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Da versucht einer sein Eigentum zu schützen und wird dafür noch bestraft, mit 25.000 DM?Der Typ mit dem Nagelbrett im Auto bezahlte 25 TDM für ein zerstochenes Juwel.
Es hätte durch den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung und durch die schon vorher bewusst in Kauf genommenen Verletzungen eines unbefugten durchaus auch Haft geben können.
Könnte man dann nicht behaupten das das Teil zu Trainingszwecken auf dem Sitz gelegen hat?
Und wenn ich mich dann verletzte wird der Richter verknackt?Nur wenn es ein amtliches Fakirbrett (also ein Sportgerät) ist.
Als Richter würde ich dir dann einen Zeugenstuhl zum Probesitzen präparieren lassen.
Nö. Weil der Staatsanwalt den anzeigt?Weil du ihn zur Selbstanzeige überzeugst?
Da versucht einer sein Eigentum zu schützen und wird dafür noch bestraft, mit 25.000 DM?Und so eine Rechtsprechung ist dann noch "im Namen des Volkes"? Hier wird für mein Verständnis das Opfer zum Täter gemacht.
Wie kann man da vorsätzliche Körperverletzung unterstellen. Gehört da nicht das Wissen um den bevorstehenden Diebstahl dazu? Oder wußte der Fahrer das der Typ in sein Auto einbrechen wollte? Für mich war das allerhöchstens fahrlässig. Der Golf Fahrer hat den Assi doch nicht eingeladen oder gar gezwungen das Auto zu knacken und ich kann doch wohl ein Nagelbrett, ein Messer oder ähnliches in meinen Wagen, meine Wohnung legen wohin ich will! Dieses Urteil würde ICH nie und nimmer akzeptieren und bis vor den EuGH gehen.
Das ist wirklich die wiedersinnigste und schlimmste Rechtsverdrehung von der ich je gehört habe! Wer soll so eine Rechtsprechung noch verstehen?
Ich wünsche ja niemandem was schlechtes, aber dieser Richter gehört auch mal überfallen und ausgeraubt, mit der Möglichkeit sich zu verteidigen. Bin gespannt wie der sich dann verhält und ob diesem Richter dann auch so etwas wiedersinniges vorgeworfen wird?
Passt vieleicht nicht zu hundert Prozent. Aber Sarazin hat Recht. Deutschland schafft sich ab. Bei uns geht Täterschutz vor Opferschutz
Würde mich noch interessieren was die Frau die sich nicht überfallen lassen wollte an Strafe bekommen und wie der Richter das begründet hat? Geht natürlich auch nicht das man um sein Eigentum und Leben kämpft, wo kämen wir da hin?. Man hat sich den Kriminellen zu fügen. Die Polizei kann uns nicht mehr schützen und wer sich selber schützt wird bestraft?
Sorry. Vieleicht hab ich jetzt etwas überzogen, und nein, ich bin kein Nazi, aber bei so was läuft mir echt die Galle über.![]()
Ich sag ja das ich vieleicht überziehe. Vergiss das mit Sarazin. War ein blöder Vergleich. Und Du hast Recht, ohne den Sachverhalt genau zu kennen ist es schwer zu urteilen. Ich werde nur tierisch sauer wenn Opfer noch bestraft werden. Das der Täter sich verletzt hat hat der sich in erster Linie ja wohl selber zuzuschreiben. Und wenn ich bei der Selbstverteidigung "überziehe" hat sich das auch der Täter zuzuschreiben. Schließlich hat der ja keine Einladung zum Einbruch oder Überfall bekommen. Wenn ich um mein Leben kämpfen muss hab ich doch wohl kaum die Zeit oder den Kopf noch die Verhältnismäßigkeit abzuwägen. Wie Weltfremd sind die Richter eigentlich?"ich bin ja kein nazi, aber" so beginnen immer die stumpfsten Aussagen der welt, darum muss man sich auch direkt verteidigen.
In dem Maße wie die Kriminalität zugenommen hat wurde Polizei abgebaut. Natürlich kannst Du nicht jedem nen Polizisten zur Seite stellen aber es könnte mit mehr Polizei mehr Streife gefahren werden undmehr Kommissionen gegen OK gebildet werden.Wie will soll dich denn die Polizei vor Überfällen schützen? Jeder bekommt seinen täglichen Bodyguard?
Und der Aufbruch ist keine kriminelle Aktion? Entschuldige mal. Wer hat denn hier was aufgebrochen?Die Nagelbrettaktion ist eine perfide Falle - nicht vergleichbar mit einer ev. überzogenen Notwehrreaktion bei einem Überfall.
Den Vorsatz einer Körperverletzung bekommst du damit aber nicht aus der Welt: welchen anderen Zweck hätte das Nagelbrett haben können? So eine Falle hat ja nicht mal Abschreckungswirkung.Und der Aufbruch ist keine kriminelle Aktion? Entschuldige mal. Wer hat denn hier was aufgebrochen?
Ein "unknackbares" Schloss gibt es wohl nicht. Und je dunkeler die Ecke ist in der das Rad steht und je teurer dieses ist, desto mehr Aufwand wird der Dieb einsetzen. Was ich sagen will: Tagsüber, in der Ladenstrasse reicht vieleicht ein Faltschloss, abends in der hinteren Bahnhofsgegend würde ich ein hochwertiges Rad nicht mal mit dem teuersten (und besten) Bügelschloss abschliessen und stehen lassen. Und selbst wenn das unknackbar sein sollte tritt der frustrierte Dieb Dir womöglich in die LR (ich seh hier jeden Tag Räder die auf die Art demoliert werden) oder schraubt Teile ab.Im übrigen schweifen wir vom Thema ab. Es ging um das richtige Fahrradschloß.