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Kommst du aus der Ecke?
Nein, es sind über 300km bis nach Essen.
Habe dann beim Gericht angerufen und dort geschildert, dass ich nicht wirklich viel als Zeuge beitragen kann, außer dass ich eben bestellt und nie die Ware bekommen habe (und natürlich auch kein Geld zurück).
Die Tage soll dann wohl ein Brief vom Gericht kommen, ggf. entscheidet der Richter dass auf meine Anwesenheit verzichtet werden kann und ich doch nicht dort erscheinen muss.
 
Nein, es sind über 300km bis nach Essen.
Habe dann beim Gericht angerufen und dort geschildert, dass ich nicht wirklich viel als Zeuge beitragen kann, außer dass ich eben bestellt und nie die Ware bekommen habe (und natürlich auch kein Geld zurück).
Die Tage soll dann wohl ein Brief vom Gericht kommen, ggf. entscheidet der Richter dass auf meine Anwesenheit verzichtet werden kann und ich doch nicht dort erscheinen muss.
Immerhin ist doch erfreulich, dass die strafrechtliche Verfolgung stattfindet.

Ich wünsche dir das Beste in deiner Sache! 👍
 
Nein, es sind über 300km bis nach Essen.
Habe dann beim Gericht angerufen und dort geschildert, dass ich nicht wirklich viel als Zeuge beitragen kann, außer dass ich eben bestellt und nie die Ware bekommen habe (und natürlich auch kein Geld zurück).
Die Tage soll dann wohl ein Brief vom Gericht kommen, ggf. entscheidet der Richter dass auf meine Anwesenheit verzichtet werden kann und ich doch nicht dort erscheinen muss.
Sollte eigentlich auch mit einer schriftlichen Zeugenaussage gehen. Ich habe sowas vor einem halben Jahr in einem Fall von (mutmaßlich) gewerbsmäßigem Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei machen dürfen. Hatte aber selber nichts angezeigt, sondern wurde im Zuge der Ermittlungen als Zeuge befragt, da ich wohl einen gestohlenen Gegenstand erworben hatte (war für mich natürlich nicht ersichtlich). Kann aber auch sein, dass das Gericht das von mir dann nochmals persönlich hören will und ich dann einen "Ausflug" über 500km machen darf...
 
Hatte auch mal 2 Fälle angezeigt , zur einer Gerichtsverhandlung kam es nie , es kam lediglich
ein Schreiben der Staatsanwaltschaft ,das die Verfahren eingestellt wurden.
Wobei auch in einem Fall einige betrogen wurden, liegt um die 16 bis 18 Jahre zurück.

Nach Rücksprache mit der Rechtsschutzversicherung wurde mir auch erklärt das zwar
die Verursacher oft belangt werden aber die Gläubiger nichts erhalten.
Aus einen leeren Topf kann man wenig entnehmen.

,,,,,,,,,@smiddel
dennoch viel Erfolg
 
Hatte auch mal 2 Fälle angezeigt , zur einer Gerichtsverhandlung kam es nie , es kam lediglich
ein Schreiben der Staatsanwaltschaft ,das die Verfahren eingestellt wurden.
Wobei auch in einem Fall einige betrogen wurden, liegt um die 16 bis 18 Jahre zurück.
Solche Einstellungen können sehr Gründe haben: Geringfügigkeit, geringe Erfolgsaussichten, Überlastung der Behörde und somit notwendige Konzentration auf schwere Fälle etc.
Nach Rücksprache mit der Rechtsschutzversicherung wurde mir auch erklärt das zwar
die Verursacher oft belangt werden aber die Gläubiger nichts erhalten.
Aus einen leeren Topf kann man wenig entnehmen.

,,,,,,,,,@smiddel
dennoch viel Erfolg
Klar, ein Pleitier, der wegen Betrugs, Konkursdelikten oder was auch immer strafrechtlich verurteilt wurde, hat nach dem Urteil genauso kein Geld wie vorher (bzw. noch weniger wegen der Verfahrens- und Anwaltskosten). Da kannst Du Dir dann zivilrechtlich für weiteres Geld einen Titel erstreiten, der aber nicht vollstreckbar ist. Das nennt man dann wohl dem schlechten Geld noch gutes nachwerfen und deshalb lässt man es rational betrachtet am besten bleiben, so ärgerlich es auch sein mag.
 
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