

Schön wäre es ja - bei aller Tragik - wenn sich die absoluten Hirnis selbst gemäß natürlicher Auslese selektieren würden. Aber leider nehmen sie dabei allzuoft noch völlig Unschuldige mit! Wir können hier also nicht tatenlos zusehen!

In unserer Initiative Cycleride sind sicher auch nicht nur Engel, aber es kristallisiert sich eine gewisse Denkweise heraus, die bei uns allen ähnlich ist: Gesetze und Gebote sind dazu da, befolgt zu werden, umso mehr, je wichtiger deren Einhaltung ist. Sind Gesetze oder Gebote (z.B. Verkehrszeichen) dagegen unsinnig, schikanös oder gar gefährlich, liegt es an uns (den Mitbürgern), dagegen aktiv vorzugehen. Sind gewisse Neigungen zur Gefährdung zu erkennen, muss diese entschärft werden. Das kann auch ein Drängelgitter sein, das eigentlich zur Verkehrssicherung eingerichtet wurde. Genauso ein Radwegsschild oder ein Temposchild. Ist irgendeine Forderung zu krass, wird sie nicht eingehalten - irgendwann von keinem Verkehrsteilnehmer mehr. Das bringt aber wiederum diejenigen in Gefahr, die sich in der betreffenden Örtlichkeit nicht auskennen.

Z.B. gibt es bei uns viele Straßen, auf denen 100 gefahren werden darf (z.B. Kohlberg - Grafenberg). Derjenige, der das aber macht, kommt niemals ans Ziel, garantiert! Andererseits gibt es Straßen, die absolut "schnell fahrbahr" sind, bei denen aber unergründlicherweise Tempo 60 vorgeschrieben ist. Kein Wunder, hält sich daran niemand.

Und über Radwege sage ich nur so viel: Meiner Schätzung nach taugen 80% aller Radwege nicht zum sicheren Radfahren und die Straße ist an diesen Stellen sicherer, v.a. innerorts. Versuchen wir, die Radwegsschilder wegzubekommen, stellt sich schnell heraus, dass sämtliche Beamte eigentlich nur darauf aus sind, möglichst den motorisierten Verkehr ungehindert fließen zu lassen unter dem Vorwand der Radverkehrssicherheit! Also ist eine Ignoranz hier absolut angebracht!!

Es gibt bei Rotlichtverstößen aber kaum ein Argument, bis auf jenes, dass nachts um drei in Hintertupfinghausen nicht unbedingt eine Rote Ampel mitten auf der Hauptstraße stehen muss. In so einem Fall gehe ich zum Bürgermeister und fordere Blinksignal ab sagen wir 21 Uhr. Es muss also verhältnismäßig sein!!

Wäre es aber aus irgendeinem Grunde sicherer, rote Ampeln zu ignorieren, sollte das Gesetz schleunigst geändert werden! Das ist aber nicht der Fall und ich finde, dass man sich so gut es geht an Rotlichtsignale halten sollte! Will ich als Fußgänger nicht warten, weil weit und breit niemand ist, sprinte ich deutlich vor oder hinter der Ampel drüber, niemals aber bei Rot! Nicht zu vergessen ist ja, dass Beobachter auch unsichtbar sein können, z.B. ein kleiner Junge, der das Verkehrsgeschehen aus dem 7. Stock eines Hochhauses beobachtet! Wenn es denn unbedingt sein muss, empfehle ich Radfahrern, statt bei Rot z.B. eine ungefährliche Fußgängerampel zu überqueren, kurz (und ebenfalls verbotenerweise) auf dem Fußweg zu fahren (natürlich gefährdungsfrei!) und dann gleich wieder zurück auf die Straße. Nachmachen tue ich das aber nicht, denn auch ich bin der Meinung, dass man die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gegen sich aufbringen muss! Das rächt sich irgendwann und bald müssen wir alle unter höchster Strafandrohung auf Radwege!

