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Rechtssprechung in Deutschland

mythos

Die Raute im Herzen!
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Neulich in einem Gerichtsaal:
Verhandelt wurde folgender Sachverhalt vor dem Hintergrund einer Anzeige wegen §§ 315 c / 240 StGB:
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A, B und C befuhren mit ihren Rennrädern eine Landstrasse auf der Fahrbahn. Rechts neben der Fahrbahn befand sich, durch einen mit Bäumen durchsetzten Grünstreifen abgetrennt, ein Radweg.
Die Auffahrt auf den Radweg nach einer Kreuzung wurde aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit verfehlt, so dass sich A, B und C zunächst weiterhin auf der Landstrasse, am rechten Straßenrand hintereinander fahrend, befanden.

In diesem Moment näherte sich von hinten XXX mit seinem PKW und fuhr ununterbrochen hupend, äußerst dicht linksseitig langsam an A, B und C vorbei und verwies mit Handzeichen immer wieder auf den Radweg.
Beim Passieren des an der Spitze fahrenden A fuhr er dann noch weiter nach rechts, so dass A fast nach rechts von der Strasse abgekommen wäre, da er dem sich nähernden PKW immer weiter ausweichen musste.
Durch Handzeichen wurde dem PKW - Fahrer verdeutlicht, seine Fahrt fortzusetzen und die Fahrer nicht mehr zu nötigen.

Stattdessen ließ dieser sich mit dem PKW zurück fallen, näherte sich dann wieder von hinten der Gruppe und versuchte diesmal gezielt, durch Abdrängen nach rechts, die Fahrer von der Strasse zu drängen bzw. zum Anhalten zu nötigen.
Der PKW konnte jedoch von A, B und C linksseitig umfahren werden, so dass ein weiteres Abdrängen scheiterte.

Daraufhin ließ sich XXX wiederum hinter die weiter fahrenden A, B und C zurück fallen, versuchte zunächst ein drittes Mal rücksichtslos ein Abdrängen nach rechts, überholte und setzte dann seinen PKW quer mit geöffneter Fahrertüre auf die Landstrasse.
Dabei blockierte er sowohl die Gegenfahrbahn wie auch teilweise die Richtungsfahrbahn in einem sehr kurvenreichen Streckenabschnitt.

Nach kurzer Absprache fuhr B an XXX und seinem PKW vorbei, während A ihm durch das geöffnete Seitenfenster eine „Ingewahrsamnahme“ androhte und C per Handy die Polizei verständigte.
XXX nahm dieses zum Anlass, ein weiteres Mal seinen PKW als Werkzeug einzusetzen, indem er die Verfolgung von B aufnahm, sein Fahrzeug auf gleiche Höhe von B lenkte und ihn nun gänzlich auf den Grünstreifen, zwischen die Baumreihen, abdrängte. Damit nahm er billigend einen Frontalzusammenstoß von B mit einem Baum in Kauf.

Anschließend entfernte sich XXX mit seinem PKW.
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Dieses Verhalten wird von einem deutschen Gericht mit einer niedrigen 3-stelligen Geldbuße und der Einstellung des Verfahrens „bestraft“.
 
Mich wundert bei der deutschen Rechtsprechung gar nix mehr,... obwohl! Doch: Mich wundert es, das die 3 Rennradfahrer nicht noch eine Teilschuld bekamen,...
 
In einem weit weniger haarstreubenden Fall hat der Autofahrer 1500€ und Entzug der Fahrerlaubnis bekommen, weil er wegen Nötigung bereits aufgefallen war. Ich hatte einen Zeugen.
Beim nächsten mal kommen sie nicht so einfach davon, warnte ihn der Richter.

a) es geht auch anders und
b) Im Wiederholungsfall wird es härter

Keine Entschuldigung, schlimm genug, wenn ein PKW zur Waffe wird und die (autofahrenden) Richter noch Milde walten lassen.
Einmal mit uns am WE ne Tour machen und die Strafen würden drastischer ausfallen.

Hi FavoritPlus :bier:
 
Zeig dem XXX den Vogel oder Mittelfinger und du muss mit einer höheren Strafe rechnen.


