derrabe
Beiträgeeditierer
Ja, das führt auch leider zu vielen Diskussionen mit Autofahrern."Radweg" meint hier das mysteriöse Konstrukt eines Radwegs ohne blauen Lolli.
Dessen Nutzung ist seit '89 (ich behaupte, in Ermanngelung eines Fahrverbots für Radfahrer auf der Fahrbahn auch schon vorher) nicht benutzungspflichtig.
Genau, man kann halt nach Knöllchen vor Gericht um die Benutzbarkeit/Zumutbarkeit streiten.Blau ausgeschilderte benutzungspflichtige adwege bleiben auch nach '89 und nach 2025 benutzungspflichtig.