Kein Pardon kenne ich mit rücksichtslosen Autofahrern und Motofahrern, die denken, "der hält sich nicht an die Verkehrsregeln - dem zeige ich es jetzt mal!". Es geht um die Sicherheit! Generell !!

Ich habe übrigens ein schnelles und (sinnvoll) getuntes Auto und ein starkes Moto obendrein! Trotzdem hängt mir ständig ein egoistischer Hirsch hintendrin - weil ich angepasst fahre!
.
 
fuchse schrieb:
... und ich weiß gar nicht mal, ob der als Radweg ausgeschildert ist, woran sich ja die Benutzungspflicht anschließt (Fürstenrieder Str., München ...)
Ist er. Aber auf der Fürstenrieder Straße findet jeder alle Vorurteile bestätigt: Fußgänger, Autofahrer, Radler. Da kann sich Hasspotential aufstauen: Min. 3 Fahrspuren für die Autos, allerdings teil- und zeitweise eine Taxi-/Busspur; Radweg 1,5 m wird illegal (zumindest zu meiner Zeit) in beiden Richtungen benutzt, da das Überqueren von 6 Fahrspuren mühsam ist; häufiges Ausweichen (Geisterradler, parkende Autos, Auf-den-Bus-Warter) auf Fußweg; zum Ausgleich erklären Mammis ihre Kinderwagen zum Fahrrad, das sie aber schieben. Der übliche Großstadtwahnsinn. Manchmal habe ich bedauert, dass ich so schnell reagiert habe, wenn wiedermal einer bei Rot über die Aindorferstraße gebrettert ist.
 
Grüner Pfeil mag ok sein. Aber der schließt ein "Halt! Vorfahrt geachten!" ein. Und allen ber Rot rechts abbiegenden Radfahrern sei empfohlen, Handzeichen zu geben. Es ist für den Querverkehr nämlich gar nicht witzig, wenn ein Radler scheinbar bei Rot in die Kreuzung brettert.
Überhaupt scheinen 90 % der Radfahrer von einer seltsamen Lähmung des rechten Armes befallen zu sein. Kein Wunder, dass man oft von verärgerten Autofahrern geschnitten wird.
 
fuchse schrieb:
Nebenbei (vielleicht kann einer der juristisch vorgebildeten das bestätigen) ist das Nicht-Benutzen eines Radwegs eine einfache Ordnungswidrigkeit, während das Hupen - wie von mir geschildert - den Straftatbestand der Nötigung erfüllt und bei entsprechender Ahndung Punkte in Flensburg nach sich zieht (oder?).

Tjao... über Nötigung könnte man zumindest nachdenken. Kommt halt darauf an, ob man das mit der Hupe bedacht werden als Drohung mit einem empfindlichen Übel ansieht. Würde man sich vermutlich drüber streiten, aber wenn einer 5 Minuten mit Hupe hinter dir her fährt, ist das denke ich zu bejahen. Dann allerdings blüht demjenigen (so man es denn Beweisen kann) mehr als ein paar Punkte ;)

Ansonsten ist Hupen erstmal auch "nur" eine OWi.. Und beim Überholen auf Landstraßen darf man ja eh hupen... .
 
HGS schrieb:
Ist er. Aber auf der Fürstenrieder Straße findet jeder alle Vorurteile bestätigt: Fußgänger, Autofahrer, Radler. Da kann sich Hasspotential aufstauen: Min. 3 Fahrspuren für die Autos, allerdings teil- und zeitweise eine Taxi-/Busspur; Radweg 1,5 m wird illegal (zumindest zu meiner Zeit) in beiden Richtungen benutzt, da das Überqueren von 6 Fahrspuren mühsam ist; häufiges Ausweichen (Geisterradler, parkende Autos, Auf-den-Bus-Warter) auf Fußweg; zum Ausgleich erklären Mammis ihre Kinderwagen zum Fahrrad, das sie aber schieben. Der übliche Großstadtwahnsinn. Manchmal habe ich bedauert, dass ich so schnell reagiert habe, wenn wiedermal einer bei Rot über die Aindorferstraße gebrettert ist.
Hast Du solche Storys schon einmal in Deiner Lokalzeitung auf der Leserbriefseite erzählt? Passende Themen, z.B. Fahrradunfälle, gibt es hier ja ständig, oder?

