mythos
Die Raute im Herzen!
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Neulich in einem Gerichtsaal:
Verhandelt wurde folgender Sachverhalt vor dem Hintergrund einer Anzeige wegen §§ 315 c / 240 StGB:
===================================================================
A, B und C befuhren mit ihren Rennrädern eine Landstrasse auf der Fahrbahn. Rechts neben der Fahrbahn befand sich, durch einen mit Bäumen durchsetzten Grünstreifen abgetrennt, ein Radweg.
Die Auffahrt auf den Radweg nach einer Kreuzung wurde aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit verfehlt, so dass sich A, B und C zunächst weiterhin auf der Landstrasse, am rechten Straßenrand hintereinander fahrend, befanden.
In diesem Moment näherte sich von hinten XXX mit seinem PKW und fuhr ununterbrochen hupend, äußerst dicht linksseitig langsam an A, B und C vorbei und verwies mit Handzeichen immer wieder auf den Radweg.
Beim Passieren des an der Spitze fahrenden A fuhr er dann noch weiter nach rechts, so dass A fast nach rechts von der Strasse abgekommen wäre, da er dem sich nähernden PKW immer weiter ausweichen musste.
Durch Handzeichen wurde dem PKW - Fahrer verdeutlicht, seine Fahrt fortzusetzen und die Fahrer nicht mehr zu nötigen.
Stattdessen ließ dieser sich mit dem PKW zurück fallen, näherte sich dann wieder von hinten der Gruppe und versuchte diesmal gezielt, durch Abdrängen nach rechts, die Fahrer von der Strasse zu drängen bzw. zum Anhalten zu nötigen.
Der PKW konnte jedoch von A, B und C linksseitig umfahren werden, so dass ein weiteres Abdrängen scheiterte.
Daraufhin ließ sich XXX wiederum hinter die weiter fahrenden A, B und C zurück fallen, versuchte zunächst ein drittes Mal rücksichtslos ein Abdrängen nach rechts, überholte und setzte dann seinen PKW quer mit geöffneter Fahrertüre auf die Landstrasse.
Dabei blockierte er sowohl die Gegenfahrbahn wie auch teilweise die Richtungsfahrbahn in einem sehr kurvenreichen Streckenabschnitt.
Nach kurzer Absprache fuhr B an XXX und seinem PKW vorbei, während A ihm durch das geöffnete Seitenfenster eine „Ingewahrsamnahme“ androhte und C per Handy die Polizei verständigte.
XXX nahm dieses zum Anlass, ein weiteres Mal seinen PKW als Werkzeug einzusetzen, indem er die Verfolgung von B aufnahm, sein Fahrzeug auf gleiche Höhe von B lenkte und ihn nun gänzlich auf den Grünstreifen, zwischen die Baumreihen, abdrängte. Damit nahm er billigend einen Frontalzusammenstoß von B mit einem Baum in Kauf.
Anschließend entfernte sich XXX mit seinem PKW.
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Dieses Verhalten wird von einem deutschen Gericht mit einer niedrigen 3-stelligen Geldbuße und der Einstellung des Verfahrens „bestraft“.
Verhandelt wurde folgender Sachverhalt vor dem Hintergrund einer Anzeige wegen §§ 315 c / 240 StGB:
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A, B und C befuhren mit ihren Rennrädern eine Landstrasse auf der Fahrbahn. Rechts neben der Fahrbahn befand sich, durch einen mit Bäumen durchsetzten Grünstreifen abgetrennt, ein Radweg.
Die Auffahrt auf den Radweg nach einer Kreuzung wurde aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit verfehlt, so dass sich A, B und C zunächst weiterhin auf der Landstrasse, am rechten Straßenrand hintereinander fahrend, befanden.
In diesem Moment näherte sich von hinten XXX mit seinem PKW und fuhr ununterbrochen hupend, äußerst dicht linksseitig langsam an A, B und C vorbei und verwies mit Handzeichen immer wieder auf den Radweg.
Beim Passieren des an der Spitze fahrenden A fuhr er dann noch weiter nach rechts, so dass A fast nach rechts von der Strasse abgekommen wäre, da er dem sich nähernden PKW immer weiter ausweichen musste.
Durch Handzeichen wurde dem PKW - Fahrer verdeutlicht, seine Fahrt fortzusetzen und die Fahrer nicht mehr zu nötigen.
Stattdessen ließ dieser sich mit dem PKW zurück fallen, näherte sich dann wieder von hinten der Gruppe und versuchte diesmal gezielt, durch Abdrängen nach rechts, die Fahrer von der Strasse zu drängen bzw. zum Anhalten zu nötigen.
Der PKW konnte jedoch von A, B und C linksseitig umfahren werden, so dass ein weiteres Abdrängen scheiterte.
Daraufhin ließ sich XXX wiederum hinter die weiter fahrenden A, B und C zurück fallen, versuchte zunächst ein drittes Mal rücksichtslos ein Abdrängen nach rechts, überholte und setzte dann seinen PKW quer mit geöffneter Fahrertüre auf die Landstrasse.
Dabei blockierte er sowohl die Gegenfahrbahn wie auch teilweise die Richtungsfahrbahn in einem sehr kurvenreichen Streckenabschnitt.
Nach kurzer Absprache fuhr B an XXX und seinem PKW vorbei, während A ihm durch das geöffnete Seitenfenster eine „Ingewahrsamnahme“ androhte und C per Handy die Polizei verständigte.
XXX nahm dieses zum Anlass, ein weiteres Mal seinen PKW als Werkzeug einzusetzen, indem er die Verfolgung von B aufnahm, sein Fahrzeug auf gleiche Höhe von B lenkte und ihn nun gänzlich auf den Grünstreifen, zwischen die Baumreihen, abdrängte. Damit nahm er billigend einen Frontalzusammenstoß von B mit einem Baum in Kauf.
Anschließend entfernte sich XXX mit seinem PKW.
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Dieses Verhalten wird von einem deutschen Gericht mit einer niedrigen 3-stelligen Geldbuße und der Einstellung des Verfahrens „bestraft“.

