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Schäden nach Unfall feststellen

To.Wa.

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Hallo Zusammen,

Ich hatte vor zwei Tagen im Urlaub leider einen Radunfall bei dem mir ein anderen Radfahrer die Vorfahrt genommen hat und wir böse ineinander gefahren sind.
Jetzt frage ich mich wie ich die mir entstandenen Schäden zusammenstellen kann/muss.
Mein Rad war praktisch neu und hat nun einige Schrammen (handelt sich um ein Cervelo S3), die Gabel ist glaube ich hinüber, beim Rahmen weiß ich es nicht. Beim Unfall ist der Hinterrad rausgeflogen und völlig verbogen, wodurch am Hinterbau diverse kleinere Lackabplatzer, vor allem an den Stellen wo der Schnellspanner sitzt hat.
Muss ich jetzt zu einem Radhändler gehen und mache einen Kostenvoranschlag für die Reparatur oder reiche ich die Rechnung von dem Kauf ein?
Ist zum Glück das erste Mal, dass ich einen Unfall hatte und weiß von daher nicht wirklich wie es jetzt weiter geht...

Hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen.

Lg Tom
 
Hi Tom,
wichtig: Am Rad erstmal nichts verändern. Ein Gutachter muss die Chance haben den Schaden in Gänze zu sehen.
Ist die Schuldfrage geklärt? Wenn nicht würde ich mir einen Anwalt suchen. Wenn ja, kannst Du es erstmal alleine versuchen.
Aus meiner Erfahrung aus dem letzen Jahr kann ich aber sagen, dass es alleine auch nicht immer funktioniert.

Bei so einem Unfall würde ich den Rahmen erstmal nicht mehr fahren. Entweder tauschen oder Carbonprüfung.

Leider stellen sich Versicherungen gerne an bei der Schadensregulierung. Deswegen kannst Du nicht sofort davon ausgehen, dass Du Deinen Schaden auch zeitnah ersetzt bekommst.

Mein Unfall war Ende August im letzten jahr. Der gerichtl. bestellte Gutachter hat erst im Juni das Gutachten abgeliefert. Erst dann wusste ich ungefähr, was mir zusteht und was ich bekomme.
 
Danke dir für die schnelle Antwort!

Die Sache ist halt schon die, dass ich das Rad eigentlich einpacken muss um es wieder mit nach Hause zu nehmen :/

Schuldfrage ist eigentlich geklärt. Ich lasse mir gerade den Polizeibericht übersetzen, aber die Polizisten haben sofort gesagt, dass er mir die Vorfahrt genommen hat. Allerdings weiß ich auch noch nicht ob der Herr überhaupt Versichert ist :/

Ich seh schon das wird ne lange Geschichte :( zum Glück hab ich ein Zweitrad...
 
Ich würde erstmal nicht vom schlimmsten ausgehen. Das Rad nimmst Du mit heim und lässt Dir vom Händler einen Kostenvoranschlag machen. Dann reichst Du den beim Gegener oder seiner Versicherung ein. Vielleicht geht ja alles glatt. Wenn der Rahmen Macken hat, oder die Gabel schon so in Mitleidenschaft gezogen ist, dass Du sie nicht mehr fahren kannst, würde ich auch einen neuen Rahmen im Kostenvoranschlag aufführen lassen.
Solltest Du aber auch Schmerzensgeld einfordern wollen, geht sowieso nichts ohne Anwalt.

Aber: Die Schuldfrage klärt nicht die Polizei, sondern im Erstfall ein Richter.
 
@Claw....Rennleitung ;)versucht lediglich zu klären wer das Malheur verursacht hat, danach kommen höhere Instanzen ins Spiel :cool::cool:
 
Der Unfall war also im Ausland?! Gibt es dort eine Plicht zur privaten Haftpflicht (wie in der Schweiz z.B.)? Ich Dir nur raten einen Anwalt einzuschalten, insbesondere wenn Du rechtschutzversichert bist. Du kannst auch bei Deiner Privathaftpflicht (sofern vorhanden) nachfragen ob die deinen Schaden regulieren
 
Danke für die Antworten!

