Naja - Händler und Versicherungen sind aber zwei paar Schuh.Kapitalist schrieb:Man merkt immerwieder z.B. beim Verbraucherschutz, dass man als Kunde nicht ernst genommen wird selbst wenn man dem Händler das BGB mitbringt, und ihm die entsprechenden Stellen vorliest.
Schaltet man dann einen RA ein der in einem Brief genau das gleiche Schreibt wie man selbst zuvor geht es ganz schnell.
Bei der Versicherung wissen die Sachbearbeiter meistens besser als fast alle Anwälte, was sie zahlen müssen, was nicht und worüber man sich streiten kann.
Und was sie bezahlen müssen, bezahlen sie auch, weil sie sonst verklagt werden und dann wird es nur teurer. Der Sachbearbeiter, der klare Sachen nicht bezahlt, begeht ein Fehler, denn er verursacht der Versicherung zusätzliche Kosten.
Was sie nicht bezahlen müssen, kriegst du das über einen Anwalt auch nicht unbedingt.
Und wenn es ans Streiten geht, dann lohnt sich für die Versicherung bis zu einem gewissen Betrag das Streiten nicht, und dieser Betrag ist höher, wenn keine zusätzlichen Anwaltskosten im Raum sind. Und bei einem Radunfall ohne großartige Verletzungen (davon gehe ich mal aus) handelt es sich nunmal nicht gerade um einen hohen Betrag, sondern um eine Bagatelle. Da wird auch mal schnell ein paar Hundert Euro mehr gezahlt, um die Sache vom Tisch zu bekommen.
Was hiermit nichts zu tun hat.Kapitalist schrieb:Im Steuerrecht gab es mal einen Fall bei dem ein Rentner mehrere Millionen zahlen sollte weil das FinanzamT einen Eingabefehler gemacht hat.
Diesen offensichtlichen Fehler wollten sie aber trotz mehrerer Anrufe und Briefe des Rentners nicht korrigieren.
Der Rentner hat sich dann einen Anwalt genommen, und der Steuerzahler durfte ein paar millionen EUR an den Anwalt zahlen weil der Streitwert so hoch war.