Es ist wichtig, dass die Leute endlich mal mitbekommen, was sie da für einen Mist bauen!!
.
 
Turner14 schrieb:
Das knappe Überholen ist in vielen Fällen schlechterdings unvermeidbar, wenn man keine Vollbremsung mit dem entsprechenden Auffahrunfall des Hintermannes machen will, und in solchen Fällen hat es der Radfahrer sich selbst zuzuschreiben, daß er knapp überholt wird.
]

Ah ja, keine Ahnung von der StVO aber einen auf Dicken machen.

Wenn das bei dir in "vielen Fällen" vorkommt, solltest Du mal daran denken freiwillig den Führerschein abzugeben, da Du ein massives Problem mit dem Sichtfahrgebot zu haben scheinst und eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellst.

Turner14 schrieb:
Auf der anderen Seite muß jeder, der am Straßenverkehr teilnehmen will, sein Fahrzeug beherrschen. Solang also der Radfahrer beim Überholtwerden nicht berührt wird, hat er einen Sturz auf die eigene Kappe zu nehmen, weil er sein Rad nicht unter Kontrolle hat.

Ich kommentier das mal besser nicht....
 
... manchmal ist es besser, sich nicht an die Regeln zu halten und lieber an die eigene Gesundheit zu denken.
Dummerweise mal wieder am Samstag einen Radweg auf der RTF genutzt, in der Kurve am Ausgang eine dicke Lage nasses Maisstroh von einem freundlichen Bauern, der den Radweg als Müllhalde benutzt hat, ein kurzer Schrei und ich lag flach. Rad ramponiert, ich auch :( und wieder ein Grund, unbekannte Radwege in Zukunft zu meiden.

Lieber 15 € Ordnungsstrafe als die blauen Flecke, Abschürfungen und Schmerzen, nicht zu reden vom Rad. Gott sei Dank kamen die Mitfahrer noch vorbei, ansonsten wäre es noch übler ausgegangen.
Und die Salben und Verbände sind auch nicht billiger als die 15 €.

Regeln sind gut, ersetzten aber nicht immer den gesunden Menschenverstand und die eigene Beurteilung der Lage.

Viele Grüße
tester
 
Dummerweise mal wieder am Samstag einen Radweg auf der RTF genutzt, in der Kurve am Ausgang eine dicke Lage nasses Maisstroh von einem freundlichen Bauern, der den Radweg als Müllhalde benutzt hat

Gerade im Herbst (Erntezeit) ist das leider keine Seltenheit. Heute musste ich sogar 400 m weit durch Gülle fahren (2-4 cm dick auf dem komplette Weg verstreut) fahren. Dem Stinke-Bauer habe ich aber meine Meinung gesagt.
 
yama schrieb:
]
Ah ja, keine Ahnung von der StVO aber einen auf Dicken machen.

Wenn das bei dir in "vielen Fällen" vorkommt, solltest Du mal daran denken freiwillig den Führerschein abzugeben, da Du ein massives Problem mit dem Sichtfahrgebot zu haben scheinst und eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellst.
Was hat das mit Sichtfahrgebot zu tun, wenn ein Radfahrer einem die Vorfahrt nimmt ? Man fährt auf Sicht auf freier Vorfahrtsstraße, von rechts biegt direkt vor einem ein Radler ein, weil er meint, er wäre ja so schmal und man könne ja problemlos vorbei... und dabei den Gegenverkehr oder die Verkehrsinsel völlig ignoriert.
Es ist doch nur gefordert, daß man in dem zu übersehenden Bereich anhalten kann (der kann lange sein), und nicht, wenn plötzlich 10m vor einem Hindernis vom Himmel fällt. (§3 Abs 1 STVO "Er (der Fahrzeugführer, T14) darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.")

