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Schloss für´s Rennrad?

Aber den offenen Schnellspanner könnte ja jeder verursacht haben!
Vielleicht sogar ein Laufraddieb, der durch den Rennraddieb gestört wurde. ;)
 
Bei dem Schnellspanner wird niemandem Vorsatz nachzuweisen sein. Eher muss der Dieb sich die mütterlich-fürsorgliche Frage der Richterin gefallen lassen, warum er sich vor der Abfahrt nicht in aller Ruhe von der Fahrtüchtigkeit des Diebesguts überzeugt habe ;)

Wahrscheinlicher ist allerdings die Variante, du wirst beim Aufschließen von irgenwem abgelenkt und vergisst selbst, das Ding wieder zuzumachen :-/

Gruß, svenski.
 
Nein, meine offenen Bremsen kann man mir im Fall der Fälle nicht nachweisen, da sie auch offen noch funtionieren. Du brauchst nur mindestens 100meter bei 30km/h bis du stehst. Beim Nagelbrett wurde Vorsatz unterstellt. :( (Aber nach x Aufbrüchen, trotz aller, zu der Zeit verfügbaren Sicherungsmaßnahmen, kam man halt auf komische Ideen.)
 
Der Typ mit dem Nagelbrett im Auto bezahlte 25 TDM für ein zerstochenes Juwel.
Es hätte durch den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung und durch die schon vorher bewusst in Kauf genommenen Verletzungen eines unbefugten durchaus auch Haft geben können.
Da versucht einer sein Eigentum zu schützen und wird dafür noch bestraft, mit 25.000 DM?:eek::confused::mad: Und so eine Rechtsprechung ist dann noch "im Namen des Volkes"? Hier wird für mein Verständnis das Opfer zum Täter gemacht und für den Dieb hat es sich mehr als gelohnt. :mad: 25.000 DM sind kein schlechter "Verdienst" für 6 Monate.;)Wie kann man da vorsätzliche Körperverletzung unterstellen. Gehört da nicht das Wissen um den bevorstehenden Diebstahl dazu? Oder wußte der Fahrer das der Typ in sein Auto einbrechen wollte? Für mich war das allerhöchstens fahrlässig. Der Golf Fahrer hat den Assi doch nicht eingeladen oder gar gezwungen das Auto zu knacken und ich kann doch wohl ein Nagelbrett, ein Messer oder ähnliches in meinen Wagen, meine Wohnung legen wohin ich will! Dieses Urteil würde ICH nie und nimmer akzeptieren und bis vor den EuGH gehen. Das ist wirklich die wiedersinnigste und schlimmste Rechtsverdrehung von der ich je gehört habe! Wer soll so eine Rechtsprechung noch verstehen?

Ich wünsche ja niemandem was schlechtes, aber dieser Richter gehört auch mal überfallen und ausgeraubt, mit der Möglichkeit sich zu verteidigen. Bin gespannt wie der sich dann verhält und ob diesem Richter dann auch so etwas wiedersinniges vorgeworfen wird?

Passt vieleicht nicht zu hundert Prozent. Aber Sarazin hat Recht. Deutschland schafft sich ab:(. Bei uns geht Täterschutz vor Opferschutz. Bei mir hätte der Junge noch ne Belohnung für inovativen Diebstahlschutz bekommen.:daumen:

Würde mich noch interessieren was die Frau die sich nicht überfallen lassen wollte an Strafe bekommen und wie der Richter das begründet hat? Geht natürlich auch nicht das man um sein Eigentum und Leben kämpft, wo kämen wir da hin?:rolleyes:. Man hat sich den Kriminellen zu fügen. Die Polizei kann uns nicht mehr schützen und wer sich selber schützt wird bestraft?:mad::confused: WO LEBEN WIR?:eek::mad:

Sorry. Vieleicht hab ich jetzt etwas überzogen, und nein, ich bin kein Nazi, aber bei so was läuft mir echt die Galle über.:mad:
 
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Handelte es sich um ein handelsübliches Brett?
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Nur wenn es ein amtliches Fakirbrett (also ein Sportgerät) ist.
Als Richter würde ich dir dann einen Zeugenstuhl zum Probesitzen präparieren lassen.
 
Da versucht einer sein Eigentum zu schützen und wird dafür noch bestraft, mit 25.000 DM?:eek::confused::mad: Und so eine Rechtsprechung ist dann noch "im Namen des Volkes"? Hier wird für mein Verständnis das Opfer zum Täter gemacht.:mad: Wie kann man da vorsätzliche Körperverletzung unterstellen. Gehört da nicht das Wissen um den bevorstehenden Diebstahl dazu? Oder wußte der Fahrer das der Typ in sein Auto einbrechen wollte? Für mich war das allerhöchstens fahrlässig. Der Golf Fahrer hat den Assi doch nicht eingeladen oder gar gezwungen das Auto zu knacken und ich kann doch wohl ein Nagelbrett, ein Messer oder ähnliches in meinen Wagen, meine Wohnung legen wohin ich will! Dieses Urteil würde ICH nie und nimmer akzeptieren und bis vor den EuGH gehen.

