Und wer bezahlt, wenn man in Rente geht, dann gibt es keinen AG mehr?
Die Krankenkasse.
"Interessant" ist auch, wie die Unfallversicherung des AG und die KK argumentieren, wenn noch beide involviert sind. Irgendein findiger Jurist hat den Begriff des "ungewöhnlichen, äusseren Umstandes" kreiert, der vom Bundesgericht (höchste Instanz in CH) in einem Präzedenzfall angewendet wurde und jetzt in den letzten Jahren von den Verantwortlichen inflationär verwendet wird, um die Kosten abzuwälzen.
Kreuzbandriss nach Arbeitsunfall, MTB-Sturz, Boulderunfall - egal, jedes mal fehlte der äussere Umstand und auf die Frage meinerseits, wie das genau definiert ist, wurde jeweils nach einigen Mailwechsel ein Rückzieher gemacht.
Gemäss erster Antwort der Versicherung ist der Umstand nicht gegeben, wenn ich mit dem MTB über eine Wurzel fahre, die zum Sturz führt (oder beim Bouldern abrutsche)..!! Auf mein Argument, dann müsse man MTB, Bouldern oder Ähnliches gleich verbieten, weil die Tätigkeit an sich eine Gefahr beinhaltet, die man kaum freiwillig sucht, wurde dann zähneknirschend eingelenkt mit "Ausnahmsweise und in diesem besonderen Fall und ohne Präjudiz für künftige Ereignisse" blablabla...
Es lohnt sich auf alle Fälle nicht gleich klein beizugeben und den Gesellschaften auf den Pelz zu rücken. Mir kommt dann immer der Israelische Satiriker Ephraim Kishon in den Sinn; "In Israel haben wir das weltbeste Gesundheitssystem. Es funktioniert ganz hervorragend - ausser du wirst krank".