Nebenbei ist auch §5 Abs 6 STVO einschlägig für Radfahrer:
STVO schrieb:
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Dann gilt für alle Straßen unter mindestens 9m Breite (s.o.), daß müßten die Radfahrer (da sie nicht überholt werden dürfen) regelmäßig (sowie mehr als ein Fahrzeug unmittelbar folgt) anhalten müssen, um diese Fahrzeuge vorbeizulassen. Nenn mir einen Radler der sich daran hält. Und dieses rücksichtslose Nichtbeachten der STVO ist dann ursächlich für einen (auch nicht STVO-konformen) knappen Überholvorgang.

Im großen und ganzen ging's mir aber eher um Fehlverhalten an speziellen Punkten (Ampel, Einmündung usw), als das Mitbenutzen der Fahrbahn durch Radfahrer. Darauf kann sich der Autofahrer einstellen (manchmal zähneknirschend, wenn nebendran ein schöner asphaltierter 'anderer' Radweg ist), wenn aber plötzlich vor ihm ein Radler auftaucht, weil der z.B. eine Ampel ignoriert oder meint sich nicht an die Radverkehrsführung halten zu müssen, dann hat der Autofahrer schon mal ein Problem. Und der Radfahrer liegt dann manchmal im Krankenhaus. Selber schuld. Nur leider nicht nach den BRD-Gesetzen.


Ich kommentier das mal besser nicht....
Das würde mich mal interessieren, welche Argumente Du vorbringen kannst, um Leute zu rechtfertigen, die im Verkehr unterwegs sind, ohne ihr Fahrzeug zu beherrschen.

Manchmal wundere ich mich wirklich, wie selbstverständlich man seine Gesundheit und sein Leben in die Hände von Unfähigen legt, und deren Unfähigkeit dann auch noch als Notwendig oder Gottgegeben oder was weiß ich verteidigt. Du würdest die Elektrik in deinem Haus doch schließlich auch nur von einem Fachmann legen lassen, oder ? Aber ein unfähiger Fahrzeuglenker, der Dir begegnet und Dich jederzeit töten könnte, ist Dir völlig egal, oder Du findest es auch noch richtig ?
 
LittleJoe schrieb:
Gerade im Herbst (Erntezeit) ist das leider keine Seltenheit. Heute musste ich sogar 400 m weit durch Gülle fahren (2-4 cm dick auf dem komplette Weg verstreut) fahren. Dem Stinke-Bauer habe ich aber meine Meinung gesagt.
Weil ich mich ja mit der STVO so wenig auskenne, zitiere ich mal
STVO schrieb:
§ 32

Verkehrshindernisse

(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

Darauf den Bauern hinweisen und auf Beseitigung des Hindernisses pochen.
Genauso mit dem Stroh weiter oben. Dort ist es ja sogar zum Unfall gekommen.
Der örtliche Polizeiposten (zumindest war's bei mir bisher so) hilft da gerne weiter...
 
Jann schrieb:
Tjao... über Nötigung könnte man zumindest nachdenken. Kommt halt darauf an, ob man das mit der Hupe bedacht werden als Drohung mit einem empfindlichen Übel ansieht. Würde man sich vermutlich drüber streiten, aber wenn einer 5 Minuten mit Hupe hinter dir her fährt, ist das denke ich zu bejahen. Dann allerdings blüht demjenigen (so man es denn Beweisen kann) mehr als ein paar Punkte ;)

Ansonsten ist Hupen erstmal auch "nur" eine OWi.. Und beim Überholen auf Landstraßen darf man ja eh hupen... .
Naja, wenn einer schon 5 Minuten hupend hinter mir herfährt, fährt er auch noch 5 Stunden hupend hinter mir her. Was soll da die Bedrohung sein und was das Übel ? Lärmbelästigung ?
Und die Hupe kann doch ein legitimer Hinweis auf eine unmittelbare Gefährdung sein (Radfahrer dort wo er nicht hingehört bzw. "Vorsicht auf deinem 'Radweg' kommen auch Autos") ?
 