Das ist wirklich die wiedersinnigste und schlimmste Rechtsverdrehung von der ich je gehört habe! Wer soll so eine Rechtsprechung noch verstehen?

Ich wünsche ja niemandem was schlechtes, aber dieser Richter gehört auch mal überfallen und ausgeraubt, mit der Möglichkeit sich zu verteidigen. Bin gespannt wie der sich dann verhält und ob diesem Richter dann auch so etwas wiedersinniges vorgeworfen wird?

Passt vieleicht nicht zu hundert Prozent. Aber Sarazin hat Recht. Deutschland schafft sich ab:(. Bei uns geht Täterschutz vor Opferschutz

Würde mich noch interessieren was die Frau die sich nicht überfallen lassen wollte an Strafe bekommen und wie der Richter das begründet hat? Geht natürlich auch nicht das man um sein Eigentum und Leben kämpft, wo kämen wir da hin?:rolleyes:. Man hat sich den Kriminellen zu fügen. Die Polizei kann uns nicht mehr schützen und wer sich selber schützt wird bestraft?
Sorry. Vieleicht hab ich jetzt etwas überzogen, und nein, ich bin kein Nazi, aber bei so was läuft mir echt die Galle über.:mad:

Wenn es beweisen wurden konnte,dass es quasi zur Verletzung eines Autodiebes führen sollen ist es halt vorsätzliche Körperverletzung.

Vielleicht hat die Frau weit über dem Rahmen der Selbstverteidigung gehandelt? Ohne die Fälle genau zu kennen, sind Urteile oft nicht nachvollziehbar.

Wie will soll dich denn die Polizei vor Überfällen schützen? Jeder bekommt seinen täglichen Bodyguard?

Was hat Täter vor Opferschutz(wahrlich ein Problem) mit Sarrazins rassitischen gesabbel zu tun? Das man Diebe nicht einfach bestrafen darf, steht jedenfalls im starken Kontrast zu dem wovor Sarrazin wohl Angst (weil er ja denk Islam = Scharia -> Hand ab )hat.

"ich bin ja kein nazi, aber" so beginnen immer die stumpfsten Aussagen der welt, darum muss man sich auch direkt verteidigen.
 
"ich bin ja kein nazi, aber" so beginnen immer die stumpfsten Aussagen der welt, darum muss man sich auch direkt verteidigen.
Ich sag ja das ich vieleicht überziehe. Vergiss das mit Sarazin. War ein blöder Vergleich. Und Du hast Recht, ohne den Sachverhalt genau zu kennen ist es schwer zu urteilen. Ich werde nur tierisch sauer wenn Opfer noch bestraft werden. Das der Täter sich verletzt hat hat der sich in erster Linie ja wohl selber zuzuschreiben. Und wenn ich bei der Selbstverteidigung "überziehe" hat sich das auch der Täter zuzuschreiben. Schließlich hat der ja keine Einladung zum Einbruch oder Überfall bekommen. Wenn ich um mein Leben kämpfen muss hab ich doch wohl kaum die Zeit oder den Kopf noch die Verhältnismäßigkeit abzuwägen. Wie Weltfremd sind die Richter eigentlich?
 
Die Nagelbrettaktion ist eine perfide Falle - nicht vergleichbar mit einer ev. überzogenen Notwehrreaktion bei einem Überfall.
 
Wie will soll dich denn die Polizei vor Überfällen schützen? Jeder bekommt seinen täglichen Bodyguard?
In dem Maße wie die Kriminalität zugenommen hat wurde Polizei abgebaut. Natürlich kannst Du nicht jedem nen Polizisten zur Seite stellen aber es könnte mit mehr Polizei mehr Streife gefahren werden undmehr Kommissionen gegen OK gebildet werden.
 
Die Nagelbrettaktion ist eine perfide Falle - nicht vergleichbar mit einer ev. überzogenen Notwehrreaktion bei einem Überfall.
Und der Aufbruch ist keine kriminelle Aktion? Entschuldige mal. Wer hat denn hier was aufgebrochen?
Dann muss ich mir ja demnächst gut überlegen ob ich mein Auto mit ner Wegfahrsperre o.ä. schütze. Schließlich hindere ich den Dieb ja an seinem tun!
Ich glaub ich bin im falschen Film.o_O
 
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Und der Aufbruch ist keine kriminelle Aktion? Entschuldige mal. Wer hat denn hier was aufgebrochen?
Den Vorsatz einer Körperverletzung bekommst du damit aber nicht aus der Welt: welchen anderen Zweck hätte das Nagelbrett haben können? So eine Falle hat ja nicht mal Abschreckungswirkung.

