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Verfahrensweise nach Unfall

Kapitalist schrieb:
Man merkt immerwieder z.B. beim Verbraucherschutz, dass man als Kunde nicht ernst genommen wird selbst wenn man dem Händler das BGB mitbringt, und ihm die entsprechenden Stellen vorliest.
Schaltet man dann einen RA ein der in einem Brief genau das gleiche Schreibt wie man selbst zuvor geht es ganz schnell.
Naja - Händler und Versicherungen sind aber zwei paar Schuh.

Bei der Versicherung wissen die Sachbearbeiter meistens besser als fast alle Anwälte, was sie zahlen müssen, was nicht und worüber man sich streiten kann.

Und was sie bezahlen müssen, bezahlen sie auch, weil sie sonst verklagt werden und dann wird es nur teurer. Der Sachbearbeiter, der klare Sachen nicht bezahlt, begeht ein Fehler, denn er verursacht der Versicherung zusätzliche Kosten.

Was sie nicht bezahlen müssen, kriegst du das über einen Anwalt auch nicht unbedingt.

Und wenn es ans Streiten geht, dann lohnt sich für die Versicherung bis zu einem gewissen Betrag das Streiten nicht, und dieser Betrag ist höher, wenn keine zusätzlichen Anwaltskosten im Raum sind. Und bei einem Radunfall ohne großartige Verletzungen (davon gehe ich mal aus) handelt es sich nunmal nicht gerade um einen hohen Betrag, sondern um eine Bagatelle. Da wird auch mal schnell ein paar Hundert Euro mehr gezahlt, um die Sache vom Tisch zu bekommen.

Kapitalist schrieb:
Im Steuerrecht gab es mal einen Fall bei dem ein Rentner mehrere Millionen zahlen sollte weil das FinanzamT einen Eingabefehler gemacht hat.
Diesen offensichtlichen Fehler wollten sie aber trotz mehrerer Anrufe und Briefe des Rentners nicht korrigieren.
Der Rentner hat sich dann einen Anwalt genommen, und der Steuerzahler durfte ein paar millionen EUR an den Anwalt zahlen weil der Streitwert so hoch war.
Was hiermit nichts zu tun hat.
 
Ich gebe Seudony Recht. Hier weiß der Versicherer ja auch, dass der Kunde wenn er will, zum RA rennen kann und der VR die Kosten am Bein hat. Beim Finanzamt, Händler etc. hat sie der Kunde am Bein (es sei denn er ist rechtsschutzversichert).

Und jeder Brief kostet einen VR ca. 50 EUR (Personal-, Büro- und Portokosten zusammen auf diesen Brief heruntergerechnet). Somit zahlt man lieber einen kleinen Teil mehr, als dafür noch einen Brief zu schreiben (und evtl. das Risiko einzugehen, dass der Kunde das nicht schluckt oder sogar zum RA rennt).
 
Ja und was ist wenn der Unfallverursacher
a. 9 Jahre alt ist
und auch
b. die Eltern mann kann es nicht fassen gar keine Haftpflichvericherung haben

Jetzt mal los
 
Hi
bei Unfall mit Kindern unter 10 Jahren sieht man auch als Radler schlecht aus.
Kinder bis 10 Jahren gelten im Straßenverkehr als haftunfähig, brauchen also für nix grade zu stehen.
Und deren Eltern natürlich dann auch nicht, wenn man ihnen nicht Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann, was meist nicht gelingt.
Und wo Niemand haften muß, zahlt auch eine eventuell vorhandene Haftpflichtversicherung nix.
Der einzige, der vielleicht zahlen würde, ist die eigene Haftpflichtversicherung, wenn in den Bedingungen eine Haftungsausfallklausel enthalten ist. Dann wird nämlich gezahlt, wenn der Verursacher zwar feststeht und unzweifelhaft schuld hat, aber z.B. wegen Mittellosigkeit nicht zahlen kann. Eventuell greift das auch bei Haftungsunfähigkeit, muß man bei der Versicherung nachfragen.

Siehe auch:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/kinder-haftung.php
 
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