Turner14 schrieb:
Was hat das mit Sichtfahrgebot zu tun, wenn ein Radfahrer einem die Vorfahrt nimmt ? Man fährt auf Sicht auf freier Vorfahrtsstraße, von rechts biegt direkt vor einem ein Radler ein, weil er meint, er wäre ja so schmal und man könne ja problemlos vorbei... und dabei den Gegenverkehr oder die Verkehrsinsel völlig ignoriert.
Es ist doch nur gefordert, daß man in dem zu übersehenden Bereich anhalten kann (der kann lange sein), und nicht, wenn plötzlich 10m vor einem Hindernis vom Himmel fällt. (§3 Abs 1 STVO "Er (der Fahrzeugführer, T14) darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.")


Moment, wenn ich mich recht entsinne,dann rührte die Legitimation für zu dichtes Überholen aus der Tatsachen, dass der Radfahrer (ilegitimerweise, sodenn das Wort in der Form existiert) vor dir fährt. Und nicht daraus, dass er sich durch abbiegen in deine Fahrspur in Gefahr bringt.
Mit Bitte um Korrektur bei Mißverständnis.


Zur Kiste begnadete Autolenker:
Es war das (ehrenrettung) einzige mal, das ich mir ne Bild gekauft hab (wenn öfter, was ich nicht glaube, nur im Suff) - damals der Titelstory wegen:
Ein vehementer Kämpfer für die Bürgerrechte, namentlich Abschaffung aller Tempolimits (ich glaube nur auf Autobahnen, nicht auf Bundesstraßen, um das zu behaupten ist es zu lang her) hatte sich in seinem Benz bei Regen und mutmaßlich überhöhtem Tempo um ein Baum gewickelt; Frau und Kinder hinterlassend.
Birgt eine Gewisse, naja, ... ... Ironie?

fab
 
Turner:

Nebenbei ist auch §5 Abs 6 STVO einschlägig für Radfahrer:

Zitat von STVO
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Dann gilt für alle Straßen unter mindestens 9m Breite (s.o.), daß müßten die Radfahrer (da sie nicht überholt werden dürfen) regelmäßig (sowie mehr als ein Fahrzeug unmittelbar folgt) anhalten müssen, um diese Fahrzeuge vorbeizulassen. Nenn mir einen Radler der sich daran hält. Und dieses rücksichtslose Nichtbeachten der STVO ist dann ursächlich für einen (auch nicht STVO-konformen) knappen Überholvorgang.

Also Turner, Du kennst Dich wirklich aus in der StVO, hast aber diverse und entscheidende Dinge vergessen.

Als Radfahrer, sofern ich nicht zum Biergarten rolle, möchte ich in aller Regel schnell vorankommen. Ich selbst muss als Triathlet recht viel trainieren, habe aber aus familiären und anderen Gründen so wenig Zeit, dass mir nur "Erledigungsfahrten" oder die Fahrt zur Arbeit übrig bleiben. Und das ist ja auch ganz gut so. Es sind zur Arbeit zwar hin und zurück 42 km mit immerhin 300 HM, aber es fällt ein Auto weg, Parkraum-, Luft und Lärmbelastung wird reduziert, aber ich brauche nur 10 Min länger in die Firma, da es viel durch die Städte geht. Und die sind bei uns voll! Aber nicht voll Radfahrer, sondern voller Autos!

So, und jetzt? Dafür, dass die allermeisten es nicht schaffen, die überwiegenden Kurzstrecken zur Arbeit zu laufen, radzufahren oder auf den ÖPNV umzusteigen, soll ich jetzt permanent anhalten?? Du müsstest wissen, dass z.B. in Stuttgart die meisten Arbeitswege unter 5 Kilometer mit dem Auto bewältigt werden. Auch unter 3 Kilometern ist der Autoanteil noch extrem hoch (ich weiß die genauen Zahlen nicht mehr, sorry). Beispiel: Alle meine Kollegen, die im selben 10.000-Einwohner-Ort wohnen wie arbeiten, kommen mit dem Auto!! Alle!!! Und ich komme nach 20 Kilometern dort an und soll mich an den Straßenrand stellen, damit die ihren kalten Motor flüssig zum Büro bringen?? Nein, das ist zu viel des Guten!

