Hmmm....Ich bezog mich auf das Verfahren der Staatsanwaltschaft. Wie geschrieben: auch laut Anti Doping Gesetz ist es verboten Diuretika zu benutzen.
Deswegen ist auch das Beispiel falsch:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//[@attr_id='bgbl215s1684.pdf']#bgbl//[@attr_id='bgbl215s1684.pdf']__1706695560411
Anhang anzeigen 1387223
ich glaube das ist nur ein internationaler Zusatz, dem sich die Staaten angeschlossen haben. Auch ein von mir befragter Jurist kann nicht genau erkennen, ob das direkte Auswirkungen auf das AntiDopG hat.
Das deutsche Anti-Doping-Gesetz ist m. E. hier abschließend geregelt. Und dort finde ich keine Diuretika, auch nicht im Anhang.
https://www.gesetze-im-internet.de/antidopg/BJNR221010015.html
Insofern kann die Einstellung des Verfahrens darauf beruhen, dass die Einnahme von Diuretika schlichtweg keinen Straftatbestand darstellt. Falls doch, wären die Gründe für die Einstellung natürlich mehr als interessant.