Das dachte ich auch als mich ein Autofahrer hupend knapp überholte als ich mal zu Recht auf der Strasse fuhr, aber der Penner kannte die Stvo nicht. Ich habe ihn den obligatorischen Finger
gezeigt. Darauf hat er gebremst und mir gleichzeitig den Weg versperrt. Er wiederholte mehrfach, ob ich ihm den "Stinkefinger"(ich hasse diesen Begriff) gezeigt habe? Ich wollte erst die Polizei rufen, aber
wahrscheinlich hätte ich für den Mittelfinger mehr bekommen, als der Autofahrer für's knappe Überholen, Hupkonzert, Abdrängen und Nötigung.....also hab ich's stecken lassen.
 
Mich wundert auch nichts mehr, aber es packt mich die Wut:mad: . Nach einer Anzeige von mir gegen einen Autofahrer wegen Nötigung und Beleidigung wurde die Nötigung erst gar nicht zur Anzeige gebracht und bei der Beleidigung,für die ich Zeugen hatte, mutmaßte der Staatsanwalt, dass ich den Autofahrer vorher wohl provoziert haben müsste und deshalb selber schuld sei.o_O Radfahrer sind in DE Freiwild und einen Sch..... wert.:( Aber wen wunderts? DE ist Autoland, und die Staatsanwälte und Richter sind Autofahrer.

Man kann halt nur versuchen noch zivilrechtlich was zu erreichen.
 
Wenn man mal mit Anwälten und Gericht zu tun hatte lernt man nur eines: Rechtsprechung hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun sondern nur mit Konformität zu Paragraphen.
Was anderes sollte man nie erwarten, vor allem nicht Recht auf Grund des Gerechtigkeitsempfindens oder gesunden Menschenverstand zu bekommen. Wenn man das weiss geht man auch ohne Illusionen in eine Verhandlung.
 
Man muss bei dem Urteil auch noch bedenken, daß der Mann die Gerichtskosten zu tragen hat. Also die Kosten für die beiden Anwaltsparteien und das Gericht. Die dürften allerdings nicht allzuhoch ausfallen, da der Streitwert ja offensichtlich gering war, sonst wäre die Strafe höher ausgefallen.

Hat der Herr XXX eigentl. Tagessätze aufgebrumt bekommen oder eine Strafe in Euro? Normalerweise Tagessätze. Wenn er also arm ist, muss er auch weniger zahlen, als jemand der ordentlich verdient.
 
Zeig dem XXX den Vogel oder Mittelfinger und du muss mit einer höheren Strafe rechnen.
'Tschulding wegen OT, kurioses Urteil aus der Schweiz:
Wer von aggressiven Zeitgenossen verbal und mit Gesten provoziert wird, fährt versicherungsrechtlich besser, wenn er davon absieht, ihnen den ausgestreckten Mittelfinger zu zeigen. Wird er nämlich deswegen zusammengeschlagen, darf die Unfallversicherung ihre Leistungen laut einem Urteil des Bundesgerichts wegen Beteiligung an einer Schlägerei kürzen (Art. 49 Unfallversicherungsverordnung).
 
Man muss bei dem Urteil auch noch bedenken, daß der Mann die Gerichtskosten zu tragen hat. Also die Kosten für die beiden Anwaltsparteien und das Gericht. Die dürften allerdings nicht allzuhoch ausfallen, da der Streitwert ja offensichtlich gering war, sonst wäre die Strafe höher ausgefallen.

Hat der Herr XXX eigentl. Tagessätze aufgebrumt bekommen oder eine Strafe in Euro? Normalerweise Tagessätze. Wenn er also arm ist, muss er auch weniger zahlen, als jemand der ordentlich verdient.

Die Einstellung des Verfahrens erfolgte wohl aufgrund §153 StPO gegen eine Zahlung von 200,-€ an eine gemeinnützige Einrichtung.
 
Dann hat ihm sein Richter (oder sein Anwalt) scheinbar klar gemacht, daß er sich so nicht aufführen kann. Was will man mehr? Ihn hängen?
 
Das nicht (er war ja schließlich kein Diktator in einem arabischen Land). Aber ein bißchen teeren und federn hätte schon drin sein können.
 
Dann hat ihm sein Richter (oder sein Anwalt) scheinbar klar gemacht, daß er sich so nicht aufführen kann. Was will man mehr? Ihn hängen?


So bestrafen, dass es weh tut. Führerscheinentzug für eine gewisse Zeit, fette Geldstrafe, Punkte in Flensburg, und eventuell Bewährungsstrafe.
 
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