Auf meiner Arbeitsstrecke gibt es allerdings einen langen, steilen, kurvigen und engen Anstieg aus dem Neckartal herauf (Nürtingen - Wolfschlugen). Hier bremse ich trotz recht schnellen 15 km/h den gesamten Verkehr aus. Mitunter hat die Buslinie wegen mir, oben angekommen, eine Verspätung von 4 Minuten. Aber, und darauf kommt es an: Ich habe nur ganz unten und ganz oben eine Möglichkeit, anzuhalten (in einer Haltebucht). Dazwischen ist es so eng und steil, dass ich niemals anhalten würde. Das ist schlichtweg zu gefährlich! Mit Klickpedalen ist das zudem auch nicht so einfach. Jetzt wird es mir hoffentlich keiner verdenken, dass ich erst ganz oben angekommen wieder in die Haltebucht einschwenke und den Verkehr vorbeiwinke. So machen es die dann und wann dort auftauchenden Baggerfahrer auch! Und das ist in Ordnung, da muss der Autofahrer eben mal eine Verzögerung in Kauf nehmen, Punkt!

Auf mein Anraten bei den Kreisbauämtern, diesen langen Anstieg mit einem bergauf-Radstreifen zu versehen, oder wenigstens ein, zwei Ausbauspuren dort reinzuschieben, kam bislang nur eine ablehnende Antwort.

Fazit: Wird der Verkehr durch Radfahrer ausgebremst, liegt es:

A: An den Verkehrsplanern
B: An den Autofahrern
C: Mitunter an den leeren Kassen (für eine ordentliche Verkehrseinrichtung)

aber gewiss nicht an den Radfahrern, denn Radfahrer sind auch Verkehrsteilnehmer und waren schon lange vor den Autofahrern da!
.
 
fabulusfab schrieb:
Moment, wenn ich mich recht entsinne,dann rührte die Legitimation für zu dichtes Überholen aus der Tatsachen, dass der Radfahrer (ilegitimerweise, sodenn das Wort in der Form existiert) vor dir fährt. Und nicht daraus, dass er sich durch abbiegen in deine Fahrspur in Gefahr bringt.
Mit Bitte um Korrektur bei Mißverständnis.
Ja und nein. Meine Rechtfertigung war, daß es keine andere Möglichkeit zum Überholen gibt, und der Radfahrer genausogut auf dem radweg fahren könnte. Das ist - wie schon angemerkt - aber eine seltene Situation, deswegen habe ich mich auf die viel häufigere Variante des Spur-Eroberns durch Radfahrer erweitert...

Zur Kiste begnadete Autolenker:
Es war das (ehrenrettung) einzige mal, das ich mir ne Bild gekauft hab (wenn öfter, was ich nicht glaube, nur im Suff) - damals der Titelstory wegen:
Ein vehementer Kämpfer für die Bürgerrechte, namentlich Abschaffung aller Tempolimits (ich glaube nur auf Autobahnen, nicht auf Bundesstraßen, um das zu behaupten ist es zu lang her) hatte sich in seinem Benz bei Regen und mutmaßlich überhöhtem Tempo um ein Baum gewickelt; Frau und Kinder hinterlassend.
Birgt eine Gewisse, naja, ... ... Ironie?
Hätte ihm ein Tempolimit was gebracht ? Und vielleicht ist er auch einem Chaos-Radler ausgewichen... ;)
Aber Ironie kann ich da keine erkennen... bloß weil er eine Abschaffung der starren Tempolimits fordert, muß er noch lange nicht begnadet autofahren können. Das gibt's doch dauernd, wie viele von denen die gegen den Papst gewettert haben die Tage, hatten wohl seine Rede gelesen oder wissen überhaupt, was ein Zitat ist ?
Außerdem sprach ich nie von begnadeten sondern nur von kompetenten Autofahrern.
 
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