Übertrage das Konzept mal auf andere Diebstahlszenarien, vielleicht kannst du dann eher Frieden mit dieser auf den ersten Blick sehr unbefriedigenden (ja, auch mein erster Gedanke ging in Richtung das kann doch wohl nicht wahr sein) Rechtssituation machen: wie wäre es mit einem Supermarkt, der vergiftete Gummibärchen in die Regale tut um sie erst an der Kasse gegen saubere zu tauschen? Oder der auf diese Weise sein “Eigentum“ im Abfallcontainer schützt? Würdest Du dann immer noch so geradeaus dem Schutz von Eigentum Vorrang vor körperlicher Unversehrtheit geben? Mit Nägeln in die Eier oder Gift im Goldbären darf doch (zum Glück!) noch nicht mal unser staatliches Gewaltmonopol einen Mörder strafen, warum sollte das beim kleinen Mann auf der Straße und einem Dieb anders sein? Letztendlich ist so eine Falle eben doch nur Selbstjustiz und ganz sicher keine Notwehr.
 
Beruhigt Euch mal wieder. ;)
Die Nagelbrett-Aktion war wirklich eine recht "perfide" Falle und wurde, wie oben beschrieben auch als vorsätzlich gewertet. Aber anders wusste sich der Fahrer des Golf 2 nicht zu helfen, da der Wagen vorher schon mehr als 10x aufgebrochen wurde. Zu der Zeit (DM-Zeiten irgendwann Anfang der 90er) hatte hier auch (besonders der Fahrer) von Rechtssystem der Bundesrepublik keine Ahnung. Der Vertretende Anwalt wohl auch nicht und der Richter vielleicht auch nicht. Vielleicht hätte man Einspruch etc machen können, doch irgendwie war ich froh, glimpflich aus der Nummer rausgekommen zu sein.
Die Frau war eine Arbeitskollegin meiner Mutter und ja, sie hat das Maß der Selbstverteidigung überschritten. O-Ton damals: Der Täter hätte für seine Aktion bestraft werden können, wenn er sie hätte durchführen können oder das potenzielle Opfer verletzen hätte können. Daran wurde er rabiat und unter Einsatz von Hilfsmitteln gehindert und selbst schwer verletzt, was den Spieß in diesem Falle umdrehte. Ich frag mal bei Mutter nach, ob die noch was genaueres weiß. War auch irgendwann mitte / Anfang der 90er hier. Solch ähnliche Sachen gab es zu der Zeit hier öfter. Ich hörte mal von jemanden zu der Zeit, der von mehreren angegriffen wurde. Die Rangeleien konnte er abwehren und holte aus dem Auto einen Baseball-Schläger und wehrte sich dann kräftig. Resultat ähnlich wie oben. ;) Als Sportgerät wurde die Keule nicht gewertet. Er hatte keine Bälle und keine Handschuhe dabei. Kurz danach gab es in keinem Laden hier mehr Baseball-Handschuhe und Bälle. ;)

Im übrigen schweifen wir vom Thema ab. Es ging um das richtige Fahrradschloß.
 
Im übrigen schweifen wir vom Thema ab. Es ging um das richtige Fahrradschloß.
Ein "unknackbares" Schloss gibt es wohl nicht. Und je dunkeler die Ecke ist in der das Rad steht und je teurer dieses ist, desto mehr Aufwand wird der Dieb einsetzen. Was ich sagen will: Tagsüber, in der Ladenstrasse reicht vieleicht ein Faltschloss, abends in der hinteren Bahnhofsgegend würde ich ein hochwertiges Rad nicht mal mit dem teuersten (und besten) Bügelschloss abschliessen und stehen lassen. Und selbst wenn das unknackbar sein sollte tritt der frustrierte Dieb Dir womöglich in die LR (ich seh hier jeden Tag Räder die auf die Art demoliert werden) oder schraubt Teile ab.

Ich würde mir für Stadtfahrten die übelste Gurke besorgen die ich kriegen kann, nur Verkehrssicher muss die sein. Das Teil sollte so abgeranzt sein das keiner auf die Idee kommt das zu klauen. Alles andere wäre mir zu unsicher. Nem Bekannten von mir ist letztes Jahr ein 5000 Euro MTB - mitten in der City - und am hellichten Tag, direkt vorm Radladen geklaut worden. Das Rad war zwar aber nur ab und nicht angeschlossen. Trotzdem zeugt das schon von einer großen Portion Frechheit.:mad:
 
Ich kann glücklicherweise mein Rad auf Arbeit in einen Keller einschließen. Ansonsten schreckt ein Abus-Bügelschloss ab (immer! mit Anschließen, sogar im eigenen Keller), wobei ich hier mit Schrecken gelesen hab, dass das Teil mit nem Schlagschlüssel in unter 650 Millisekunden aufgeht. Muss wohl ein Neues her.

Ansonsten sieht mein Rad aus wie ein Eisenhaufen, kann man nicht wirklich ein funktionierendes Rad drunter vermuten (vom B17 mal abgesehen, aber da kommt draußen ne billige Plastiktüte von Rewe drüber). Schlamm von Regenfahrten bleibt auch weitgehend erhalten, solange er nicht stört.

Bei mir eine Mischung aus unscheinbarem Aussehen und Bügelschloss.
 
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