Was sagt ihr zu den Schäden an den Radaufhängungen? Vorne an der Gabel ist dieser kleiner Vorsprung die den Schnellspanner hält angebrochen. Hinten sind eine kleine Lackschäden die bis aus Carbon runter sind, weil das Hinterrad bei dem Zusammenstoß rausgeflogen ist....
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Ah - an der Gabel sind die Haltenasen weg ( feilen manche Leute wg. schnellem Radwechsel auch ab ) ud hinten Lackschäden. Ist zwar ärgerlich, ICH würde das Rad aber ohne Hemmungen weiterfahren - leichte Blessuren....
 
Niemand eine Antwort? :(
Eine konkrete Antwort setzt voraus, dass Du zuvor die Fragen aus Beitrag #6 beantwortest.

Grundsätzlich gilt: Unfallort im Ausland heißt Gerichtsstand im Ausland und es gelten die dortigen Regeln, auch hinsichtlich der Verfahrenskosten. Ohne Rechtsschutzversicherung ist das schwierig und in manchen Ländern selbst im Erfolgsfall auch wirtschaftlich unsinnig. Es bleibt die Möglichkeit, den Unfallgegner freundlich zu bitten, dass er Dir etwas erstattet. Die Forderung sollte dann so kalkuliert sein, dass es für ihn nicht so abschreckend ist, dass er lieber auf Durchzug schaltet. Denn wenn er nicht zahlt, vergisst Du das am besten und buchst es unter 'Pech gehabt' ab.
 
Danke!
Mir ging es jetzt hauptsächlich darum was ihr zu den Schäden an der Gabel sagt. Bin mir unsicher ob man sie noch bedenkenlos fahren kann oder nicht.
Bezüglich des anderen Sachen habe ich morgen einen Termin beim Anwalt...
 
Nun ja, ich würde mir nicht zutrauen dir zu sagen: Klar kein Problem fahr weiter..... Oberflächlich betrachtet sieht das nach Lackschäden aus. Konntest Du denn schon wieder mit anderen LR fahren? Wie wäre dann dein subjektiver Eindruck?
Ich würd versuchen Sie über die Versicherung ersetzt zu bekommen und dann austauschen.
 
weil das Hinterrad bei dem Zusammenstoß rausgeflogen ist....
Überleg Dir was für Kräfte da wirken, wenn das Hinterrad rausfliegt. Wenn ich mit dem Rad nochmal mit 70 Sachen irgendwo runter fahren wollte, würde ich vorher 300 € in die Hand nehmen und den Rahmen checken lassen. Das wäre es mir wert. Hier z.B.: http://www.velotech.de/
Bevor Du da aber etwas machst, versuch doch erstmal die Kohle vom Unfallgegener zu bekommen. Denn die Schäden - zumindest an der Gabel - sind irreparabel.
 
… Gibt es dort eine Plicht zur privaten Haftpflicht (wie in der Schweiz z.B.)...
Das hatte mich gewundert und ich habe es deshalb mal überprüft. Es gibt (auch) in der Schweiz keine obligatorische allgemeine private Haftpflichtversicherung, sondern nur eine Versicherungspflicht für Motorfahrzeuge, so wie überall.
 
Das hatte mich gewundert und ich habe es deshalb mal überprüft. Es gibt (auch) in der Schweiz keine obligatorische allgemeine private Haftpflichtversicherung, sondern nur eine Versicherungspflicht für Motorfahrzeuge, so wie überall.

Da hast Du natürlich Recht, sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Als ich 2010 in die Schweiz gezogen bin musste ich allerdings die Erfahrung machen das Dir niemand eine Wohnung vermietet wenn Du keine private Haftplicht hast. Das Schweizer Recht ist hier ziemlich unnachgiebig, falls Du jemand schädigst. Auch hat mein Arbeitgeber mir dringest zu einer geraten. Es gab auch bis 2012 (glaub ich) eine gesonderte Versicherung fürs Fahrrad, welche Unfallschäden abdeckt. Das war so ein Papperl das man bei der Post kaufen konnte. Wurde dann in die Privathaftpflicht mit übernommen. Also gesetzlich keine, de facto ja. 90-95% der Schweizer haben eine.
 
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